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   BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95   

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https://dejure.org/1996,5126
BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95 (https://dejure.org/1996,5126)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1996 - VIII ZR 251/95 (https://dejure.org/1996,5126)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1996 - VIII ZR 251/95 (https://dejure.org/1996,5126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bedeutsamkeit des Zeitpunktes eines Geschehens für die Schlüssigkeit eines hierauf bezogenen Vortrags - Voraussetzungen der Statthaftigkeit der Ablehnung der Beweisaufnahme zu beweiserheblichen Tatsachen - Anwendungsbereich des UN-Übereinkommens über Verträge über den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1212
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Im übrigen kann eine Beweisaufnahme zu einer beweiserheblichen Tatsache nur abgelehnt werden, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht zu beurteilen ist oder wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, daher erkennbar ins Blaue hinein aufgestellt ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 = NJW 1992, 1967 unter II 3 b; Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 95/94 = NJW 1995, 1958 [BGH 03.05.1995 - VIII ZR 95/94] unter II 3 a bb, insoweit in BGHZ 129, 290 ff nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 = WM 1996, 321 unter III); dafür bestehen hier aber keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87

    Beweiskraft einer Bankquittung

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Durch diese Quittung, deren Echtheit die Beklagte nicht bestritten hat, ist jedenfalls der Nachweis erbracht, daß der Zeuge T. diese Erklärung abgegeben hat (§ 416 ZPO); der Beweiswert der Quittung im übrigen hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGH, Urteil vom 28. September 1987 - II ZR 35/87 = NJW-RR 1988, 881 [BGH 28.09.1987 - II ZR 35/87]).
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Im übrigen kann eine Beweisaufnahme zu einer beweiserheblichen Tatsache nur abgelehnt werden, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht zu beurteilen ist oder wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, daher erkennbar ins Blaue hinein aufgestellt ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 = NJW 1992, 1967 unter II 3 b; Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 95/94 = NJW 1995, 1958 [BGH 03.05.1995 - VIII ZR 95/94] unter II 3 a bb, insoweit in BGHZ 129, 290 ff nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 = WM 1996, 321 unter III); dafür bestehen hier aber keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZR 7/88

    Begriff des Unternehmers

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Bei der Frage des Zeitpunkts des Abschlusses dieser Vereinbarung handelt es sich dabei nur um eine Einzelheit, die für die Bejahung der Rechtsfolge und damit für die Schlüssigkeit ohne Bedeutung ist; sie hätte bei der Beweisaufnahme von dem Zeugen erfragt werden können, wenn dies für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundung erforderlich schien (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 = NJW-RR 1989, 23 [BGH 04.10.1988 - VI ZR 7/88] unter II 1 b = BGHR ZPO § 138 Abs. 1 Unfalldaten 1).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Inhaltlich beruht dieses Urteil aber nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf der Prüfung des gesamten noch erheblichen Sach- und Streitstandes (BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 03.05.1995 - VIII ZR 95/94

    Anfechtung des Handelsvertretervertrages wegen arglistiger Täuschung;

    Auszug aus BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95
    Im übrigen kann eine Beweisaufnahme zu einer beweiserheblichen Tatsache nur abgelehnt werden, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht zu beurteilen ist oder wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, daher erkennbar ins Blaue hinein aufgestellt ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90 = NJW 1992, 1967 unter II 3 b; Senatsurteil vom 3. Mai 1995 - VIII ZR 95/94 = NJW 1995, 1958 [BGH 03.05.1995 - VIII ZR 95/94] unter II 3 a bb, insoweit in BGHZ 129, 290 ff nicht abgedruckt; Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 = WM 1996, 321 unter III); dafür bestehen hier aber keine Anhaltspunkte.
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

    Auch im Zivilverfahren darf der Richter von der Erhebung zulässiger und rechtzeitig angetretener Beweise nur absehen, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet ist, die Erheblichkeit der unter Beweis gestellten Tatsachen mangels näherer Bezeichnung nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1994 - VII ZR 140/93, NJW 1995, 722), wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, tatsächlich aber erkennbar aus der Luft gegriffen (BGH, Urt. v. 12.6.1996 - VIII ZR 251/95, NJW-RR 1996, 1212), also ohne greifbare Anhaltspunkte ins Blaue hinein aufgestellt wurde (vgl. BGH, Urt. v. 25.4.1995 - VI ZR 178/94, MDR 1995, 738 = NJW 1995, 2111), oder wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt.
  • KG, 24.11.2005 - 12 U 237/04

    Verkehrsunfall: Schadensersatz wegen Sachschäden; Darlegung der

    Soweit das Landgericht die Angabe des Namens des Verkäufers für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundung des Zeugen für erforderlich hielt, hätte es im Rahmen der Beweisaufnahme danach fragen können (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • AG Bad Segeberg, 22.12.2011 - 17 C 116/11

    Eingefriedetes Versicherungsgrundstück erfordert einen durch Schutzvorrichtungen

    Etwaige Einzelheiten hätte das Gericht im Rahmen der Befragung des Zeugen klären müssen (vgl. BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 251/95, NJW 1996, NJW-RR 1996, 1212 f., juris Rn. 18).
  • KG, 22.12.2005 - 12 U 37/04

    Verkehrsunfallklage: Anforderungen an die hinreichende Darlegung des

    Soweit ein Gericht derartige Angaben für die Beurteilung der Zuverlässigkeit einer Begründung für erforderlich hält, kann es sie im Rahmen der durchzuführenden Beweisaufnahme erfragen (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • OLG München, 12.03.2018 - 21 U 582/17

    Anspruch auf Schadensersatz und Rückabwicklung seiner Beteiligung an einem

    Bei der Annahme von Willkür in diesem Sinne ist Zurückhaltung geboten; in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte die Annahme von Willkür rechtfertigen können (BGH NJW 1992, 1967, beck-online; BGH NJW-RR 1996, 1212, beck-online).
  • LAG Berlin, 24.07.2003 - 16 Sa 850/03

    Anforderungen an die Substantiiertheit eines Sachvortrages für einen

    Es mag einer klagenden Partei unbenommen sein, auch nur von ihr vermutete Tatsachen zu behaupten, sofern sie dies nicht mutwillig und ohne jegliche Anhaltspunkte ("ins Blaue hinein") tut (vgl. BAG 1 AZR 269/96 v. 23.10.1996, NZA 1997, 399 sowie BGH NJW 1986, 246 sowie NJW-RR 1996, 1212; NJW 1995, 2111; Stein-Jonas-Leipold a.a.O. § 284 Rz 47 und 48 m.w.N.).
  • KG, 15.09.2005 - 12 U 143/03

    Schlüssigkeit: Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Behauptung

    Denn bei der Frage des Zeitpunktes des Abschlusses einer Vereinbarung handelt es sich nur um eine Einzelheit, die für die Bejahung der Rechtsfolge und damit für die Schlüssigkeit ohne Bedeutung ist (BGH NJW-RR 1996, 1212).
  • LG Passau, 16.11.2023 - 1 O 17/23

    Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters

    Stellt eine Partei tatsächliche Behauptungen willkürlich ohne greifbare Anhaltspunkte "aufs Geratewohl" auf, so ist derartiger Parteivortrag unbeachtlich (vgl. RG JW 1936, 2228; BGH ZZP 71 (1958), 365; NJW 1962, 731; 1964, 1414; WM 1964, 1170; NJW 1986, 246; 1991, 2707; NJW-RR 1996, 1212; 2000, 208; 2003, 69; BGH BeckRS 2019, 7939).
  • OLG Bamberg, 23.04.2009 - 6 U 41/08

    Qualifizierung einer von einem Insolvenzschuldner vorgenommenen Zahlung als

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  • BGH, 09.10.2002 - VIII ZR 164/01

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Eine Beweisaufnahme zu einer beweiserheblichen Tatsache kann nur abgelehnt werden, wenn ihre Erheblichkeit mangels näherer Bezeichnung der unter Beweis gestellten Tatsachen nicht zu beurteilen ist oder wenn sie lediglich in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, daher erkennbar ins Blaue hinein aufgestellt ist und sich deshalb als Rechtsmißbrauch darstellt (Senat, Urteil vom 12. Juni 1996 - VIII ZR 251/95, NJW-RR 1996, 1212 unter II 2 a).
  • LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 905/12

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung per Telefax - Sendebericht mit

  • OLG Hamm, 17.11.2022 - 2 U 84/22

    Anforderungen an die Darlegung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen

  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 22696/14

    Prospekthaftung bei einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds

  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4104/15

    Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 4394/15

    Kein Anspruch wegen fehlerhaften Emissionsprospekts bei Öl-Anlage

  • LG München I, 13.01.2017 - 22 O 9419/15

    Keine Prospekthaftung im engeren Sinne nach bürgerlich-rechtlichen Grundsätzen

  • OLG Naumburg, 13.07.1999 - 11 U 352/98

    Feststellung des Fortbestehens des Mietverhältnisses; Beendigung des

  • LG Marburg, 29.03.2010 - 2 O 226/09
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