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   OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98   

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https://dejure.org/1998,13189
OLG Hamm, 03.07.1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,13189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.07.1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,13189)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juli 1998 - 9 U 36/98 (https://dejure.org/1998,13189)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 753
  • NZV 1999, 379 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2004 - 3 U 748/03

    Amtshaftung der straßensicherungspflichtigen Gemeinde: Fahrzeugschaden durch

    Allerdings hat die verkehrssicherungspflichtige Körperschaft mit dem bloßen Aufstellen eines absenkbaren Betonpollers kein Verkehrshindernis i. S. des § 32 StVO geschaffen, weshalb allein in dem Aufstellen des Betonpollers noch keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht erblickt werden kann (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, 753; vgl. Saarbrücken OLGR 2004, 177 zum Aufstellen eines nicht versenkbaren Pollers zur Abgrenzung von Parkraum).

    Trifft diese Vermutung zu, hätte die Zeugin die Gefahr auch bei größerer Aufmerksamkeit nicht rechtzeitig bemerken können (zur Kasuistik: OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, das die Mitverschuldensquote in einem vergleichbaren Sachverhalt mit einem Drittel bemisst).

  • OLG Nürnberg, 08.07.2013 - 4 U 414/13

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht: Warnpflicht bei Installation eines

    Ein elektromechanisch ausfahrender Poller stellt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung eine besondere Gefahrenquelle im Straßenraum dar (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2012, 4 U 54/11, zitiert nach ibr-online; OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2009, NZV 2010, 353; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.08.2004, MDR 2004, 1351; OLG Hamm, Urteil vom 03.07.1998, NJW-RR 1999, 753).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 9 U 109/07

    versenkbare Straßensperre; Poller; Warnschilderung;; Verkehrssicherungspflicht

    Dies führt dazu, dass an die straßensicherungspflichtige Beklagte besonders hohe Anforderungen zu stellen sind, damit die von dieser Vorrichtung ausgehenden Gefahren auch von ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern beherrscht werden können (Senat, Urteil vom 3. Juli 1998, NJW-RR 1999, 753).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2004 - 2 U 52/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem funkgesteuerten Poller

    Der Senat folgt insoweit dem Ansatz der bereits vom Landgericht angeführten Entscheidung des OLG Hamm (Urt. v. 3. Juli 1998 - 9 U 36/98 - NJW-RR 1999, 753).

    Hierdurch ergeben sich für die verkehrssicherungspflichtige Beklagte besonders hohe Anforderungen, damit die Gefahr auch von ortsunkundigen Verkehrsteilnehmern beherrscht werden kann (OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, 754).

  • OLG Rostock, 23.03.2000 - 1 U 169/98

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Straßenverhältnisse (Schlaglöcher)

    Deshalb haben die Behörden regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (std. Rspr., vgl. BGH NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754).
  • LG Stade, 19.02.2004 - 3 O 234/03

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers und Halters eines Pkws aufgrund eines

    Deshalb hat sie regelmäßig dann keine weiteren Pflichten, wenn die Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (vgl. BGH NJW 1970, 1126; OLG Hamm NJW-RR 1999, 753, 754) [OLG Hamm 03.07.1998 - 9 U 6/98] .
  • OLG Celle, 20.12.2011 - 8 U 226/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung - Bodenwellen auf einem Radweg

    Deshalb haben sie regelmäßig keine weiteren Pflichten, wenn Verkehrsteilnehmer bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit etwaige Schäden selbst abwenden können (vgl. BGH, NJW 1970, 1126; VersR 1979, 1055; 1980, 946, 947; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 753, 754).
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