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OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Ersatz der Aufwendungen für eine Strafverteidigung; Umfang des Aufgabenkreises "Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen"
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vergütung nur für Tätigkeiten im Aufgabenkreis
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1908i; BGB § 1896; BGB § 1835
Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel - 2 XVII R 599
- LG Kiel, 09.01.2007 - 3 T 375/06
- OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 91
- MDR 2007, 1263
- FGPrax 2007, 231
- FamRZ 2008, 187 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
Strafantragsrecht des Betreuers als Vertreter des Betreuten: Ausschluss bei …
Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4;… OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4;… OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris). - LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung
Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren). - LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen …
Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren). - LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16
Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).