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   OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07   

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https://dejure.org/2007,3468
OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2007 - 2 W 20/07 (https://dejure.org/2007,3468)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und Ersatz der Aufwendungen für eine Strafverteidigung; Umfang des Aufgabenkreises "Vertretung gegenüber Behörden und anderen Institutionen"

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung nur für Tätigkeiten im Aufgabenkreis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 91
  • MDR 2007, 1263
  • FGPrax 2007, 231
  • FamRZ 2008, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12

    Strafantragsrecht des Betreuers als Vertreter des Betreuten: Ausschluss bei

    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11

    Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11

    Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen

    Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren).
  • LG Düsseldorf, 03.01.2017 - 2b O 4/16

    Entschädigung, Zuziehung eines Rechtsanwalts, StrEG

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass in der Rechtsprechung der Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen wird (z. B. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166).
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