Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 15.02.2010

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4463
OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10 (https://dejure.org/2010,4463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.07.2010 - 22 U 14/10 (https://dejure.org/2010,4463)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 22 U 14/10 (https://dejure.org/2010,4463)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch Beweiserhebung des Gerichts bei Annahme eines manipulierten Unfalls; Voraussetzungen für die Annahme eines gestellten Unfalls im Rahmen einer Gesamtschau; Objektive Kriterien zur Rechtfertigung eines Anscheinsbeweises bzgl. des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 538; GG Art. 103
    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Annahme eines manipulierten Unfalls durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Zeugen müssen gehört werden bevor man Indizien verwendet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1689
  • NZV 2010, 623
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Für den Nachweis eines gestellten Unfalls genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (OLG Frankfurt am Main 21.9.06 - 16 U 75/06 - NZV 07, 313; OLG Frankfurt am Main 11.3.08 - 3 U 158/07 - OLG München 7.3.08 - 10 U 5394/07 -, NJW-RR 08, 1250).
  • BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05

    Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Darüber hinaus ist es nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH 13.7.1998 - II ZR 131/97 -, NJW-RR 1998, 1409;BGH 2.4.07 - II ZR 325/05 -, NJW-RR 07, 1483) nicht erforderlich, sämtliche Einzelheiten der voraussichtlichen Bekundungen eines Zeugen bereits im Sachvortrag zu benennen.
  • OLG Frankfurt, 21.04.2009 - 16 U 175/08

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Bewertung von Indizien für einen zwischen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Entscheidend ist die Werthaltigkeit der einzelnen Beweisanzeichen (KG 29.11.07 - 12 U 185/07 - NZV 08, 243; LG Lübeck 27.1.09 - 6 O 315/08 - OLG Frankfurt am Main 21.4.09 - 16 U 175/08 -).
  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 160/08

    Gehörsverletzung durch Nichterhebung eines Beweises

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. auch BGH 4.2.10 - I ZR 160/08 -).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Darüber hinaus ist es nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGH 13.7.1998 - II ZR 131/97 -, NJW-RR 1998, 1409;BGH 2.4.07 - II ZR 325/05 -, NJW-RR 07, 1483) nicht erforderlich, sämtliche Einzelheiten der voraussichtlichen Bekundungen eines Zeugen bereits im Sachvortrag zu benennen.
  • OLG Celle, 20.02.2008 - 3 U 158/07

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung i.R.d. jeweiligen Leistungsbeziehungen in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Für den Nachweis eines gestellten Unfalls genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (OLG Frankfurt am Main 21.9.06 - 16 U 75/06 - NZV 07, 313; OLG Frankfurt am Main 11.3.08 - 3 U 158/07 - OLG München 7.3.08 - 10 U 5394/07 -, NJW-RR 08, 1250).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2009 - 4 U 63/08

    Ersatzfähigkeit von nicht abgrenzbar auf ein Unfallereignis zurückzuführenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Es mag durchaus sein und der Senat schließt ein solches Ergebnis keineswegs aus, dass sich vorliegend die Überzeugung einer Unfallmanipulation angesichts solcher Gesamtumstände ergeben kann (vgl. OLG Düsseldorf 27.10.09 - 4 U 63/08 -: 7 Unfälle in 3 Jahren), allein aus der Addition mehrerer Ereignisse kann diese aber nicht gefolgert werden.
  • OLG Köln, 02.03.2010 - 9 U 122/09

    Anforderungen an den Nachweis eines Unfalls; Indizien für eine Unfallmanipulation

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Es ist aber dennoch erforderlich, dass sich der Richter ein Gesamtbild von dem Unfallhergang macht und, wie dies auch in den meisten veröffentlichten Entscheidungen der Fall ist, soweit wie möglich den Hergang aufklärt (vgl. nur die vom OLG Karlsruhe - 23.3.01 - 10 U 230/00 - geschilderte ausführliche Beweisaufnahme; so auch OLG Köln 2.3.10 - 9 U 122/09 -).
  • OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Für den Nachweis eines gestellten Unfalls genügt es, wenn die für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien in ihrer Gesamtschau nach der Lebenserfahrung den Schluss zulassen, dass der Unfall auf einer Verabredung beruht und der Geschädigte mit der Herbeiführung des Schadens an seinem Fahrzeug einverstanden gewesen ist (OLG Frankfurt am Main 21.9.06 - 16 U 75/06 - NZV 07, 313; OLG Frankfurt am Main 11.3.08 - 3 U 158/07 - OLG München 7.3.08 - 10 U 5394/07 -, NJW-RR 08, 1250).
  • KG, 29.11.2007 - 12 U 185/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beweiswürdigung bezüglich einer erheblichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.07.2010 - 22 U 14/10
    Entscheidend ist die Werthaltigkeit der einzelnen Beweisanzeichen (KG 29.11.07 - 12 U 185/07 - NZV 08, 243; LG Lübeck 27.1.09 - 6 O 315/08 - OLG Frankfurt am Main 21.4.09 - 16 U 175/08 -).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 05.11.2008 - 1 BvR 1822/08
  • LG Lübeck, 27.01.2009 - 6 O 315/08
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Entscheidend ist vielmehr stets die Werthaltigkeit des oder der Anzeichen in der Gesamtschau (KG KGR 2007, 730, 731; NZV 2008, 153, 154; OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2010, 1689, 1690).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 3074/13

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Senat hat eine eigene Sachentscheidung nach § 538 I ZPO erwogen, sich aber - entgegen seiner sonstigen Praxis - aus folgenden Gründen dagegen entschieden: Ein unberechtigtes Übergehen eines Beweisantrags stellt einen Verstoß gegen die Pflicht zur Erschöpfung der Beweismittel als Ausfluss der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 I GG dar (BVerfGE 50, 32= NJW 1979, 413 ) und begründet, da es sich bei dem Gebot der Ausschöpfung der angebotenen Beweise um das Kernstück des Zivilprozesses handelt (Senat NJW 1972, 2048 [2049]), einen wesentlichen Verfahrensmangel im Sinne § 538 II 1 Nr. 1 ZPO (BGH VersR 2011, 1392 [1394 unter Tz. 21]; Senat Urt. v. 10.02.2012 - 10 U 4147/11 [[...], dort Rz. 8]; OLG München, Urt. v. 25.04.2012 - 3 U 4323/11 [[...], dort Rz. 60]; OLG Frankfurt a. M., Urt. v. 28.04.2010 - 9 U 133/09 [[...], dort Rz. 29]; NJW-RR 2010, 1689; KG, Urt. v. 14.02.2010 - 12 U 67/10 [[...]]; Beschl. v. 02.08.2010 - 12 U 49/10 [[...], dort Rz. 52]; OLG Zweibrücken NJW-RR 2011, 496 [498]; NZV 2012, 295 [296 a. E.]; OLG Jena NJW 2012, 2357 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2012, 1535 [1536]; Wieczorek/Schütze/Gerken, ZPO , 3. Aufl. 2004, § 538 Rz. 27; Zöller/Heßler, ZPO , 30. Aufl. 2014, § 538 Rz. 25).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 7 U 140/18

    Immissionen von Windenergieanlagen: Beweislast, Anforderungen an Lärmmessungen,

    Die Zurückverweisung erfolgt an dieselbe Kammer des Landgerichts, da das Gesetz die Zurückverweisung an eine andere Kammer des Landgerichts nicht vorsieht (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 20.07.2010, Juris, Rn. 37 = NJW-RR 2010, 1689-1691).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6434
OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09 (https://dejure.org/2010,6434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.02.2010 - 4 W 85/09 (https://dejure.org/2010,6434)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Februar 2010 - 4 W 85/09 (https://dejure.org/2010,6434)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1360a Abs 4 BGB, § 114 ZPO, § 115 ZPO
    Anspruch auf Prozesskostenvorschuss bei persönlicher Angelegenheit

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten

  • rechtsportal.de

    BGB § 1360a Abs. 4; ZPO § 114; ZPO § 115
    Prozesskostenvorschusspflicht des unterhaltspflichtigen Ehegatten für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens gegenüber einem Dritten) Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch (hier: Haushaltsführungsschaden) aus einem Unfallereignis betreffen eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1689
  • NZV 2011, 307
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZB 46/09

    Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten für einen Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 31, 384; NJW 2010, 372, 373) zählen neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (wie Vormundschafts-, Pflegschafts-, Betreuungs-, Unterbringungs- und Strafsachen) auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift.

    Schließlich widerspräche eine einschränkende Auslegung dem Grundsatz, dass Familiensolidarität staatlicher Fürsorge vorgeht (Palandt/Brudermüller, § 1360 a Rdnr. 14; BGH NJW 2010, 372, 374).

  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 4 W 85/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 31, 384; NJW 2010, 372, 373) zählen neben den die Person berührenden nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten (wie Vormundschafts-, Pflegschafts-, Betreuungs-, Unterbringungs- und Strafsachen) auch auf vermögensrechtliche Leistungen gerichtete Ansprüche dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.10.2010 - L 8 SO 5/10

    Überleitung eines Leistungsanspruchs gegen einen Dritten auf den

    Vermögensrechtliche Ansprüche gehören dann zu den persönlichen Angelegenheiten eines Ehegatten, wenn sie ihre Wurzeln in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben, die auch die wirtschaftliche Existenz der Ehegatten umgreift (so für einen Schmerzensgeld- und Schadensersatzanspruch Oberlandesgericht F., Beschluss vom 15. Februar 2010 - 4 W 85/09 - juris).
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