Rechtsprechung
BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der Staatskasse zur Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Eingeschränkte Beschwerdebefugnis des Bezirksrevisors gegen Prozesskostenhilfe-Bewilligung; PKH; Beschwerde der Staatskasse
- Anwaltsblatt
§ 127 ZPO, § 574 ZPO
Beschwerderecht der Staatskasse bei bewilligter PKH bleibt beschränkt - Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127; ZPO § 574
Fristversäumung bei Antrag auf Prozesskostenhilfe; Beschwerderecht der Staatskasse zur Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Beschwerde der Staatskasse gegen Prozesskostenhilfeentscheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Es bleibt dabei: Nur eingeschränktes Beschwerderecht der Staatskasse bei Prozesskostenhilfe!
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe und die nur eingeschränkte Beschwerdebefugnis der Staatskasse
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 127 ZPO, § 574 ZPO
Beschwerderecht der Staatskasse bei bewilligter PKH bleibt beschränkt
Verfahrensgang
- AG Kiel, 19.03.2009 - 111 C 536/08
- LG Kiel, 09.06.2009 - 1 T 50/09
- BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
Papierfundstellen
- NJW-RR 2010, 494
- MDR 2010, 235
- NZM 2010, 416
- FamRZ 2010, 288
- AnwBl 2010, 220
- AnwBl Online 2010, 46
- Rpfleger 2010, 220
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07
Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
b) Ist die Anfechtbarkeit einer Entscheidung gesetzlich ausgeschlossen oder begrenzt, kann auch eine positive Zulassungsentscheidung den Rechtsmittelzug nicht eröffnen, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht mit Hilfe einer Zulassung der Anfechtung unterworfen werden kann (Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210).Ist dagegen - wie hier durch § 127 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 ZPO - die Anfechtbarkeit der Entscheidung gesetzlich ausgeschlossen oder begrenzt, vermag auch eine positive Zulassungsentscheidung den Rechtsmittelzug nicht zu eröffnen, weil eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung nicht mit Hilfe einer Zulassung der Anfechtung unterworfen werden kann (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210, Tz. 6 m.w.N.).
- BGH, 23.03.2006 - IX ZB 130/05
Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren; Beiordnung eines Rechtsanwalts
- OLG Brandenburg, 01.10.2001 - 15 WF 160/00
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
Dementsprechend ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahin gehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (BGHZ 119, 372, 375 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1714).
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
Dementsprechend ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahin gehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (BGHZ 119, 372, 375 m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1714). - OLG Nürnberg, 01.07.1997 - 7 WF 1873/97
Beschwerderecht der Staatskasse gegen Anordnung der Erstattung von Reisekosten …
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
Vielmehr grenzt § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Beschwerdebefugnis der Staatskasse bei bewilligenden Prozesskostenhilfeentscheidungen auf die in § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO ausdrücklich genannten Fälle einer Zahlungsanordnung ein und beschränkt gemäß § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO darüber hinaus die möglichen Anfechtungsgründe, so dass nur solche Beschwerdeanträge zugelassen sind, die darauf gerichtet sind, dem Antragsteller die Leistung von Zahlungen auf die Kosten der Prozessführung aufzuerlegen (OLG Nürnberg, FamRZ 1998, 252;… MünchKommZPO/Motzer, 3. Aufl., § 127 Rdnr. 27;… Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl., § 127 Rdnr. 9). - BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92
Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche …
Auszug aus BGH, 17.11.2009 - VIII ZB 44/09
Dementsprechend macht die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht die Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht entbehrlich, zu denen unter anderem die Feststellung gehört, ob der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung überhaupt beschwert ist oder ob ihm hiergegen ein Beschwerderecht zusteht (vgl. Senatsurteil vom 10. März 1993 - VIII ZR 85/92, NJW 1993, 2052, unter II 1;… MünchKommZPO/Lipp, a.a.O., § 567 Rdnr. 26, § 574 Rdnr. 17).
- BGH, 26.09.2012 - XII ZB 664/10
Prozesskostenhilfebewilligung: Beschwerdebefugnis der Staatskasse
Dementsprechend ist das Beschwerderecht der Staatskasse auf den Fall beschränkt, dass Prozesskostenhilfe bewilligt und weder Ratenzahlungen aus dem Einkommen noch Zahlungen aus dem Vermögen angeordnet worden sind (BGH Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2009, 494 Rn. 3).Dementsprechend ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahin gehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (BGH Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2009, 494; BGHZ 119, 372 = NJW 1993, 135, mwN).
Vielmehr begrenzt § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO die Beschwerdebefugnis der Staatskasse bei bewilligenden Prozesskostenhilfeentscheidungen auf die in § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO ausdrücklich genannten Fälle einer unterbliebenen Zahlungsanordnung und beschränkt gemäß § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO darüber hinaus die möglichen Anfechtungsgründe, so dass nur solche Beschwerdeanträge zugelassen sind, die darauf gerichtet sind, dem Antragsteller die Leistung von Zahlungen auf die Kosten der Prozessführung aufzuerlegen (BGH Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2009, 494 Rn. 4;… MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 27;… Musielak/Fischer, ZPO 8. Aufl. § 127 Rn. 10;… Saenger/Pukall ZPO 4. Aufl. § 127 Rn. 18;… BeckOK ZPO/Kratz § 127 Rn. 52).
Dementsprechend macht die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht die Prüfung der sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht entbehrlich, zu denen unter anderem die Feststellung gehört, ob der Rechtsmittelführer durch die angegriffene Entscheidung überhaupt beschwert ist oder ob ihm hiergegen ein Beschwerderecht zusteht (BGH Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2009, 494 Rn. 5; vgl. auch BGH Urteil vom 10. März 1993 - VIII ZR 85/92 - NJW 1993, 2052).
- BGH, 19.09.2012 - XII ZB 587/11
Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung: Beschwerdebefugnis …
Ziel einer solchen Beschwerde kann allerdings nur sein, eine Zahlungsanordnung nach § 120 ZPO zu erreichen, nicht aber die Versagung der Verfahrenskostenhilfe an sich (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 17. November 2009, VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 und BGH, 8. Oktober 1992, VII ZB 3/92, BGHZ 119, 372).Dementsprechend ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahingehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (BGH Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2010, 494 Rn. 3 mwN).
Eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu erreichen, ist deshalb nicht statthaft (BGH Beschlüsse vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - NJW-RR 2010, 494 Rn. 4 und BGHZ 119, 372, 374 f.).
- BAG, 05.11.2012 - 3 AZB 23/12
Prozesskostenhilfe - Rechtsschutz durch die Gewerkschaft
Demzufolge ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahin gehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt wurde (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 3 mwN, NJW-RR 2010, 494) .
- BAG, 18.11.2015 - 10 AZB 34/15
Prozesskostenhilfe - Beschwerderecht der Staatskasse
Dementsprechend hat der Gesetzgeber der Staatskasse nur ein auf diesen Umfang beschränktes Beschwerderecht zugebilligt (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 4) , das auch die nachfolgenden Entscheidungen gemäß § 120a ZPO erfasst, durch die nach neuer Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die zuvor ratenfrei bewilligte Prozesskostenhilfe aufrechterhalten oder die zunächst angeordnete Ratenzahlung später aufgehoben wird (vgl. zur Vorgängervorschrift des § 120 Abs. 4 ZPO BGH 8. Mai 2013 - XII ZB 282/12 - Rn. 29) .Eine von der Staatskasse mit dem Ziel eingelegte Beschwerde, die Verweigerung von Prozesskostenhilfe zu erreichen, ist danach nicht statthaft (BGH 17. November 2009 - VIII ZB 44/09 - Rn. 4) .
- BGH, 07.02.2013 - IX ZB 43/12
Insolvenzeröffnungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines …
Die Rechtsbeschwerde ist nur statthaft, wenn bereits die sofortige Beschwerde statthaft war (BGH, Beschluss vom 4. März 2004 - IX ZB 133/03, BGHZ 158, 212, 214;… vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5; vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rn. 3 ff). - BGH, 08.07.2010 - VII ZB 36/08
Beweissicherungsverfahren: Anfechtbarkeit einer Anordnung des Beschwerdegerichts …
Die Bindungswirkung des § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO tritt nur hinsichtlich des Vorliegens eines Zulassungsgrundes nach § 574 Abs. 2 ZPO ein, eröffnet aber nicht ein gesetzlich nicht vorgesehenes Rechtsmittel (vgl. BGH, Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, WuM 2010, 44; Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZB 79/08, BauR 2009, 1001 = NZBau 2009, 309 = ZfBR 2009, 353; Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210; Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102; Beschluss vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211; Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 12. September 2002 - III ZB 43/02, NJW 2002, 3554). - BGH, 20.02.2020 - I ZB 45/19
Schiedsverfahren: Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des staatlichen Gerichts …
Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nichts (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 [juris Rn. 5];… Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Rn. 4;… Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146 Rn. 7; Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rn. 5;… Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, MDR 2016, 553 Rn. 6;… Beschluss vom 20. April 2017 - IX ZB 15/15, NZI 2017, 487 Rn. 6). - BGH, 16.03.2010 - VIII ZR 341/09
Revision zum BGH zur Klärung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts …
Auch der Umstand, dass das Berufungsgericht die Revision zur Klärung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts zugelassen hat, eröffnet eine solche revisionsgerichtliche Nachprüfungsmöglichkeit nicht (Senatsbeschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, WuM 2010, 44, Tz. 5; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZB 79/08, NJW 2009, 1974, Tz. 4;… Urteil vom 7. März 2006, aaO; jeweils m.w.N.). - OLG Bremen, 12.12.2016 - 4 WF 108/16
Verfahrenskostenhilfe: Voraussetzungen der Beschwerde des Bezirksrevisors - …
Demnach sind Beschwerdeanträge zulässig, die darauf gerichtet sind, dem Antragsteller die Leistung von Zahlungen auf die Kosten der Verfahrensführung aufzuerlegen (BGH, NJW-RR 2010, 494).Ziel einer Beschwerde der Staatskasse darf es hingegen nicht sein, die Versagung der Verfahrenskostenhilfe an sich zu erreichen (vgl. BGHZ 119, 372; BGH, NJW-RR 2010, 494; BGH, FamRZ 2013, 123; a.A. OLG Celle, FamRZ 2012, 808).
- OLG Düsseldorf, 22.02.2012 - 24 W 9/12
Zulässigkeit der Beschwerde des Vertreters der Staatskasse gegen die Bewilligung …
Der Sinn dieses der Staatskasse eingeräumten Beschwerderechts hat nach den aus den Gesetzesmaterialien ersichtlichen Absichten des Gesetzgebers sowie dem Sinn und Zweck der Vorschrift darin gelegen, im Interesse der Haushaltsmittel der Länder zu Unrecht unterbliebene Zahlungsanordnungen nachträglich zu erreichen (vgl. BGHZ 119, 372, 375 = NJW 1993, 135; BGH, NJW-RR 2010, 494; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 917).Dementsprechend ist der Staatskasse auch nur in diesem beschränkten Umfang ein Beschwerderecht zugebilligt worden, nämlich nur zu einer dahin gehenden Kontrolle von Bewilligungsentscheidungen, in denen Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden ist (BGHZ 119, 372, 375 = NJW 1993, 135; BGH, NJW-RR 2010, 494 m.w.N.).
- LG Kleve, 02.09.2014 - 4 T 528/14
Verfahrenskostenhilfe; Betreuungsverfahren; Beiordnung; Rechtsanwalt
- LSG Hessen, 29.11.2022 - L 1 BA 27/22
Prozesskostenhilfe
- BGH, 04.02.2020 - AnwZ (B) 1/19
Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Aufnahme in die …
- LSG Bayern, 05.08.2011 - L 7 AS 124/11
Beschwerde der Staatskasse bei Prozesskostenhilfe
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2012 - L 19 AS 2053/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- OLG Jena, 21.01.2015 - 1 WF 46/15
Verfahrenskostenhilfebewilligung in einer Familiensache: Beschränktes …
- LAG München, 18.10.2012 - 10 Ta 330/12
Gehörsrüge - Darlegung Gehörsverletzung - Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe …
- LAG München, 18.10.2012 - 10 Ta 331/12
Gehörsrüge - Darlegung Gehörsverletzung - Kostenfestsetzung - Prozesskostenhilfe …
- OLG Koblenz, 27.11.2015 - 6 W 615/15
Prozesskostenhilfe: Beschwerderecht der Staatskasse bei Bewilligung für einen …
- SG Gießen, 03.01.2022 - S 5 BA 26/21
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2013 - L 6 AS 1902/10
- OLG Düsseldorf, 15.04.2011 - 24 W 33/11
Kontradiktorische Ausgestaltung des dem Prozessgegner der bedürftigen Partei …