Rechtsprechung
OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 249 BGB; § 287 ZPO
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten - verkehrslexikon.de
Zur Ermittlung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall aus dem Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietwagenkosten - Mittelwert zwischen Schwackeliste und Fraunhofer Tabelle
- urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)
Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Mietwagendauer; Haftungsreduzierung/Versicherung; Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG; Zustellung/Abholung; Winterreifen; Mittelwert ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; ZPO § 287
Höhe zu erstattender unfallbedingter Mietwagenkosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Mietwagen und Winterreifenzuschlag
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstattungsfähige Mietwagenkosten bei einem Verkehrsunfall
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall mit Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle
- vogel.de (Kurzinformation)
Mittelwert zwischen Fraunhofer und Schwacke - Oberlandesgericht Celle geht eigene Wege
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Hannover, 28.01.2011 - 4 O 290/09
- OLG Celle, 29.02.2012 - 14 U 49/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 802
- MDR 2012, 760
Wird zitiert von ... (158)
- BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11
Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung …
Sie steht im Einklang mit dem überwiegenden Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung (…vgl. OLG Köln, Urteile vom 22. März 2011 - 3 U 47/10, juris Rn. 18;… vom 30. August 2011 - 3 U 183/10, juris Rn. 14; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 875, 878; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802, 807;… OLG Dresden, Urteile vom 4. Mai 2012 - 1 U 1797/11, juris Rn. 17 ff.;… vom 18. Juli 2012 - 7 U 269/12, MRW 2012, 51 = juris Rn. 20 ff.;… a.A. OLG Köln, Urteile vom 14. Juni 2011 - 15 U 9/11, juris Rn. 11;… vom 27. Juli 2011 - 5 U 44/11, juris Rn. 5 - insoweit in MRW 3/2011, 12, 13 nicht vollständig abgedruckt;… vom 8. November 2011 - 15 U 54/11, juris Rn. 18).Diese Auffassung entspricht einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum im Vordringen befindlichen Meinung (vgl. OLG Celle, VersR 1994, 741 f.; NJW-RR 2012, 802, 805; OLG Nürnberg, r+s 1994, 456, 457; OLG Frankfurt am Main, OLG-Report 1995, 3, 5; 1995, 175, 176; OLG Hamm, VersR 1999, 769; SP 2000, 384; OLG Stuttgart, VersR 2009, 1680, 1682;… Erman/Ebert, BGB, 13. Aufl., § 249 Rn. 106;… MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 441;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 249 Rn. 36;… Buschbell/Buschbell, MAH Straßenverkehrsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 91;… Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl., Kap. 3 Rn. 91; Notthoff, VersR 1995, 1015, 1017).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 212/12
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgeblichen Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklag bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Karlsruhe, 01.02.2013 - 1 U 130/12
Zur Schätzung der angemessenen Mietwagenkosten
Daher kommt es nicht mehr darauf an, dass auch nach zutreffender Senatsrechtsprechung (…OLG Karlsruhe, Urt. v. 11.08.2011 - 1 U 27/11), an der festgehalten wird, in Übereinstimmung mit anderer obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 14 U 49/11; OLG Stuttgart, 7 U 109/11) ein - wie hier - marktüblicher und vereinbarter Zuschlag wegen Winterreifen zu erstatten ist.Bei dieser Sachlage ist das entsprechende Beweisangebot der Beklagten schon ungeeignet, zumal auch sachverständigenseits eine rückwirkende Ermittlung marktüblicher Mietwagenpreise ausdrücklich als nicht möglich erachtet wird (vgl. OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802 ff., 804 re Sp.; OLG Köln - 15 U 9/11, SP 2010, 396).
- OLG Köln, 30.07.2013 - 15 U 186/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Den ortsüblichen Normaltarif schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Mietpreisspiegel" des Unternehmens F2 (im Folgenden Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln (11. Zivilsenat) Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zustellung/Abholung oder (geringere) Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht mit damit in Einklang bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Köln, 01.08.2013 - 15 U 9/12
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Diesen schätzt der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO anhand des arithmetischen Mittels der sich aus dem "Automietpreisspiegel" des Unternehmens eurotaxSCHWACKE (im Folgenden: Schwacke-Liste) und dem "Marktpreisspiegel Mietwagen" des Fraunhofer-Institutes für Arbeitswirtschaft und Organisation (im Folgenden: Fraunhofer-Liste) im maßgebenden Postleitzahlengebiet ergebenden Normaltarife (vgl. auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 541 ff.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.; OLG Karlsruhe, NZV 2011, 553 ff.; OLG Köln -11. Zivilsenat-, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.).Entweder müsste der Zweck der Abfrage offen gelegt werden, womit eine solche rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus den gleichen Einwänden wie die Methodik der Schwacke-Liste unterläge (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Abgesehen davon, dass hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Tarife schon Bedenken bestehen, weil sich das von der Beklagten vorgelegte Angebot nicht auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell bezieht, sondern lediglich ein Beispiel für eine bestimmte Fahrzeugklasse angeboten wird (…vgl. OLG Stuttgart aaO.; OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.), lassen sich dem Angebot der Beklagten nicht die Kosten entnehmen, die sich für die von der Geschädigten in Anspruch genommenen Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Zustellung/Abholung oder geringere Selbstbeteiligung im Schadensfall ergeben.
Soweit bei der Schätzung der Mietwagenkosten anhand der Schwacke- und Fraunhofer-Liste bei der Auswahl der Vergleichswerte im Einzelfall unterschiedliche Kriterien zu Grunde gelegt werden können, wird hinsichtlich der unterschiedlichen Auffassungen auf die ausführliche Darstellung im Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 29.02.2012 (NJW-RR 2012, 802 ff.) Bezug genommen.
Zudem spricht für ein Anknüpfen an den arithmetischen Mittelwert eine in der Gesamtschau geringere Fehlerneigung, denn beim Modus kann es zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Im Hinblick auf die erforderliche Vergleichbarkeit der in den Tabellen angegebenen Werte (die jeweils schon inkl. Mehrwertsteuer zu verstehen sind - z.B. Editorial Schwacke 2012 Seite 12 bzw. Fraunhofer-Liste 2012 Seite 15) sind bei der Bemessung des Vergleichswertes aus der Schwacke-Liste jedenfalls betreffend die Jahre bis einschließlich Ausgabe 2010 der Schwacke-Liste die dort in einer gesonderten Tabelle aufgeführten (Neben-) Kosten für eine Vollkaskoversicherung hinzuzusetzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Soweit im Rahmen der Normalpreisermittlung bei den Schwacke-Tabellen bis 2010 noch die Nebenkosten für eine Vollkaskoversicherung mit hinzugesetzt werden, stehen die Differenzen betreffend die Selbstbeteiligung einer prinzipiellen Vergleichbarkeit der Werte der Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste nicht entgegen (vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Hamm, RuS 2011, 536 ff.).
Dieser wird der davon umfasste größte Zeitabschnitt entsprechend den Tabellenwerken entnommen und daraus ein entsprechender 1-Tages-Wert errechnet, der sodann mit der Anzahl der tatsächlichen Gesamtmiettage multipliziert wird (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.; OLG Köln, Schaden-Praxis 2010, 396 ff.) Diese Berechnungsmethode, die sich im Rahmen des durch § 287 ZPO eingeräumten Schätzungsermessens bewegt (vgl. BGH, NJW 2009, 58 ff.), erscheint dem Senat vorzugswürdig, weil aus anderen Verfahren bekannt ist, dass bei früherer Rückgabe des Mietfahrzeugs oder nachträglicher Verlängerung der Mietzeit keine Mehrkosten entstehen, der sich bei längerer Mietdauer anteilig geringere Kostenaufwand für die Abwicklung des Vertrages also nicht erhöht.
Dafür spricht auch die von der Klägerin verwandte - und von der Beklagten nicht beanstandete - Abrechnungspraxis, wonach in keinem der Mietverträge nach Zeitabschnitten gestaffelte Tarife, sondern lediglich ein Gesamtpreis für die ganze Mietdauer angegeben ist (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.).
Soweit das OLG Celle (vgl. OLG Celle, NJW-RR 2012, 802 ff.) die Fahrzeugklasse des beschädigten Fahrzeugs heranzieht, um dann in einem gesonderten Rechenschritt die ersparten Eigenaufwendungen mit einem pauschalen Abschlag von 5 % zu berücksichtigen, lässt sich diese Methode nach Ansicht des Senates nicht damit in Einklag bringen, dass für die Schadensbemessung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten maßgeblich sind.
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 231/14
Nutzungsentschädigung für Geschäftsführerfahrzeug; Schwacke statt Fraunhofer
Der Senat verweist hier auf die einleuchtenden Ausführungen des Oberlandesgerichts Celle in dessen Urteil vom 29.2.2012, Az. 14 U 49/11 (…zit. nach juris, Rdn. 26, 27), das unter Berücksichtigung zu dieser Frage erstellter Sachverständigengutachten die rückwärtsbezogene Ermittlung eines örtlichen Mietpreisniveaus für praktisch ausgeschlossen gehalten hat. - KG, 08.05.2014 - 22 U 119/13
Höhe der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
Demgegenüber kann es beim Modus zu erheblichen Verzerrungen kommen, wenn unter einer Vielzahl individueller Angebotspreise nur zwei vollständig übereinstimmen, die dann unabhängig von der Höhe der anderen Werte den Modus bilden (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 38; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 45).b) Mit dem Landgericht hält auch der Senat es für zutreffend, entsprechend der tatsächlich erreichten Gesamtmietdauer den davon erfassten größten Zeitabschnitt den Tabellenwerken zu entnehmen, daraus den Tagessatz zu errechnen und diesen mit der Anzahl der tatsächlichen Miettage zu multiplizieren (OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - 15 U 212/12, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 39; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11 -, juris: Rz. 51).
Die Erstattungsfähigkeit der Fahrzeugklasse bestimmt sich nach dem beschädigten Unfallwagen (…Senatsurteil vom 02. September 2010 - 22 U 146/09, DAR 2010, 642, juris: Rz. 16; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 42), wobei Obergrenze für die Erstattung die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten sind.
Richtigerweise ist zunächst das arithmetischen Mittel beider Erhebungswerke zu ermitteln; erst diesem Ergebnis sind sodann erstattungsfähige Zusatzleistungen, die weder in den Grundmieten der Schwacke-Liste noch in denen der Fraunhofer-Liste eingerechnet sind, zuzuschlagen (OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2014 - 15 U 85/13, Seite 13; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58).
Die Werte für diese Zusatzleistungen sind dabei der jeweiligen Nebenkostentabelle des Schwacke-Mietpreisspiegels zu entnehmen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 61).
Der für die Erstattung maßgebliche Normalpreis muss einheitlich nach den zur Schätzung herangezogenen Tabellenwerken bemessen werden, wobei es für die Frage einer Überschreitung des Marktpreises oder des vereinbarten Preises lediglich auf den Endpreis ankommen kommen kann und - zur Vermeidung zufälliger Ergebnisse - nicht auf dessen Aufgliederung in verschiedene Rechnungspositionen wie Grundpreis und Zusatzleistungen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 62).
Erst dadurch sind die Werte der Fraunhofer-Tabelle und der Schwacke-Liste prinzipiell vergleichbar und für die arithmetischen Bestimmung des Mittelwerts geeignet (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 58; OLG Köln…, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: Rz. 39 u. 27).
Die auf vollständige Haftungsbefreiung entfallenden Mehrkosten sind also weder in den Werten von Fraunhofer noch von Schwacke enthalten und deshalb wie auch sonstige andere Nebenleistungen im Rahmen der Normalpreisberechnung später noch dem ermittelten arithmetischen Mittelwert aus den Tabellen von Fraunhofer und Schwacke zuzuschlagen (OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 59; OLG Köln, Urteil vom 30. Juli 2013 - I 15 U 186/12, 15 U 186/12, Schaden-Praxis 2013, 361, juris: 39).
Er wird nicht dadurch "bereichert", dass er sich als Ersatz für seinen Altwagen ein neueres Fahrzeug mietet (KG, 12. Zivilsenat…, Urteil vom 26. April 1993 - 12 U 2137/92, NZV 1993, 478 , juris: Rz. 34; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 41).
Die Überzahlung, die sich im Fall 6 zugunsten des Schädigers oder seiner Haftpflichtversicherung ergibt, kann, wie das Landgericht zutreffend gesehen hat, nicht mit anderen offenen Forderungen aus anderen Fällen verrechnet werden, weil jedem Fall ein gesonderter Verkehrsunfall und damit ein gesonderter Streitgegenstand zugrunde liegt (OLG Köln…, Urteil vom 11. August 2010 - 11 U 106/09, Schaden-Praxis 2010, 396, juris: Rz. 14; OLG Celle, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, juris: Rz. 78).
- OLG Celle, 15.03.2016 - 14 U 127/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Gerichtliche Schätzung der erforderlichen …
Entgegen dem vorläufigen Hinweis durch Verfügung der Vorsitzenden vom 2. Dezember 2015 (Bl. 249 d. A.) gibt der vorliegende Fall keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung des Senates (vgl. hierzu grundlegend NJW-RR 2012, 802 ff. = sogenannte Fracke-Methode) aufzugeben. - OLG Dresden, 04.05.2012 - 1 U 1797/11
Obliegenheit des Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme einer …
Der Senat teilt insoweit die Auffassung der Oberlandesgerichte Stuttgart und Celle (…vgl. OLG Stuttgart vom 18.08.2011, 7 U 109/11, Rn. 68; OLG Celle vom 28.02.2012, 14 U 49/11, Rn. 69; jeweils zitiert nach juris).Da im Anmietzeitraum bis zum 16.03.2010 in L. ernstlich mit Winterwetterlagen gerechnet werden muss - auch im März kann es noch Schnee- und Eisglätte geben - und der Kläger unfallbedingt Verantwortung für fremdes Eigentum übernehmen musste, kann ihm, unabhängig davon, ob sein eigenes Fahrzeug mit Winterbereifung ausgerüstet war, nicht zugemutet werden, ein Mietfahrzeug ohne Winterreifen zu nutzen (…vgl. OLG Stuttgart vom 18.08.2011, 7 U 109/11, Rn. 68; OLG Celle vom 28.02.2012, 14 U 49/11, Rn. 69; jeweils zitiert nach juris).
- LG Münster, 12.01.2016 - 3 S 55/15
Berechnung der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall
Denn die unterschiedliche Preisstruktur der verschiedenen Zeitabschnitte hat ihren Grund darin, dass bei Abschluss des Mietvertrages mit der Autoübergabe und zum Ende des Vertrags bei der Wiederempfangnahme des Mietfahrzeugs ein besonderer Mehraufwand anfällt, der umso höher ins Gewicht fällt, je kürzer die Gesamtmietzeit ist (…vgl. auch LG Lübeck, a.a.O.; OLG Celle, Urt. v. 29.02.2012, 14 U 49/11, NJW-RR 2012, 802, 806; str.). - OLG Schleswig, 28.11.2019 - 7 U 39/19
Zur Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten: Bei der Schätzung kann von dem …
- AG Otterndorf, 20.01.2021 - 2 C 349/20
- AG Otterndorf, 06.02.2017 - 2 C 423/16
- OLG Zweibrücken, 22.01.2014 - 1 U 165/11
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des ortsüblichen Normaltarifs von …
- OLG Nürnberg, 16.10.2018 - 2 U 1578/18
Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung
- AG Borken, 13.09.2012 - 13 C 63/12
- LG Düsseldorf, 23.04.2014 - 7 O 143/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten i.R.d. . Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Auerbach, 23.06.2021 - 1 C 281/19
Anforderungen an den Ersatz von Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 12.06.2020 - 4 U 2796/19
- LG Düsseldorf, 25.03.2019 - 22 S 273/18
Jetzt wieder Fracke bei Mietwagenkosten
- AG Otterndorf, 30.01.2017 - 2 C 451/16
- AG Otterndorf, 03.01.2017 - 2 C 281/16
- LG Stuttgart, 26.03.2012 - 26 O 48/10
- LG Freiburg, 23.10.2012 - 3 S 262/11
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten
- LG Lübeck, 20.12.2013 - 1 S 87/13
- KG, 05.04.2018 - 22 U 47/16
Internetpreise für Mietwagen
- LG Karlsruhe, 30.05.2022 - 10 O 243/19
- LG Würzburg, 21.08.2019 - 42 S 905/19
Kriterien zum Ersatz von Mietwagenkosten
- OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 51/13
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten nach arithmetischem …
- LG Meiningen, 24.08.2017 - 4 S 171/16
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Schadensgeringhaltungspflichtverletzung bei …
- LG Würzburg, 28.02.2018 - 42 S 1949/17
Unfallregulierung, Mietwagen
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 1 U 53/14
Schwacke-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten
- LG Bonn, 05.12.2016 - 4 O 71/16
- OLG Dresden, 18.07.2012 - 7 U 269/12
Höhe der ersatzfähigen Mietwagenkosten
- AG Rastatt, 23.09.2016 - 3 C 235/16
- AG Essen, 26.02.2016 - 20 C 322/15
Grundsätze zur Festellung des Umfangs der Erstattungsfähigkeit geltend gemachter …
- LG Darmstadt, 26.09.2014 - 25 S 133/14
- OLG Celle, 22.08.2012 - 14 U 195/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von Mietwagenkosten bei …
- AG Hannover, 08.05.2020 - 410 C 8443/19
- AG Würzburg, 04.04.2019 - 17 C 2881/18
Erstattung der Mietwagenkosten aus Verkehrsunfall
- AG Hannover, 31.05.2016 - 569 C 44/16
- OLG Stuttgart, 16.05.2013 - 13 U 159/12
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten …
- LG Stuttgart, 08.07.2014 - 26 O 33/14
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 147/18
- LG Karlsruhe, 14.01.2014 - 9 S 396/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Zugänglichkeit des "Normaltarifs" bei …
- AG Wiesbaden, 14.06.2019 - 91 C 4555/18
Die Erforderlichkeit der Höhe der aufgewendeten Mietwagenkosten kann nach dem …
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2015 - 10 O 391/13
Verkündet lt. Protokoll am: 8.5.2015
- AG Osnabrück, 27.02.2020 - 53 C 2865/19
- AG Flensburg, 21.12.2016 - 63 C 157/16
Verkehrsunfallhaftung: Wirksamkeit der Abtretung der Mietwagenkosten; …
- OLG Dresden, 18.12.2013 - 7 U 606/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- AG Achern, 17.05.2019 - 3 C 245/18
Verkehrsunfall - unwirtschaftliche oder unsachgemäße Maßnahmen der beauftragten …
- LG Halle, 27.03.2017 - 1 S 228/16
- LG Bonn, 25.02.2016 - 4 O 121/15
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Bestimmung der …
- OLG Frankfurt, 27.11.2019 - 7 U 22/19
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 535/14
Bestimmung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten im Rahmen tatrichterlichen …
- LG Berlin, 23.07.2014 - 42 S 73/14
- LG Köln, 23.12.2013 - 9 S 190/11
Zugehörigkeit von geltend gemachten Mietwagenkosten zum erforderlichen Aufwand …
- OLG Zweibrücken, 04.12.2013 - 1 U 165/11
Umfang der Ersatzfähigkeit unfallbedingter Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 16.10.2014 - 7 U 192/14
- LG Zweibrücken, 27.05.2014 - 3 S 26/13
- LG Lüneburg, 10.04.2019 - 6 O 143/17
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1110/13
Zur Eignung von Listen für die Feststellung des Mietwagen-Normaltarifs
- AG Köln, 25.05.2021 - 263 C 205/20
- LG Essen, 29.06.2016 - 7 S 32/16
Ermittlung des Mietwagen-Normaltarifs - Mittelwert zwischen Schwacke und …
- LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 22 S 188/15
Abtretung der Schadensersatzansprüche auf Erstattung von Mietwagenkosten
- LG Stuttgart, 07.08.2015 - 24 O 421/14
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ermittlung der Höhe der ersatzfähigen …
- LG Köln, 13.08.2013 - 11 S 374/12
Kosten für die Ausstattung des Mietwagens mit Winterreifen ersatzfähige …
- AG Hattingen, 24.04.2019 - 11 C 270/18
Unfallregulierung, Mietwagen, Reparaturkosten, Verbringungskosten
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 328/14
Erstattungsfähigkeit der Mietwagenkosten, Bestimmung der erforderlichen …
- OLG Köln, 28.01.2014 - 15 U 137/13
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
- LG Aachen, 19.06.2015 - 10 O 165/14
Geltendmachung der Begleichung von Mietwagenkosten aus Fahrzeug-Mietverträgen …
- AG Otterndorf, 11.01.2017 - 2 C 344/16
- LG Aachen, 07.08.2014 - 10 O 89/14
Anspruch eines Haftpflichtversicherers auf Zahlung von Mietwagenkosten als …
- LG Wuppertal, 08.07.2021 - 9 S 41/21
Verkehrsunfall - unfallbedingter Mehraufwand als Schadensposition
- AG Bremervörde, 05.09.2018 - 5 C 124/18
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Offenbach, 31.08.2017 - 33 C 152/17
Mietwagenkosten: Berechnung nach Schwacke oder Frauenhofer?
- LG Siegen, 18.05.2015 - 3 S 15/15
Mietwagenkosten
- OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 110/13
- AG Köln, 18.05.2021 - 267 C 216/20
- AG Weißenburg, 25.08.2017 - 2 C 192/17
Zur Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall bei …
- LG Köln, 25.08.2020 - 11 S 367/19
- LG Aachen, 20.08.2020 - 2 S 86/20
- LG Hannover, 16.05.2018 - 17 S 10/17
- LG Braunschweig, 30.12.2015 - 7 S 98/15
Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Ersatz von Mietwagenkosten; Beurteilung der …
- AG Bremen, 25.07.2013 - 9 C 128/13
Kein Ersatz des Winterreifenanteils beim Mietwagen
- AG Syke, 18.04.2018 - 27 C 1041/17
Unfallregulierung
- LG Landau/Pfalz, 25.03.2014 - 1 S 96/13
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Berechnung der Höhe von Mietwagenkosten
- LG Braunschweig, 23.05.2013 - 7 S 380/12
Zum Ersatzanspruch auf unfallbedingte Mietwagenkosten
- AG Meppen, 16.09.2019 - 3 C 182/19
Verkehrsunfall - Erstattungsfähigkeit der Kosten für Fahrzeugreinigung
- AG Hannover, 11.06.2018 - 554 C 12527/17
Erforderliche Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
- LG Stuttgart, 27.02.2018 - 23 O 35/17
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten; …
- LG Chemnitz, 24.10.2014 - 2 O 2040/13
- LG Düsseldorf, 30.10.2015 - 6 O 484/14
- LG Köln, 20.05.2014 - 11 S 306/13
Anspruch eines aufgrund eines Verkehrsunfallgeschehens ersatzberechtigten …
- LG Aachen, 28.02.2014 - 6 S 138/13
Unfallersatztarif
- LG Düsseldorf, 24.01.2014 - 22 S 110/13
Festlegung der Mietwagenkosten des Unfallgeschädigten bei sogenannten …
- AG Bonn, 18.03.2021 - 115 C 308/20
- LG Bonn, 06.03.2020 - 1 O 297/19
- AG Köln, 30.07.2019 - 261 C 77/19
Unfallregulierung, Mietwagen
- AG Bergisch Gladbach, 21.07.2017 - 63 C 464/16
- AG Hannover, 16.12.2016 - 510 C 4284/16
Verkehrsunfall - formularmäßige Honorarklausel in Gutachtenauftrag
- AG Aachen, 05.07.2016 - 106 C 11/16
Bei der Berechnung der verkehrsunfallbedingten Mietwagenkosten sind unter …
- LG Siegen, 28.01.2014 - 1 S 8/11
Ersatz der Mietwagenkosten für Anmietung eines Ersatzfahrzeugs nach …
- LG Düsseldorf, 31.07.2013 - 23 S 287/12
Schätzung der Mietwagenkosten aufgrund Internet-Recherche ist nur bei …
- AG Düsseldorf, 14.01.2021 - 24 C 543/20
- LG Bonn, 17.11.2015 - 8 S 107/15
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 11 C 2148/20
- LG Münster, 10.11.2020 - 3 S 100/19
- LG Arnsberg, 15.07.2020 - 3 S 142/19
- AG Wiesbaden, 15.10.2019 - 93 C 2508/19
- AG Hannover, 06.03.2018 - 528 C 9897/17
- LG Köln, 24.06.2014 - 11 S 460/13
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten aufgrund eines Verkehrsunfalls i.R.d. …
- AG Lichtenfels, 14.05.2014 - 2 C 556/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage …
- AG Krefeld, 02.05.2014 - 6 C 427/13
Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall schließt Erstattung der …
- AG Krefeld, 07.03.2014 - 6 C 332/13
Ersatz unfallbedingter Mietwagenkosten nach Normaltarif
- AG Coburg, 19.09.2012 - 14 C 581/12
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Umfang der Erstattungsfähigkeit von …
- AG Braunschweig, 17.06.2021 - 111 C 2148/20
Nutzungsausfall: Mietwagen bei kurzer Strecke
- AG Geilenkirchen, 25.01.2017 - 10 C 80/16
- AG Hannover, 23.12.2015 - 520 C 1604/15
- AG Hannover, 10.12.2015 - 430 C 7532/15
- AG Kerpen, 30.10.2019 - 110 C 83/18
- LG Frankfurt/Main, 18.10.2019 - 15 S 97/19
- AG Torgau, 28.12.2017 - 2 C 342/16
Mietwagen: Eine unfallbedingte Verletzung schließt einen Mietwagen nicht aus
- LG Köln, 09.08.2017 - 3 O 206/16
Schadenersatzbegehren nach einem Verkehrsunfall
- AG Müllheim, 05.04.2017 - 8 C 400/16
- LG Arnsberg, 15.01.2014 - 3 S 88/13
Erstattungsfähige Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Schadensersatz nach …
- LG Dortmund, 07.01.2014 - 21 O 359/12
- LG Köln, 16.10.2013 - 9 S 31/13
Zugehörigkeit von geltend gemachten Mietwagenkosten zum erforderlichen Aufwand …
- AG Bremen, 28.03.2013 - 9 C 581/12
Zu den Zusatzkosten für Navigationsgerät, Zweitfahrerberechtigung und …
- AG Ludwigshafen, 08.03.2012 - 2k C 201/11
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten durch …
- AG Tostedt, 14.07.2022 - 3 C 35/22
- AG Köln, 09.11.2020 - 264 C 103/20
- AG Bremervörde, 12.02.2020 - 5 C 286/19
- AG Tostedt, 13.07.2016 - 4 C 81/16
- AG Otterndorf, 11.05.2016 - 2 C 47/16
- LG Halle, 16.05.2012 - 1 S 64/11
Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach …
- AG Gifhorn, 03.05.2022 - 33 C 618/21
- AG Braunschweig, 30.12.2020 - 117 C 1189/20
- AG Kerpen, 23.09.2020 - 108 C 76/20
- AG Leverkusen, 31.05.2016 - 20 C 11/15
- LG Hannover, 05.08.2015 - 7 S 38/14
- AG Aachen, 14.08.2014 - 120 C 66/14
Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs auf Fahrzeugklasse des unfallbeschädigten …
- LG Köln, 20.05.2014 - 11 S 337/13
- AG Wiesbaden, 20.07.2012 - 93 C 1648/12
Schätzung von Mietwagenkosten nach dem Mittelwert der Mietpreisspiegel nach …
- AG Salzgitter, 03.08.2022 - 21 C 111/22
- AG Paderborn, 04.11.2021 - 54 C 105/21
- AG Geldern, 08.12.2020 - 17 C 169/20
- AG Clausthal-Zellerfeld, 11.05.2020 - 4 C 207/19
Verkehrsunfall - Voraussetzungen für Erstattung von Mietwagenkosten
- AG Königswinter, 20.08.2019 - 12 C 16/19
Unfallregulierung, Mietwagen, Anwaltskosten
- AG Gemünden/Main, 18.03.2019 - (V) 14 C 737/18
Unfallregulierung
- AG Duisburg-Hamborn, 07.11.2014 - 6 C 268/14
Grundlage der Mietwagenkostenberechnung nach Verkehrsunfall
- LG Düsseldorf, 15.05.2014 - 21 S 125/13
- AG Krefeld, 28.06.2013 - 2 C 43/13
Ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall
- AG Duisburg, 26.09.2012 - 35 C 2120/12
- AG Hameln, 01.06.2012 - 20 C 294/11
- AG Köln, 18.11.2020 - 265 C 68/20
- AG Burgwedel, 23.04.2014 - 76 C 121/13
- AG Hamburg-St. Georg, 15.05.2012 - 922 C 3/12