Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.05.2005 | BGH, 16.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3529
OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09.12.2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 (https://dejure.org/2004,3529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen einen abgelehnten Prozesskostenhilfeantrag; Ausschluss der Geschäftsfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung; Voraussetzungen für die Annahme der Entbindung von der Verpflichtung zur ärztlichen Schweigepflicht im Fall des Todes des ...

  • Judicialis

    VGB 88 § 9 Ziffer 1 lit. a; ; VVG § 61; ; BGB § 827 Satz 2; ; BGB § 104 Nr. 2; ; BGB § 827; ; BGB § 105 Abs. 2; ; ZPO § 387; ; StGB § 203 Abs. 4

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 105 Abs. 2; StGB § 203 Abs. 4; ZPO § 387
    Voraussetzungen für den Ausschluss der Geschäftsfähigkeit aufgrund einer Alkoholerkrankung

  • weberundpartner.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der fehlende Geschäftsfähigkeit wegen Alkoholerkrankung; Ärztliche Schweigepflicht über Tod hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Alkoholiker bringt sich um - Darf der Arzt nach dem Tod des Patienten die Schweigepflicht brechen?

Besprechungen u.ä.

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Nach dem Tod des behandelten Patienten wirkt die ärztliche Schweigepflicht fort; sie kann nach seinem mutmaßlichen Willen eingeschränkt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017
  • VersR 2005, 817
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 31.05.1983 - VI ZR 259/81

    Übergang des allgemeinen Einsichtsrechts eines Patienten in die Krankenunterlagen

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Hinsichtlich dieser Tatsachen sollen die nächsten Angehörigen dispositionsbefugt sein ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

    Zum anderen dürfen für die Begründung der Zeugnisverweigerung keine sachfremden Erwägungen herangezogen werden, wie zum Beispiel die Befürchtung, dass durch die Auskunft bzw. durch den Einblick in die Krankenakten ein haftungsbegründender Behandlungsfehler aufgedeckt werden würde ( BGH NJW 1983, 2627 [ 2629 ] ).

  • BGH, 04.07.1984 - IVa ZB 18/83

    Weitere Beschwerde in Nachlaßsachen - Ärztliche Schweigepflicht und Zeugniszwang

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Mit dem Wegfall des Patienten als Rechtspersönlichkeit wird der Arzt als ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Treuhänder betrachtet ( RGSt 71, 21 [ 22 ]; BGHZ 91, 392 [ 398f ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2628 ]; …

    Für eine bestimmte und im Rechtsleben bedeutende Fallgruppe hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahingeht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen ( geschäftsunfähigen ) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden ( BGHZ 91, 392 [ 400 ] ).

    Sollte daher der Hausarzt Dr. F. aus S. seine Zeugnisverweigerung weiterhin alleine mit seiner Rechtsansicht begründen, dass die Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht nicht von den Erben erklärt werden könne, wäre die Erfüllung seiner Zeugenpflicht ohne weiteres mit den Zwangsmitteln der Zivilprozessordnung durchzusetzen ( vergl. BGHZ 91, 392 [ 400 ]; BGH NJW 1983, 2627 [ 2630 ]; …

  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit obliegt es dem Versicherungsnehmer versicherungsrechtlich selbst bei der bestehenden Selbstmordabsicht, vor der eigenen Alkoholisierung Vorkehrungen gegen schadensstiftende Handlungen vorzunehmen ( BGH NJW 1989, 1612 [ 1613 ]; LG Bochum VersR 1976, 949 mit Anm. von Anton Martin; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 35f ).

    Dieser Zustand setzt eine krankhafte Störung der Geistestätigkeit in einem Umfang voraus, der nach § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit geführt hat ( BGH NJW 1989, 1612; Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Auflage, O I RdNr. 31 ).

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).

    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).

  • BGH, 19.06.1970 - IV ZR 83/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist im

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BayObLG, 08.11.1990 - BReg. 3 Z 121/90
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der Alkoholabusus erreicht erst dann den Grad einer Störung der Geistestätigkeit, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder wenn der Missbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirnes geführt hat, infolge dessen es zu einem Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung geführt hat ( BayObLGZ 2002, 189 [ 202 ] = NJW 2003, 216 [ 219f ]; BayObLG FamRZ 1991, 608 [ 609 ]; VG Bayreuth VersR 1982, 890 [ 891 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9 ).
  • RG, 06.10.1930 - IV 583/29

    Menzel-Bilder - § 937 BGB, Ersitzung ist nicht kondiktionsfest (Anspruch nach §

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Damit wird die Geschäftsfähigkeit nicht nach den Fähigkeiten des Verstandes bzw. nach den intellektuellen Fähigkeiten beurteilt, sondern nach der Freiheit der Willensentschlüsse ( RGZ 103, 399 [ 401 ]; 130, 69 [ 71 ]; BGH NJW 1996, 918 [ 919 ]; BGH NJW 1970, 1680 [ 1681 ]; BayObLGZ 2002, 189 [ 201 ]; Bamberger / Roth - Wendtland, BGB, 1. Auflage, § 104 RdNr. 9; Staudinger - Dilcher, BGB, 12. Auflage, § 104 RdNr. 22 ).
  • BDH, 25.09.1958 - W DB 9/58
    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    ( 2.) Reicht somit die ärztliche Schweigepflicht grundsätzlich über den Tod des Patienten hinaus, kommt es für die Entbindung von der Schweigepflicht, bei der es sich um eine Rechtsfrage handelt und über die im Zivilrechtsstreit bindend im Verfahren gemäß § 387 ZPO entschieden werden kann, auf den ausdrücklich oder konkludent geäußerten Willen des Verstorbenen gegenüber dem Arzt oder auch Dritten an ( Bundesdisziplinarhof - Wehrdienstsenat - NJW 1960, 550 [ 552 ] ).
  • RG, 09.01.1905 - VI 104/04

    Klage auf Widerruf einer Beleidigung

    Auszug aus OLG Naumburg, 09.12.2004 - 4 W 43/04
    Der von der Antragstellerin gemäß dem Erbschein des Amtsgerichtes Sangerhausen - Nachlassgericht - vom 22. Juni 2004 ( Az. 10 VI 104/04 [ Bl. 95 d.A. ] ) beerbte und am 14. April 2003 verstorbene Ehemann A. R. hatte mit der Antragsgegnerin eine Wohnhaus - Universal - Versicherung unter Einbeziehung der Allgemeinen Wohngebäude - Versicherungsbedingungen ( VGB 88 ) abgeschlossen ( Bl. 14 - 18 und 69 - 89 d.A. ).
  • LG Bochum, 26.11.1975 - 2 O 36/75
  • VG Bayreuth, 20.10.1981 - B 3 K 81 A.190
  • RG, 19.01.1922 - VI 585/21

    Willenserklärung eines Geistesgestörten

  • RG, 17.11.1936 - 1 D 793/36

    1. Recht und Pflicht des Arztes, Zeugnis abzulegen oder zu verweigern. 2. Wer

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Der vom Oberlandesgericht Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2017 - 4 U 145/16

    Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht nach Versterben des

    Erben oder Angehörige dürften schweigepflichtige Datenquellen schon nicht von der über den Tod hinaus wirkenden Schweigepflicht entbinden können (so OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Juni 2014 - 1 U 107/12 -, Rn. 23, juris; Langheid/Rixecker, VVG, VVG § 213 Rn. 5, beck-online, wobei die in Bezug genommenen Entscheidungen des BGH (BGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - IV ZR 191/09 -, Rn. 12, juris; BGH, Beschluss vom 04. Juli 1984 - IVa ZB 18/83 -, BGHZ 91, 392-401, Rn. 20; BGH, Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 -, Rn. 17, juris) bis auf die letztgenannte nicht eindeutig sind und die letztgenannte Entscheidung in einem anderen Kontext ergangen ist; vgl. auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2014 - 12 W 37/14

    Anfechtung einer Risikolebensversicherung wegen wahrheitswidriger Beantwortung

    Der vom OLG Naumburg (VersR 2005, 817) angesprochene Zweifelsfall liegt hier somit nicht vor, so dass der Senat offen lassen kann, ob und inwieweit bei derartigen Sachverhalten dem die Aussage verweigernden Zeugen eine nachvollziehbare Darlegung seiner Gründe abverlangt werden kann.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08

    Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der

    Es geht nicht auf Erben oder Angehörige über (BGH, Urteil vom 31.05.1983 - VI ZR 259/81, NJW 1983, 2627 ; OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004 - 4 W 43/04, VersR 2005, 817 ; Knappmann, NVersZ 1999, 511).
  • AG Augsburg, 17.07.2013 - VI 1163/12

    Erbscheinsverfahren: Zeugnisverweigerungsrecht eines Mitarbeiters der

    Danach wird im Zusammenhang mit der ärztlichen Schweigepflicht nach § 203 Absatz 1 Nr. 1 StGB und nach § 383 Absatz 1 Nr. 6 ZPO eine mutmaßliche Entbindung durch den Erblasser angenommen, weil das wohlverstandene Interesse eines Erblassers nicht dahin geht, dass seine Testierunfähigkeit geheim bleibt, sondern das wohlverstandene Interesse geht dahin, dass die allgemeinen Vorschriften zum Schutze einer testierunfähigen (geschäftsunfähigen) Person nicht durch die ärztliche Schweigepflicht unterlaufen werden (BGHZ 91, Seite 392 = NJW 1984, Seite 2893; BGHNJW 1983, 2627; OLG Naumburg NJW 2005, 2017; BayObLG FamRZ 1986, 1238; OLG Stuttgart MDR 1983, 236).
  • AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 17/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Prozessfähigkeit eines unter Betreuung

    Die Sucht als solche ist dagegen grundsätzlich nicht als krankhafte seelische Störung anzusehen; anders nur, wenn die Abhängigkeit Symptom einer anderen geistigen Erkrankung ist oder sie zu einem als krankhaft zu bewertenden schwerwiegenden und dauerhaften Verfall der Persönlichkeit geführt hat (vgl. BayObLGZ, Beschluss vom 5.7.2002 - 1Z BR 45/01 - NJW 2003, 216, 219 f.; OLG Naumburg, Beschluss vom 9.12.2004 - 4 W 43/04 - NJW 2005, 2017, 2018; Knothe in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2011, § 104 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 22.10.2007 - 12 U 1677/06

    Anwaltshaftung:: Beweislast für pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts;

    Sogar sein Tod als Sekundärfolge seiner schweren Alkoholerkrankung lag nicht fern und hätte gegebenenfalls zur Perpetuierung der ärztlichen Schweigepflicht geführt (vgl. OLG Naumburg Beschl. vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04).
  • SG Magdeburg, 17.05.2010 - S 11 AS 610/09

    Sozialgerichtliches Verfahren: Bestellung eines besonderen Vertreters bei

    Chronischer Alkohol- und Drogenmissbrauch rechtfertigt die Annahme der Geschäftsunfähigkeit im Sinne der Ziff. 2 nur, wenn durch den suchtbedingten Abbau der Persönlichkeit psychopathologische Störungen entstanden sind, die die freie Willensbestimmung ausschließen (OLG N. NJW 05, 2017).
  • VG Berlin, 03.05.2006 - 1 A 173.05

    Gregor Gysi ./. Bundesbeauftragte für die Unterlagen des

    Abzustellen ist auf das "wohlverstandene Interesse" des Betroffenen (so OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 4 W 43/04 -, NJW 2005, 2017 zur ärztlichen Schweigepflicht).
  • OLG Schleswig, 10.08.2021 - 7 U 22/21

    Beweislast für Behauptung des Ausschlusses der Verantwortlichkeit aufgrund einer

    Geschäftsunfähigkeit auf Grund einer Alkoholerkrankung ist dann anzunehmen, wenn die Sucht entweder Symptom einer bereits vorhandenen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche ist oder der Alkoholmissbrauch zu einer organischen Veränderung des Gehirns geführt hat, infolge dessen es zu einem dauerhaften Abbau der Persönlichkeit gekommen ist, der zum dauerhaften Ausschluss der freien Willensbildung führt (OLG Naumburg, Beschluss vom 09.12.2004, 4 W 43/04, NJW 2005, 2017 - 2019).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1824
BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05 (https://dejure.org/2005,1824)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2005 - VIII ZB 3/05 (https://dejure.org/2005,1824)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05 (https://dejure.org/2005,1824)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017
  • MDR 2005, 1182
  • FamRZ 2005, 1564
  • BB 2005, 1415
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02

    Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 18.05.2005 - VIII ZB 3/05
    Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht, wie bereits im Senatsbeschluß vom 8. März 2005 ausgeführt, Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO; vgl. BGH, Beschluß vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZR 241/15

    Revisionsverfahren in Zivilsachen vor dem BGH: Beiordnung eines Notanwalts zur

    Dies gilt auch für die - wie hier - im Revisionsverfahren erhobene Anhörungsrüge (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Mai 2005- VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; vom 16. Juni 2015 - VIII ZB 91/14, juris Rn. 1; jeweils mwN [zur Rechtsbeschwerde]).
  • BGH, 16.10.2012 - II ZB 6/09

    Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des

    Zum einen wäre die Anhörungsrüge nicht, wie erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017; Beschluss vom 16. Juli 2009 - I ZB 41/09, GuT 2009, 216; Beschluss vom 25. April 2012 - IX ZR 126/10, juris), von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden.
  • BGH, 24.10.2023 - XI ZB 3/23

    Ablehnungsverfahren dient nicht der Richtigkeitskontrolle!

    Der im Rechtsbeschwerdeverfahren bestehende Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO) gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2005 - VIII ZB 3/05, NJW 2005, 2017, vom 21. Juli 2021 - I ZB 28/21, juris Rn. 2 und vom 2. August 2023 - IX ZB 11/23, juris Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1107
BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 (https://dejure.org/2004,1107)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Internationale Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kostenfestsetzungsantrags; Anforderungen an die Notwendigkeit aufgewendeter Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Auferlegung von Kosten an einen Zeugen, die durch sein ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattung der Kosten für in Österreich ansässigen Prozessbevollmächtigten - Baseball-Caps

  • Judicialis

    ZPO § 380 Abs. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 380 Abs. 1 § 91 Abs. 1
    "Baseball-Caps"; Umfang der Kostenerstattung durch den unentschuldigt abwesenden Zeugen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baseball-Caps

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2017 (Ls.)
  • NJW-RR 2005, 725
  • MDR 2005, 657
  • FamRZ 2005, 701 (Ls.)
  • BB 2005, 469
  • BB 2005, 800
  • Rpfleger 2005, 328
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZB 5/04

    "Unterbevollmächtigter II"; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    aa) Ein multilateraler oder ein bilateraler Vertrag, der die internationale Zuständigkeit vorrangig regelt (vgl. BGH, Urt. v. 17.12.1998 - IX ZR 196/97, NJW 1999, 1395, 1396 m.w.N.), besteht für die in Rede stehende Kostenfestsetzungsentscheidung nicht.

    bb) Die internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts wird regelmäßig durch dessen örtliche Zuständigkeit indiziert (vgl. BGH NJW 1999, 1395, 1396 m.w.N.; Zöller/Vollkommer aaO § 1 Rdn. 8).

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn sie bezieht sich ungeachtet ihres weitgefaßten Wortlauts - ebenso wie die entsprechende Bestimmung des § 545 Abs. 2 ZPO - nicht auf die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 153, 82, 84 ff.; BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 203/02, WM 2003, 1542 = MDR 2003, 1256; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., IZPR Rdn. 94).
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 203/02

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klagen des

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn sie bezieht sich ungeachtet ihres weitgefaßten Wortlauts - ebenso wie die entsprechende Bestimmung des § 545 Abs. 2 ZPO - nicht auf die internationale Zuständigkeit (vgl. BGHZ 153, 82, 84 ff.; BGH, Urt. v. 27.5.2003 - IX ZR 203/02, WM 2003, 1542 = MDR 2003, 1256; Zöller/Geimer, ZPO, 25. Aufl., IZPR Rdn. 94).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall mit Fug darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902 = WRP 2003, 391 - Auswärtiger Rechtsanwalt I; BGH WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04
    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; Beschl. v. 11.11.2003 - VI ZB 41/03, NJW-RR 2004, 430; Beschl. v. 9.9.2004 - I ZB 5/04, WRP 2004, 1492, 1493 - Unterbevollmächtigter II).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball-Caps, mwN).
  • BGH, 27.02.2018 - II ZB 23/16

    Zur Frage, ob die zusätzlichen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, NJW-RR 2005, 725, 726 f. - Baseball-Caps; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZB 39/13, NJW-RR 2014, 886 Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 01.03.2024 - 2 W 39/23

    Zur Festsetzung der von einem im Termin ausgebliebenen Zeugen zu ersetzenden

    Sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04; Beschluss v. 16.10.2002, Az. VIII ZB 30/02; MüKo/ZPO-Schulz, 6. Aufl., § 91 Rn. 48 f. m.w.N.).

    Im Rahmen der Ausübung des Fragerechts des Prozessbevollmächtigten kann sein Hintergrundwissen eine sinnvolle und nützliche Hilfe bei der Beseitigung dieser Schwierigkeiten sein (vgl. BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04).

    a) Zu den gemäß § 380 Abs. 1 ZPO aufgrund des Ausbleibens des Zeugen zu erstattenden Kosten zählen alle Kosten, die durch eine neuerliche Ladung des Zeugen und durch einen neuen Termin zu seiner Vernehmung erforderlich werden (BGH, Beschluss v. 16.12.2004, Az. I ZB 23/04; OLG Celle, Beschluss v. 11.12.2008, Az. 2 W 271/08; MüKo/ZPO-Damrau/Weinland, 6. Aufl., § 380 Rn. 6).

  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball- Caps, mwN).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 5/05

    Erstattung von Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts bei Wahrnehmung eines

    aa) Bei dieser Sachlage kann es der Rechtsbeschwerde nicht zum Erfolg verhelfen, daß das Beschwerdegericht die Beauftragung ausländischer Beweisanwälte für nicht "notwendig" im Sinne von § 91 Abs. 1 ZPO gehalten hat, ohne hierzu tatsächliche Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 - BGHReport 2005, 813).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Denn der Gerechtigkeitsgewinn, der bei einer übermäßig differenzierenden Betrachtung im Einzelfall zu erzielen ist, steht in keinem Verhältnis zu den sich einstellenden Nachteilen, wenn in nahezu jedem Einzelfall darüber gestritten werden kann, ob die Kosten einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Verteidigungsmaßnahme zu erstatten sind oder nicht (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04, WRP 2005, 505, 507 = NJW-RR 2005, 725 - Baseball- Caps, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2023 - 15 W 15/23

    Erstattungsfähigkeit der durch die Hinzuziehung eines Patentanwalts entstandenen

    Die Beurteilung, ob Kosten für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -rechtsverteidigung notwendig waren, hat sich hierbei daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (BGH, NJW-RR 2005, 725, 726 mwN; GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; GRUR 2017, 854 Rn. 12 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; NJW 2018, 1693 R. 10; NJW 2019, 2695 Rn. 9).

    Eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei, die die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen darf (BGH, NJW-RR 2005, 725, 726; NJW 2012, 1370 Rn. 13; NJW 2013, 1823 Rn. 5; GRUR 2017, 854 Rn. 12 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; NJW 2018, 1693 Rn. 10), darf die Hinzuziehung eines Patentanwalts hier regelmäßig als sachdienlich ansehen.

  • AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten für die

    Insoweit hat der BGH bereits entschieden, dass die Zuziehung eines Rechtsanwaltes zu einem Beweistermin in der Regel notwendig ist, da die Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, dass der Anwalt ihres Vertrauens auch ihre Interessen bei der Beweiserhebung wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - I ZB 23/04 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2023 - 6 W 24/20

    Keine Erstattung von Patentanwaltskosten in Markensache

    Maßgeblich ist demnach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei die Kosten auslösende Maßnahme im damaligen Zeitpunkt (ex ante) als sachdienlich ansehen durfte (zu § 91 ZPO: BGH NJW 2018, 1693; BGH GRUR 2017, 854 - Anwaltskosten im Gestattungsverfahren; BGH GRUR 2005, 271 - Unterbevollmächtigter III; BGH NJW-RR 2005, 725 mwN).
  • OLG Celle, 11.12.2008 - 2 W 271/08

    Einordnung aller durch eine Anberaumung eines neuen Beweisaufnahmetermins

    Wenn einem Zeugen die durch sein Ausbleiben verursachten Kosten auferlegt werden, ist er zur Erstattung all derjenigen Kosten eines Verfahrensbeteiligten verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren (vgl. BGH NJW-RR 2005, 725 ff. zitiert nach JURIS Rdz. 18).
  • OLG Celle, 19.06.2023 - 2 W 75/23

    Kostenfestsetzung; Anwaltswechsel; Zur Kostenfestsetzung beim Anwaltswechsel

  • KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07

    Terminsgebühr: Erstattungsfähigkeit bei Teilnahme des Anwalts am Ortstermin

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2022 - 15 W 15/22
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2020 - 2 W 12/20
  • OLG Jena, 14.09.2005 - 9 W 466/05

    Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG);

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