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   BGH, 18.05.1951 - 1 StR 149/51   

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BGH, 18.05.1951 - 1 StR 149/51 (https://dejure.org/1951,927)
BGH, Entscheidung vom 18.05.1951 - 1 StR 149/51 (https://dejure.org/1951,927)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 1951 - 1 StR 149/51 (https://dejure.org/1951,927)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 771
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Schleswig, 10.01.2017 - 2 Ws 441/16

    Kosten im Strafprozess: Auswertung beschlagnahmter Datenträgern durch externe

    Die Aufgabe eines Sachverständigengutachtens besteht darin, dem Richter oder Staatsanwalt die Kenntnis von Erfahrungssätzen zu übermitteln und ggf. aufgrund solcher Erfahrungssätze Tatsachen zu ermitteln (BGH, Urteil vom 18. Mai 1951 - 1 StR 149/51 -, NJW 1951, 771).
  • BGH, 07.06.1956 - 3 StR 136/56

    Verwertbarkeit von in einem ärztlichen Gutachten festgestellten Tatsachen ohne

    Über die Verwertbarkeit derartiger Tatsachen ohne weitere Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung über sie besteht in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Einverständnis (BGH 4 StR 268/54 vom 12.8.54; 2 StR 446/55 vom 27.1.56; 4 StR 534/52 vom 30.4.53; 4 StR 435/53 vom 10.12.53; 1 StR 149/51 vom 18.5.51, NJW 1951, 771; 3 StR 208/51 vom 31.5.51; 5 StR 506/55 vom 29.5.56).

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ebenfalls schon mehrfach entschieden (BGHSt 2, 25, 27; BGH 5 StR 506/55 vom 29.5,1956; 2 StR 269/52 vom 8.7.1952; 1 StR 149/51 vom 18.5.1951; NJW 1951, 771).

    Dieses unmittelbare Beweiserfordernis für derartige Tatsachen stützt sich auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH 2 StR 269/52 vom 8.7.1952 und 1 StR 149/51 vom 18.5.1951 = NJW 1951, 771, vgl auch das Urteil BGHSt 1, 376), der sich hier zugleich mit dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit berührt.

    In dem Urteil 2 StR 370/55 vom 8. Mai 1956 hat der Strafsenat ein ähnliches Verfahren des Gerichts unter den besonderen Umständen jenes Falles allerdings unbeanstandet gelassen und sich dabei auf das Urteil BGH NJW 1951, 771 berufen.

  • BGH, 26.03.1953 - 3 StR 493/52

    Rechtsmittel

    Nur wenn das nicht möglich war, konnte der Sachverständige "als Zeuge vom Hörensagen", aber eben als Zeuge herangezogen werden (BGH 1 StR 149/51 vom 18. Mai 1951).
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Sachverständiger Tatsachenunterlagen, deren er zur Erstattung seines Gutachtens bedarf, und die er sachkundig zu beurteilen hat, ausserhalb der Hauptverhandlung selbst ermitteln und feststellen; es verletzt nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn er die ihm zugänglich gewordenen Tatsachen bei der Erstattung seines Gutachtens zur Kenntnis des Gerichtes bringt, und wenn das Gericht sie in diesem Rahmen der Urteilsfindung zugrunde legt (BGH 1 StR 149/51 vom 18. Mai 1951 = NJW 1951, 751, 3 StR 208/51 vom 31. Mai 1951, 1 StR 90/51 vom 19. Juni 1951, 1 StR 233/52 vom 18. Juli 1952; vgl. auch 2 StR 269/52 vom 8. Juli 1952).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 416/52

    Rechtsmittel

    Dass sie dabei auch Wahrnehmungen bekunden, die sie bei der Untersuchung des Angeklagten irgendwann gemacht haben und mit dem Gutachten sachlich zusammenhängen, ist die Regel (vgl BGH 1 StR 149/51 vom 18. Mai 1951, NJW 51, 771).
  • BGH, 08.07.1952 - 2 StR 269/52

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung nach Begehung eines

    Sie hat damit gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit verstossen (BGH 1 StR 149/51, Urteil vom 10. Mai 1951).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.06.1951 - 1 StR 53/50   

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BGH, 05.06.1951 - 1 StR 53/50 (https://dejure.org/1951,983)
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BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1951 - 1 StR 53/50 (https://dejure.org/1951,983)
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