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   BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50   

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https://dejure.org/1951,28
BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,28)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1951 - I ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,28)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1951 - I ZR 118/50 (https://dejure.org/1951,28)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 310
  • NJW 1951, 918
  • MDR 1951, 666
  • DB 1951, 720
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 12.06.1917 - II 642/16

    Entbehrlichkeit einer Nachfrist aufrgund erklärter Erfüllungsverweigerung

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
    Denn einmal bedurfte es angesichts der ernstlichen und endgültigen Leistungsverweigerung des Beklagten nach feststehender Rechtsprechung weder einer Mahnung noch einer Nachfristsetzung der Klägerin zur Herbeiführung der Verzugsfolgen (RGZ 67, 317, RGZ 90, 317, RGZ 96, 341, RG JW 1933, 2204); sodann aber ist der Schadensersatzanspruch der Klägerin gar nicht auf Verzug, sondern auf Unvermögen des Beklagten zur Lieferung gestützt.
  • RG, 22.06.1917 - II 30/17

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes für die Berechnung eines abstrakten

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
    Erst aus der Vergleichung beider Gewinnmöglichkeiten läßt sich alsdann der konkrete durch die Nichterfüllung bedingte Schaden berechnen (RGZ 91, 30).
  • RG, 07.10.1919 - II 127/19

    Positive Vertragsverletzung

    Auszug aus BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
    Denn einmal bedurfte es angesichts der ernstlichen und endgültigen Leistungsverweigerung des Beklagten nach feststehender Rechtsprechung weder einer Mahnung noch einer Nachfristsetzung der Klägerin zur Herbeiführung der Verzugsfolgen (RGZ 67, 317, RGZ 90, 317, RGZ 96, 341, RG JW 1933, 2204); sodann aber ist der Schadensersatzanspruch der Klägerin gar nicht auf Verzug, sondern auf Unvermögen des Beklagten zur Lieferung gestützt.
  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 445/17

    Anspruch eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei einer

    Im Falle der - wie hier - abstrakten Schadensberechnung ist dabei der maßgebliche Zeitpunkt der Tag der Entstehung des Schadensersatzanspruchs, d.h. der Ablauf der Nachfrist und der Übergang zum Schadensersatz statt der Leistung (vgl. Erman/Ebert, BGB, 15. Aufl., § 249 Rn. 30; MünchKommBGB/Emmerich, 7. Aufl., Vor § 281 Rn. 33, 38; MünchKommBGB/Ernst, 7. Aufl., § 281 Rn. 58; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 281 Rn. 34; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearbeitung 2014, § 281 Rn. B 146; Bamberger/Roth/Schubert, BGB, 3. Aufl., § 249 Rn. 166; Jauernig/Stadler, BGB, 16. Aufl., § 281 Rn. 19; so wohl auch BGH, Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 328/07, JZ 2010, 44 Rn. 23; für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer Kündigung nach § 490 Abs. 1 BGB auch OLG Frankfurt am Main, BKR 2012, 18, 22; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 5. Aufl., § 79 Rn. 135; PWW/Nobbe, BGB, 12. Aufl., § 490 Rn. 23; Palandt/Weidenkaff, BGB, 77. Aufl., § 490 Rn. 8; siehe ferner BGH, Urteil vom 19. Juni 1951 - I ZR 118/50, BGHZ 2, 310, 313 und Senatsurteil vom 12. März 1991 - XI ZR 190/90, WM 1991, 760, 762, wonach der Gesamtbetrag "bei sofortiger Geltendmachung abzuzinsen" ist).
  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

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  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Gewiß kann der freiberuflich Tätige und der selbständige Gewerbetreibende nicht darauf beschränkt werden, seinen Schaden konkret (Ausgaben für eine Ersatzkraft usw.) zu belegen (BGHZ 2, 310, 313) [BGH 19.06.1951 - I ZR 118/50] .

    Diese tatsächlichen Grundlagen beizubringen, liegt auch bei Anwendung des § 252 BGB dem Kläger ob; er muß die Tatsachen, die seine Gewinnerwartung wahrscheinlich machen sollen, im einzelnen darlegen und notfalls beweisen (BGHZ 2, 310; 30, 7, 16) [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58] .

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