Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.10.1951

Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51   

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BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51 (https://dejure.org/1951,90)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 4, 54
  • NJW 1952, 102
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01

    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Prozeßhandlungen, die, wie die Klageerhebung, unmittelbare Rechtswirkungen auslösen, können nicht unter eine Bedingung gestellt werden (BGHZ 4, 54, 55; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1987, aaO S. 2048).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Prozeßhandlungen nicht an eine Bedingung geknüpft werden: Eine Berufung, die für den Fall der Bewilligung des Armenrechts eingelegt wird, ist unzulässig (Beschluß vom 20. November 1951 - BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]; NJW 1952, 102 - und Beschluß vom 2. Februar 1972 - VersR 1972, 490).
  • BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im

    Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.

    Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO; vom 24. Juni 1999 aaO; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).

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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,241
BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50 (https://dejure.org/1951,241)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - V BLw 61/50 (https://dejure.org/1951,241)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - V BLw 61/50 (https://dejure.org/1951,241)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 3, 254
  • NJW 1952, 102
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50

    Ehegatte als Vollerbe eines Ehegattenhofes

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
    Es ist richtig, dass der Erblasser durch Vereinbarung des Güterstandes der allgemeinen Gütergemeinschaft seinem Hof die Eigenschaft eines Ehegattenerbhofs verschaffen könnte (§ 1 Abs. 1 HöfeO; vgl. auch BGHZ 1, 124 ff und OLG Celle RechtdLandw 1950, 175) und damit für den überlebenden Ehegatten ohne weiteres der ffeg zur Erlangung der Vorerbenstellung gegeben wäre (§ 8 Abs. 1 HöfeO).
  • BGH, 12.06.1951 - V BLw 86/49

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
    Die Nachteile, die der Sohn in seiner Rechtsstellung als mit dem Tode seines Vaters gesetzlich berufener Vollerbe des Hofes durch die Zustimmung zur Einsetzung seiner Mutter als Vorerbin erleidet, erfordern, dass - anders als sonst im allgemeinen bei Zustimmungen oder Genehmigungen im Landwirtschaftsrecht, die nur aus besonderen Gründen versagt werden dürfen - für die Erteilung der Zustimmung triftige Gründe gegeben sein müssen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; Schulte, DNotZ 1951, 56, insbesondere Fußnote 13; Pritsch, DNotZ 1951, 303, insbesondere Fußnote 9; Lange-Wulff a.a.O. S 166; OLG Hamm, JMBl NRW 1949, 134; vgl. weiter Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 86/49 und OLG Celle, Nds Rpfl 1949, 176).
  • BGH, 09.10.1951 - V BLw 72/50
    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
    Die Nachteile, die der Sohn in seiner Rechtsstellung als mit dem Tode seines Vaters gesetzlich berufener Vollerbe des Hofes durch die Zustimmung zur Einsetzung seiner Mutter als Vorerbin erleidet, erfordern, dass - anders als sonst im allgemeinen bei Zustimmungen oder Genehmigungen im Landwirtschaftsrecht, die nur aus besonderen Gründen versagt werden dürfen - für die Erteilung der Zustimmung triftige Gründe gegeben sein müssen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; Schulte, DNotZ 1951, 56, insbesondere Fußnote 13; Pritsch, DNotZ 1951, 303, insbesondere Fußnote 9; Lange-Wulff a.a.O. S 166; OLG Hamm, JMBl NRW 1949, 134; vgl. weiter Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 86/49 und OLG Celle, Nds Rpfl 1949, 176).
  • BFH, 13.04.2016 - II R 55/14

    Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben

    Der Nacherbe ist Erbe des ursprünglichen Erblassers (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1951 V BLw 61/50, BGHZ 3, 254, und des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juni 2015 I-15 W 212/15, 274/15, Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis 2015, 354, unter II.2.a; Palandt/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 75. Aufl., Einf v § 2100 Rz 1, § 2100 Rz 1, § 2139 Rz 1, 3 f.; Avenarius in Staudinger, BGB, 2013, § 2100 Rz 95, 97).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11

    Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall;

    Dies widerspräche nicht nur den erbrechtlichen Prinzipien, dass Vor- und Nacherben wahre Erben desselben Erblassers und ein und derselben Erbschaft sind (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1951 - V BLw 61/50, BGHZ 3, 254, 255) und sich Vor- und Nacherbschaft grundsätzlich nach dem Recht richten, das für den Erbfall gegolten hat (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1971 - V BLw 20/70, BGHZ 57, 186, 188), sondern auch den an den Vorerbfall anknüpfenden Vorschriften des Höferechts über die Abfindungs- (§ 12 HöfeO) und Nachabfindungsansprüche (§ 13 HöfeO) (vgl. Dressler, AgrarR 2001, 265, 280 f.).
  • BFH, 23.08.1995 - II R 88/92

    Abfindungszahlungen eines Vorerben an weichenden Nacherben nicht als

    Vorerbe und Nacherbe sind zwar bürgerlich-rechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (BGH-Beschluß vom 30. Oktober 1951 V BLw 61/50, BGHZ 3, 254).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1951 (V BLw 61/50, RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102) ausgeführt hat, sind bei der Entscheidung über die Zustimmung neben den Wünschen des Hofeigentümers das Wohl des Hofes sowie die persönlichen Verhältnisse der Abkömmlinge und des ausersehenen Hofnachfolgers zu berücksichtigen.
  • BGH, 04.11.1952 - V BLw 66/52

    Rechtsmittel

    Bei Anwendung des Erbhofrechts kam eine Hofvorerbenstellung für die Antragstellerin als Ehefrau des Franz K. nicht in Frage; bei Anwendung der Höfeordnung hätte ihr an sich diese Rechtsstellung zugestanden (§ 5 Nr. 2 und § 6 Abs. 3 HöfeO), sie wäre hier aber nicht zum Zuge gekommen, weil die Antragstellerin wegen Wirtschaftsunfähigkeit als Vorerbin ausgeschieden wäre (§ 6 Abs. 5 HöfeO); ein Hofvorerbe muß, weil er während der Zeit der Vorerbschaft wahrer Erbe ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, BGHZ 3, 254 [255] = RechtdLandw 1952, 20.; Palandt, § 2100 Bem. 2) wirtschaftsfähig sein; lediglich beim Ehegattenhof braucht der überlebende Ehegatte als Hofvorerbe nicht wiftschaftsfähig zu sein (§ 6 Abs. 5 Satz 2 am Schluß und § 8 Abs. 1 HöfeO; Lange-Wulff, Höfeordnung S 160 Bem. 89 Nr. 3; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht S 137 Bem. II zu § 8).

    Diese Zustimmung ist, wie das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats annimmt, nur zu erteilen, wenn ein triftiger Grund für die Übergehung sämtlicher Abkömmlinge vorliegt (Beschlüsse vom 9. Oktober 1951, V BLw 72/50, RechtdLandw 1952, 54 Nr. 8 = NJW 1952, 103, vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102 und vom 29. April 1952, V BLw 64/51).

  • BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70

    Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung

    Vor- und Nacherben sind wahre Erben desselben Erblassers und ein- und derselben Erbschaft (BGHZ 3, 254, 255) [BGH 30.10.1951 - V BLw 61/50].
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Wenn die Rechtsbeschwerde den Standpunkt vertritt, dass eine offensichtliche Nichtigkeit nur bei Verstössen gegen Formvorschriften gegeben und daher im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei, so kann ihr nicht gefolgt werden (vgl. bereits Beschl des erkennenden Senats vom 12.2.1951, V BLw 37/50, RechtdLandw 1951, 252; weiter BGHZ 3, 254 ff und den gleichzeitig in der Sache V BLw 38/51 ergehenden Beschluss).
  • BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56

    Übertragung des Miteigentums am Hof

    Soweit das Gesetz für die eine oder andere rechtliche Gestaltung eine Genehmigung oder Zustimmung vorsieht, muß es dabei sein Bewenden behalten (vgl. dazu BGHZ 3, 254 [BGH 30.10.1951 - V BLw 61/50] [256/57]).
  • BGH, 17.12.1952 - V BLw 6/52

    Rechtsmittel

    Auch wenn der Nacherbe nicht Erbe des Vorerben, sondern ebenso wie der Vorerbe Erbe des Erblassers ist (Beschl des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, BGHZ 3, 254 [255] mit Nachweisen), kann sich die Nachfolge in einen Hof doch nur nach dem Recht zur Zeit des Nacherbfalles vollziehen.
  • BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53

    Rechtsmittel

    Zur Klarstellung mag jedoch darauf hingewiesen werden, daß eine Vorerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten bei Vorhandensein von Abkömmlingen unter der Geltung der Höfeordnung nicht mehr ohne weiteres zulässig ist, sondern nach § 7 Abs. 2 HöfeO der Zustimmung des Landwirtschaftsrichters bedarf (BGHZ 3, 254 = RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102).
  • BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 50/65

    Scheidung einer Ehe nach Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft und der

  • BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65

    Die Höfeordnung als besondere Vorschrift i.S.d. Art. 28 Einführungsgesetz zum

  • BGH, 02.03.1953 - V BLw 114/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.1952 - V BLw 12/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 8/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.07.1956 - V BLw 69/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1952 - V BLw 64/51

    Rechtsmittel

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