Rechtsprechung
BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51 |
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Rechtsmittel
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BGHZ 4, 54
- NJW 1952, 102
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Prozeßhandlungen nicht an eine Bedingung geknüpft werden: Eine Berufung, die für den Fall der Bewilligung des Armenrechts eingelegt wird, ist unzulässig (Beschluß vom 20. November 1951 - BGHZ 4, 54 [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]; NJW 1952, 102 - und Beschluß vom 2. Februar 1972 - VersR 1972, 490). - BGH, 24.05.2000 - III ZB 8/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe im …
Die nachfolgende Einschränkung, die Einlegung der Berufung werde von der Gewährung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemacht, nimmt die Erklärung zur Einlegung eines Rechtsmittels trotz der gleichzeitigen Bitte um Schriftsatznachlaß für die Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs, auf die das Oberlandesgericht maßgeblich abstellt, nicht (vollständig) zurück, sondern stellt sie, wie in dem Fall BGHZ 4, 54 oder in den Fallgestaltungen der Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 8. Oktober 1992 - V ZB 6/92 - VersR 1993, 713 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99 - NJW 1999, 2823, lediglich unter eine Bedingung.Als bedingte Berufungserklärung war das Rechtsmittel vom 16. Juni 1999 allerdings unzulässig (vgl. BGHZ 4, 54 f.; BGH…, Beschluß vom 8. Oktober 1992 aaO;… vom 24. Juni 1999 aaO;… a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 518 Rn. 17).
- BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 267/94
Entscheidung des Revisionsgerichts nach Säumnis des Berufungsklägers
a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß eine von der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe abhängig gemachte und somit bedingt eingelegte Berufung unzulässig ist (st. Rspr. seit BGHZ 4, 54, 55) [BGH 20.11.1951 - IV ZB 68/51]. - BGH, 31.10.2012 - III ZR 285/12
Verlustigerklärung des Rechtsmittels: Vorzeitige Einlegung der Revision unter der …
Insoweit ist daran festzuhalten, dass die Einlegung der Revision nicht - genauso wenig wie die Einlegung einer Berufung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1951 - IV ZB 68/51, BGHZ 4, 54, 55; vom 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2048 und vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, NJW 1999, 2823; OLG Frankfurt MDR 2011, 190, 191) - von einer Bedingung (hier: Zulassung der Revision im noch nicht zugestellten Urteil) abhängig gemacht werden kann. - OLG Koblenz, 16.05.2018 - 13 UF 138/18 Sie kann daher nicht unter eine Bedingung gestellt werden; wird sie dies, liegt keine wirksame Klageschrift (Sachantragsschrift) vor (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1558 und BGHZ 4, 54 sowie BGH VersR 1965, 155 ), welche anhängig werden könnte.
Erst mit dieser Erklärung liegt in solch einem Fall eine anhängige Klage (ein anhängiger Sachantrag) vor (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1558 und BGHZ 4, 54 sowie BGH VersR 1965, 155 ).
- OLG Karlsruhe, 01.12.2009 - 7 W 34/09
Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines bedingten Beitritts
Der hilfsweise erklärte Parteiwechsel (…dazu OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. Oktober 2000, 5 U 55/00, Juris Tz. 32), die hilfsweise Klagerhebung gegen einen Dritten (…dazu OLG Hamm, a.a.O.;… OLG Zweibrücken, Urt. v. 26. September 2001, 1 U 69/01, Juris Tz. 22;… Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 59 Rdn. 10) und der bedingte Beitritt des Aufsichtsrats zu einem Rechtsstreit der Gesellschaft (OLG München, NJW-RR 2003, 983) sind daher ebenso unzulässig wie die bedingte Erhebung einer Klage und die - auch innerprozessual - bedingte Einlegung oder Rücknahme eines Rechtsmittels im allgemeinen (dazu BGH, NJW 1952, 102; 1999, 2823; NJW-RR 1990, 67, 68; 2008, 85, 86;… Zöller/Greger, a.a.O., § 253 Rdn. 1). - BGH, 15.09.1999 - XII ZB 114/99
Anforderungen an Berufungsschriftsatz
Würde die Einreichung des Schriftsatzes in einem solchen Fall gleichwohl bereits als - unbedingte (vgl. insoweit BGHZ 4, 54; BGH Beschluß vom 24. Juni 1999 - IX ZB 30/99, zur Veröffentlichung bestimmt) - Rechtsmitteleinlegung behandelt, dann hätte dies bei Verweigerung der beantragten Prozeßkostenhilfe (etwa wegen fehlender Erfolgsaussicht) zur Folge, daß die wirtschaftlich unvermögende Partei - im Zweifel gegen ihren Willen - mit den Kosten des bereits eingelegten Rechtsmittels belastet wäre. - BGH, 22.09.1977 - IV ZB 50/77
Anforderungen an die Einlegung einer Berufung - Anwendbarkeit der für die …
Richtig ist der Ausgangspunkt des angefochtenen Beschlusses, daß eine an eine Bedingung geknüpfte Berufung unzulässig ist (BGHZ 4, 54 = NJW 1952, 102).Nach diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof einen Schriftsatz als bedingte Berufung angesehen, der "Gesuch um Bewilligung des Armenrechts, mit von der Bewilligung abhängiger Berufung" überschrieben war und in dem es weiter hieß, daß für den Fall der Bewilligung des Armenrechts Berufung eingelegt werde (BGHZ 4, 54 = NJW 1952, 102).
- KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80 Die Rechtsbedingung setzt keinen neuen, weiteren Tatbestand für die Wirksamkeit des durch sie bedingten Aktes; sie nennt nur eine Wirksamkeitsvoraussetzung, die aus der Natur, dem Gegenstand des Aktes oder nach dem Gesetz auch ohnehin bestehe (BGHZ 4, 54, 55;… vgl. auch Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts 8. Aufl. § 61 IV 1 und 2 = S. 283, 284).
Dem vermag der Senat nicht zu folgen; außerdem wird das Armenrechtsverfahren als "innerprozessualer Vorgang« angesehen, obwohl die Einlegung der Berufung für den Fall der Armenrechtsbewilligung von keinem innerprozessualen Ereignis abhängig ist: Das Armenrechtsgesuch wird zwar an das Rechtsmittelgericht gerichtet; es ist aber kein Bestandteil des Rechtsmittelverfahrens (Rosenberg, ZZP Bd. 64 [1951] S. 87; vgl. auch BGHZ 4, 54, 55).
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87
Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung
- OLG Frankfurt, 14.09.2016 - 13 U 205/15
- BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85
Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
- BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68
Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung
- OLG Frankfurt, 12.03.2001 - 6 UF 180/00
Berufungseinlegung, unbedingte, Prozeßkostenhilfe
- OLG Bamberg, 10.11.2000 - 7 WF 157/00
Zur Frage der Rechtshängigkeit bei eingereichtem Prozesskostenhilfeantrag und zu …
- BGH, 19.01.1977 - IV ZB 55/76
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
- BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Einlegung der Berufung mangels Zulassung des …
- BVerwG, 12.02.1960 - III C 95.59
Rechtsmittel
- BGH, 24.09.1952 - III ZB 13/52
Wiedereinsetzungsantrag
- AG Luckenwalde, 09.11.2005 - 31 F 151/05
Unzulässigkeit einer unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe …
- BGH, 06.05.1997 - IX ZR 293/96
Zurücknahme einer mit einem Prozeßkostenhilfeantrag verbundenen Revision
- BVerwG, 17.07.1972 - VI CB 20.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begrenzung der …
- BGH, 02.02.1972 - IV ZB 88/71
Berufung - Begründung - Ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung - Erörterung - …
- BGH, 14.07.1983 - IX ZR 83/82
Zulässigkeit einer an eine Bedingung geknüpften Revision - Verwerfung einer …
- BGH, 26.02.1986 - IVb ZB 117/85
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf rechtzeitige Einlegung - …
- BGH, 16.02.1983 - IVb ZB 7/83
Zulässigkeit einer von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe abhängig gemachten …
- BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
Ablehnung der Gewähr von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg - …
- BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 5/85
- BVerwG, 15.07.1960 - VIII CB 102.60
Rechtsmittel
- BAG, 17.03.1960 - 1 AZB 5/60
Armenrecht - Anliegender Schriftsatz - Kostentragung - Rechtsmittelschrift - …
- BGH, 10.02.1960 - IV ZB 34/60
Rechtsmittel
- VG Hannover, 29.08.2018 - 10 A 962/18
Bedingte Klageerhebung; Doppelte Wiedereinsetzung; Isolierter …
- BGH, 19.09.1962 - IV ZR 161/62
Rechtsmittel
- BGH, 05.07.1962 - II ZB 9/62
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1959 - III ZR 141/57
Rechtsmittel
- BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51
Rechtsmittel
- BGH, 17.02.1956 - I ZR 111/54
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Auszüge)
Papierfundstellen
- BGHZ 3, 254
- NJW 1952, 102
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.1951 - V BLw 2/50
Ehegatte als Vollerbe eines Ehegattenhofes
Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
Es ist richtig, dass der Erblasser durch Vereinbarung des Güterstandes der allgemeinen Gütergemeinschaft seinem Hof die Eigenschaft eines Ehegattenerbhofs verschaffen könnte (§ 1 Abs. 1 HöfeO; vgl. auch BGHZ 1, 124 ff und OLG Celle RechtdLandw 1950, 175) und damit für den überlebenden Ehegatten ohne weiteres der ffeg zur Erlangung der Vorerbenstellung gegeben wäre (§ 8 Abs. 1 HöfeO). - BGH, 12.06.1951 - V BLw 86/49
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
Die Nachteile, die der Sohn in seiner Rechtsstellung als mit dem Tode seines Vaters gesetzlich berufener Vollerbe des Hofes durch die Zustimmung zur Einsetzung seiner Mutter als Vorerbin erleidet, erfordern, dass - anders als sonst im allgemeinen bei Zustimmungen oder Genehmigungen im Landwirtschaftsrecht, die nur aus besonderen Gründen versagt werden dürfen - für die Erteilung der Zustimmung triftige Gründe gegeben sein müssen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; Schulte, DNotZ 1951, 56, insbesondere Fußnote 13; Pritsch, DNotZ 1951, 303, insbesondere Fußnote 9;… Lange-Wulff a.a.O. S 166; OLG Hamm, JMBl NRW 1949, 134; vgl. weiter Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 86/49 und OLG Celle, Nds Rpfl 1949, 176). - BGH, 09.10.1951 - V BLw 72/50
Auszug aus BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50
Die Nachteile, die der Sohn in seiner Rechtsstellung als mit dem Tode seines Vaters gesetzlich berufener Vollerbe des Hofes durch die Zustimmung zur Einsetzung seiner Mutter als Vorerbin erleidet, erfordern, dass - anders als sonst im allgemeinen bei Zustimmungen oder Genehmigungen im Landwirtschaftsrecht, die nur aus besonderen Gründen versagt werden dürfen - für die Erteilung der Zustimmung triftige Gründe gegeben sein müssen (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 9.10.1951, V BLw 72/50; Schulte, DNotZ 1951, 56, insbesondere Fußnote 13; Pritsch, DNotZ 1951, 303, insbesondere Fußnote 9;… Lange-Wulff a.a.O. S 166; OLG Hamm, JMBl NRW 1949, 134; vgl. weiter Beschluss des erkennenden Senats vom 12.6.1951, V BLw 86/49 und OLG Celle, Nds Rpfl 1949, 176).
- BFH, 13.04.2016 - II R 55/14
Festsetzung der Erbschaftsteuer für den Vorerbfall nach dem Tod des Vorerben
Der Nacherbe ist Erbe des ursprünglichen Erblassers (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 30. Oktober 1951 V BLw 61/50, BGHZ 3, 254, und des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Juni 2015 I-15 W 212/15, 274/15, Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis 2015, 354, unter II.2.a; Palandt/Weidlich, Bürgerliches Gesetzbuch, 75. Aufl., Einf v § 2100 Rz 1, § 2100 Rz 1, § 2139 Rz 1, 3 f.; Avenarius in Staudinger, BGB, 2013, § 2100 Rz 95, 97). - BGH, 23.11.2012 - BLw 12/11
Höferecht: Wegfall der Hofeigenschaft zwischen Vorerb- und Nacherbfall; …
Dies widerspräche nicht nur den erbrechtlichen Prinzipien, dass Vor- und Nacherben wahre Erben desselben Erblassers und ein und derselben Erbschaft sind (Senat, Beschluss vom 30. Oktober 1951 - V BLw 61/50, BGHZ 3, 254, 255) und sich Vor- und Nacherbschaft grundsätzlich nach dem Recht richten, das für den Erbfall gegolten hat (Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1971 - V BLw 20/70, BGHZ 57, 186, 188), sondern auch den an den Vorerbfall anknüpfenden Vorschriften des Höferechts über die Abfindungs- (§ 12 HöfeO) und Nachabfindungsansprüche (§ 13 HöfeO) (vgl. Dressler, AgrarR 2001, 265, 280 f.). - BFH, 23.08.1995 - II R 88/92
Abfindungszahlungen eines Vorerben an weichenden Nacherben nicht als …
Vorerbe und Nacherbe sind zwar bürgerlich-rechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers (BGH-Beschluß vom 30. Oktober 1951 V BLw 61/50, BGHZ 3, 254).
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1951 (V BLw 61/50, RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102) ausgeführt hat, sind bei der Entscheidung über die Zustimmung neben den Wünschen des Hofeigentümers das Wohl des Hofes sowie die persönlichen Verhältnisse der Abkömmlinge und des ausersehenen Hofnachfolgers zu berücksichtigen. - BGH, 04.11.1952 - V BLw 66/52
Rechtsmittel
Bei Anwendung des Erbhofrechts kam eine Hofvorerbenstellung für die Antragstellerin als Ehefrau des Franz K. nicht in Frage; bei Anwendung der Höfeordnung hätte ihr an sich diese Rechtsstellung zugestanden (§ 5 Nr. 2 und § 6 Abs. 3 HöfeO), sie wäre hier aber nicht zum Zuge gekommen, weil die Antragstellerin wegen Wirtschaftsunfähigkeit als Vorerbin ausgeschieden wäre (§ 6 Abs. 5 HöfeO); ein Hofvorerbe muß, weil er während der Zeit der Vorerbschaft wahrer Erbe ist (Beschluß des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, BGHZ 3, 254 [255] = RechtdLandw 1952, 20.; Palandt, § 2100 Bem. 2) wirtschaftsfähig sein; lediglich beim Ehegattenhof braucht der überlebende Ehegatte als Hofvorerbe nicht wiftschaftsfähig zu sein (§ 6 Abs. 5 Satz 2 am Schluß und § 8 Abs. 1 HöfeO; Lange-Wulff, Höfeordnung S 160 Bem. 89 Nr. 3; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht S 137 Bem. II zu § 8).Diese Zustimmung ist, wie das Beschwerdegericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats annimmt, nur zu erteilen, wenn ein triftiger Grund für die Übergehung sämtlicher Abkömmlinge vorliegt (Beschlüsse vom 9. Oktober 1951, V BLw 72/50, RechtdLandw 1952, 54 Nr. 8 = NJW 1952, 103, vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102 und vom 29. April 1952, V BLw 64/51).
- BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70
Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung
Vor- und Nacherben sind wahre Erben desselben Erblassers und ein- und derselben Erbschaft (BGHZ 3, 254, 255) [BGH 30.10.1951 - V BLw 61/50]. - BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51
Rechtsmittel
Wenn die Rechtsbeschwerde den Standpunkt vertritt, dass eine offensichtliche Nichtigkeit nur bei Verstössen gegen Formvorschriften gegeben und daher im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sei, so kann ihr nicht gefolgt werden (vgl. bereits Beschl des erkennenden Senats vom 12.2.1951, V BLw 37/50, RechtdLandw 1951, 252; weiter BGHZ 3, 254 ff und den gleichzeitig in der Sache V BLw 38/51 ergehenden Beschluss). - BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56
Übertragung des Miteigentums am Hof
Soweit das Gesetz für die eine oder andere rechtliche Gestaltung eine Genehmigung oder Zustimmung vorsieht, muß es dabei sein Bewenden behalten (vgl. dazu BGHZ 3, 254 [BGH 30.10.1951 - V BLw 61/50] [256/57]). - BGH, 17.12.1952 - V BLw 6/52
Rechtsmittel
Auch wenn der Nacherbe nicht Erbe des Vorerben, sondern ebenso wie der Vorerbe Erbe des Erblassers ist (Beschl des erkennenden Senats vom 30. Oktober 1951, V BLw 61/50, BGHZ 3, 254 [255] mit Nachweisen), kann sich die Nachfolge in einen Hof doch nur nach dem Recht zur Zeit des Nacherbfalles vollziehen. - BGH, 17.11.1953 - V BLw 55/53
Rechtsmittel
Zur Klarstellung mag jedoch darauf hingewiesen werden, daß eine Vorerbeinsetzung des überlebenden Ehegatten bei Vorhandensein von Abkömmlingen unter der Geltung der Höfeordnung nicht mehr ohne weiteres zulässig ist, sondern nach § 7 Abs. 2 HöfeO der Zustimmung des Landwirtschaftsrichters bedarf (BGHZ 3, 254 = RechtdLandw 1952, 20 = NJW 1952, 102). - BGH, 08.04.1952 - V BLw 63/51
Rechtsmittel
- BGH, 25.05.1966 - V BLw 50/65
Scheidung einer Ehe nach Vereinbarung der allgemeinen Gütergemeinschaft und der …
- BGH, 14.07.1965 - V BLw 1/65
Die Höfeordnung als besondere Vorschrift i.S.d. Art. 28 Einführungsgesetz zum …
- BGH, 02.03.1953 - V BLw 114/52
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1952 - V BLw 12/51
Rechtsmittel
- BGH, 07.10.1958 - V BLw 8/58
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1956 - V BLw 69/55
Rechtsmittel
- BGH, 29.04.1952 - V BLw 64/51
Rechtsmittel