Weitere Entscheidungen unten: BGH, 13.11.1951 | BGH, 25.10.1951

Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51   

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https://dejure.org/1951,220
BGH, 18.10.1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1951 - 4 StR 530/51 (https://dejure.org/1951,220)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 337
  • NJW 1952, 191
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

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  • RG, 05.02.1923 - VI 1074/22

    Gehören zum "Empfangenen" im Sinn des § 335 StGB. nur körperliche Gegenstände?

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  • BGH, 28.05.1991 - 1 StR 731/90

    Einziehung von Gegenständen, die einem an der Tat strafrechtlich nicht

    Wenn das Fahrzeug im Miteigentum beider Angeklagten steht und für die Einziehung bezüglich der Angeklagten St. auch in neuer Verhandlung keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben sein sollte, könnte (nur) über den Miteigentumsanteil des Angeklagten Th. entschieden werden (zur Einziehung nur eines Miteigentumsanteils vgl. Schäfer in LK 10. Aufl. § 74 Rdn. 46; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 74 Rdn. 3; die Entscheidung in BGHSt 2, 337 beruht auf der alten Fassung des Gesetzes, nach der nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte eingezogen werden konnten).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Dazu gehören auch die Personen, die Eigentümer einer der Einziehung unterliegenden Sache sind, sofern mit der Rechtskraft des Urteils das Eigentum daran auf den Staat übergeht (vgl. BGHSt 2, 337).
  • BGH, 05.12.1956 - 4 StR 406/56
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  • BGH, 29.11.1963 - 3 StR 37/63

    Zuwiderhandlung gegen das KPD-Auflösungsurteil des Bundesverfassungsgerichts -

    Die Einziehungsvorschrift des § 40 StGB spricht ebenfalls von "Gegenständen"; dort umfaßt dieser Begriff nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausschließlich körperliche Sachen (BGHSt 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; die Entscheidung betrifft eine "vertragliche Rückzahlungsforderung des Angeklagten"; ferner BGHSt 2, 337 und BGH 2 StR 38/51 vom 20. März 1951 bei Dallinger MDR 1951, 657; die Entscheidungen betreffen Miteigentum und Miteigentumsanteil).
  • BGH, 06.03.1961 - 3 StR 53/60
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  • BGH, 10.07.1959 - 4 StR 201/59

    Rechtsmittel

    Im Bereiche des § 40 StGB ist die Einziehung Nebenstrafe , die nach pflichtmäßigem Ermessen des Tatrichters verhängt werden kann, wenn der zur Begehung eines vorsätzlichen Vergehens oder Verbrechens gebrauchte oder bestimmte Gegenstand dem Täter oder einem Teilnehmer gehört (vgl. BGHSt 2, 337; 8, 205, 214 [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 10, 28, 33, 337, 338) [BGH 05.12.1956 - 4 StR 406/56].
  • BGH, 06.03.1956 - 5 StR 407/55

    Einziehungsfähigkeit von Forderungen bei Verstößen gegen Devisenbestimmungen -

    Richtig ist zwar, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 40 StGB auf Grund dieser Vorschrift nur körperliche Gegenstände, nicht auch Rechte oder Forderungen eingezogen werden können (vgl u.a. BGH in 2 StR 38/51 vom 20.3.1951; BGHSt 2, 337; 8, 205 [214]).
  • BGH, 27.01.1956 - 2 StR 416/55

    Rechtsmittel

    Nur denn ist das Beweismittel völlig ungeeignet (vgl BGH Urteil 4 StR 530/51 vom 18. Oktober 1951 in NJW 1952, 191).
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53

    Rechtsmittel

    Die Einziehung war daher nur möglich, wenn der Wagen Alleineigentum des Ehemanns war; denn ein Miteigentumsanteil ist keine Sache und nicht einziehbar (BGHSt 2, 337).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1951 - 1 StR 89/51   

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https://dejure.org/1951,720
BGH, 13.11.1951 - 1 StR 89/51 (https://dejure.org/1951,720)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1951 - 1 StR 89/51 (https://dejure.org/1951,720)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1951 - 1 StR 89/51 (https://dejure.org/1951,720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 191
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191).
  • BVerwG, 26.02.1960 - WD 38.59

    Disziplinarmaßnahmen wegen Neigung eines Soldaten zum Alkohol - Ehewidrige und

    War dies der Fall, dann hat der Beschuldigte die Reinigungsgelder, auch wenn ihm eine dienstliche Zuständigkeit dafür fehlte, in amtlicher Eigenschaft entgegengenommen und sich, wie das Schöffengericht angenommen hat, der Amtsunterschlagung nach § 350 StGB schuldig gemacht (vgl. BGH vom 13.11.1951 = NJW 1952 S. 191 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 781/51

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist, dass Ramhorst ihn für empfangsberechtigt hielt und dass der Angeklagte das erkannte (RGSt 51, 113, 116; 71, 106 f, BGH 1 StR 89/51 von 13. November 1951).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1951 - 4 StR 559/51   

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https://dejure.org/1951,776
BGH, 25.10.1951 - 4 StR 559/51 (https://dejure.org/1951,776)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1951 - 4 StR 559/51 (https://dejure.org/1951,776)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1951 - 4 StR 559/51 (https://dejure.org/1951,776)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 191
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.04.1956 - III ZR 299/54

    Hoheitlicher Charakter eines Feuerwehreinsatzes

    Bereits der 4. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1951 - 4 StR 559/51 - (NJW 1952, 191) ausgeführt, daß die Freistellung des § 48 Abs. 1 StVO sich auch auf die Verkehrsregel des § 1 StVO beziehe, denn diese enthalte ebenfalls ein Gebot, das einem wirksamen Einsatz der Feuerwehr entgegenstehen könnte (ebenso Müller: Straßenverkehrsrecht 18. Aufl. § 48 StVO Anm. 18).
  • BGH, 18.11.1957 - III ZR 117/56

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

    Die Sonderstellung, die das Verkehrsrecht dem zum Personenkreis des § 48 Abs. 1 StVO gehörenden Verkehrsteilnehmer einräumt, enthebt diesen Verkehrsteilnehmer jedoch nicht der jedem Fahrzeugführer obliegenden Verpflichtung, darauf Bedacht zu nehmen, dass er andere Personen nicht schädige, wie bereits der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 25. Oktober 1951 (- 4 StR 559/51, NJW 1952, 191) im Anschluss an RGSt 65, 158 ausgeführt hat.
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