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   BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52   

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BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52 (https://dejure.org/1953,205)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1953 - 3 StR 364/52 (https://dejure.org/1953,205)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1953 - 3 StR 364/52 (https://dejure.org/1953,205)
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§ 257 StGB, Vorstellung von der Vortat

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 221
  • NJW 1953, 1194
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 26.09.1924 - I 582/24

    1. Wird die Verurteilung wegen Begünstigung dadurch ausgeschlossen, daß der

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Die vom Reichsgericht wiederholt ausgesprochene Ansicht, daß ein solcher Irrtum schlechthin unerheblich sei, begegnet in dieser allgemeinen Fassung Bedenken (vgl. RGSt 58, 290 mit Nachweisen).

    Der Irrtum ist allerdings auf die Strafbarkeit ohne Einfluß, wenn der Begünstiger Diebstahl als strafbare Vortat annimmt, während in Wirklichkeit Hehlerei oder ein ähnliches Vermögensdelikt vorliegt (vgl. RGSt 58, 290).

  • RG, 15.01.1917 - III 1/17

    Kann Bestrafung wegen Begünstigung der Fahnenflucht erfolgen, wenn der

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Dieses hat allerdings in meheren Entscheidungen den Grundsatz vertreten, daß der Begünstiger die Art des Verbrechens oder Vergehens, das der Haupttäter begangen hat, und die Art der hierdurch erlangten oder entstandenen Vorteile nicht zu kennen brauche und daß ein Irrtum des Begünstigers über die Art der Vortat unerheblich sei )vgl. RGSt 50, 218 221; 58, 290; 76, 31 34).

    In der Entscheidung RGSt 50, 218 hat das Reichsgericht z. B. die Verurteilung wegen Begünstigung in einem Falle bestätigt, in dem der Angeklagte einen fahnenflüchtigen Soldaten auf seinem Schiff ins Ausland gebracht hatte in der irrigen Annahme, der Begünstigte wolle sich dem Eintritt in den Dienst des Heeres entziehen.

  • RG, 15.01.1942 - 2 D 466/41

    Vorteile i. S. des § 257 StGB. können, auch wenn sie in anderen als den durch die

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Dasselbe ist für den Irrtum über die Art der Vorteile anzuerkennen (vgl. RGSt 76, 31).
  • RG, 27.11.1885 - 2869/85

    Findet die Bestimmung in §. 10 des preuß. Gesetzes vom 7. Mai 1853, betr. die

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Ähnlich liegen die Fälle, in denen die Vorstellung über die Vortat ungenau ist, insbesondere ihre näheren Einzelheiten unbekannt sind (vgl. RGSt 5, 23; 13, 81; 53, 342).
  • RG, 01.07.1932 - I 1520/31

    1. Sind unter den "beiden Parteien" im Sinne des § 356 StGB. nur Personen zu

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Infolgedessen gehört es nicht zur tatbestandlichen Vollendung, daß der Begünstiger seine Absicht der Strafvereitelung, oder Vorteilssicherung tatsächlich erreicht; die Vollendung im Sinne des § 257 StGB ist vielmehr schon in der Handlung zu sehen, mit der dieses Ziel verfolgt wird (vgl. RGSt 66, 316 324 und 50, 364 mit Nachweisen).Deshalb kann aber andererseits die bloße Absicht der Strafvereitelung oder Vorteilssicherung - ohne Rücksicht auf die Art der zu ihrer Durchführung vorgenommenen Handlung - zur Anwendung des § 257 StGB nicht genügen.
  • RG, 28.04.1942 - 1 D 104/42

    Zum Tatbestande des § 257 StGB. gehört, daß die Beistandleistung geeignet ist,

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Aus diesem Grunde ist z. B. eine Angeklagte vom Reichsgericht freigesprochen worden, die bei einer polizeilichen Vernehmung bewußt falsche Angaben gemacht hatte, um die der Abtreibung beschuldigten Personen der Bestrafung zu entziehen, weil die Strafverfolgung der Abtreibung verjährt gewesen sei und infolgedessen nur ein strafloser Versuch vorliege (vgl. RGSt 76, 122).
  • RG, 02.10.1919 - III 435/19

    Wird bei der Begünstigung mit Beziehung auf eine der in § 258 StGB. bezeichneten

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Ähnlich liegen die Fälle, in denen die Vorstellung über die Vortat ungenau ist, insbesondere ihre näheren Einzelheiten unbekannt sind (vgl. RGSt 5, 23; 13, 81; 53, 342).
  • RG, 23.04.1917 - III 61/17

    1. Ist in einem Falle des § 222 StPO. die Verlesung des Protokolles auf Grund

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Diese Handlung muß auch an sich geeignet sein, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, weil sie nur in diesem Falle ein wirkliches Beistandleisten im Sinne des äußeren Tatbestandes ist (vgl. RGSt 26, 119; 50, 364; 13 15).
  • RG, 05.10.1894 - 2697/94

    Kann in der Verarbeitung gestohlener Stoffe seitens der Ehefrau des Diebes eine

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Diese Handlung muß auch an sich geeignet sein, das beabsichtigte Ziel zu erreichen, weil sie nur in diesem Falle ein wirkliches Beistandleisten im Sinne des äußeren Tatbestandes ist (vgl. RGSt 26, 119; 50, 364; 13 15).
  • RG, 26.09.1881 - 1803/81

    1. Was ist unter der zur Begünstigung nach St.G.B. §. 257 erforderlichen

    Auszug aus BGH, 30.04.1953 - 3 StR 364/52
    Ähnlich liegen die Fälle, in denen die Vorstellung über die Vortat ungenau ist, insbesondere ihre näheren Einzelheiten unbekannt sind (vgl. RGSt 5, 23; 13, 81; 53, 342).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Die Unterstützung muß mindestens versucht worden sein; ihre bloße Vorbereitung genügt nicht (RGSt 50, 364, 365 f; 63, 240, 241; 66, 316, 324; 76, 122 f; BGHSt 2, 375 f; 4, 221, 224).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    cc) Auch kommt es hinsichtlich der Geeignetheit für die Begünstigungshandlung entgegen der Auffassung des Landgerichts - das sich auf BGHSt 4, 221, 225 f. beruft - nicht darauf an, daß der staatliche Anspruch auf die vollständige Erhebung der Steuern durch die Begünstigungshandlung unberührt bleibt; denn das gilt für alle Fälle der Steuerhinterziehung, bei denen ansonsten keine Begünstigung denkbar wäre, so daß § 369 Abs. 1 Nr. 4 AO ins Leere ginge.
  • BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08

    Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende

    Damit unterliegt im Ausgangspunkt auch der ursprüngliche Anklagevorwurf der umfassenden Prüfung durch das neue Tatgericht, das in diesem Rahmen bei - naheliegender - erneuter Verneinung von Beihilfe auch den Gesichtspunkt einer Begünstigung einzubeziehen haben wird, deren Vorsatz hinsichtlich der Vortat im Vergleich zum Gehilfenvorsatz minder konkrete Anforderungen hat (vgl. BGHSt 4, 221, 224 ff.; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1968 - 5 StR 403/68 bei Dallinger MDR 1969, 194; BGH JR 1954, 349, 350; RGSt 76, 31, 33 f.; 58, 290, 291; 50, 218, 221 f.).
  • BGH, 02.12.1970 - 2 StR 455/70

    eidesstattliche Versicherung im Strafverfahren - § 156 StGB, "zuständige

    Allerdings muß die Begünstigungshandlung objektiv geeignet sein, dem Vortäter zu helfen (BGHSt 4, 221), und die eidesstattliche Versicherung war hier ein gänzlich ungeeignetes Beweismittel.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Er war ein Unternehmenstatbestand (BGHSt 4, 221, 224).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2019 - 3 U 225/18
    Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die objektiv geeignet ist, den Vortäter im Hinblick auf die Vorteilssicherung unmittelbar besser zu stellen, und die subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird (BGH NJW 1953, 1194; BGH NJW 2000, 3010; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

    Der Begünstiger muss lediglich davon ausgehen, dass der Begünstigte den Vorteil unmittelbar durch irgendeine rechtswidrige (Straf-)Tat im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB erlangt hat (RGSt 76, 31; BGH NJW 1953, 1194; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2020 - 3 U 72/20
    Darunter ist jede Handlung zu verstehen, die objektiv geeignet ist, den Vortäter im Hinblick auf die Vorteilssicherung unmittelbar besser zu stellen, und die subjektiv mit dieser Tendenz vorgenommen wird (BGH NJW 1953, 1194; BGH NJW 2000, 3010; OLG Düsseldorf NJW 1979, 2320; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

    Der Begünstiger muss lediglich davon ausgehen, dass der Begünstigte den Vorteil unmittelbar durch irgendeine rechtswidrige (Straf-) Tat im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 5 StGB erlangt hat (RGSt 76, 31; BGH NJW 1953, 1194; OLG Frankfurt a. M. NJW 2005, 1727).

  • BGH, 26.03.1968 - VI ZR 142/66

    Sachliche Begünstigung durch Barabheben der durch die Vortaten erlangten Mittel -

    Sie war geeignet, die Vorteile der Straftat gegen Entziehung durch die Klägerin zu sichern (vgl. BGHSt 4, 225 [BGH 30.04.1953 - 3 StR 364/52]; Schönke/Schröder, 13. Aufl. § 257, 20), ohne daß es strafrechtlich auf die Erreichung des Ziels ankommt (BGHSt 4, 221).

    Zum inneren Tatbestand der sachlichen Begünstigung steht das erforderliche Bewußtsein der Beklagten fest, daß ihr begünstigter Ehemann eine strafbare Handlung begangen hatte, ohne daß sie die Art der Tat im einzelnen zu kennen brauchte (vgl. BGHSt 4, 221), und daß er dadurch, einen bestimmten Vorteils nämlich Forderungen gegen die Sparkasse ("Buchgeld"), erlangte.

  • BGH, 27.04.1954 - 5 StR 36/54

    Rechtsmittel

    Es genügt jedenfalls, daß er überhaupt eine Tat annimmt, die eine geeignete Vortat zur Begünstigung sein kann (BGHSt 4, 221).

    Der 3. Senat hat (BGHSt 4, 221 [226]) in der darlehnsweisen Entgegennahme veruntreuter Gelder, von denen der Darlehnsnehmer glaubte, sie seien nicht versteuert, keine Begünstigung gesehen, weil es für den Bestand des staatlichen Steueranspruchs ohne Einfluß sei, ob sich das Geld in der Hand des Steuerpflichtigen oder seines Darlehnsnehmers befinde.

  • BGH, 18.12.1964 - 5 StR 524/64

    Rechtsmittel

    Wie BGHSt 4, 221,224 [BGH 30.04.1953 - 3 StR 364/52] zutreffend, darlegt, handelt es sich bei dem Delikt der Begünstigung um eine zur selbständigen Straftat erhobene Versuchshandlung.

    Deshalb genügt es zur Erfüllung des Tatbestandes, wenn durch die Handlungsweise des Begünstigers seine Absicht dann verwirklicht werden könnte, wenn seine Vorstellungen tatsächlicher Art der Wirklichkeit entsprochen hätten (BGHSt 4, 221,225) [BGH 30.04.1953 - 3 StR 364/52].

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

  • OLG Düsseldorf, 22.03.1979 - 5 Ss 621/78
  • BGH, 22.11.1956 - 4 StR 424/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.12.1977 - 5 StR 625/77

    Verurteilung wegen schweren Raubes tateinheitlich begangen mit Freiheitsberaubung

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 259/76

    Eigenschaften der Vortat bei der Hehlerei

  • BGH, 05.06.1962 - 1 StR 471/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.04.1955 - 5 StR 61/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1975 - 2 StR 318/75

    Strafbarkeit wegen Meineids - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des

  • BGH, 22.06.1965 - 5 StR 233/65

    Anspruch auf Erstattung der dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen bei

  • BGH, 14.11.1961 - 5 StR 447/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1960 - 2 StR 318/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.07.1953 - 5 StR 288/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.11.1968 - 3 StR 226/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die

  • BGH, 22.10.1968 - 5 StR 403/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 21.01.1954 - 3 StR 314/53
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