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   BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51   

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BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51 (https://dejure.org/1952,590)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1952 - 3 StR 742/51 (https://dejure.org/1952,590)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1952 - 3 StR 742/51 (https://dejure.org/1952,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1440
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 14.02.1908 - II 995/07

    1. Wird der Vorsatz der Körperverletzung dadurch ausgeschlossen, daß die Handlung

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    Grundsätzen aus, die das Reichsgericht hierzu, insbesondere in den Entscheidungen RGSt 41/98, 49/389 und 73/257, entwickelt hat.
  • RG, 02.07.1896 - 1881/96

    Liegt im Abschneiden des Bartes gegen den Willen des Beschädigten eine

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    Das Reichsgericht hat allerdings in einem Falle, in dem dem Angegriffenen gegen seinen Willen Stücke des Bartes weggeschnitten worden waren, die Verneinung der Körperverletzung durch den Tatrichter gebilligt, weil nach dessen Feststellung durch das Abschneiden irgend ein Schmerzgefühl oder körperliches Unbehagen nicht hervorgerufen worden und die Verletzung der Unversehrtheit des Körpers an und für sich kein strafrechtlicher Begriff und ihre Verletzung nur in Beziehung auf die Rechtsgüter, gegen die sich der rechtswidrige Angriff richte, unter Strafe gestellt sei (RGSt 29, 58).
  • RG, 11.04.1899 - 1005/99

    Findet die Annahme einer fahrlässigen Körperverletzung eine genügende Begründung

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    Allerdings ist tatbestandsmässig nur eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung (RGSt 32, 113 [115]).
  • RG, 10.02.1916 - III 955/15

    1. Über elterliches Züchtigungsrecht. 2. Was versteht § 223 a Abs. 2 StGB. unter

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    Rechtfertigen diese Umstände die Anwendung solcher Züchtigungsmittel, die eine nachhaltige und schmerzhafte Wirkung hervorrufen, so wird regelmässig anzunehmen sein, dass damit die Grenzen einer vernünftigen Züchtigung nicht überschritten sind (RGSt 49, 389 [390]).
  • RG, 04.05.1921 - 218/21

    Kann die Beischlafsvollziehung mit einem jungfräulichen Mädchen den Tatbestand

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    In späteren Entscheidungen hat das Reichsgericht anerkannt, dass die Körperverletzung in der hier in Betracht kommenden Form des Misshandelns auch in einem unangemessenen, schlimmen, üblen Behandeln bestehen kann, das nicht, das körperliche Wohlbefinden stört, sondern nur die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt (RGSt 56, 64 und RG DR 1939, S. 365, Nr. 13).
  • RG, 04.07.1939 - 1 D 302/39

    Inwieweit ist der Irrtum eines Lehrers über die Grenzen seines Züchtigungsrechts

    Auszug aus BGH, 25.09.1952 - 3 StR 742/51
    Grundsätzen aus, die das Reichsgericht hierzu, insbesondere in den Entscheidungen RGSt 41/98, 49/389 und 73/257, entwickelt hat.
  • BGH, 23.10.1957 - 2 StR 458/56

    Rechtssätze - Rechtfertigungsgründe - Materielle Gesetze - Gewohnheitsrecht -

    Bei der rechtlichen Würdigung geht das LG zutreffend von der seitens des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht aus, daß jede körperliche Züchtigung den äußeren und inneren Tatbestand der Körperverletzung in der Form des körperlichen Mißhandelns - § 223 Abs. 1 StGB - erfüllt (BGHSt 6, 263, 264; BGH NJW 1953, 1440; RGSt 73, 257).

    Da die körperliche Züchtigung, auch wenn ihr die Erziehungsabsicht zugrunde liegt, ihrem Wesen und ihrem Zwecke nach in der Zufügung körperlichen oder seelischen Schmerzes besteht (BGH NJW 1953, 1440 Nr. 23), läßt sich ihre Tatbestandsmäßigkeit nicht ernstlich bezweifeln.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht

    So urteilte der BGH im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre sechzehnjährige "sittlich verdorbene" Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (BGH, Urteil vom 25. September 1952 - 3 StR 742/51 - NJW 1953, 1440).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2023 - L 6 VG 1623/22

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Geltendmachung eines sexuellen

    So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre sechzehnjährige "sittlich verdorbene" Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (vgl. Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 25. September 1952 - 3 StR 742/51 - NJW 1953, 1440).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VG 2838/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

    So urteilte der BGH im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre 16jährige "sittlich verdorbene" Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (BGH, Urteil vom 25. September 1952 - 3 StR 742/51 - NJW 1953, 1440).
  • SG Nürnberg, 27.07.2017 - S 7 VG 16/15

    Keine Entschädigung für Erlebnisse im Kinderhort

    So urteilte der BGH im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre 16jährige sittlich verdorbene Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (BGH, Urteil vom 25. September 1952, 3 StR 742/51).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2013 - L 10 VE 39/10
    So urteilte der BGH im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre 16jährige sittlich verdorbene Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (BGH, Urteil vom 25. September 1952, 3 StR 742/51).
  • SG Aachen, 28.11.2017 - S 12 VG 11/15

    Geltendmachung des Vorliegens eines Härtefalls im Rahmen des Anspruchs auf

    So urteilte der BGH im Jahr 1952, dass Eltern, die ihre 16jährige "sittlich verdorbene" Tochter durch Kurzschneiden der Haare und Festbinden an Bett und Stuhl bestraften, nicht das elterliche Züchtigungsrecht überschritten (BGH, Urteil vom 25. September 1952, 3 StR 742/51).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 100/62

    Anforderungen und Grenzen des gewohnheitsrechtlichen Züchtigungsrecht des Lehrers

    Eine Überschreitung des Züchtigungsrechts wäre jedoch zu bejahen, wenn die Schülerin dem Angeklagten keinen ausreichenden Grund zu einer körperlichen Züchtigung gegeben hätte oder wenn die Zahl und die Stärke der Schläge aus dem gegebenen Anlaß oder etwa im Hinblick auf den Gesundheitszustand der Schülerin oder aus sonstigen erzieherischen Gründen nicht erlaubt gewesen wäre (BGHSt 11, 241, 257 [BGH 23.10.1957 - 2 StR 4581/56] bis 262 unter IV und V; 12, 62, 74; NJW 1953, 1440 Nr. 23; OLG Köln JMBl NRW 1952, 82; vgl. auch RGSt 73, 257).
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 66/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ein sachlichrechtlicher Mangel des Urteils liegt darin, daß es die naheliegende Möglichkeit einer auf denselben Bauvertrag gestützten gleichen Erwartung in den Fällen 2 und 3 offenbar übersehen, sie jedenfalls nicht geprüft hat (vgl. BGH MDR 1951, 117, NJW 1953, 1440, 1441) [BGH 25.09.1952 - 3 StR 742/51].
  • BGH, 02.12.1964 - 2 StR 441/64

    Rechtsmittel

    Daß darin zu dessen Nachteil ein sachlichrechtlicher Fehler liegen kann (vgl. BGH NJW 1953, 1440, 1441) [BGH 25.09.1952 - 3 StR 742/51], ist nicht auszuschließen, weil offen bleibt, ob bei der Beweisführung und der auf ihr beruhenden Urteilsfindung alle maßgeblichen Gesichtspunkte in zureichender Weise berücksichtigt worden sind.
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 805/53

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53   

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https://dejure.org/1953,1742
BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53 (https://dejure.org/1953,1742)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1953 - 1 StR 195/53 (https://dejure.org/1953,1742)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1953 - 1 StR 195/53 (https://dejure.org/1953,1742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 07.07.1953 - 1 StR 195/53
    Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, das Schwurgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt, ist die Rüge nicht ordnungsmässig begründet, da er nicht die Beweismittel angegeben hat, die das Schwurgericht zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.04.1986 - 1 StR 651/85

    Begriff der Mordlust

    Nach dem Senatsurteil vom 7. Juli 1953 (NJW 1953, 1440) handelt aus Mordlust, wer aus einer unnatürlichen Freude an der Vernichtung eines Menschenlebens tötet.
  • BGH, 07.06.2017 - 4 ARs 22/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Tötungsabsicht als

    In diesem Fall nähert sich das subjektive Handlungsunrecht dem Mordmerkmal der Mordlust an (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Juli 1953 - 1 StR 195/53, NJW 1953, 1440 (Ls); Urteil vom 26. Februar 1986 - 3 StR 18/86).
  • BGH, 26.02.1986 - 3 StR 18/86

    Mordmerkmal des Handelns aus niedrigen Beweggründen - Verwertung von Umständen

    Da das Landgericht kein Motiv für das Handeln des Angeklagten klären konnte, kann auch kein Handeln aus Mordlust (BGH NJW 1953, 1440) in Betracht kommen, abgesehen davon, daß für diese Mordqualifikation ein bedingt vorsätzliches Handeln, wie hier vorliegend (vgl. UA S. 21, 21 a, 34), nicht genügt (BGH bei Dallinger MDR 1974, 547).
  • BGH, 11.12.1973 - 1 StR 517/73

    Handeln aus niedrigen Beweggründen bei Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes

    Der Revision ist insoweit zuzugeben, daß zumindest die Annahme der "Mordlust" (UA S. 7) sich mit der Feststellung bedingten Vorsatzes nicht verträgt (vgl. BGH NJW 1953, 1440 = LM StGB § 211 Nr. 24, sowie BGH, Urteil vom 3. November 1970 - 1 StR 488/70).
  • BGH, 02.06.1955 - 4 StR 175/55

    Rechtsmittel

    Auf welcher seelischen Grundlage eine solche abartige Freude beruht, ist in diesem Zusammenhang unwesentlich (BGH NJW 1953, 1440 Nr. 22 = L-M Nr. 24 zu § 211 StGB).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53   

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https://dejure.org/1953,1642
BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53 (https://dejure.org/1953,1642)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1953 - 1 StR 190/53 (https://dejure.org/1953,1642)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1953 - 1 StR 190/53 (https://dejure.org/1953,1642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1953, 1440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 189/51

    Anwendbarkeit des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei Kindestötung - Sondernatur des

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Die Staatsanwaltschaft erkennt an, dass die Kindstötung eine besondere Straftat ist, die die Anwendung der §§ 211, 212 StGB gegen die Täterin ausschliesst (BGHSt 1, 235 f).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Aber nur, wenn die tötende Mutter ihrerseits die Mordvoraussetzungen erfüllt hat, nicht dagegen, wenn nur in seiner Person diese Merkmale gegeben sind, kann der Teilnehmer nach § 211 StGB bestraft werden (RGSt 74, 84, 86; BGHSt 1, 131, 368; 2, 251, 255).
  • RG, 04.10.1900 - 2692/00

    Ist die Annahme sachlichen Zusammentreffens von Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Beteiligt sich aber eine Person in mehreren Teilnahmeformen an derselben Straftat, so geht die minderschwere Form der Teilnahme, die Anstiftung zur Beihilfe, in der schwereren Form, der Anstiftung zur Täterschaft, auf (RGSt 33, 401).
  • BGH, 10.04.1951 - 2 StR 103/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Da die Abtreibungshandlungen der Schwangeren und die des Dritten im Rechtssinne eine einzige Tat sind (BGHSt 1, 139 f), war der Angeklagte nur wegen Anstiftung zur Abtreibung in Tateinheit mit Nötigung (§§ 218, 48, 240, 73 StGB) zu verurteilen.
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Es liegt kein Anlass vor, die vom Angeklagten angeregte Tötung des neugeborenen Kindes durch Druck auf den Kopf als geeignet anzusehen, besondere Schmerzen und Qualen zuzufügen (BGHSt 3, 180).
  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 130/51
    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Aber nur, wenn die tötende Mutter ihrerseits die Mordvoraussetzungen erfüllt hat, nicht dagegen, wenn nur in seiner Person diese Merkmale gegeben sind, kann der Teilnehmer nach § 211 StGB bestraft werden (RGSt 74, 84, 86; BGHSt 1, 131, 368; 2, 251, 255).
  • RG, 19.02.1940 - 3 D 69/40

    Badewannenfall - Teilnahme und Täterschaft

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Aber nur, wenn die tötende Mutter ihrerseits die Mordvoraussetzungen erfüllt hat, nicht dagegen, wenn nur in seiner Person diese Merkmale gegeben sind, kann der Teilnehmer nach § 211 StGB bestraft werden (RGSt 74, 84, 86; BGHSt 1, 131, 368; 2, 251, 255).
  • RG, 29.10.1943 - 1 C 244/43

    1. Auf die Mutter, die den Tatbestand des § 217 StGB. verwirklicht, indem sie

    Auszug aus BGH, 12.05.1953 - 1 StR 190/53
    Auch in diesem Fall kann sie, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 217 StGB vorliegen, nicht wegen Totschlags oder Mordes bestraft werden (RGSt 77, 243 ff, 246 ff).
  • BGH, 19.11.2009 - 3 StR 87/09

    Sexuelle Nötigung (sexualbezogener Körperkontakt zwischen Täter oder Drittem

    Zwar ist grundsätzlich Tateinheit möglich zwischen einer Nötigung und der Anstiftung zu einer abgenötigten Handlung (BGH, Urt. vom 12. Mai 1953 - 1 StR 190/53; Träger/Schluckebier aaO § 240 Rdn. 127; Fischer aaO § 240 Rdn. 63 a).
  • BGH, 08.05.1956 - 1 StR 15/56

    Rechtsmittel

    Daß die Frage, ob der Angeklagte gegebenenfalls wegen erfolgloser Anstiftung zum Morde oder zum Totschlag zu bestrafen ist, sich danach richtet, ob A. und T. bei Befolgung der an sie gerichteten Aufforderungen nach § 211 oder § 212 StGB zu verurteilen gewesen wären (vgl BGH NJW 1953, 1440 Nr. 21), und daß diese beiden als "gedungene Mörder" voraussichtlich nach § 211 StGB hätten behandelt werden müssen, hat das Schwurgericht zutreffend dargelegt.
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