Rechtsprechung
BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 279
- NJW 1953, 1442
Wird zitiert von ... (31) Neu Zitiert selbst (12)
- RG, 04.04.1935 - 3 D 59/35
1. Muß über den Beschluss, durch den die Öffentlichkeit für die Verkündung der …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Für die Verkündung der Urteilsgründe kann zwar nach § 173 Abs. 2 StPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, jedoch nur durch einen "besonderen" Beschluss des Gerichts, für den erst nach der Beweisaufnahme Raum ist (RGSt 60, 279; 69, 175).Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).
- RG, 17.06.1926 - III 317/26
Genügt, um die Offentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Für die Verkündung der Urteilsgründe kann zwar nach § 173 Abs. 2 StPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, jedoch nur durch einen "besonderen" Beschluss des Gerichts, für den erst nach der Beweisaufnahme Raum ist (RGSt 60, 279; 69, 175).Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).
- RG, 31.01.1902 - 4107/01
Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).Der Wortlaut des § 338 Nr. 6 StPO spricht entgegen der neuen Meinung des Reichsgerichts nicht für diese Auslegung; denn auf ihn hat es sich in RGSt 35, 103, 106 gerade für die entgegengesetzte Ansicht berufen.
- RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37
1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).Nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht (vgl. hierzu RGSt 71, 377, 380; 2, 301; 43, 188).
- BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Sie ist eine alte demokratische Forderung, die in das Bewusstsein des Volkes als eine Selbstverständlichkeit eingegangen ist und gegen jede Abschwächung geschützt werden muss (BGHSt 1, 334; 2, 56). - BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Sie ist eine alte demokratische Forderung, die in das Bewusstsein des Volkes als eine Selbstverständlichkeit eingegangen ist und gegen jede Abschwächung geschützt werden muss (BGHSt 1, 334; 2, 56). - RG, 06.05.1890 - 1000/90
Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279). - RG, 09.12.1937 - 3 D 952/37
Ein versuchtes Verbrechen der Rassenschande liegt auch dann vor, wenn die …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Entscheidend scheint deshalb für das Reichsgericht das Bestreben gewesen zu sein, "förmliche Bindungen zu beseitigen" und "demgemäss die unbedingten Revisionsgründe in ihrem Anwendungsgebiete zu verengern" (RGSt 71, 383). - RG, 14.01.1910 - II 1229/09
Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt, …
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht (vgl. hierzu RGSt 71, 377, 380; 2, 301; 43, 188). - RG, 13.03.1922 - I 1497/21
Zum Begriff der Verhandlung im Sinn des § 175 GVG.
Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279). - RG, 30.01.1880 - 26/80
1. Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens …
- RG, 01.10.1880 - 1543/80
1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die …
- BGH, 21.02.2024 - 3 StR 480/23 Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Verkündung der Urteilsformel in nicht öffentlicher Sitzung grundsätzlich unzulässig (BGH, Urteile vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52, BGHSt 4, 279;… vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 102/69, juris Rn. 7;… Beschlüsse vom 8. Juli 1970 - 3 StR 129/70, juris Rn. 3;… vom 24. Oktober 1979 - 3 StR 352/79, juris Rn. 2;… LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 338 Rn. 112;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, § 338 Rn. 126).
- BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …
In BGHSt 4, 279, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52] hat der 2. Strafsenat es ausdrücklich offengelassen, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht.Gerade auf den Gebiete des Strafverfahrens ist es ein besonders ernstes rechtsstaatliches Anliegen, daß die Gerichte das Recht innerhalb der gesetzlichen Schranken zu finden suchen (BGHSt 4, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52]).
- BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54
Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin
Sie sind vielmehr in den Entscheidungen NJW 1950, 711 und BGHSt 4, 279 ohne weitere Erörterung als selbstverständlich davon ausgegangen, daß ein solches mangelhaft verkündetes Urteil nur ein anfechtbares Urteil sei.
- BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96
Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung …
- BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der …
- OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/08
Öffentlichkeit; Ausschluss, Terminsverlegung; Aushang; Urteilsverkündung; …
Die Verkündung des Urteilssatzes ist jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen "schlechthin unzulässig" (Beschluss vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52 -, abgedruckt in: BGHSt 4, 279, 280/281 mit ausführlicher historischer Herleitung;… Beschluss vom 08. Juli 1970 - 3 StR 129/70 -, zitiert nach juris Rn. 3; anders: BVerwG, Beschluss vom 16. September 1983 - 8 CB 49/83: Kein Fall der zulassungsfreien Verfahrensrevision, wenn lediglich die Urteilsverkündung unter Verletzung der Öffentlichkeitsvorschriften stattgefunden hat). - BGH, 09.07.2009 - 5 StR 600/07
Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des …
Die Abtrennung des Verfahrens gegen den früheren Mitangeklagten G. ist außerhalb der Hauptverhandlung erfolgt (vgl. BGHSt 4, 279, 283;… BGHR StPO § 338 Nr. 6 Öffentlichkeit 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 6. April 1995 - 5 StR 82/95). - BGH, 26.07.1961 - 2 StR 575/60
Verkündung der Urteilsformel in Abwesenheit des Angeklagten - Selbstmordversuch …
Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Zeugen und Sachverständigen (§ 243 Abs. 1 StpO) und endet mit der Verkündung des Urteils (§ 260 Abs. 1 Satz 1 StPO; BGHSt 4, 279). - BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Da der Urteilsspruch immer in öffentlicher Sitzung verkündet werden muß und die Öffentlichkeit nur für die Verkündung der Urteilsgründe durch besonderen Gerichtsbeschluß ausgeschlossen werden darf ( § 173 GVG), galt der Beschluß über den Ausschluß der Öffentlichkeit von vornherein nur bis zur Urteilsverkündung, ohne daß die Wiederherstellung der Öffentlichkeit angeordnet zu werden brauchte (RGSt 20, 383; 43, 300; 53, 271; BGHSt 4, 279, 280) [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52]. - OLG Hamm, 07.07.2009 - 2 Ss OWi 828/09
- OLG Düsseldorf, 05.01.2018 - 4 RVs 96/17
Revisionsgrund Beschränkung der Öffentlichkeit
- BGH, 09.08.1961 - 1 StR 290/61
Verurteilung wegen Notzucht - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der …
- OLG Düsseldorf, 25.01.2018 - 4 RVs 96/17
Verstoß gegen Öffentlichkeitsgebot bei Verschluss der Eingangstür vor …
- BVerwG, 30.06.1976 - II C 69.73
Behauptung einer Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
- BGH, 24.10.1979 - 3 StR 352/79
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit wegen …
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 14/61
Verurteilung wegen gemeinschaftlich begangener Notzucht in Tateinheit mit …
- BGH, 08.10.1969 - 3 StR 102/69
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei der …
- BGH, 05.05.1964 - 1 StR 71/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schwerer Kuppelei in Tateinheit mit …
- BGH, 01.10.1957 - 1 StR 350/57
Rechtsmittel
- BGH, 12.05.1964 - 1 StR 580/63
Aufhebung eines Urteils - Herstellung der Öffentlichkeit vor der …
- BGH, 02.08.1957 - 1 StR 287/57
Rechtsmittel
- BGH, 02.08.1957 - 2 StR 270/57
Rechtsmittel
- BGH, 13.08.1968 - 1 StR 343/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Rechtmäßigkeit …
- BGH, 22.08.1967 - 1 StR 377/67
Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit bei Verkündung des Urteil ohne die …
- BGH, 03.11.1953 - 1 StR 488/53
Rechtsmittel
- BGH, 23.06.1971 - 3 StR 9/71
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens - Ausschluss …
- BGH, 10.09.1963 - 5 StR 382/63
Rechtsmittel
- BGH, 15.06.1960 - 2 StR 617/59
Aufhebung eines Urteils - Ausschluss der Öffentlichkeit bei einer Verhandlung
- BGH, 09.07.1958 - 2 StR 278/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.03.1955 - 2 StR 469/54
Rechtsmittel
Rechtsprechung
BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 24.09.1952 - 2 KLs 16/51
- BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
Papierfundstellen
- NJW 1953, 1442
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (4)
- RG, 25.11.1938 - 1 D 765/38
1. Der § 330 a StGB. ist auch dann anwendbar, wenn der Täter gegen den Genuß …
Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
Vorstellungslücken und Irrtümer, denen der Rauschtäter bei der Begehung der "mit Strafe bedrohten Handlung" unterlegen ist, sind nur dann nicht zu seinen Gunsten zu berücksichtigen, wenn sie ausschliesslich durch seine Volltrunkenheit verursacht sind (wie RGSt 73, 11, 13 ff).An dieser vom Reichsgericht in der Entscheidung RGSt 73, 11 (13 ff) entwickelten Rechtsauffassung ist festzuhalten (vgl. auch RG HRR 1938 Nr. 190).
- BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51
schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum …
Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
An sich ist "eine mit Strafe bedrohte Handlung", auch im Sinne des § 330 a StGB, nur dann gegeben, wenn der Täter, abgesehen von seiner Zurechnungsunfähigkeit, den äusseren und inneren Tatbestand des Strafgesetzes verwirklicht hat; § 330 a StGB, dessen Zweck es ist, eine Lücke zu schliessen (BGHSt 2, 14, 17), ist nur dann anwendbar, wenn allein das Fehlen der Zurechnungsfähigkeit die Bestrafung des Täters aus dem Strafgesetz hindert, dessen Merkmale er im Rausch erfüllt hat. - BGH, 11.11.1952 - 1 StR 510/52
Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt - Vorliegen der inneren …
Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
Der Senat ist auch bei Auslegung des Begriffs der mit Strafe bedrohten Handlung in § 42 b StGB zum entsprechenden Ergebnis gelangt (BGHSt 3, 287). - RG, 25.03.1936 - 6 D 72/36
Gehört zur Strafbarkeit nach § 330 a StGB., daß sich der Täter, der im …
Auszug aus BGH, 09.06.1953 - 1 StR 807/52
Im übrigen führt die Strafkammer unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGSt 70, 159 (160) aus, die Bestrafung wegen Volltrunkenheit setze nicht voraus, dass der innere Tatbestand der im Rausch begangenen, mit Strafe bedrohten Handlung in vollem Umfange festgestellt werde; auf bloße "Begleitumstände" des äusseren Tatbestandes brauche sich die Vorstellung des Täters nicht zu erstrecken.
- OLG Hamm, 14.11.2013 - 1 RVs 88/13
Rauschtat als objektive Bedingung der Strafbarkeit nach § 323a StGB
Hier müssen die objektiven und subjektiven Merkmale der Rauschtat festgestellt werden, wobei nur die Schuldfähigkeit außer Betracht bleibt (BGH NJW 1953, 1442;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 323a Rdn. 7). - BGH, 13.07.1977 - 2 StR 240/77
Begründung der Anwendung des § 330a Strafgesetzbuch (StGB) bei Begehung einer …
Ein Irrtum, dessen Unvermeidbarkeit auf dem durch die Trunkenheit herabgesetzten Zustand des Angeklagten beruhte, konnte ihm nicht zugute kommen (vgl. RGSt 73, 11, 16 f; BGH NJW 1953, 1442). - BGH, 30.07.1953 - 4 StR 272/53
Rechtsmittel
Ein rauschbedingter Irrtum des Beschwerdeführers über das Alter des Mädchens wäre im Falle einer Verurteilung wegen Vergehens gegen § 330 a StGB strafrechtlich unerheblich (RGSt 73, 11, 13 ff; BGH 1 StR 807/52 vom 9. Juni 1953).
- BGH, 22.10.1975 - 2 StR 402/75
Annahme eines Putativnotwehrexzesses - Bewusstes Überschreiten der Grenzen der …
- In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, daß der Irrtum, dem ein Rauschtäter bei Begehung der mit Strafe bedrohten Handlung unterlegen ist, dann nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann, wenn er ausschließlich durch den Rausch verursacht ist (BGH NJW 1953, 1442). - BGH, 21.11.1961 - 5 StR 464/61
Rechtsmittel
Sie stehen der Annahme einer mit Strafe bedrohten Handlung nicht entgegen" (BGH NJW 1953, 1442 25 ). - BGH, 06.07.1954 - 5 StR 229/54
Rechtsmittel
Die etwaige Annahme des Beschuldigten, er sei zu seiner Handlungsweise berechtigt, könnte nur auf seinem Geisteszustand beruhen und wäre daher unerheblich (RGSt 73, 315; BGH 1 StR 807/52 vom 9.6.1953). - BGH, 22.10.1953 - 4 StR 797/52
Rechtsmittel
Unbeachtlich ist ein Tatbestandsirrtum nur dann, wenn er durch den Vollrausch verursacht worden ist (RGSt 73, 17; BGH 1 StR 807/52 vom 9. Juni 1953). - BGH, 12.12.1958 - 5 StR 532/58
Rechtsmittel
Wenn der Betrunkene allein infolge des Alkoholeinflusses Vorstellungslücken hat oder einem Irrtum unterliegt, wird dadurch sein Vorsatz nicht ausgeschlossen (BGH NJW 1953, 1442). - BGH, 02.12.1954 - 3 StR 520/54
Rechtsmittel
Nur dann wäre es anders, wenn dieser Irrtum ausschließlich durch seine Volltrunkenheit verursacht worden wäre (RGSt 73, 11 [13]; BGH NJW 1953, 1442 Nr. 25).