Rechtsprechung
BGH, 11.11.1952 - I ZR 170/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einwirkung der Währungsspaltung auf das Schuldstatut und das Währungsstatut von Forderungen - Geltung der in den Westsektoren Berlins geltenden Währungsbestimmungen - Ermittlung des hypothetischen Parteiwillens - Übernahme einer Auslieferungsstelle der für die Versorgung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 7, 397
- NJW 1953, 186
- DB 1952, 1031
- DB 1953, 144
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52
Interzonales Währungsrecht
Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 170/51
Der erkennende Senat hat in seinem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 30. September 1952 (I ZR 31/52) dargelegt, daß es den Gerichten in den Westzonen nicht untersagt ist, einen Beklagten zur Zahlung in Deutscher Mark der Deutschen Notenbank (Ostmark) zu verurteilen.Weiter hat er sich mit der Frage erneut in seinem schon erwähnten, für den Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 30. September 1952 (I ZR 31/52) eingehend auseinander gesetzt.
- BGH, 19.01.1951 - I ZR 15/50
Gruppenverteiler. Bereicherung
Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 170/51
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 19. Januar 1951 (BGHZ 1, 75 ff [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] [77/78]) hervorgehoben, das Eingehen eines privatrechtlichen Risikos sei eines der Wesensmerkmale des sich privatrechtlich betätigenden Gewerbetreibenden und gerade die Übertragung des Eigentums und die Übernahme der Gefahrtragung spreche entscheidend dafür, daß bei der Verteilung bewirtschafteter Waren privatrechtliche Beziehungen zwischen den Großabnehmern und den Vorgliedern der Verteilungskette bestünden. - BGH, 30.09.1952 - I ZR 83/52
Zusammenbruch des Reichs. Geschäftsgrundlage
Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 170/51
Urteil vom 30. September 1952 (I ZR 83/52) ausgeführt, die allgemeine Gefahrenlage wirtschaftlicher Unternehmungen in der Kriegszeit sei nicht Geschäftsgrundlage von Einzelverträgen. - BGH, 01.02.1952 - I ZR 123/50
Belegenheit einer Forderung
Auszug aus BGH, 11.11.1952 - I ZR 170/51
Der erkennende Senat hat sich mit der Präge, in welcher Weise die Währungsspaltung auf das Schuldstatut und das Währungsstatut von Forderungen eingewirkt hat, die vor der Währungsspaltung entstanden sind, bereits in seinem Urteil vom 1. Februar 1952 (I ZR 123/50, NJW 1952, 540) befaßt.
- BGH, 28.01.1965 - Ia ZR 273/63
Vertrag bezüglich der Übertragung des Rechts auf ein Patent - Befugnis zur …
Aus diesem Grunde ist bereits in BGHZ 7, 397 [BGH 11.11.1952 - I ZR 170/51] (zustimmend: BGH in WM 1962, 601; Drobnig NJW 1960, 1091) entschieden worden, daß ein in der SBZ ansässiger Schuldner ungeachtet der dort geltenden Einschränkungen des innerdeutschen Zahlungsverkehrs in der BRD zur Barzahlung in Ost-Mark an seinen westdeutschen Gläubiger verurteilt werden kann, sofern der Schuldner Vermögen in Westdeutschland besitzt.Auf keinen Fall wäre es angängig, den Eintritt einer schuldbefreienden Unmöglichkeit im Sinne von § 275 BGB im Hinblick darauf zu leugnen, daß eine reine Zahlungsklage gegen den Ost-Schuldner solange zugelassen zu werden pflegt, als er über pfändbares Vermögen im Westen verfügt (vgl. BGHZ 7, 397 [BGH 11.11.1952 - I ZR 170/51]; BGH in WM 1962, 601).
- BGH, 23.01.1953 - I ZR 35/52
Rechtsmittel
Der Sachverhalt unterliegt, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, denselben Gesichtspunkten, die in BGHZ 1, 75 [BGH 19.01.1951 - I ZR 15/50] und in der zum Abdruck bestimmten Entscheidung I ZR 170/51 vom 11. November 1952 den unterzeichneten Senat veranlaßt haben, auch in Fällen gelenkter Wirtschaft Kaufgrundsätze auf die Einzelumsätze zur Anwendung zu bringen.Im übrigen wird auch hinsichtlich des Fehlens einer Erschütterung der Geschäftsgrundlage auf die Begründung des Senats in I ZR 170/51 verwiesen.
- BGH, 08.10.1954 - I ZR 102/52
Aufrechnung gegenüber reichseigenen Banken
Der erkennende Senat hat jedenfalls in mehreren Urteilen ausgesprochen, daß die allgemeine Gefahrenlage wirtschaftlicher Unternehmungen in der Kriegszeit und das Risiko eines Kriegsverlustes nicht Geschäftsgrundlage der Einzelverträge sei, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles eine andere Auffassung rechtfertigen (z.B. Urteil vom 11. November 1952 - I ZR 170/51 - vom 30. September 1952 - I ZR 83/52 - = BGHZ 7, 238 [242]). - BGH, 19.04.1962 - VII ZR 162/60
Öffentliches Kollisionsrecht: Österreichische Devisenvorschriften - Fälligkeit …
Das Vermögen der Beklagten außerhalb eines Staates unterliegt an sich nach dem Territorialitätsprinzip nicht den Beschränkungen der Devisengesetzgebung dieses Staates (…vgl. Drobnig a.a.O. S. 1091; BGHZ 7, 397). - OLG Frankfurt, 23.12.1983 - 20 W 590/83 Der Senat hat schon in seinem Beschluß vom 18. November 1982 (20 W 440/82 - n.v.) mit Rechtsprechungshinweisen (vgl. RGZ 128, 309; KG JW 1934, 2343; OLG Hamm NJW 1953, 186; KG NJW 1968, 55) ausgeführt, daß eine Ausnahme von der mündelsicheren Anlage nach § 1807 Nr. 5 BGB nur dann gemacht werden kann, wenn die freie Geldanlage dem Pflegling besondere wirtschaftliche Vorteile bietet, und gleichermaßen sicher ist (§ 1811 S. 2 BGB).