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   BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53   

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https://dejure.org/1954,18
BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 (https://dejure.org/1954,18)
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Schacht-Brief

§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 1, 2 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb;

Widerruf;

§ 1 UWG, "zu Zwecken des Wettbewerbs"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Veröffentlichung von Briefen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Briefen oder sonstigen privaten Aufzeichnungen ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers - Umfang des Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dessen Bedeutung als verfassungsmäßig ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Schlacht-Briefe / Leserbrief

    Art. 1, 2 GG

  • opinioiuris.de

    Veröffentlichung von Briefen

  • tu-darmstadt.de PDF

    Veröffentlichung von Briefen und privaten Aufzeichnungen lebender Verfasser

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1, 2; LitUrhG § 1
    Rechte der Verfasser von Briefen oder privaten Aufzeichnungen bei unberechtigter Veröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 13, 334
  • NJW 1954, 1404
  • GRUR 1955, 197
  • BB 1954, 727
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 07.11.1908 - I 638/07

    Urheberrecht an Briefen; Anspruch auf Vorlegung

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    (RGZ 41, 48; 69, 401).
  • RG, 08.06.1912 - I 382/11

    Urheberrecht des Künstlers am veräußerten Gemälde

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 13.01.1927 - IV 489/26

    Auskunftei.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 15.11.1909 - VI 382/08

    Grobe Fahrlässigkeit. Gute Sitten.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 23.04.1921 - I 299/20

    Urheberrecht; Schutz gegen Übersetzungen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 398; 82, 334; 94, 1; 102, 134; 107, 281; 113, 414; 123, 320).
  • RG, 19.10.1914 - VI 354/14

    Sittenwidrige Kreditsicherungsverträge

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 03.10.1918 - VI 172/18

    Schadensersatz aus Verletzung des Briefgeheimnisses

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht glaubte, einen solchen von dem Urheberrecht unabhängigen Persönlichkeitsschutz für Briefveröffentlichungen deshalb versagen zu müssen, weil die damals geltende deutsche Rechtsordnung keine positiven Gesetzesbestimmungen über ein allgemeines Persönlichkeitsrecht enthielt (RGZ 79, 398; 82, 334; 94, 1; 102, 134; 107, 281; 113, 414; 123, 320).
  • RG, 16.09.1908 - I 499/07

    Urheberrecht; Beiheftung von Annoncen

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 28.03.1936 - I 281/35

    Zum Änderungsrecht des Urheberrechtserwerbers und Verlegers bei Übersetzungen.

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Soweit es sich um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, sind diese Rechtsgrundsätze bereits seit langem von der Rechtsprechung aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht des Werkschöpfers, das nur eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ist, abgeleitet worden (RGZ 69, 242 [244]; 79, 397 [399]; 151, 50).
  • RG, 18.10.1939 - VI 309/38

    Ist der Verleger einer Zeitschrift rechtlich zum Einschreiten verpflichtet, wenn

    Auszug aus BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • RG, 20.02.1929 - I 237/28

    1. Über die Verpflichtung des See-Versicherungsnehmers zur sorgfältigen

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit dem Jahre 1954 als ein durch Art. 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und zugleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes "sonstiges Recht" anerkannt (st. Rspr. seit BGHZ 13, 334, 338 - Leserbriefe).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (BGH 25. Mai 1954 - I ZR 211/53 - BGHZ 13, 334; 2. April 1957 - VI ZR 9/56 - BGHZ 24, 72; 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57 - BGHZ 27, 284).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Es wurde daher allgemein gebilligt, als der Bundesgerichtshof im Jahre 1954 das Bestehen eines allgemeinen Persönlichkeitsrechts erstmals anerkannte (BGHZ 13, 334 [337 f.]).

    In der Begründung, die an die Entscheidung von 1954 (BGHZ 13, 334) anknüpft, ist ausgeführt, den Art. 1 und 2 GG sei nicht nur das rechtliche Gebot zu entnehmen, die Persönlichkeit zu achten.

    Der Bundesgerichtshof bezieht in den Kreis der dort genannten Rechte auch das "allgemeine Persönlichkeitsrecht" ein, wobei er sich auf seine feststehende, in der Entscheidung vom 25. Mai 1954 (BGHZ 13, 334) näher begründete Rechtsprechung beruft; in dem Verhalten der Beschwerdeführer sieht er eine Verletzung dieses Rechts.

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