Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.1954

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53   

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https://dejure.org/1953,291
BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1953 - 1 StR 362/53 (https://dejure.org/1953,291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 207
  • NJW 1954, 360
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 249/53

    Rechtzeitige Beeidigung des Schöffen als wesentlicher Teil der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 06.10.1953 - 1 StR 419/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 504/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Als "Aburteilung" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ist auch noch die Entscheidung des Revisionsgerichts anzusehen; dies ist aus der Beibehaltung des § 354 a StPO zu folgern (BGH 1 StR 419/53 vom 6. Oktober 1953; 5 StR 249/53 vom 8. Oktober 1953; 1 StR 504/53 vom 27. Oktober 1953).
  • BGH, 20.10.1953 - 1 StR 314/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    § 105 kann daher nicht zu einer vom allgemeinen Strafrecht abweichenden Beurteilung der Schuldfrage, insbesondere nicht zu einem Freispruch führen (ebenso das Urteil des Senats vom 20. Oktober 1953, 1 StR 314/53); ein Schuldspruch nach allgemeinem Strafrecht ist selbst dann geboten, wenn der Richter nach § 105 gegen einen Heranwachsenden nur Erziehungsmaßnahmen oder Zuchtmittel für geboten hält; das wird hier ohnehin nicht in Betracht kommen.
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Nach der Entscheidung BGHSt 1, 368 enthält § 211 StGB einen selbständigen Straftatbestand; Mord ist danach nicht als ein besonders hervorgehobener Fall des Totschlags anzusehen, ebensowenig Totschlag als ein milderer Fall des Mordes.
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53
    Solche äußeren Gegebenheiten fallen nicht unter den § 50 Abs. 2 StGB (BGHSt 2, 251, 255; vgl. BGHSt 1, 95, 103).
  • BGH, 16.07.2015 - 4 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Einwirken auf ein Kind mittels Schriften, um es

    Die durch die nach Urteilsverkündung in Kraft getretene Gesetzesänderung veranlasste Prüfung gem. § 2 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 1953 - 1 StR 362/53, BGHSt 5, 208) führt zu keinem anderen Ergebnis, zumal die Neufassung der Vorschrift neben der Einwirkung durch Informations- oder Kommunikationstechnologie ausdrücklich auch weiterhin die Einwirkung durch Schriften im Tatbestand aufführt und sich der Strafrahmen nicht geändert hat.
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale

    Daß der Senat die betreffend den Überfall "Moosmännl" nach allgemeinem Strafrecht erkannte Einzelfreiheitsstrafe - und deshalb auch den Gesamtstrafenausspruch - des ursprünglichen Urteils aufgehoben hatte, machte in diesem Umfang eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG (st. Rspr.; vgl. BGHSt 5, 207, 209) erforderlich, die der neue Tatrichter unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils zu treffen hatte (vgl. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 105 Rdn. 12).
  • BGH, 23.10.1958 - 4 StR 327/58
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,418
BGH, 15.01.1954 - 5 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,418)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1954 - 5 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,418)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53 (https://dejure.org/1954,418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 360
  • NJW 1956, 477 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)

  • BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte

    Der Beschluss ist demnach nicht im sogenannten Umlaufverfahren getroffen worden, bei dem es sich bis zur Unterzeichnung durch alle Richter lediglich um einen Entwurf handelt (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Nur dann ist ein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet (vgl. auch BGH NJW 1954, 360 zum Eröffnungsbeschluß).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

    Es kann dahinstehen, ob es wegen der fehlenden Unterschriften der beiden Beisitzer bereits an einer notwendigen Förmlichkeit für einen wirksamen Eröffnungsbeschluss fehlt (so BGH, Urteil vom 1. März 1977 - 1 StR 776/76; Beschluss vom 9. Juni 1981 - 4 StR 263/81, NStZ 1981, 448; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Mai 1991 - 1 Ss 43/91, NJW 1991, 2849, 2850; SKStPO/Paeffgen, 4. Aufl., § 203 Rn. 8; HKStPOJulius, 4. Aufl., § 207 Rn. 18; offen gelassen von BGH, Urteil vom 15. Dezember 1986 - StbSt (R) 5/86, BGHSt 34, 248, 249) oder ob, wie die wohl herrschende Ansicht annimmt, eine fehlende oder nicht von allen mitwirkenden Richtern vorgenommene Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses jedenfalls dann an dessen Wirksamkeit nichts ändert, wenn anderweitig nachgewiesen ist, dass der Beschluss tatsächlich von allen hierzu berufenen Richtern gefasst worden ist (s. etwa RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360; vom 5. Februar 1997 - 5 StR 249/96, NJW 1997, 1380, 1381; vom 8. Juni 1999 - 1 StR 87/99, NStZ-RR 2000, 34; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Vor § 33 Rn. 6; KK-Schneider, StPO, 6. Aufl., § 207 Rn. 29); denn eine ordnungsgemäße Beschlussfassung vermag der Senat hier nach den konkreten Umständen nicht festzustellen.

    Weil bei vielen Gerichten der Eröffnungsbeschluss häufig im Umlaufverfahren beschlossen wird, ist es schließlich nicht fernliegend, dass es sich bei dem lediglich vom Vorsitzenden unterschriebenen Formular bloß um einen noch nicht durch alle Richter bestätigten Beschlussentwurf handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53, NJW 1954, 360, 361).

  • OLG Schleswig, 03.05.1995 - 1 Ws 456/94

    Anklage ; Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen; Einlassung des Angeschuldigten;

    Im selben Sinne führt Loos AK StPO , § 200 Rnr. 3, 17 und 18 aus: "Die Informationsfunktion erfüllt die Anklageschrift dadurch, daß sie das Gericht und den Angeschuldigten (und ggfs. seine Verteidiger) nicht nur über den Verfahrensgegenstand, sondern auch über die rechtliche Bewertung der StA (durch die Angaben der Prämissen des zur Bestrafung führenden Subsumtionsschlusses) sowie die Beweissituation unterrichtet; dazu dient insbesondere auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (BGH NJW 1954, 360).

    Diesen Sinn und Zweck des § 200 Abs. 2 Satz 1 hat auch der Bundesgerichtshof schon in NJW 1954, 360, 361 herausgestellt und dabei betont, die Darstellung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen solle nicht die Tat näher beschreiben, sondern dem Angeschuldigten die hauptsächlichen Einzelheiten des in dem geheimen Vorverfahren gegen ihn gesammelten Beweisstoffes aufdecken.

  • BGH, 19.05.1961 - 1 StR 521/60

    Umfang eines Eröffnungsbeschlusses im Strafverfahren - Anklageschrift als

    Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum anerkannt, daß die Anklageschrift zur Bestimmung des Inhalts und des Sinnes des Eröffnungsbeschlusses herangezogen werden darf (vgl. Löwe-Rosenberg 20. Aufl. Anm. 7 Abs. 1 zu § 207 StPO und die dort angeführten Entscheidungen des Reichsgerichts, ferner BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; BGH NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18; BayObLGStrafs.

    Daß sich der Senat im übrigen mit seinem Urteil vom 27. Januar 1959 nicht in Widerspruch zu den in dem Vorlagebericht angeführten Entscheidungen des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 5, 225, 227 [BGH 15.12.1953 - 5 StR 294/53]; 10, 137, 138 [BGH 26.02.1957 - 5 StR 411/56]; NJW 1954, 360 Nr. 18; 1955, 641 Nr. 18) gesetzt hat, bedarf nach den vorausgegangenen Ausführungen keiner Erörterung.

  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
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  • BGH, 15.07.1960 - 4 StR 542/59
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  • BGH, 05.03.1991 - 1 StR 647/90

    Anspruch auf Einstellung des Verfahrens wegen eines unwesentlichen Mangels des

    Es liegt deshalb kein so wesentlicher Mangel des Eröffnungsbeschlusses vor, daß die Einstellung des Verfahrens geboten wäre, zumal § 194 Abs. 1 Satz 2 StPO-DDR dem Gericht eine Bezugnahme auf die Anklageschrift gestattet hätte (vgl. BGHSt 5, 225, 227 sowie BGH NJW 1954, 360, 361 zu § 207 Abs. 1 StPO aF, welcher der Vorschrift des § 194 Abs. 1 Satz 1 StPO-DDR entsprach).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 13 E 920/01
    vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Landesberufsgericht für Heilberufe, Urteil vom 31. Oktober 1991 - ZA 8/89 -, UA S. 18, m.w.N.; BGH, Urteile vom 15. Dezember 1953 - 5 StR 294/53 -, BGHSt 5, 225 (227), vom 15. Januar 1954 - 5 StR 703/53 -, NJW 1994, 360 (361), und vom 26. Februar 1957 - 5 StR 411/56 -, BGHSt 10, 137 (139).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 13t E 920/01

    Verletzung von Berufspflichten im Rahmen eines zahnärztlichen Notfalldiensts;

  • BGH, 20.02.1980 - 2 StR 828/79

    Anklage und Eröffnungsbeschluss als Prozessvoraussetzungen - Zulassung einer

  • BGH, 26.06.1962 - 1 StR 62/62

    Rechtsmittel

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 13 E 920/01
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1955 - 1 StR 446/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 579/53

    Rechtsmittel

  • LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 25.02.2004 - 13t E 920/01
  • BGH, 21.10.1959 - 2 StR 355/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.11.1954 - 5 StR 306/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1957 - 2 StR 516/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 782/53

    Rechtsmittel

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