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   BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53   

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BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53 (https://dejure.org/1953,101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 291
  • NJW 1954, 608
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (34)

  • RG, 17.06.1935 - 3 D 420/35

    Kann von einer fälschlich angefertigten Urkunde auch dadurch zum Zwecke einer

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Eine unechte Urkunde kann jedoch im Sinne des § 267 StGB dadurch gebraucht werden, daß eine Photokopie davon vorgelegt wird (wie RGSt 69, 228) - Abschn. B II 2 a, b.

    Dem Urteil ist freilich nicht mit voller Klarheit zu entnehmen, ob W. den Beglaubigungspersonen die Falschstücke selbst oder nur Photokopien davon vorlegte (vgl. UA S. 144); doch ist dies unschädlich; denn auch die Lichtbilder ermöglichten den Beglaubigungspersonen mittelbar die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten gefälschten Urkunden, die dem Begriff des Gebrauchens wesentlich ist (RGSt 69, 228; vgl. BGHSt 2, 50).

    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 398/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die Verneinung der Voraussetzungen des § 10 BundStFG schließt aber nicht die Anwendbarkeit des § 9 dieses Gesetzes aus; diese bleibt vielmehr zu prüfen (BGH 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 841/51

    Strafbarkeit wegen Nötigung, einfachen Landfriedensbruchs, Beihilfe zu schwerer

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die Verneinung der Voraussetzungen des § 10 BundStFG schließt aber nicht die Anwendbarkeit des § 9 dieses Gesetzes aus; diese bleibt vielmehr zu prüfen (BGH 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Dazu gehört weiter, daß die Versicherung über den in Rede stehenden Gegenstand und in dem Verfahren, um das es sich handelt, abgegeben werden darf und dort nicht völlig wirkungslos ist (RGSt 73, 144; 75, 399; BGHSt 2, 218, 222; BGH 4 StR 548/52 vom 22.1.1953, NJW 1953, 994 Nr. 21).

    Ansprüche übertragen wurde; in diesem Verfahren konnten die Versicherungen des Angeklagten jedenfalls nach der damaligen Rechtslage auch Beweisbedeutung haben (vgl. BGHSt 2, 218).

  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 38/51

    k. u. k. Geburtsurkunde - § 267 StGB, beglaubigte Abschrift einer nicht

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • RG, 25.10.1912 - V 487/12

    1. Inwiefern muß ein als Urkunde in Betracht gezogener Gegenstand auf eine

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Das ergibt sich schon daraus, daß aus ihr nicht hervorgeht, wer sie hergestellt hat, wer ihr Aussteller ist (vgl. RGSt 46, 297; 69, 228; RG HRR 1940, 1364; BGHSt 1, 117, 119); ob dies unter besonderen, hier jedoch nicht ersichtlichen Umständen anders liegen könnte und dann die Urkundeneigenschaft einer Photokopie zu bejahen sein würde, bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 30.01.1951 - 4 StR 38/50

    Bestimmung der Straffreiheit nach § 9 Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Die "politische Grundlage" der Tat im Sinne dieser Vorschrift ist sachlich zu bestimmen; unter den "besonderen politischen Verhältnissen der letzten Jahre" sind die durch den Zusammenbruch des Nationalsozialismus geschaffenen Zustände zu verstehen (BGHSt 1, 215; BGH 4 StR 38/50 vom 30.1.1951, NJW 1951, 283 Nr. 24; 1 StR 398/51 vom 23.10.1951; 3 StR 841/51 vom 13.12.1951).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Auch die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist bedenklich Dazu gehört, abgesehen von einer engen zeitlichen Beziehung, die hier schon zweifelhaft sein kann, ein von vornherein vorhandener einheitlicher Gesamtvorsatz: Der Täter muß von Anfang an einen durch mehrere Teilhandlungen zu erreichenden Gesamterfolg im Auge haben; seine Vorstellung von Art, Ort und Zeit dieser Teilhandlungen muß von Anfang an einigermassen bestimmt sein (BGHSt 1, 313, 315).
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Dem Urteil ist freilich nicht mit voller Klarheit zu entnehmen, ob W. den Beglaubigungspersonen die Falschstücke selbst oder nur Photokopien davon vorlegte (vgl. UA S. 144); doch ist dies unschädlich; denn auch die Lichtbilder ermöglichten den Beglaubigungspersonen mittelbar die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten gefälschten Urkunden, die dem Begriff des Gebrauchens wesentlich ist (RGSt 69, 228; vgl. BGHSt 2, 50).
  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 786/51

    Anforderungen an die tateinheitliche Begehung einer Straftat - Zusammenfassen

    Auszug aus BGH, 30.11.1953 - 1 StR 318/53
    Der Umstand, daß alle Handlungen, durch welche sich der Angeklagte gegen die §§ 156, 267, 263 StGB, § 49 EG vergangen hat, zugleich Teilstücke des einheitlichen, fortgesetzten Vergehens gegen § 5 AkGrG darstellen, vermag jene mit erheblich schwererer Strafe bedrohten Handlungen nicht zur Tateinheit zusammenzuschließen; dies hat das Landgericht schon zutreffend ausgeführt (BGHSt 1, 67; 2, 246; 3, 165; NJW 1952, 795 Nr. 22).
  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 450/52
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 241/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.04.1951 - 1 StR 127/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
  • BGH, 17.03.1953 - 1 StR 743/52

    Rechtsmittel

  • RG, 29.05.1934 - 4 D 455/34

    1. Darf neben Einzelstrafen auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt

  • RG, 21.01.1930 - I 816/29

    Saargebiet - Staatsangehörigkeit

  • RG, 01.10.1935 - 4 D 732/35

    Ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage der Straffreiheit an die

  • RG, 14.06.1937 - 2 D 177/37

    1. Wieweit ist das Revisionsgericht bei Prüfung der Frage, ob das G. über die

  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 800/51
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.06.1951 - 2 StR 22/51

    Rechtsmittel

  • RG, 20.12.1886 - 3059/86

    Muß bei Vernehmung des Angeklagten gemäß §. 242 bezw. §. 136 Abs. 2 St.P.O. die

  • RG, 09.07.1881 - 1592/81

    1. Kann auf die Nichtübereinstimmung der mündlich mitgeteilten Gründe mit den

  • RG, 04.04.1939 - 1 D 98/39

    Im ordentlichen bürgerlichen Streitverfahren ist das Gericht nicht ohne weiteres

  • RG, 14.02.1895 - 18/95

    Ist es zulässig, bei der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung unter der Form

  • RG, 05.05.1902 - 1061/02

    Ladung zu einer zweiten Hauptverhandlung, deren Ansetzung im ersten

  • RG, 22.03.1919 - V 403/14

    Einstellung des Verfahrens durch Beschluß des Revisionsgerichts wegen Verjährung

  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

  • RG, 16.04.1907 - V 30/07

    Begriff der vorgeladenen Zeugen im Sinne des § 244 Abs. 1 St.P.O. und deren

  • RG, 13.11.1931 - I 1034/31

    Muß zur Begründung der Revision, die einen Verstoß gegen § 24 Abs. 3 Satz 2 StPO.

  • BGH, 21.07.2020 - 5 StR 146/19

    Begriff des Gebrauchens eines für einen anderen ausgestellten echten

    Dies kann nicht nur durch Vorlage der Urkunde selbst, sondern auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann dies auch vermittelt wie etwa durch Vorlage eines Abbildes geschehen, denn dass die Urkunde unmittelbar dem zu Täuschenden in die Hand gegeben werden muss, setzt der Begriff des Gebrauchens als solcher nicht voraus (vgl. RGSt 69, 228, 230 f.; BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142).

  • BGH, 08.05.2019 - 5 StR 146/19

    Gebrauchen eines Ausweispapiers durch Vorlage einer Kopie oder Übersendung des

    Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Täter dem zu Täuschenden eine Fotokopie oder ein Lichtbild einer - in dieser Weise körperlich tatsächlich vorhandenen - Urkunde zugänglich macht, denn hierdurch wird die sinnliche Wahrnehmung der abgebildeten Urkunde selbst ermöglicht (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142; vom 23. September 2015 - 2 StR 434/14, NJW 2016, 884, 886; Beschluss vom 2. Mai 2001 - 2 StR 149/01, BGHR StGB § 267 Abs. 1 Gebrauchmachen 4; vgl. bereits RGSt 69, 228).

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kann dies auch vermittelt wie etwa durch Vorlage eines Abbildes geschehen, denn dass die Urkunde unmittelbar dem zu Täuschenden in die Hand gegeben werden muss, setzt der Begriff des Gebrauchens als solcher nicht voraus (vgl. RGSt 69, 228, 230 f.; BGH, Urteile vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 292; vom 11. Mai 1971 - 1 StR 387/70, BGHSt 24, 140, 142).

  • BGH, 30.01.2013 - 4 StR 510/12

    Urkundenfälschung (Herstellen einer unechten Urkunde: kein eigenhändiges Delikt;

    Das in der Vorlage der gefälschten Auszüge gegenüber den Notaren zu sehende Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB ist nicht als neue Straftat zu werten, da es dem schon bei der Herstellung der Auszüge von dem Angeklagten und seinen Mittätern verfolgten Tatplan entsprach (BGH, Urteil vom 30. November 1953 - 1 StR 318/53, BGHSt 5, 291, 293; Zieschang in LKStGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 287).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53   

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BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53 (https://dejure.org/1954,590)
BGH, Entscheidung vom 04.02.1954 - 4 StR 445/53 (https://dejure.org/1954,590)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 1954 - 4 StR 445/53 (https://dejure.org/1954,590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 295
  • NJW 1954, 608
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 28.04.1899 - 1158/99

    Aus welchen Gesichtspunkten ist die Frage zu entscheiden, ob verschiedene

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Rechtsirrig ist es weiter allerdings, dass die Strafkammer die Fälle, in denen es dem Angeklagten gelang, die Paketkarten vor ihrer Eintragung an sich zu bringen, als in Tateinheit mit der Unterdrückung und dem Diebstahl der zugehörigen Kaffeepakete begangen ansieht; denn die Behandlung der Pakete einerseits und der Paketkarten anderseits fiel nur im Beweggrund, nicht aber insoweit zusammen, dass ein Teil einer einheitlichen Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes beider Vergehen beitrug (vgl. RGSt 32, 137, 139 f; 72, 120, 123).
  • RG, 04.03.1938 - 1 D 852/37

    1. Zur Frage der Straffreiheit, wenn die Devisenzuwiderhandlung mehrere

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Rechtsirrig ist es weiter allerdings, dass die Strafkammer die Fälle, in denen es dem Angeklagten gelang, die Paketkarten vor ihrer Eintragung an sich zu bringen, als in Tateinheit mit der Unterdrückung und dem Diebstahl der zugehörigen Kaffeepakete begangen ansieht; denn die Behandlung der Pakete einerseits und der Paketkarten anderseits fiel nur im Beweggrund, nicht aber insoweit zusammen, dass ein Teil einer einheitlichen Handlung zur Verwirklichung des Tatbestandes beider Vergehen beitrug (vgl. RGSt 32, 137, 139 f; 72, 120, 123).
  • RG, 12.01.1885 - 3158/84

    Thatbestandsmerkmale der fälschlichen Anfertigung einer Urkunde und des

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Dem entspricht es, dass die im wesentlichen gleichliegende Herstellung einer Urkunde durch Verwendung eines echten Stempels ohne Wissen und Willen des Stempelinhabers von der Rechtsprechung seit jeher als Urkundenfälschung beurteilt worden ist (RGSt 12, 17).
  • RG, 03.03.1930 - III 66/30

    Sind die amtlichen Verschlußplomben an Meßuhren in Branntweinbrennereien Urkunden

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Die Urkundeneigenschaft der Karten steht ausser Frage, da sie dazu bestimmt und geeignet sind, den Abschluss eines Beförderungsvertrages mit der Bundespost zu erweisen (vgl. RGSt 64, 48 f).
  • RG, 07.02.1929 - III 1140/28

    Wann liegt eine Blankettfälschung im Sinne des § 269 -- in Verbindung mit §§ 267,

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Täter unter anderem Voraussetzungen, im vorliegenden Falle bei Entrichtung der tarifmässigen Gebühren, zur Herstellung von Urkunden solcher Art ermächtigt war; denn das Wesen der Unechtheit liegt eben darin, dass der angebliche Urheber unter den obwaltenden Umständen die Herstellung dieser konkreten Urkunde nicht wollte (vgl. RGSt 63, 39).
  • RG, 24.09.1937 - 1 D 1035/36

    Ein Postbeamter, der eine Nachnahmesendung ohne Bezahlung des Nachnahmebetrages

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Dass ein Nichtbeamter sich bei Anstiftung zu einem echten Beamtendelikt nach der für den Täter geltenden Vorschrift strafbar macht, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 28, 100, 101 f; 71, 330, 332).
  • RG, 09.01.1896 - 4825/95

    1. Erfordert das Unterdrücken eines der Post anvertrauten Briefes durch einen

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Dass ein Nichtbeamter sich bei Anstiftung zu einem echten Beamtendelikt nach der für den Täter geltenden Vorschrift strafbar macht, steht in der Rechtsprechung fest (RGSt 28, 100, 101 f; 71, 330, 332).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
    Nicht gerechtfertigt ist dabei nur die Annahme des Diebstahls; denn da es dem Angeklagten insoweit offenbar nicht auf die Gewinnung des wirtschaftlichen Wertes der Karten, sondern lediglich darauf ankam, sie als Beweismittel zu beseitigen, fehlte ihm die Absicht, sich diese Paketkarten zuzueignen (vgl. RGSt 61, 228, 232 f).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 405/14

    Schenkungsteuerhinterziehung durch unzutreffende oder gänzlich ausbleibende

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13, Rn. 11, wistra 2014, 392; Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 22; Urteil vom 24. September 1986 - 3 StR 348/86, BGHR StGB § 1 Nachtat, mitbestrafte 1; Urteil vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68; Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, BGHSt 5, 295, 297; Rissing-van Saan aaO Vor § 52 Rn. 153; Sternberg-Lieben/Bosch aaO Rn. 131).
  • BGH, 11.05.1971 - 1 StR 387/70

    Fotokopie - § 267 StGB, Fotokopien sind grds. keine Urkunden, zu den Merkmalen

    Urkunden im Sinne des Strafrechts sind nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verkörperte Erklärungen, die ihrem gedanklichen Inhalt nach geeignet und bestimmt sind, für ein Rechtsverhältnis Beweis zu erbringen, und die ihren Aussteller erkennen lassen (BGHSt 4, 60, 61 [BGH 19.02.1953 - 3 StR 896/52]; 4, 284, 285 [BGH 18.06.1953 - 3 StR 166/53]; 5, 295, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 13, 235, 239 [BGH 01.07.1959 - 2 StR 191/59]; 16, 94, 96) [BGH 19.05.1961 - 1 StR 620/60].
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08

    Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug)

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396; Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; Rissing van Saan aaO Vor § 52 Rdn. 153).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 KLs 572 Js 178731/17

    Keine Hochrechnung des Schadens auf die gesamte Abrechnung wegen einzelner

    Zudem ist auch unklar, ob die besonderen Voraussetzungen einer Blankettfälschung (dazu BGH, Urteil vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53, NJW 1954, 608 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. Januar 2017 - 2 (4) Ss 401/1, juris Rn. 12) in jedem einzelnen Fall vorlagen.
  • BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86

    Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für

    In der vom Revisionsführer zur Unterstützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidung BGH GA 1955, 149, 151 ist ausgeführt, Voraussetzung für die Annahme einer mitbestraften Nachtat sei nicht nur, daß die Geschädigten der beiden Straftaten dieselben Personen sind, sondern daß die Nachtat den Schaden nicht erweitert (BGHSt 5, 295, 297 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]; 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]und daß kein neues Rechtsgut durch die Nachtat verletzt wird (vgl. ferner BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81; RGSt 49, 405, 407; 60, 371).
  • BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64

    Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen -

    Wollte er nicht mehr, so fehlte ihm der Zueignungswille (BGH GA 1953, 83, 84; BGH Urt. vom 4. Februar 1954 - 4 StR 445/53 -).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 18/64

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Gerichtsverhandlung in der

    Die Revision des Angeklagten H. bezweifelt zu Unrecht, daß abredewidriges Ausfüllen von Blanketten als Ausstellen unechter Urkunden unter den Tatbestand des § 267 StGB fällt (BGHSt 5, 295).
  • BGH, 11.12.1969 - 2 StR 500/68

    Verurteilung wegen Betruges und Urkundenfälschung - Aufhebung eines

    Der Beschwerdeführer hat entweder selbst eine unechte Urkunde dadurch hergestellt, daß er die von seinen Kunden blanko unterschriebenen Wechselformulare oder Darlehensanträge anders ausfüllte als vereinbart (vgl. BGHSt 5, 295 - Fälle 2, 12, 13, 14, 15, 76, 79) oder durch seine Vertreter die Formulare unterschreiben und ausfüllen ließ (Fälle 34, 57, 58, 61), um die Banken, Sparkassen und Kreditinstitute im Rechtsverkehr zu täuschen.
  • BGH, 09.02.1956 - StR 431/55

    Rechtsmittel

    Zwischen Amtsunterschlagung und Verwahrungsbruch (§ 133, gegebenenfalls Abs. 2 StGB) kann Tateinheit bestehen (BGHSt 5, 296 [BGH 04.02.1954 - 4 StR 445/53]).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 264/65

    Vermögensgefährdung als Vermögensschaden bei einem Betrug durch Hingabe einer

  • BDH, 13.07.1960 - II D 123/59

    Strafrechtliche Verurteilung eines als Sperrschaffners tätigen Beamten wegen drei

  • BGH, 08.05.1959 - 4 StR 503/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 545/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 253/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.11.1954 - 4 StR 315/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1970 - 3 StR 79/70

    Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug - Betrug in einem

  • BGH, 28.09.1965 - 1 StR 187/65

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit Anstiftung zur

  • BGH, 13.10.1955 - 4 StR 141/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.03.1960 - 2 StR 106/60

    Verurteilung wegen fortgesetzter schwerer Amtsunterschlagung in Tateinheit mit

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