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   BayObLG, 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54   

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https://dejure.org/1954,537
BayObLG, 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54 (https://dejure.org/1954,537)
BayObLG, Entscheidung vom 28.05.1954 - BReg. 2 St 58/54 (https://dejure.org/1954,537)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Mai 1954 - BReg. 2 St 58/54 (https://dejure.org/1954,537)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 138 Abs. 2
    Zulassung als Wahlverteidiger

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1212
  • BayObLGSt 1954, 53
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 16.02.2006 - 2 BvR 951/04

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Das Oberlandesgericht als Beschwerdegericht hat die Ermessensentscheidung des Landgerichts in vollem Umfang, nicht nur auf Rechtsfehler überprüft (vgl. BayObLG NJW 1954, S. 1212; OLG Oldenburg NJW 1958, S. 33; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl. 2005, Rn. 23 zu § 138 StPO).

    Eine Genehmigung nach § 138 Abs. 2 StPO muss erteilt werden, wenn der Gewählte als hinreichend sachkundig und vertrauenswürdig erscheint und auch sonst keine Bedenken gegen sein Auftreten als Verteidiger bestehen (vgl. BayObLG; NJW 1954, S. 1212; HansOLG Bremen, NJW 1951, S. 123; OLG Zweibrücken, NZV 1993, S. 493; OLG Karlsruhe, NStZ 1987, S. 424; OLG Düsseldorf, NStZ 1988, S. 91 ; 1999, 586 ).

  • BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des

    Das wird z.B. angenommen, wenn das Verfahren 1. Instanz an wesentlichen Mängeln leidet (KG JW 1934, 2272; BayObLGSt 1953 S. 202), wenn das Gericht 1. Instanz eine Norm angewandt hat, die das Beschwerdegericht für ungültig hält (Oberlandesgericht Bremen NJW 1951, 84), und wenn das Gericht 1. Instanz Erwägungen unterlassen hat, die nach Lage der Sache geboten waren (BayObLG NJW 1954, 1212).
  • BGH, 29.08.1972 - 2 StR 190/72

    Vorliegen eines Irrtums über die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei -

    Denn nach allgemeiner Meinung besteht keine gesetzliche Pflicht des Staatsbürgers, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung über seine Person auszuweisen (OLG Hamm NJW 1954, 1212 [OLG Hamm 09.06.1954 - 2 Ss 436/54]).
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