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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54   

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https://dejure.org/1954,329
BGH, 26.05.1954 - 4 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,329)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1954 - 4 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,329)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,329)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1375 (Ls.)
  • MDR 1954, 495
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 28.10.1955 - 2 StR 194/55
    Die Verhängung der für die Verführung vorgesehenen Höchststrafe gegen einen Angeklagten, der nicht dieses Vergehens, sondern nur der Beleidigung schuldig ist, bedarf dann, insbesondere bei einem unbestraften Manne, besonders eingehender Begründung (BGH NJW 1954, 1375, Nr. 21 4 StR 86/54 vom 26. Mai 1954).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen -

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 14. April 1978 - 1 StR 48/78 -).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/78

    Strafzumessung in Betäubungsmittelsachen

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77).
  • BGH, 23.08.1977 - 1 StR 124/77

    Vorliegen eines offenkundig groben Missverhältnisses zwischen Schuld und Strafe -

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67 - bei Dallinger MDR 1967, 898).
  • BGH, 25.10.1977 - 1 StR 420/77

    Enger Zusammenhang zwischen einzelnen Taten als Strafmilderungskriterium -

    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77).
  • BGH, 26.04.1955 - 1 StR 94/55

    Rechtsmittel

    Das Gleiche gilt von der Höhe der erkannten Strafe (vgl hierzu BGH 4 StR 86/54 vom 26. Mai 1954, LM Nr. 22 zu § 267 Abs. 3 StPO; BayObLG in NJW 51, 574).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 503/84

    Strafschrärfende Berücksichtigung der Tatbestandsmerkmale einer Vergwaltigung

    Das ist rechtlich zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 = MDR 1954, 459 f; Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76; Urteil vom 26. Februar 1980 - 1 StR 847/79; Beschluß vom 16. September 1980 - 1 StR 532/80; Urteil vom 24. Februar 1983 - 4 StR 686/82 und Beschluß vom 17. März 1983 - 3 StR 75/83).
  • BGH, 04.04.1978 - 1 StR 48/87
    Extrem hohe oder niedrige Strafen bedürfen einer Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles verständlich macht (BGH, Urteil vom 26.Mai 1954 - 4 StR 86/54 - MDR 1954, 495 [496]; BGH, Urteil vom 23.August 1977 - 1 StR 124/77).
  • BGH, 08.03.1977 - 1 StR 62/77

    Begehen von neunundzwanzig Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum

    Es mag jedoch offen bleiben, ob - wie in der Rechtsprechung vielfach gefordert (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54, bei Dallinger MDR 1954, 495, 496; Beschluß vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67, bei Dallinger MDR 1967, 898; Urteil vom 28. April 1976 - 3 StR 109/76) - hier die Abweichung vom Üblichen an den Besonderheiten des Falles hätte verständlich gemacht werden müssen.
  • BGH, 28.04.1976 - 3 StR 109/76

    Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung - Unrechtsgehalt der Tat

    Bei einer solchen Sachlage müssen die Urteilsgründe die Abweichungen von dem üblichen Strafmaß an den Besonderheiten des Falles verständlich machen (BGH, Urteil vom 26. Mai 1954 - 4 StR 86/54 - in MDR 1954, 495, 496; BGH, Urteil vom 11. Juli 1967 - 1 StR 290/67 - bei Dallinger MDR 1967, 898).
  • BGH, 27.02.1959 - 4 StR 36/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.03.1968 - 5 StR 768/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.03.1956 - 1 StR 555/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1956 - 1 StR 419/55

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 01.04.1954 - StE 4/54   

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https://dejure.org/1954,988
BGH, 01.04.1954 - StE 4/54 (https://dejure.org/1954,988)
BGH, Entscheidung vom 01.04.1954 - StE 4/54 (https://dejure.org/1954,988)
BGH, Entscheidung vom 01. April 1954 - StE 4/54 (https://dejure.org/1954,988)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 109
  • NJW 1954, 1375
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.10.1928 - I 100/28

    1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß

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  • RG, 02.07.1918 - II 240/18

    Fehlerhaftigkeit eines amtsrichterlichen Beschlusses, durch den ohne

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  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 19/99

    Willkürliche Verweisung nach § 270 StPO

    Die Revision geht zutreffend davon aus, daß der Senat die von ihr nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist aufgeworfene Frage, ob das Amtsgericht das Verfahren wirksam an das Landgericht verwiesen hat, von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BGHSt 6, 109, 113; BGH bei Dallinger MDR 1966, 894; bei Kusch NStZ 1992, 29; ebenso Pfeiffer StPO 2. Aufl. § 270 Rdn. 11; vgl. auch BGHSt 18, 290, 294: Grundlage des weiteren Verfahrens).

    Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs steht nicht entgegen: Die Unwirksamkeit eines Beschlusses nach § 270 StPO wurde nur bei einer Verweisung außerhalb der Hauptverhandlung angenommen (BGHSt 6, 109, 110, 113; vgl. BGHSt 18, 290), wohl auch in dem Beschluß des 3. Strafsenats vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, Seite 5 f., 10, in dem aber lediglich die Verneinung einer Bindungswirkung infolge von Willkür entscheidungstragend war.

  • BGH, 13.03.1963 - 2 StR 570/62
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  • LG Kaiserslautern, 10.02.2014 - 6112 Js 7110/10

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Vorlage der Akten an ein Gericht höherer Ordnung

    Andernfalls ist ein Vorlagebeschluss nach h. M. unwirksam (BGHSt 6, 109 ff. ; Seidl in KMR, StPO, § 209, Rn 17; Paeffgen, SK zur StPO, § 209, Rn 9; Julius in Julius u. a., StPO, 4. Aufl., § 209, Rn 6; a. A. : Peters, JZ 1955, 52 ff. ).
  • BayObLG, 02.02.1999 - 1St RR 7/99

    Versehentliche Verurteilung wegen einer prozessual selbständigen Tat

    Der Einwand greift jedoch nicht durch: Der Fall ist rechtsähnlich dem eines unwirksamen Verweisungsbeschlusses an ein Gericht höherer Ordnung, dem keine Eröffnungswirkung (§ 270 Abs. 3 StPO ) zukommt, so daß das Gericht, an das verwiesen wurde, nicht als mit der Sache befaßt angesehen werden kann (BGHSt 6, 109/113; KK/Engelhart § 269 Rn. 5; Meyer-Goßner S. 454).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1954 - 3 StR 70/54   

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https://dejure.org/1954,1684
BGH, 13.05.1954 - 3 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,1684)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1954 - 3 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,1684)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1954 - 3 StR 70/54 (https://dejure.org/1954,1684)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1375
  • MDR 1954, 626
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.02.2003 - 2 StR 411/02

    Urkundenfälschung (unechte Urkunde; schriftliche Lüge; Verwendung von

    Dadurch hat er ebenso wie derjenige, der eine fremde Unterschrift unter einer Urkunde ausradiert und durch seine eigene ersetzt, die fremde Gedankenerklärung - hier die festgestellten Laborergebnisse - zu seiner eigenen gemacht und damit eine echte Urkunde hergestellt (vgl. BGH NJW 1954, 1375; ebenso Tröndle/Fischer, StGB 51. A. § 267 Rdn. 19; Gribbohm in LK, StGB 11. A. § 267 Rdn. 182; Lackner/ Kühl, StGB 24. A. § 267 Rdn. 20; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 26. A. § 267 Rdn. 72; ähnlich für den Fall, daß jemand eine fremde geistige Leistung als eigene Prüfungsleistung ausgibt).
  • BayObLG, 17.12.1980 - RReg. 3 St 250/79

    Platznummer - § 267 StGB

    Wie der BGH entscheiden hat (NJW 1954, 1375), ist sogar derjenige Aussteller einer neu entstandenen echten Urkunde, der eine fremde schriftliche Gedankenerklärung dadurch zu seiner eigenen macht und sich aneignet, daß er die fremde Unterschrift unter einer Urkunde ausradiert und durch seine eigene Unterschrift ersetzt.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1954 - 5 StR 147/54   

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https://dejure.org/1954,1910
BGH, 25.05.1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1954 - 5 StR 147/54 (https://dejure.org/1954,1910)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1375 (Ls.)
  • MDR 1954, 531
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Auch bei einer fortgesetzten Handlung sind für jede Einzelhandlung, auf die das Urteil sich stützt, ausreichende Feststellungen erforderlich; alle Einzelakte der fortgesetzten Tat müssen rechtlich nachprüfbar sein (vgl. 5 StR 147/54 vom 25.5.54 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 73 StGB = JR 1954, 268).
  • BGH, 02.09.1958 - 5 StR 349/58

    Rechtsmittel

    Es folgt auch aus der sachlichrechtlichen Erwägung, daß jeder Einzelakt für das Revisionsgericht rechtlich nachprüfbar sein muß (vgl. BGH 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11).
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 174/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Bei fortgesetzten Handlungen bedarf es genauer Feststellungen über ihren Umfang, d.h. die Zahl der einzelnen Teilakte, sowie darüber, daß jeder einzelne Teilakt die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale erfüllt (BGH 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. vor § 73, Fortsetzungszusammenhang, Nr. 11); bei mehreren in Tateinheit stehenden Delikten muß festgestellt werden, wie viele Teilakte der fortgesetzten Handlung mehrere, wieviel nur einen gesetzlichen Tatbestand erfüllen.
  • BGH, 02.06.1959 - 5 StR 137/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung 5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 - JR 1954, 268 ausgeführt hat, ist bei einer fortgesetzten Handlung das Tatgeschehen grundsätzlich so darzustellen, daß es den tatbestandsmäßigen Verstoß des Täters gegen das angewendete Strafgesetz für jeden Einzelakt in einer rechtlich nachprüfbaren Weise erkennbar macht.
  • BGH, 29.04.1958 - 5 StR 66/58

    Rechtsmittel

    Denn auch bei einer fortgesetzten Handlung sind für jede Einzelhandlung, auf die sich das Urteil stützt, ausreichende Feststellungen erforderlich; alle Einzelakte der fortgesetzten Tat müssen rechtlich nachprüfbar sein (vgl. u.a. 5 StR 147/54 vom 25.5.1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11 = JR 1954, 268).
  • BGH, 27.01.1959 - 5 StR 526/58

    Rechtsmittel

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei einer fortgesetzten Handlung das Tatgeschehen grundsätzlich so darzustellen, daß es den tatbestandsmäßigen Verstoß des Täters gegen das angewendete Strafgesetz für jeden Einzelakt in einer rechtlich nachprüfbaren Weise erkennbar macht (5 StR 147/54 vom 25. Mai 1954 = LM StGB Vorbem. zu § 73 Nr. 11 = JR 1954, 268).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.05.1954 - 4 StR 123/54   

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https://dejure.org/1954,1800
BGH, 20.05.1954 - 4 StR 123/54 (https://dejure.org/1954,1800)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1954 - 4 StR 123/54 (https://dejure.org/1954,1800)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1954 - 4 StR 123/54 (https://dejure.org/1954,1800)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1375 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 274/71

    Begriff des Genussmittels und sonstiger Gegenstände des hauswirtschaftlichen

    Sie sind also nicht Gegenstand eines (hauswirtschaftlichen) Verbrauchs (vgl. auch RGSt 53, 229, 230; Urteil des Senats vom 20. Mai 1954 - 4 StR 123/54 - in LM Nr. 1 zu § 370 StGB).
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