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   BGH, 07.05.1956 - III ZR 243/54   

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https://dejure.org/1956,252
BGH, 07.05.1956 - III ZR 243/54 (https://dejure.org/1956,252)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1956 - III ZR 243/54 (https://dejure.org/1956,252)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1956 - III ZR 243/54 (https://dejure.org/1956,252)
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Seereise

§ 249 BGB, vertaner Urlaub, Frustrationsschaden, Vertragsstörung;

§ 839 BGB, Aufklärungspflicht der Zollbehörden

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 1234
  • DB 1956, 644
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 11.01.1983 - VI ZR 222/80

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangenen Urlaubs

    Wenn der III. Zivilsenat in einer früheren Entscheidung (Urt. v. 7. Mai 1956 - III ZR 243/54 - NJW 1956, 1234 - "Seereisefall") hinsichtlich einer Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB) anders entschieden hatte, mag sich das aus dem besonderen Sachbezug des zollamtlichen Fehlers zu der Urlaubsreise erklären; doch bedarf das hier keines weiteren Eingehens.
  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Noch starker als in des vom erkennenden Senat entschiedenen Seereise-Fall (Urt. v. 7. Mai 1956 III ZR 243/54 = NJW 1956, 1234) gilt hier der Satz, daß die Benutzungsmöglichkeit des Wagens angesichts dessen, daß sie in aller Regel nur durch entsprechende Vermögensaufwendungen "erkauft" werden kann, tatsächlich "kommerzialisiert" worden ist, so daß eine Beeinträchtigung dieser Benutzungsmöglichkeit auch eine Beeinträchtigung des - mit den gemachten Vermögensaufwendungen erstrebten - Vermögenswerten Äquivalentes darstellt.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 2 U 165/21

    Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und

    Hierfür spricht, dass der BGH sich mittlerweile in gefestigter Rechtsprechung von der früher geäußerte Tendenz, es müsse dem Kommerzialisierungsgedanken entgegentreten werden, weniger Gewicht beimisst, wenn er ausgeführt, dass bei Beeinträchtigung eines Gutes oder Entziehung desselben der entstandene, in Geld messbare Nachteil auch dann einen Vermögensschaden darstelle, wenn sich bei einer auf das Gesamtvermögen bezogenen Differenzrechnung keine bleibende Einbuße feststellen lasse (so schon BGH, Urt. v. 07.05.1956, Az. III ZR 243/54, NJW 1956, S. 1235).
  • BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73

    Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften

    Ein in diese Richtung weisender Ansatz findet sich freilich schon in der "Seereise"-Entscheidung (BGH NJW 1956, 1234, 1235) [BGH 07.05.1956 - III ZR 243/54] , in der eine Entschädigung für die Beeinträchtigung des Genusses einer solchen Reise zugesprochen wurde, weil den Reisenden ihr Gepäck nicht zur Verfügung stand.

    Bezeichnenderweise knüpft deshalb auch die Rechtsprechung zur Entschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs im ersten grundlegenden Urteil (BGHZ 40, 345, 349) [BGH 30.09.1963 - III ZR 137/62] gerade an die "Seereise"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1956, 1234) an, in der bereits auf den "Kommerzialisierungsgedanken" als Kriterium für das Vorliegen eines materiellen Schadens abgehoben worden ist.

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    bb) Nicht tragfähig ist des weiteren der sogenannte Kommerzialisierungsgedanke (führend BGH Urt. v. 7. Mai 1955, III ZR 243/54, NJW 1956, 1234 - Seereise-Fall; ihm folgend u.a. BGHZ 40, 345, 349 f; vgl. auch BGHZ 60, 214, 216; 63, 98, 101 - Pelzmantel).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 22/71

    Ersatzfähigkeit der infolge der Beschädigung eines Kfz entgangenen Urlaubsfreude

    So konnte in dem vom erkennenden Senat entschiedenen "Seereisefall" (Urteil vom 7. Mai 1956 - III ZR 243/54 = NJW 1956, 1234/5), in dem durch Verschulden der Zollbehörde dem Kläger und seiner Ehefrau ein Reisekoffer nicht rechtzeitig vor Abgang des Ferienschiffes zur Verfügung gestellt worden war, ein Vermögensschaden deshalb bejaht werden, weil wegen des Fehlens der in dem Koffer befindlichen Kleidung und Wäsche der Urlaub nicht so gestaltet werden konnte, wie es bei dem Entgelt, das von dem Kläger und seiner Ehefrau für die Seereise bezahlt worden war, erwartet werden konnte und wie es mit der Zahlung des Entgelts erstrebt war.
  • BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74

    Entgehende Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug

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  • OLG Stuttgart, 19.10.2006 - 7 U 60/06

    Ersatz des Verdienstausfallschadens nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit der

    Die Rechtsprechung hat hier schon das Vorliegen von Vermögensschäden bejaht (z.B. BGH NJW 1956, 1234; BGHZ 63, 98), zeigt aber andererseits Tendenzen, insoweit eine Zuordnung zum immateriellen Bereich vorzunehmen.
  • BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73

    Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender

    Das richtet sich im wesentlichen danach, inwieweit der ungestörte Genuß einer Sache bereits "kommerzialisiert" ist, d.h. durch besondere Vermögensaufwendungen erkauft wird und andererseits die Sache von dem Inhaber typischerweise - etwa durch Vermietung - gegen eine allgemein übliche oder doch jedenfalls nach objektiven Maßstäben errechenbare Vergütung zeitweilig gewinnbringend verwendet werden kann (vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Mai 1956 III ZR 243/54 = NJW 1956, 1234; BGHZ 40, 345; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1974 VII ZR 231/73 = WM 1974, 1248).
  • OLG Köln, 08.11.1991 - 19 U 50/91

    Kosten eines vergeblichen Angebots

    Im Sinne des Schadensersatzrechts ein Vermögensgut seien, dessen Beeinträchtigung für den Betroffenen eine Vermögenseinbuße darstelle (grundlegend BGH in NJW 1956, 1234f).
  • AG Herne-Wanne, 27.03.1998 - 3 C 5/98

    Sitzplatz bei den Backstreet Boys - §§ 325 BGB <Fassung bis 31.12.01>, §

  • BGH, 18.06.1979 - VII ZR 172/78

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus unerlaubter Handlung - Ausgleich solcher

  • BGH, 12.02.1975 - II ZR 131/73
  • OLG Köln, 17.02.1973 - 16 U 81/72

    Anspruch auf Schadensersatz bei entgangenem Urlaubsgenuss aufgrund andauernder

  • BGH, 08.11.1956 - III ZR 159/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.04.1961 - III ZR 49/60

    Amtspflicht der deutschen Beamten zur Vertretung der Rechte und Belange ihrer

  • VG Freiburg, 18.10.1972 - VS. VI 56/72

    Bestehen eines Rechtsweges gegen die Anfechtung der Geschäftsverteilungspläne der

  • BGH, 28.01.1958 - III ZR 81/56

    Rechtsmittel

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