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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,698
BGH, 08.07.1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1955 - 5 StR 115/55 (https://dejure.org/1955,698)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 42
  • NJW 1956, 1117 (Ls.)
  • NJW 1956, 756
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98

    Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit

    Es ist mit der Staatsanwaltschaft der Auffassung, daß der Angeklagte bei Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (insbesondere nennt das Kammergericht: GA 1956, 121; Urteile vom 20. Januar 1955 - 3 StR 388/54 -, 8. Juli 1.955 - 5 StR 115/55 27. September 1960 - 5 StR 323/60 - und 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 -) wegen vollendeten Betruges zu verurteilen wäre.

    Hätte er wegen des Fehlens solcher fachlicher Voraussetzungen schlechthin nicht angestellt werden dürfen, liegt grundsätzlich ein Vermögensschaden vor (BGHSt 1, 13; BGHSt 5, 358; BGH, Urteil vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60 - vgl. auch BGHSt 17, 254; BGH NJW 1961, 2027; BGH, Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 -).

    (6) In dem Fall, der dem Urteil vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 - zugrunde lag, hatte der Angeklagte seine Anstellung beim Braunschweigischen Staatsministerium als Preisbildner, dem "wichtige Entscheidungen zur selbständigen Erledigung anvertraut waren", erschlichen, indem er unter anderem mehrere Vorstrafen (u. a. Hehlerei) verschwieg.

    Gleichwohl würde das Kammergericht deshalb mit seiner Rechtsansicht, es liege kein Vermögensschaden vor, obwohl der Angeklagte wegen fehlender persönlicher Eignung bei einer Ermessensreduzierung auf Null nicht hätte angestellt werden dürfen, von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, insbesondere von den Urteilen des 5. Strafsenats vom 8. Juli 1955 - 5 StR 115/55 und Vom 10. Januar 1961 - 5 StR 353/60; an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.

  • BGH, 09.01.1968 - 5 StR 603/67

    Beginn der Verjährung der Strafverfolgung des Betrugs - Vermögensschaden beim

    Die nachfolgenden einzelnen Gehaltszahlungen stellen auch keine Erweiterung oder Fortsetzung des bereits eingetretenen Vermögensschadens dar, sondern sind lediglich Nachwirkungen des mit der Anstellung vollendeten Betrugs (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
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  • BGH, 29.03.1960 - 4 StR 29/60

    Unerlaubtes Führen eines akademischen Grades - Verwirkung der Rüge durch

    Die unbefugte Führung eines akademischen Grades ist nicht, wie der Beschwerdeführer meint, nach § 132 a StGB, sondern nach § 5 Abs. 1 a des Gesetzes über die Führung akademischer Grade vom 7. Juni 1939 (RGBl I 985) zu bestrafen (BGHSt 9, 42).
  • OVG Saarland, 05.04.1979 - I R 151/78

    Führung eines ausländischen akademischen Grades; Verfassungsmäßigkeit des

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  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 353/60

    Strafbarkeit wegen Betruges - Gesetzliche Voraussetzung für die Wahl zum

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 8.Juli 1955 (5 StR 115/55, ergangen in dem Verfahren 13 KMs 1/53 der Staatsanwaltschaft Hannover = früher 4 KMs 7/49 der Staatsanwaltschaft Braunschweig) dargelegt hat, liegt in der charakterlichen Ungeeignetheit eines Beamten, der fachlich den Anforderungen seines Amtes genügt, nur dann ein Vermögensschaden für die einstellende Körperschaft, wenn der Beamte derart ungeeignet ist, daß die Behörde ihn überhaupt nicht einstellen darf.
  • BGH, 11.02.1966 - 4 StR 636/65

    Anforderungen an die Darlegung der Aufklärungsrüge - Fälschliches Auftreten eines

    Er ist es ebensowenig dadurch, daß die Strafkammer in den beiden Fällen, in denen sich der Angeklagte auch als Rechtsanwalt ausgegeben hat, § 132 a Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht angewendet hat (vgl. BGHSt 9, 42), dessen Strafrahmen mit dem des § 5 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade übereinstimmt.
  • BGH, 22.01.1963 - 5 StR 558/62

    Rechtsmittel

    Was ohne Täuschung kein Vermögensschaden wäre, wird nicht schon dadurch zu einem solchen, daß es auf einer Täuschung beruht (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955).
  • BGH, 29.11.1960 - 5 StR 471/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Vielfach läßt sich beim Betruge der Schädigungsvorsatz schon daraus folgern, daß der Täter sein Opfer täuscht (BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955).
  • BGH, 29.10.1957 - 5 StR 279/57

    Rechtsmittel

    Das hat der Bundesgerichtshof im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits wiederholt entschieden (vgl. RGSt 64, 33, 37 ff; BGH 5 StR 115/55 vom 8. Juli 1955; 1 StR 62/56 vom 13. September 1956).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55   

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https://dejure.org/1956,3621
BGH, 16.02.1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55 (https://dejure.org/1956,3621)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 756
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Auch wenn die Rechtsmittelbeschränkung nicht ausdrücklich erklärt wurde, kommt sowohl in der Revisions- als auch in der Revisionsbegründungsschrift zum Ausdruck, dass der Beschwerdeführer allein das Fehlen eines Teilfreispruchs beanstandet (vgl. zur Revisionsauslegung bereits BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757).
  • BGH, 14.04.2022 - 5 StR 313/21

    Strafzumessung (Zuständigkeit des Tatgerichts; Spielraum; begrenzte

    Dies entspricht auch dem Zweck der Vorschrift des § 345 Abs. 2 StPO, die der sachkundigen Zusammenfassung der von der Revision erstrebten rechtlichen Angriffe dient (vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757).
  • OLG Bremen, 12.09.2018 - 1 AuslA 2/18

    Keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV- RVG für die Teilnahme an Vernehmungen des

    Stattdessen ist das Rechtsmittel gemäß den §§ 77 Abs. 1 IRG i.V.m. 300 StPO so auszulegen, dass es den vom Rechtsmittelführer erkennbar angestrebten Zweck möglichst erreicht (siehe BGH, Urteil vom 16.02.1956 - 3 StR 473/55, BeckRS 9998, 121187, NJW 1956, 756), und danach statthaft und zulässig als Erinnerung gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss vom 29.06.2018 gemäß den §§ 55, 56 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 RVG.
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

    Dies ergibt sich, nachdem eine ausdrückliche Beschränkung der Revision nicht erfolgt ist, aus der Revisionsbegründung (vgl. schon BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756), die der Senat analog § 300 StPO auszulegen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 208/97, NJW 1997, 3322 f.; s. a. Nr. 156 Abs. 2, 2. Hs. RiStBV), und die sich konkret - neben Angriffen gegen die Strafzumessung des Landgerichts - allein gegen die Nichtanordnung des erweiterten Verfalls richtet.
  • BGH, 25.07.2017 - 3 StR 174/17

    Verstoß gegen Doppelverwertungsverbot beim schweren Bandendiebstahl (minder

    Darin kommt nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Februar 1956 - 3 StR 473/55, NJW 1956, 756, 757; KK/Gericke, StPO, 7. Aufl., § 344 Rn. 5) zum Ausdruck, dass er das angefochtene Urteil nur teilweise nachprüfen lassen wollte.
  • BGH, 08.04.1997 - 1 StR 62/97

    Rechtmäßigkeit der Ausstellung einer günstigen Kriminalprognose trotz eines

    Das vom Generalbundesanwalt nicht vertretene Rechtsmittel ist wirksam auf die angesprochenen Punkte beschränkt (vgl. BGH NJW 1956, 756, 757 [BGH 16.02.1956 - 3 StR 473/55]; NStZ 1982, 285, 286; BGHSt 38, 362, 363) [BGH 07.10.1992 - 2 StR 374/92].
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 122/95

    Fakultative Milderung - Obligatorische Milderung - Revision - Revisionsbegründung

    Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH NJW 1956, 756 ff.; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 344 Rdn. 6) ist ohne Erfolg.
  • BGH, 11.09.1974 - 2 StR 432/74

    Widersprüchliche Verneinung eines minder schweren Fall des Totschlags

    Bei dieser Sachlage vermag der Senat nicht auszuschließen, daß die Strafkammer die Voraussetzungen des § 213 StGB verkannt oder unzureichend geprüft hat und daher von einem falschen Strafrahmen ausgegangen ist (BGH NJW 1956, 756 f).
  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 426/73

    Voraussetzungen der Strafmilderung - Erforderliche Verteidigung

    Wird der Angeklagte erneut wegen versuchten Totschlags verurteilt, werden die Voraussetzungen des § 213 StGB zu prüfen sein (vgl. BGH NJW 1956, 756, 757).
  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 324/68

    Voraussetzungen für ein Vorliegen verminderter Zurechnungsfähigkeit - Abgrenzung

    Im einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofes 3 StR 473/55 vom 16. Februar 1956 (LM Nr. 8 zu § 212 StGB = NJW 1956, 756 Nr. 18) Bezug genommen.
  • BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62

    Annahme eines unter mildernden Umständen begangenen Totschlags trotz fehlender

  • BGH, 26.07.1960 - 1 StR 312/60

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55   

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https://dejure.org/1956,704
BGH, 18.01.1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1956 - 3 ARs 98/55 (https://dejure.org/1956,704)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 53
  • NJW 1956, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    Der Staat darf die Staatsangehörigkeit insbesondere nicht an sachfremde, mit ihm nicht in hinreichender Weise verbundene Sachverhalte anknüpfen (vgl. BVerfGE 1, 322 [329]; BVerwGE 23, 274 [278]; BGHSt 5, 230 [234]; 9, 53 [59]).
  • LG Düsseldorf, 22.12.1970 - 8 Ks 1/69

    Vernichtungslager Treblinka

    Er hatte die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich im Jahre 1938 erworben und hat sie bis zum 27.April 1945 behalten (§ 1 des 2.Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 17.Mai 1956 - BGBl. I 431 - BVerfG NJW 1955, 1833; BGHSt 9, 53, 175).
  • BGH, 01.04.1998 - 2 StR 682/97

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines Rücktritts vom Versuch des Totschlags -

    Grundlage für die Überzeugung des Landgerichts, daß der Angeklagte nicht freiwillig vom Totschlagsversuch zurückgetreten ist, sondern wegen eines Umstandes, der sich für ihn als zwingendes Hindernis darstellte (vgl. BGHSt 35, 184 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]), psychisch nicht mehr in der Lage war, die Tat zu vollbringen (vgl. BGHSt 9, 53), ist hier folgender Sachverhalt: Das vom Angeklagten verfolgte Mädchen flüchtete in das Zimmer seines mit dem Angeklagten befreundeten Bruders und warf sich dort auf dessen Bett.
  • BGH, 27.06.1972 - 1 StR 230/72

    Strafausschließender freiwilliger Rücktritt von der Verabredung einer Straftat -

    Innere Hemmungen hindern die Annahme der Freiwilligkeit nicht, wenn sie bewirken, daß sich die besseren seelischen Regungen durchsetzen (RGSt 47, 79; BGHSt 9, 53 zu § 46 StGB).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55   

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https://dejure.org/1956,1347
BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55 (https://dejure.org/1956,1347)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1956 - 2 StR 470/55 (https://dejure.org/1956,1347)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1956 - 2 StR 470/55 (https://dejure.org/1956,1347)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unrichtige Angaben in einem Vermögensverzeichnis - Erstreckung der Offenbarungspflicht auf unpfändbare Gegenstände - Irrtum über den Umfang der Offenbarungspflicht als Tatbestandsirrtum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 756 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36

    1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55
    Im Offenbarungseidverfahren muß der Schuldner auch unpfändbare Gegenstände angeben (im Anschluß an RGSt 71, 300).

    Das war ständige Rechtsprechung schon nach der alten Fassung des § 807 ZPO (vgl RGSt 7, 75; 42, 425; 71, 300).

  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 898/53
    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55
    Der Angeklagte war, wie das Landgericht feststellt, zur Tatzeit nicht mit Freiheitsstrafe vorbestraft, Unter diesen Umständen mußte die Strafkammer zu § 23 StGB Stauung nehmen (BGHSt 6, 168 [BGH 29.04.1954 - 3 StR 898/53]).
  • RG, 02.02.1926 - I 639/25

    Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf

    Auszug aus BGH, 06.03.1956 - 2 StR 470/55
    Nur völlig wertlose Gegenstände braucht der Schuldner nicht anzugeben, weil sie wirtschaftlich, d.h. für die Gesamtheit seiner Vermögens rechtlichen Beziehungen bedeutungslos sind (vgl. RGSt 45, 433; 60, 69).
  • BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
    Nur eine solche Betrachtungsweise erlaubt es, unpfändbare Gegenstände (2 StR 470/55 vom 6. März 1956; 4 StR 95/58 vom 8. Mai 1958), der Aufrechnung unterliegende Forderungen (3 StR 79/56 vom 12. Juli 1956), anfechtbare Rechte (RGSt 60, 69, 75), mit Pfandrechten überbelastete (RG GA 60, 88) oder nicht absetzbare Gegenstände (4 StR 42/52 vom 3. Juli 1952) als offenbarungspflichtig anzusehen.
  • BGH, 24.06.1960 - 4 StR 194/60

    Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von zwei Jahren -

    Bei der Leistung des Offenbarungseides nach § 807 ZPO hat der Schuldner im übrigen auch unpfändbare Sachen und Rechte anzugeben, da es ihm nicht überlassen werden kann, den Kreis der Gegenstände zu bestimmen, die mit Rücksicht auf seine persönlichen Verhältnisse und Bedürfnisse der Zwangsvollstreckung entzogen bleiben sollen (vgl. HGSt 71, 300; BGH NJW 1956, 756).
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