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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56   

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BGH, 20.11.1956 - 5 StR 347/56 (https://dejure.org/1956,746)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1956 - 5 StR 347/56 (https://dejure.org/1956,746)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56 (https://dejure.org/1956,746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 5
  • NJW 1957, 191
  • MDR 1957, 115
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.2020 - 5 StR 256/20

    Urteil im Berliner Zwillingsfall überwiegend bestätigt

    a) Die Abgrenzung zwischen §§ 211 ff. StGB und § 218 StGB wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit jeher vom Beginn der Geburt abhängig gemacht (RGSt 1, 446, 448; 9, 131, 132; 26, 178, 179; BGH, Urteile vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348; vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194; Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch RGSt 4, 280; OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 314; BVerfGE 88, 203, 251; BVerfG, NJW 1988, 2945; zur Entwicklung ausführlich Küper, GA 2001, 515, 525 ff.; Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, 124 ff., jeweils mwN).

    aa) Als Beginn der Geburt sieht der Bundesgerichtshof bei natürlichem Geburtsverlauf das Einsetzen der Eröffnungswehen an (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 665/83, BGHSt 32, 194 mwN und Anm. Hirsch JR 1985, 336; vgl. auch schon RGSt 9, 131, 132: Eintreten der "naturgemäßen Ausstoßungsversuche'; ebenso RGSt 26, 178, 179; dem folgend BGH, Urteil vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. April 1983 - 3 StR 25/83, BGHSt 31, 348: nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen; enger noch RGSt 1, 446, 448: das Kind müsse "zum Teil bereits den Schoß der Mutter verlassen' haben und damit an die Außenwelt getreten sein; offengelassen von BGH, Beschluss vom 2. November 2007 - 2 StR 336/07, NStZ 2008, 393, 394; vgl. auch OLG Dresden, MedR 2014, 896).

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob angesichts der medizinischen Möglichkeit einer Unterdrückung von weiteren Eröffnungswehen durch die Gabe wehenhemmender Medikamente für den Geburtsbeginn auf den Beginn jeder Art von Eröffnungswehen (unabhängig von ihrer Verursachung, vgl. OLG Karlsruhe, NStZ 1985, 314 m. Anm. Jung), auf den Beginn von alsbald in die Ausstoßung der Leibesfrucht mündenden Eröffnungswehen (vgl. zu den daraus jeweils resultierenden Problemen Herzberg/Herzberg, JZ 2001, 1106, 1111 f.; vgl. zum geburtsterminnahen Blasensprung vor Einsetzen der Eröffnungswehen auch Lüttger, in Festschrift für Ernst Heinitz, 1972, 359, 364), wie in einigen Ländern (vgl. Hirsch in Festschrift für Albin Eser, 2005, 309, 317 mwN) und nach früherem Verständnis (vgl. Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 211 ff. Rn. 13; Lüttger, NStZ 1983, 481, 482, jeweils mwN; vgl. auch den Begriff der "naturgemäßen Ausstoßungsversuche' in RGSt 9, 131, 132; 26, 178, 179; BGH, Urteil vom 20. November 1956 - 5 StR 347/56, BGHSt 10, 5) auf den Beginn der Presswehen (NKStGB/Neumann, 5. Aufl., Vor § 211 Rn. 10; Saerbeck, Beginn und Ende des Lebens als Rechtsbegriffe, 1974, 95) oder gar erst (wie in wenigen anderen Ländern, vgl. Hirsch, aaO, mwN) auf den Beginn des Austritts des Kindes aus dem Mutterleib abzustellen ist (ausführlich zur Problematik Ingelfinger, Grundlagen und Grenzbereiche des Tötungsverbots, 2004, 129 ff.; Heinemann, Frau und Fötus in der Prä- und Perinatalmedizin aus strafrechtlicher Sicht, 2000, 63 ff.).

  • BGH, 02.11.2007 - 2 StR 336/07

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; korrigierter

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst aber der Tatbestand weiterhin sowohl die Abtötung der Leibesfrucht im Mutterleib als auch die Tötung durch dessen Abtreibung (BGH, Urt. vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 - BGHSt 10, 5 f.; 13, 21, 24; 31, 348, 352); daher kommt es für die Abgrenzung der zweiten Alternative zu den Tötungsdelikten weiterhin auf den Zeitpunkt der Einwirkung an.
  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 25/83

    Schmerzmittel gegen Wehen - §§ 222, 229, 13 StGB, keine Strafbarkeit wegen

    Diese in dem Beginn der Geburt liegende Zäsur hat über den nur die Mutter eines nichtehelichen Kindes betreffenden Tatbestand des § 217 StGB hinaus grundsätzliche Bedeutung für den Anwendungsbereich der allgemeinen Tötungstatbestände (vgl. RGSt 1, 446, 447 ff; 9, 131 ff; 26, 178 f; BGHSt 10, 5).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB und nicht etwa ein allgemeines Tötungsdelikt vorliegt, wenn die Abtreibung in der Weise vorgenommen wird, daß die Einwirkung auf die Leibesfrucht zur Geburt eines lebenden Kindes führt, das alsbald nach der Geburt, also schon als Mensch, verstirbt (RGSt 4, 380 f; 41, 328 f; BGH, Urteil vom 12. Kai 1953 - 1 StR 796/52 - mitgeteilt bei Dallinger MDR 1953, 597; BGHSt 10, 5 f; 10, 291, 293 [BGH 18.06.1957 - 5 StR 164/57]; 13, 21, 24) [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59].

    Dieser Umschreibung ist der Bundesgerichtshof gefolgt, ohne die Ausstoßungsversuche des Mutterleibs medizinisch näher zu definieren (BGHSt 10, 5).

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 164/57

    Piepslaute - §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, 'Mensch'; Wahlfeststellung

    Für ihre gegenteilige Ansicht beruft sich die Revision zu Unrecht auf die Entscheidung BGH NJW 1957, 191 Nr. 20. Wie der Senat dort ausgesprochen hat, kann eine Leibesfrucht auch dadurch im Sinne des § 218 StGB "abgetötet" werden, daß die Frühgeburt eines lebenden Kindes herbeigeführt wird, dieses aber bald nach der Geburt stirbt, weil es noch nicht voll ausgetragen war.

    Der Tatbestand des § 218 StGB war erfüllt, wenn das Kind zwar nach der Geburt lebte, dann aber infolge der Abtreibungshandlung starb (BGH NJW 1957, 191 Nr. 20).

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 665/83

    Tötungsdelikte und Abtreibung

    Zur Frage, wann die Geburt im Sinne des § 217 Abs. 1 StGB beginnt, hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluß an die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131 f.; RGSt 26, 178; anders noch RGSt 1, 446, 448), die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, daß "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche näher zu umschreiben.
  • OLG Dresden, 14.02.2014 - 2 OLG 25 Ss 788/13

    Unterlassungsdelikt; Sorgfaltspflichtverletzung; Kaiserschnitt; Geburtsmedizin;

    a) Zur Frage, wann die Geburt beginnt, hatte der Bundesgerichtshof (BGHSt 10, 5) im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 9, 131; 26, 178) zunächst lediglich die Ansicht vertreten, die Geburt beginne damit, dass "der Mutterleib versucht, die Frucht auszustoßen", ohne diese Ausstoßungsversuche jedoch näher zu umschreiben.
  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Diese Art der Tatbestandsverwirklichung setzt jedoch voraus, daß das Kind infolge des verfrühten Fruchtabgangs alsbald nach dem Austritt aus dem Mutterleibe stirbt (vgl. BGHSt 10, 5 und das dort angeführte Urteil des erkennenden Senats vom 12. Mai 1953 - 1 StR 796/52 -).
  • BGH, 18.07.1967 - 1 StR 235/67

    Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung - Sachliche Zuständigkeit der

    Das Kind war mit Beginn der Geburt als Mensch im Sinne der §§ 211, 212 StGB anzusehen (RGSt 26, 178; BGHSt 10, 5 und 291, 292).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56   

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https://dejure.org/1956,1412
BGH, 27.11.1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56 (https://dejure.org/1956,1412)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 6
  • NJW 1957, 191
  • MDR 1957, 243
  • JR 1957, 67
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie,

    Zwar weist das Oberlandesgericht darauf hin, daß Bedenken auch gegen die Anwendung der §§ 351 (im Hinblick auf BGHSt 10, 6) und 348 Abs. 2 StGB ("Beiseiteschaffen") bestünden.
  • BGH, 21.10.1994 - 2 StR 328/94

    Unzulässigkeit von Hilfsbeweisanträgen

    Dies entspricht dem Grundsatz, daß die Frage des Vermögensschadens unter Zugrundelegung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen ist, und wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu anderen Fällen, in denen ebenfalls kein Wechsel in der rechtlichen Zuordnung vorliegt, bestätigt: das gilt etwa für Vermögensgefährdung durch einzelne Buchungsvorgänge (vgl. RG JW 1926, 586; BGHSt 6, 115, 117; dazu Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 249), durch insgesamt unordentliche, den Vermögensstand verschleiernde Buchführung (sehr weitgehend: RGSt 77, 228; einschränkend: BGHSt 20, 304; BGH GA 1956, 121; BGH, Urt. v. 27. November 1956 - 5 StR 310/56 - S. 9 f; Urt. v. 15. Dezember 1981 - 5 StR 603/81; dazu Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 266 Rdn. 45; Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 97, jeweils m. w. N.) oder durch Bildung von "schwarzen Kassen" (vgl. RGSt 71, 155; 75, 227; BGH GA 1956, 121, 154; BGH, Urt. v. 28. September 1954 - 5 StR 203/54, Urt. v. 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57; dazu Hübner aaO Rdn. 98; Neye NStZ 1981, 369, 371).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Der Staat ist geschädigt, weil die zweckgebundenen Mittel verringert worden sind, ohne daß hierdurch der erstrebte Zweck erreicht worden ist (vgl. RG JW 1936, 262 Nr. 25 - Mittel der Ostpreußenhilfe - RG JW 1936, 513 Nr. 15 - Osthilfemittel - RGSt 70, 33, 36 - Einlösung von Bedarfsdeckungsscheinen - KG JW 1962, 26 - Mittel aus den ERP.-Sondervermögen - OLG Hamm GA 1962, 219 - Mittel für den sozialen Wohnungsbau - ferner BGH Urteile vom 15. Februar 1956 - 1 StR 475/55 und vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56).
  • BGH, 05.03.1968 - 5 StR 779/67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Denn diese Art der Selbstbegünstigung ist durch § 351 StGB gerade unter Strafe gestellt (vgl. hierzu BGHSt 10, 6, 7) [BGH 27.11.1956 - 5 StR 310/56].

    Nun hat der Senat in der angeführten Entscheidung BGHSt 10, 6 ff allerdings dargelegt, daß § 351 StGB nicht anwendbar ist, wenn der Beamte den unterschlagenen Betrag ersetzen will, ohne dabei die Unterschlagung offenbaren und sich dadurch einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen zu müssen und ausschließlich zu diesem Zwecke die in § 351 StGB angeführten erschwerenden Merkmale erfülle.

    Er wollte also - wie es in BGHSt 10 6, 8 [BGH 27.11.1956 - 5 StR 310/56] heißt - "den rechtswidrigen Zustand, der durch die Unterschlagung eingetreten ist, mit Hilfe der unrichtigen Belege (entsprechend hier durch das Unterdrücken der Liste) mindestens einstweilen aufrechterhalten".

  • BGH, 01.08.1984 - 2 StR 341/84

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Urkundenfälschung und wegen Untreue -

    Das kann z.B. dann zu verneinen sein, wenn eine Reparatur dringend erforderlich wird, nur aus einem damit nicht vorgesehenen Titel bezahlt werden kann und die nachträgliche Bewilligung der Mittel durch die zuständige Stelle mit Sicherheit zu erwarten ist (BGH LM § 266 StGB Rdn. 16; BGH, Urteile vom 3. November 1953 - 5 StR 161/53 S. 11, 12;vom 28. September 1954 - 5 StR 203/54 S. 3, 4;vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56 S. 15 undvom 8. Oktober 1957 - 1 StR 310/57).
  • BGH, 23.09.1971 - 4 StR 207/71

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei Planung weiterer Verschleierungshandlungen

    Die von der Revision für ihre gegenteilige Meinung angeführte Entscheidung BGHSt 10, 6 betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 16 KLs 6 Js 3204/00

    Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 10, 6 bis 8) stellt die Bildung einer sog. "schwarzen Kasse" jedenfalls dann eine Vermögensgefährdung dar, wenn die Möglichkeit nahe liegt, dass die verheimlichten Vermögensbestandteile gegen den Willen und das Interesse des Vermögensträgers verwendet werden.
  • BGH, 04.12.1979 - 1 StR 597/79

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge wegen antragswidriger Nichtvereidigung eines

    Aber auch insoweit, als C. und dem Angeklagten danach zum Zeitpunkt der Entnahme der Geldbeträge möglicherweise fällige Gegenansprüche zugestanden haben, hat der Angeklagte der A. Development Ltd. dadurch Nachteil zugefügt, daß er sie über die Verwendung der zu seinen und C. Gunsten ohne Übersendung von Kostenrechnungen entnommenen, für einen anderen Zweck vorgesehenen Gelder zunächst im unklaren ließ, Rechnungslegung über längere Zeit verweigerte, so daß eine Überprüfung der Berechtigung der Entnahmen nicht möglich war, und damit - wie die weitere Entwicklung bestätigt hat - eine Gefahr für das ihm anvertraute Vermögen hervorrief (BGH NJW 1957, 597; BGH, Urteil vom 23. März 1962 - 4 StR 238/61; Urteil vom 27. November 1956 - 5 StR 310/56, insoweit in BGHSt 10, 6 nicht abgedruckt).
  • BGH, 22.07.1959 - 2 StR 256/59

    Rechtsmittel

    Indessen genügt das Vorlegen unrichtiger Belege über die Ausführung eigener Dienstgeschäfte, wenn ein anderer Beamter die Register oder Bücher zu führen hat, zu denen die Belege zu nehmen sind (BGH NJW 1957, 191 Nr. 21; RGSt 67, 195; 16, 251).
  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 417/57

    Rechtsmittel

    In der neuen Hauptverhandlung wird die Strafkammer die von der Revision vermißte Prüfung nachholen können, ob der Angeklagte bei der Unterschlagung der Gelder, die er später ersetzte und "mit verlängerten Einzahlungsdaten an das Finanzamt ablieferte", zur Eintragung oder Kontrolle der Einnahmen bestimmte Rechnungen, Register oder Bücher unrichtig geführt oder gefälscht oder unrichtige Auszüge daraus vorgelegt und sich deshalb der schweren Amtsunterschlagung nach § 351 StGB schuldig gemacht hat, Dabei wird sie, soweit die Vorlage falscher Belege in Frage kommen sollte, die in BGHSt 10, 6 f aufgestellten Grundsätze zu beachten haben.
  • BGH, 08.10.1957 - 1 StR 310/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.05.1959 - 4 StR 4/59

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1956 - 4 StR 364/56   

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https://dejure.org/1956,3335
BGH, 15.11.1956 - 4 StR 364/56 (https://dejure.org/1956,3335)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1956 - 4 StR 364/56 (https://dejure.org/1956,3335)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56 (https://dejure.org/1956,3335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.10.1965 - 1 StR 262/65

    Innere Anteilnahme eines Jugendlichen an einem unzüchtigen Vorgang - Strafbarkeit

    Zur Anwendung des § 175 a Nr. 3 StGB gehört daher, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper des anderen schafft und ihn auf diese Weise im geschlechtlichen Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH Urt. v. 15. November 1956 - 4 StR 364/56 -).
  • BGH, 24.03.1971 - 3 StR 5/71

    Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Unzucht zwischen Männern

    Zu dessen Verwirklichung gehört, daß der Täter eine Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen Treiben und dem Körper eines anderen schafft und ihn auf diese Weise in geschlechtlichem Bereich in Mitleidenschaft zieht (BGHSt 4, 323, 324 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53]; 5, 88 [BGH 10.11.1953 - 1 StR 324/53]; BGH, Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56).
  • BGH, 10.02.1965 - 2 StR 614/64

    Fortgesetzte schwere Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller

    Als Voraussetzung hat der Bundesgerichtshof vielmehr zwar nicht die Berührung des anderen, wohl aber verlangt, daß der Täter den anderen zum unzüchtigen Tun angeregt oder aufgefordert hat oder zumindest im Einvernehmen mit diesem handelt (BGHSt 5, 88; 8, 1 [BGH 14.06.1955 - 1 StR 450/54]; Urteil vom 15. November 1956 - 4 StR 364/56).
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