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Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56   

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https://dejure.org/1956,837
BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56 (https://dejure.org/1956,837)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1956 - 4 StR 489/56 (https://dejure.org/1956,837)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 489/56 (https://dejure.org/1956,837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit der Anordnung des Vorsitzenden betreffend die Aufrechterhaltung der Fesselung des Angeklagten während der Hauptverhandlung - Beschränkung der Verteidigung des Angeklagten in unzulässiger Weise auf Grund einer Fesselung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 271
  • MDR 1957, 243
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.05.1953 - 4 StR 501/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Der dort vertretenen Auffassung hatte sich der Senat bereits in 4 StR 501/52 v. 13. Mai 1953 angeschlossen (vgl auch Maurach, Besond Teil, 2. Aufl S 196; Welzel 5. Aufl, S 274; Kohlrausch-Lange 41. Aufl, Anm IV zu § 243 Nr. 7 StGB; dagegen, soweit ersichtlich, nur Nagler, 6./7. Aufl. Anm VI 6 zu § 243 StGB, S 333, der von einer unzulässigen Analogie spricht).

    Bei dem in 4 StR 501/52 behandelten Fall hatte sich die diebische Absicht der Täter nicht gegen den überlisteten Wächter, sondern gegen die Firma gerichtet, deren Eigentum dieser zu bewachen hatte.

  • BGH, 01.06.1956 - 2 StR 127/56

    Strafbarkeit bei Einstieg in ein Gebäude mit Mundraubvorsatz und Entwendung

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Der Urteilszusammenhang ergibt die Überzeugung der Strafkammer, daß W., unter Beobachtung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen, leise und unbemerkt eintrat (BGHSt 9, 253, 255) [BGH 01.06.1956 - 2 StR 127/56], er sich also absichtlich "eingeschlichen" hat.
  • BGH, 21.06.1955 - 5 StR 177/55

    Vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer bei Arbeitsüberlastung des zugleich

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Um einen Fall ständiger Verhinderung (BGHSt 8, 18, 20 [BGH 21.06.1955 - 5 StR 177/55]/21) hat es sich nach der Auskunft des Landgerichtspräsidenten nicht gehandelt.
  • BGH, 05.07.1955 - 2 StR 159/55
    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Besondere Umstände, die eine Anstaltsbeobachtung und die Notwendigkeit eines Obergutachtens rechtfertigen, hat übrigens auch die Revision nicht vorgebracht (vgl BGHSt 8, 76 ff [BGH 05.07.1955 - 2 StR 159/55]).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Vielmehr verkennt die Revision selbst das Wesen der mildernden Umstände und der hierfür maßgebenden Grundsätze (OGHSt 3, 121, 126 ; BGHSt 4 S 8, 9 ).
  • RG, 28.01.1909 - III 15/09

    1. Findet der § 237 Abs. 2 St.P.O. auf Fragen des Vorsitzenden an Zeugen oder

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Eine solche Anordnung gehört zur äußeren Verhandlungsleitung, da sie nicht auf sachliche Förderung der Verhandlung selbst gerichtet ist (vgl RGSt 42, 157, 158 f.; Eb Schmidt, Lehrkommentar II, Anm 9 zu § 238; KMR Anm 1 zu § 231 StPO).
  • RG, 29.03.1920 - IV 267/20

    Bildet die Fesselung des Angeklagten in der Hauptverhandlung einen

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Das kann den Vorsitzenden nicht hindern, wenn Angeklagte, entgegen dieser Sollvorschrift (RGSt 54, 206), gefesselt vorgeführt waren, aus dem Gesichtspunkt des § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO anzuordnen, daß die Fesselung auch während der Hauptverhandlung bestehen bleibe, z.B. wenn die Angeklagter, eines Gewaltverbrechens beschuldigt und in hohem Maße fluchtverdächtig waren, wie hier.
  • RG, 27.10.1938 - 2 D 532/38

    Ein "Einschleichen" i. S. des § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB. liegt auch dann vor, wenn

    Auszug aus BGH, 13.12.1956 - 4 StR 489/56
    Das Landgericht hat dabei offenbar die Entscheidung RGSt 73, 9 f vor Augen gehabt.
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2016 - 1 Ws 28/16

    Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde des Angeklagten gegen

    b) Zwar kann eine Fesselungsanordnung durch den Vorsitzenden nicht nur auf § 176 GVG, sondern auch auf § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO gestützt werden (vgl. BGH NJW 1957, 271; OLG Dresden NStZ 2007, 479 f. - juris Rn. 1, 3; Senatsbeschluss vom 9. Januar 2012 - 1 Ws 11/12, 1 Ws 14/12 - OLG Hamm, Beschl. v. 09.01.2014 - III-5 RVs 134/13, juris Rn. 7; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 3; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 2) mit der Folge, dass sie dann nach § 304 Abs. 1 StPO mit der Beschwerde anfechtbar ist (vgl. OLG Dresden, a. a. O.; vorgenannter Senatsbeschluss; Löwe-Rosenberg/Becker, a. a. O., § 231 Rn. 41; KK-Gmel, a. a. O., § 231 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 231 Rn. 24).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Maßnahme zumindest auch dem Zweck dienen soll, die Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung zu verhindern, was etwa dann der Fall ist, wenn die Maßnahme auch auf eine erhöhte Fluchtgefahr gestützt ist (vgl. BGH NJW 1957, 271; OLG Dresden, a. a. O.; vorgenannter Senatsbeschluss).

  • OLG Hamm, 09.01.2014 - 5 RVs 134/13

    Ermessensspielraum des Vorsitzenden bei der Anordnung der Fesselung des

    Für die Beurteilung des Befangenheitsgesuchs kann dahingestellt bleiben, ob sich die zu Beginn der Berufungshauptverhandlung am 06. September 2013 getroffene Anordnung zur Fesselung des Angeklagten - wie vom Landgericht angenommen - als sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden nach § 176 GVG darstellt (vgl. hierzu Keller, NStZ 2001, 233, 234) oder aber als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung nach § 231 Abs. 1 Satz 2 StPO einzuordnen ist (vgl. insoweit BGH, NJW 1957, 271; OLG Dresden, NStZ 2007, 479).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Hierzu ist zu sagen: Sitzungspolizeiliche Maßnahmen des Vorsitzenden als solche können mit der Revision nicht angegriffen werden (vgl. BGH NJW 1957, 271 Nr. 21), wohl aber dann, wenn sie die Verteidigung des Angeklagten unzulässig beschränken, die wahrheitsgemäße Ermittlung des Sachverhalts gefährden oder die Grundsätze über die Öffentlichkeit verletzen (§ 169 GVG).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2003 - 3 Ws 498/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der in Gewahrsamnahme des Angeklagten für die

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  • BVerfG, 19.04.2011 - 2 BvR 2374/10

    Gebot der Rechtswegerschöpfung fordert Erhebung der Anhörungsrüge bei Indizien

    Zwar fällt, soweit ein Richter im Rahmen seiner Zuständigkeiten als Haftrichter oder Leiter einer strafgerichtlichen Verhandlung befugt ist, die Fesselung eines Gefangenen anzuordnen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1956 - 4 StR 489/56 -, NJW 1957, S. 271; OLG Dresden, Beschluss vom 15. Februar 2006 - 1 Ws 25/06, NStZ 2007, S. 479; Hilger, in: Löwe-Rosenberg, StPO und GVG, 26. Auflage 2006 ff., § 119 StPO Rn. 67; Nagel, in: NStZ 2001, S. 233), selbstverständlich auch die Aufhebung oder Änderung einer solchen Anordnung in die Zuständigkeit des betreffenden Richters.
  • BGH, 22.01.1957 - 1 StR 321/56

    Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'

    Die Prüfung, ob er verletzt ist, wird nicht dadurch gehindert, daß es sich bei der Zulassung der Tonbandaufnahmen um eine dem Vorsitzenden zustehende und auch von ihm getroffene, als solche unanfechtbare (vgl BGH 4 StR 489/56 vom 13. Dezember 1956; 1 StR 300/56 vom 26. Oktober 1956) Maßnahme der Sitzungspolizei nach § 176 GVG handelt (BayObLG NJW 1956, 390 Nr. 19).
  • OLG Dresden, 15.02.2006 - 1 Ws 25/06
    Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung, gegen die nach § 238 Abs. 2 StPO das Gericht nicht angerufen werden kann (vgl. Gollwitzer in LR, StPO, 25. Aufl., § 231 Rdnr. 33; BGH, NJW 1957, 271).
  • OLG Koblenz, 10.09.2001 - 1 Ws 1021/01

    Befreiungsgefahr, Fesselung, Fesselungsanordnung, Fußfesseln, Fußfesselung,

    Ein Eingehen auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang die Fesselungsanordnung des Vorsitzenden als Maßnahme der äußeren Verhandlungsleitung überhaupt nach § 238 Abs. 2 StPO von einem Beteiligten in der Hauptverhandlung beanstandet und der Entscheidung des Gerichts unterbreitet werden kann (vgl. dazu BGH NJW 1957, 271; LR-Gollwitzer a.a.O., § 231 Rdn. 33), erübrigt sich damit.
  • BGH, 26.06.1959 - 4 StR 66/59

    Rechtsmittel

    Eine sitzungspolizeiliche Maßnahme als solche kann ohnehin mit der Revision nicht angegriffen werden (BGH NJW 1957, 271 Nr. 21).
  • BGH, 12.11.1957 - 1 StR 395/57
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Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56   

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https://dejure.org/1956,1786
BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56 (https://dejure.org/1956,1786)
BGH, Entscheidung vom 30.11.1956 - 2 StR 520/56 (https://dejure.org/1956,1786)
BGH, Entscheidung vom 30. November 1956 - 2 StR 520/56 (https://dejure.org/1956,1786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Straffreiheit für Steuervergehen - Fortgesetzte Tat als einheitliche Straftat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.02.1955 - 3 StR 583/54
    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    Entsteht jedoch die Steuer- und Monopolforderung mit der Straftat, gilt der Stichtag des 31. Dezember 1952 (BGHSt 7, 198).

    Diese Vorschrift gilt unabhängig davon, ob das Entstehen der Steuerforderung zeitlich mit der Straftat zusammenfällt oder nicht (vgl BGHSt 7, 198).

    Wie in dem Urteil BGHSt 7, 198 zutreffend ausgeführt wird, war im Regierungsentwurf die Gewährung von Straffreiheit für Steuervergehen überhaupt nicht vorgesehen.

  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 303/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    Da demnach die fortgesetzte Handlung teils vor, teils nach dem Stichtag liegt, ist Straffreiheit nicht gewährt (RGSt 72, 13 und BGH 3 StR 303/51 vom 21. Juni 1951)".
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 200/53
    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    Allerdings ist eine solche Zerlegung ausnahmsweise zulässig, wenn besondere Gesichtspunkte dies geboten erscheinen lassen (vgl BGHSt 5, 136; BGH NJW 1956, 801 20 ).
  • BGH, 20.04.1956 - 2 StR 52/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    In dem Strafverfahren gegen N. wegen Zoll- und Steuerhinterziehung - 2 StR 52/56 - hat der 2. Strafsenat im Urteil vom 20.4.1956 ausgeführt: "Die Tat ist zwar vor dem 1. Dezember 1953 begangen; die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 StFrG 54 sind jedoch nicht gegeben, da die Steuer- und Monopolforderung, auf die sich die Tat bezieht, nicht bis zum 31. Dezember 1952 entstanden ist.
  • BGH, 04.09.1956 - 5 StR 64/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    Der 5. Strafsenat hat in dem Strafverfahren J. u.a. wegen Steuervergehens - 5 StR 64/56 - im Urteil vom 4.9.1956 ausgeführt: "Straffreiheit nach dem Straffreiheitsgesetz 1954 ist nicht gegeben.
  • RG, 29.11.1937 - 2 D 804/36

    1. Tritt bei einem fortgesetzten Devisenvergehen Teilstraffreiheit für die

    Auszug aus BGH, 30.11.1956 - 2 StR 520/56
    Da demnach die fortgesetzte Handlung teils vor, teils nach dem Stichtag liegt, ist Straffreiheit nicht gewährt (RGSt 72, 13 und BGH 3 StR 303/51 vom 21. Juni 1951)".
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