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   BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56   

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https://dejure.org/1957,648
BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1957 - VIII ZR 72/56 (https://dejure.org/1957,648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 23, 131
  • NJW 1957, 827
  • MDR 1957, 404
  • DB 1957, 184
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.06.1954 - I ZR 6/53

    Netto- Kasse-Klausel. Aufrechnungsverzicht

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Der in der Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" enthaltene Aufrechnungsverzicht (BGHZ 14, 61) gilt in der Regel auch dann, wenn die Ware ohne Verladepapiere ausgeliefert wird und mit der Rechnung lediglich Gewichtsbescheinigungen, vorzulegen sind.

    Das Berufungsgericht hält an der in seinem Urteil vom 30. Oktober 1952 ausgesprochenen und von dem Bundesgerichtshof durch Urteil vom 15. Juni 1954 - I ZR 6/53 - (BGHZ 14, 61) gebilligten Auffassung fest, daß die Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" neben der zu Lasten der Käuferin erfolgten Festlegung einer Vorleistungspflicht zugleich einen Aufrechnungsverzicht der Käuferin auch für den Fall enthalte, daß die Verladepapiere keine Traditionspapiere sind.

    Die Revision trägt Bedenken gegen die Entscheidung des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61) vor, die einen die gleichen Parteien betreffenden Fall zum Gegenstand hat, in dem jedoch die Rechnung zusammen mit einem Duplikatfrachtbrief präsentiert wurde, und vertritt die Auffassung, daß der vorliegende Fall jedenfalls deshalb anders zu beurteilen sei, weil die Klägerin keine Verladepapiere besessen habe, aus deren Besitz sie eine gewisse Sicherung ihrer Kreditgewährung hätte ableiten können.

    Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Hamburg unter Berufung auf diese Entscheidung des Reichsgerichts in dem Urteil vom 30. Oktober 1952 (MDR 1953, 240), das der Bundesgerichtshof in der oben angeführten Entscheidung (BGHZ 14, 61) gebilligt hat, ausgeführt, daß sowohl bei der Klausel "Kasse gegen Dokumente" als auch bei der Klausel "Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" das Wort "Kasse" besage, daß der Käufer in bar zu zahlen habe, also nicht aufrechnen dürfe.

    In dieser Frage schließt sich der erkennende Senat der Ansicht des ersten Zivilsenats in dem oben angeführten Urteil BGHZ 14, 61 im Ergebnis an, dessen Entscheidungsgründe zu diesem Punkt a.a.O. nicht mit abgedruckt worden sind.

  • RG, 05.04.1905 - I 535/04

    Verzicht auf Aufrechnung; Konkurs des Gegners

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Das Reichsgericht hat ferner in der trotz Bestehens einer Gegenforderung getroffenen Abrede sofortiger Barzahlung einen Verzicht auf die Aufrechnung gesehen (RGZ 60, 356 [358]).

    Der Verzicht auf Aufrechnung ist grundsätzlich auch wirksam, wenn der Aufrechnungsgegner in Konkurs gerät, es sei denn, daß anzunehmen wäre, die Vertragsteile hätten die Vereinbarung für diesen Fall ausgeschlossen, wenn sie ihn bedacht hätten, und daß sie daher für diesen Fall nach Treu und Glauben nicht als ausgeschlossen zu gelten hat (RGZ 60, 356).

  • RG, 10.04.1923 - III 342/22

    Abtretung zur Einziehung. Kursverlust.

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Es ist deshalb rechtlich unbedenklich, wenn dieser Schaden aus der Person der Zedentin zu Gunsten der Klägerin anerkannt worden ist (vgl. RGZ 107, 132 [135]; Soergel Vorbem. vor § 249 BGB, C 1).
  • RG, 08.03.1929 - II 378/28

    Unter welchen Umständen wirkt der Verzicht auf Aufrechnung auch für den Fall des

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Eine Rechtsvermutung, wonach die Vereinbarung des Ausschlusses der Regel nach für den Konkurs des Aufrechnungsgegners nicht gelten würde, besteht nicht (RGZ 124, 8 [10]).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus BGH, 22.01.1957 - VIII ZR 72/56
    Dagegen ist das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 132, 305 [306] der Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg beigetreten, daß die Vereinbarung des Ausschlusses der Aufrechnung mit Gegenforderungen im Geschäftsleben durch die Klausel "Kasse gegen Faktura" oder "Kasse gegen Dokumente" weiteste Anerkennung gefunden habe (zustimmend Heinichen in RGR Komm zum HGB Anhang zu § 372, Anm. 46 a und 46 b).
  • BGH, 26.06.2001 - IX ZR 209/98

    Pflichten des Konkursverwalters bei Führung eines Aktivprozesses

    Eine Rechtsvermutung des Inhaltes, daß eine individuell ausgehandelte Nichtaufrechnungsabrede in Krise oder Konkurs des Aufrechnungsgegners erlischt, besteht nicht (vgl. BGHZ 23, 131, 136; RGZ 60, 356, 358; 124, 8, 10; Staudinger/Gursky, BGB 13. Bearb. 2000 § 387 Rn. 240), mag ein solches Verbot im Konkursfall auch regelmäßig hinfällig werden (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1974 - II ZR 132/73, WM 1975, 134; v. 26. Februar 1987 - I ZR 110/85, WM 1987, 732, 734).
  • BGH, 07.03.1985 - I ZR 182/82

    Berufung auf Aufrechnungsverbot

    Schließlich ist zu berücksichtigen, daß die Aufrechnung anderenfalls nicht nur in den Fällen des § 32 ADSp unbeschränkt zulässig wäre, sondern auch bei der Verwendung von Handelsklauseln, die - wie beispielsweise die Klausel »netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere« - Aufrechnungsverbote enthalten und gerade im internationalen Frachtverkehr von Bedeutung sind (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]; 23, 131, 134, 135: BGH Urt. v. 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73, NJW 1976, 852, 853).
  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 103/73

    Wirksame Abtretung von Kaufpreisforderungen aus einem Getreidehandel -

    Nach der seit vielen Jahren gerade in kaufmännischen Kreisen geltenden Verkehrsauffassung schließt eine solche einer ergänzenden Auslegung nicht zugängliche Klausel in aller Regel eine Aufrechnung schlechthin aus (BGHZ 14, 61; 23, 131, 135 f; zu ähnlichen Sachverhalten je mit weiteren Nachweisen; BGB RGBK 12. Aufl. § 387 Rn 51).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 145/59
    Durch die Zulassung einer Zwischenfeststellungsklage im Revisionsrechtszuge würden daher wie in BGHZ 23, 131, 137 für einen entsprechenden Sachverhalt mit Recht hervorgehoben worden ist, den Parteien Möglichkeiten eröffnet werden, die das Revisionsverfahren nicht bietet.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1967 - IV 814/66
    W. F.: BVerfGE 6, 309; DÖV 1957, 789; DVBl. 1957, 385; NJW 1957, 705; MDR 1957, 404; JZ 1957, 307.}} unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

    Zu dieser Frage hat das Bundesverfassungsgericht in Auslegung des Grundgesetzes in den tragenden, den Kern der Entscheidung bildenden Gründen des Konkordatsurteils vom 26.03.1957 (BVerfGE 6, 309 ff ) folgende auch in den Leitsätzen hervorgehobene Rechtsauffassung vertreten:.

  • BGH, 19.09.1984 - VIII ZR 108/83

    Auslegung der Klausel "cash on delivery"

    Daß der Vereinbarung "Kasse gegen Dokumente" grundsätzlich diese Bedeutung zukommt, ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt (vgl. BGHZ 14, 61, 62 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53] ; BGHZ 23, 131, 136; Senatsurteil vom 21. Juni 1972 - VIII ZR 96/71 = WM 1972, 1092, 1093; BGH Urteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 103/73 = WM 1976, 331, 332 unter 5.; Liesecke a.a.O. S. 8 f und 12; Leitsatz a.a.O. S. 11 Stichwort "Aufrechnungsausschluß"; Zahn a.a.O. S. 203; Soergel/Siebert/Knopp, 10. Aufl., § 157 Rdn. 56; Ratz aaO, § 346 Anm. 164; Schlegelberger, AGB, 5. Aufl., § 346 Rdn. 78; Weber in RGRK-BGB, 12. Aufl., § 387 Rdn. 51; von Feldmann in MünchKomm, § 387 Rdn. 20).
  • OLG Hamburg, 05.10.1998 - 12 U 62/97
    Der "Netto" oder "Netto Kasse"-Klausel wird deshalb in Deutschland kraft Handelsbrauch ein Aufrechnungsausschluß entnommen (BGH.Z 14, 62; BGHZ 23, 131 ["netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere"]; BGH NJW 1985, 550 m. zust. Aufs. Lebuhn, IPrax 1986, 19 ["cash on delivery"]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 115 ["binnen 7 Tagen rein netto Kasse ohne Abzug"]; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl. 1995; § 346 Stichwort "Kasse, Kasse gegen Dokumente"; Palandt/Heinrichs, § 387 Rz.14; Staudinger/Gursky, § 387 Rz.173; eingehend auch Liesecke, WM 1978, Beil.3 S.8f.).
  • BGH, 21.06.1972 - VIII ZR 96/71

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Dem sind der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 61 [BGH 15.06.1954 - I ZR 6/53]) und der erkennende Senat (BGHZ 23, 131) für die dort zur Entscheidung stehende Klausel "netto Kasse gegen Rechnung und Verladepapiere" ausdrücklich gefolgt.
  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 126/57

    Rechtsmittel

    In einer solchen Barzahlungsklausel kann ein vertraglicher Ausschluß der gesetzlichen Aufrechnungsbefugnis liegen (RG WarnRspr 1916 Nr. 243; BGHZ 14, 61; 23, 131, 135; Urteil des Senats vom 26. Februar 1958, V ZR 99/56, S. 10).
  • VG Köln, 13.05.1965 - 1 K 547/65
    W. F.: BVerfGE 6, 309; DÖV 1957, 789; NJW 1957, 705; DVBl. 1957, 385; MDR 1957, 404; JZ 1957, 307.}} , kann hier dahingestellt werden, da sie von den Klägern nicht geltend gemacht worden ist und im übrigen ihnen § 22 Abs. 1 SchOG das Recht einräumt, das Kind in die Gemeinschaftsschule einer Nachbargemeinde zu schicken.
  • BGH, 13.05.1964 - VIII ZR 163/62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55   

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https://dejure.org/1957,629
BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1957 - I ZR 190/55 (https://dejure.org/1957,629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 827
  • MDR 1957, 354
  • GRUR 1957, 278
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die in der Rechtsprechung über den Bedeutungswandel von Beschaffenheitsangaben entwickelten Grundsätze (Kunstseide RGZ 128, 264 [268], Cupresa-Seide BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ) kommen daher im vorliegenden Falle für die allgemeine Bedeutung des Begriffes "stärken" nicht in Betracht, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat.
  • BGH, 18.01.1952 - I ZR 87/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • BGH, 28.11.1952 - I ZR 21/52

    Schwarze Listen

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • RG, 25.03.1930 - II 393/29

    1. Wann ist anzunehmen, daß sich die Umbildung eines allgemeinen Sprachgebrauchs

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die in der Rechtsprechung über den Bedeutungswandel von Beschaffenheitsangaben entwickelten Grundsätze (Kunstseide RGZ 128, 264 [268], Cupresa-Seide BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] ) kommen daher im vorliegenden Falle für die allgemeine Bedeutung des Begriffes "stärken" nicht in Betracht, wie ihn das Berufungsgericht festgestellt hat.
  • RG, 05.06.1935 - II 332/34

    1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 15.01.1957 - I ZR 190/55
    Die Begründung des Berufungsgerichts hat mit Recht auf die in solchen Fällen notwendige Interessenabwägung Wert gelegt und folgt damit den vom Senat in BGHZ 8, 142 [145], NJW 52, 417 angewandten Richtlinien (vgl. hierzu auch OGHZ I, 182 und RGZ 148, 114).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Ein Vernichtungsanspruch ist dagegen nur unter strengeren Voraussetzungen zu bejahen als im Markenrecht; er setzt - als ein Unterfall des Beseitigungsanspruchs - voraus, daß die von den Gegenständen ausgehende Gefahr weiterer Rechtsverletzungen nicht auf andere - mildere - Weise beseitigt werden kann (BGH, Urt. v. 15.1.1957 - I ZR 190/55, GRUR 1957, 278, 279 = WRP 1957, 273 - Evidur; Urt. v. 3.5.1963 - Ib ZR 93/61, GRUR 1963, 539, 542 = WRP 1963, 276 - echt skai; Urt. v. 3.5.1974 - I ZR 52/73, GRUR 1974, 666, 669 = WRP 1974, 400 - Reparaturversicherung; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., Einl. Rdn. 312; Retzer in Festschrift Piper [1996], S. 421, 426; Köhler in Großkomm.UWG, vor § 13 Rdn. B 144; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., Kap. 25 Rdn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 5 U 5/12

    Zur Wirksamkeit eines sog. E-Mail-"Disclaimers"; Schutz vor Veröffentlichung

    Der erwähnten Rechtsprechung zur Presse- und Bildberichterstattung liegt die allgemeine Erwägung zugrunde, dass sich die Abwehr einer Beeinträchtigung wie auch der Anspruch auf Abgabe einer die fortwirkende Beeinträchtigung beseitigenden Erklärung stets in den Grenzen des Zumutbaren halten muss, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen zu ziehen sind, und dass unter mehreren ausreichenden Mitteln der Abwehr nur das schonendste gewählt werden darf (BGH, Urt. v. 15. Januar 1957 -I ZR 190/55, NJW 1957, 827; Urt. v. 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, JZ 1960, 701).
  • BGH, 21.02.1989 - X ZR 53/87

    Verletzung eines Patents für ein Pflanzenbehandlungsmittel; Ansprüche des

    Vielmehr hat sich die Abwehr der Beeinträchtigung nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) im Rahmen dessen zu halten, was zur Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig und für den Schuldner zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 1957, 278, 279 - Evidur).
  • LG Berlin, 29.04.2011 - 103 O 198/10

    Zustimmung zur Strompreiserhöhung: Durch Schweigen?

    Maßnahmen, die dem Schuldner nicht zumutbar sind, scheiden aus (BGH GRUR 57, 278, 279 - Evidur; BGH GRUR 94, 630, 633 - Cartier-Armreif; BGH GRUR 98, 415, 416 - Wirtschaftsregister; BGH GRUR 02, 709, 711 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Der Klägerin ist in eine früheren Rechtsstreit (BGH GRUR 1957, 278 ff) untersagt worden, ihr Erzeugnis als "Stärke" oder "Dauerstärke" zu bezeichnen; dagegen darf sie nach dieser Entscheidung die Tätigkeit des Wäschesteifens als "starken" kennzeichnen.

    Nun werde zwar auch bei Verwendung der letzteren zulässigerweise von "stärken" gesprochen (BGH GRUR 1957, 278 ff - E.); ein nicht unerheblicher Teil der Hausfrauen verstehe aber auch heute noch unter "stärken" die Verwendung pflanzlicher Stärke.

  • OLG Karlsruhe, 31.10.1985 - 15 U 129/84

    Bereicherungsanspruch des Mieters bei auf den Vermieter übergegangenen

    Bei der hier gegebenen Vermietung von Gewerberaum ist dagegen ein solcher Ausschluss grundsätzlich zulässig, sofern sich nicht im Einzelfall aus der Gesamtgestaltung des Vertrages ein Verstoß gegen die guten Sitten nach § 138 BGB ergibt (BGH, NJW 67, 1223; NJW 59, 2163; NJW 57, 827).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Es ist zwar nicht zu verkennen, daß für die Klägerin nach Lage der Sache kein zwingender Grund gegeben war, die von der Beklagten beanstandete Handlungsweise sofort einzustellen; ein anderer Kaufmann würde in der gleichen Lage möglicherweise anders gehandelt haben, wie es beispielsweise in dem Falle geschehen ist, den die in GRUR 1957, 278, 279 veröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats ("Ev.") zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 20.12.1967 - Ib ZR 141/65

    Widerruf einer Zeitungsmeldung - Unrichtige, böswillige und leichtfertige

    Der Anspruch auf Widerruf kann der Klägerin allerdings nicht in dem von ihr begehrten Umfang - sei es des Hauptantrags oder des Hilfsantrags - zugebilligt werden; denn das Widerrufsverlangen darf sich nur auf die Beseitigung der fortwirkenden Schädigung beschränken und darf nicht darüber hinaus zu einer vermeidbaren Demütigung der Beklagten führen (BGH GRUR 1957, 278 - Evidur).
  • BGH, 27.04.1962 - I ZR 170/60

    Rechtsmittel

    Ferner hat es in diesem Zusammenhang zutreffend auch das von ihm bejahte erhebliche Verschulden der Beklagten berücksichtigt; denn bei einer Abwägung der beiderseitigen Interessen sind die nachteiligen Folgen einer öffentlichen Bekanntmachung dem Verletzer, der schuldhaft gehandelt hat, eher zuzumuten, als dem, den kein Verschulden trifft (vgl. dazu für den ähnlich liegenden Fall des Widerrufsanspruchs BGH GRUR 1957, 278, 279 - Evidur).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 110/60

    Deutsche Miederwoche

    Jedenfalls werden sowohl bei der Entscheidung über die Zuerkennung der Veröffentlichungsbefugnis als auch bei der Entscheidung über die Verurteilung zum Widerruf (oder zur Berichtigung) stets die Interessen beider Parteien sorgfältig gegeneinander abzuwügen sein (vgl. auch BGH GRUR 1956, 558, 563 - Regensburger Karmelitengeist - GRUR 1957, 234, 236/237 - Taeschner - GRUR 1957, 278, 279 - Evidur -).
  • BGH, 08.11.1960 - I ZR 99/59

    Unterlassungsanspruch bei geschäftlicher Verleumdung - Unrichtigkeit einer Angabe

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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56   

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https://dejure.org/1957,1806
BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56 (https://dejure.org/1957,1806)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1957 - VIII ZR 277/56 (https://dejure.org/1957,1806)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1957 - VIII ZR 277/56 (https://dejure.org/1957,1806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 827
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
    Der Grundsatz, daß der Anspruch auf Vergütung für einen sachenrechtlichen Rechtsverlust im Zeitpunkt des Eintritts dieses Rechtsverlusts (z.B. mit der Vollendung eines Bauwerks oder mit der Einstellung des Weiterbaus unter gleichzeitiger Überlassung an den Grundeigentümer) entsteht (BGHZ 10, 171, 180), hindert die Partner eines Miet- oder Pachtvertrages nicht, zu vereinbaren, daß ein entsprechender Anspruch erst in einem späteren Zeitpunkt (z.B. bei Beendigung des Vertragsverhältnisses) entstehen soll.

    Entgegen der Ansicht der Revision steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 171 [179/180] und Urteil vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - in NJW 1954, 265).

  • BGH, 14.07.1953 - IV ZR 54/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
    Im Hinblick auf eine Anregung des Revisionsbeklagten, der insoweit auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1953 - IV ZR 54/53 - (LM Nr. 12 zu § 561 ZPO) verweist, sei hervorgehoben, daß es nicht zu beanstanden ist, wenn das Berufungsgericht den Zeitwert nur als einen Anhaltspunkt für die Bemessung der Entschädigung betrachtet und die Auffassung ablehnt, die Entschädigung müsse dem Zeitwert entsprechen.
  • BGH, 23.10.1953 - V ZR 38/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
    Entgegen der Ansicht der Revision steht diese Auslegung nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 10, 171 [179/180] und Urteil vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 - in NJW 1954, 265).
  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
    Die ihr ungünstige, allein zu einem sinnvollen Ergebnis führende Auslegung der § § 3 und 8 muß die Beklagte auch unter dem allgemeinen Gesichtspunkt hinnehmen, daß sie für den Vertrag ein Formular gewählt hat, dessen Unklarheit die Auslegung erfordert, und daß sie sich klarer hätte ausdrücken können (BGHZ 5, 111).
  • BGH, 16.02.1951 - V ZR 17/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1957 - VIII ZR 277/56
    Die Bemerkung der Revision, daß im Vorprozeß der Bundesgerichtshof im Urteil vom 16. Februar 1951 - V ZR 17/50 - auf den § 3 hingewiesen hat, führt nicht weiter; und zwar schon deshalb nicht, weil in jenem Urteil unter Nr. 4 Abs. 1 der Entscheidungsgründe über die Bedeutung des § 3 nichts Abschließendes gesagt, vielmehr nur - also noch dazu in ganz anderer Beziehung - dahingestellt geblieben ist, ob § 3 sich nur auf die nach Abschluß des zweiten Vertrags fertiggestellten "Neuanlagen" beziehe, ob also § 3 in diesem Sinne "so harmlos" sei, wie das Oberlandesgericht in seinem damals vom Kläger mit der Revision angegriffenen Urteil angenommen habe.
  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 193/58

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat ist schon in dem Urteil vom 26. Februar 1957 - VIII ZR 227/56 (NJW 1957, 827) davon ausgegangen, daß Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und Erbauer über eine Vergütung der Bereicherung die gesetzliche Ausgestaltung des § 951 ausschließe.
  • BGH, 18.12.1968 - VIII ZR 29/68

    Vermieterhaftung bei Grundstücksveräußerung

    Mit der Frage der Umstellung einer Forderung auf Entschädigung für Bauten, die von einem Mieter oder Pächter vor der Währungsreform errichtet waren, hat der erkennende Senat sich bereits in den Urteilen vom 26. Februar 1957 (VIII ZR 277/56 - LM BGB § 951 Nr. 9) und vom 30. Mai 1962 (VIII ZR 73/61 - LM BGB § 951 Nr. 15 = BGHWarn 1962, Nr. 134) befaßt.
  • BGH, 14.11.1962 - V ZR 183/60

    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunktes zur Berechnung der Entschädigungshöhe für

    Das Berufungsgericht erörtert allerdings nur die Frage, ob zwischen dem Kläger und seinem Vater eine Vereinbarung über den Zeitpunkt der Höhe des Wertersatzes (Beendigung des Leihverhältnisses statt Vollendung des Baues) zustandegekommen sei, und nicht die Möglichkeit, durch Vertrag die Entstehung des Bereicherungsanspruchs hinauszuschieben, wie dies in der damals schon veröffentlichten (NJW 1957, 827, zitiert Palandt, BGB 18. Aufl. § 951 Anm. 2 = LM BGB § 951 Nr. 9) Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Februar 1957, VIII ZR 277/56 aufgezeigt worden ist.
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 185/61
    Die Revision ist der Auffassung, ein Ersatzanspruch wegen des Eigentumsverlustes durch den Einbau der Anlagen sei nicht schon zur Zeit des Einbaues entstanden, weil die Vertragsparteien zulässigerweise (BGH-Urteil vom 26. Februar 1957, VIII ZR 277/56, LM BGB § 951 Nr. 9 = NJW 1957, 827) die Entstehung des Ersatzanspruchs bis zu der Erklärung des Fiskus, er übernehme die Anlagen, hinausgeschoben hätten.
  • BGH, 13.12.1961 - V ZR 71/60

    Rechtsmittel

    Die Parteien könnten jedoch vereinbaren (BGH Urteil vom 26. Februar 1957 VIII 277/56 LM BGB § 951 Nr. 9 = NJW 1957, 827), daß der Ersatzanspruch nicht mit der Vollendung der Errichtung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen solle.
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