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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57   

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https://dejure.org/1958,564
BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,564)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1958 - VII ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,564)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1958 - VII ZR 84/57 (https://dejure.org/1958,564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 15
    Nachweis der Unrichtigkeit von Stundenzetteln

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1535
  • MDR 1958, 682
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 274/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57
    Ebensowenig kann das ausgesprochene oder unterstellte Anerkenntnis nur als reines Beweisanzeichen für das Bestehen der Schuld oder die Richtigkeit der Nachweise angesehen werden; denn in diesem Falle wäre die Vorschrift fast bedeutungslos, zumal sich auch die Verteilung der Beweislast alsdann nicht ändern würde (Urteil des Senats VII ZR 274/56 vom 28. März 1957).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57
    Wenn das Kammergericht dieses Gutachten wegen der sich daraus ergebenden Mängel für unbrauchbar ansah, so hätte es einen anderen Sachverständigen beauftragen müssen (BGH MDR 1953, 605); daß es ausreichende eigene Sachkunde besessen hat, ist bei den ein ausgesprochenes Sondergebiet betreffenden Fragen nicht anzunehmen, ergibt sich auch nicht aus dem Urteil.
  • BGH, 30.01.1958 - VII ZR 79/57
    Auszug aus BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57
    Eine solche vertragliche Regelung der Beweislast wäre an sich möglich gewesen (Urteil des Senats VII ZR 79/57 vom 30. Januar 1958).
  • RG, 20.11.1936 - VII 111/36

    Unter welchen Voraussetzungen unterliegt die Auslegung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1958 - VII ZR 84/57
    Denn der Geltungsbereich solcher Abkommen würde sich, ebenso wie der der "Besonderen Bedingungen", auf den Bezirk des Kammergerichts beschränken und damit der uneingeschränkten Auslegung durch den Senat entzogen sein (RGZ 153, 62).
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 17 U 96/01

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Darlegungs- und Beweislastverteilung bei

    Grundsätzlich genügt ein Auftragnehmer seiner Darlegungslast, wenn er durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens oder gegebenenfalls durch ein nachträgliches Aufmaß belegt, dass der angegebene Arbeitsaufwand in einem derartigen Missverhältnis zu den tatsächlich ermittelten Leistungen steht, dass daraus zwingend auf die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel zu schließen ist (vgl. BGH, BauR 1970, 339; NJW 1958, 1535; OLG Hamm a.a.O.; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rdn. 1215; Nicklisch/Weik, VOB 2. Aufl., § 15 VOB/B Rdn. 29).
  • OLG Koblenz, 22.08.2012 - 5 U 578/12

    Auslegung eines Schuldanerkenntnisses hinsichtlich der Person des Empfängers

    Es ist ständige Rechtsprechung, dass ein deklaratorisches Anerkenntnis vorhandene Einwendungen abschneidet - es sei denn, der Anerkennende kann beweisen, dass sie ihm bei der Abgabe unbekannt waren und er auch nicht damit rechnete (BGH NJW 1958, 1535 ; Sprau in Palandt, BGB , 71. Aufl., § 781 Rn. 4).
  • OLG Celle, 22.04.2003 - 7 U 28/03

    Bemessung des Vergütungsanspruchs eines Unternehmers für Arbeitszeit und

    Abgezeichnete Stunden- und Materialzettel haben die Wirkung eines deklaratorischen Anerkenntnisses (BGH BauR 1970, 239 in Bestätigung von BGH NJW 1958, 1535).
  • BGH, 28.09.1970 - VII ZR 228/68

    Rechtsnatur der Bestätigung von Stundenlohnzetteln

    Die unterschriebenen Regielisten wertet es gemäß § 15 Nr. 5 VOB (B) - deren Bestimmungen die Parteien dem Bauvertrag zugrunde gelegt haben - zutreffend als sog. bestätigende Schuldanerkenntnisse (BGH NJW 1958, 1535).
  • KG, 09.08.2002 - 7 U 203/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Stundenlohnarbeiten und für Mängel und

    Der Auftraggeber kann darüber hinaus nachträglich die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Angaben in den Zetteln nicht zutreffen und dass er dies bei Abgabe seiner Anerkenntniserklärung weder wusste noch damit rechnen konnte (BGH, NJW 1958, 1535 ; Leinemann/Schliemann, VOB -B, § 15 Rdn. 30).
  • BGH, 24.10.1966 - VII ZR 92/64

    Anfechtung eines gemeinsamen Aufmaßes; Anerkennung von Stundenlohnzetteln

    Die Auffassung des Berufungsgerichts von der Bedeutung der vom Architekten gegengezeichneten Stundenlohnzettel geht allerdings über die vom erkennenden Senat (NJW 1958, 1535) entwickelten Grundsätze hinaus.
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1958 - V BLw 57/57   

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https://dejure.org/1958,850
BGH, 03.07.1958 - V BLw 57/57 (https://dejure.org/1958,850)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1958 - V BLw 57/57 (https://dejure.org/1958,850)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1958 - V BLw 57/57 (https://dejure.org/1958,850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 92
  • NJW 1958, 1535
  • MDR 1958, 675
  • DNotZ 1959, 139
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1956 - IV ZR 16/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1958 - V BLw 57/57
    Dieser Wert entspricht dem Kaufpreis, der unter normalen Verhältnissen bei einem Verkauf des Grundstücks zu erzielen war, also nicht dem durch Preisbildungsvorschriften begrenzten Verkaufswert, sondern dem möglicherweise darüber hinausgehenden inneren Wert (vgl. BGHZ 13, 45 sowie Urteil vom 20. Juni 1956, IV ZR 16/56, LM BGB § 2311 Nr. 4).
  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 146/53

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus BGH, 03.07.1958 - V BLw 57/57
    Dieser Wert entspricht dem Kaufpreis, der unter normalen Verhältnissen bei einem Verkauf des Grundstücks zu erzielen war, also nicht dem durch Preisbildungsvorschriften begrenzten Verkaufswert, sondern dem möglicherweise darüber hinausgehenden inneren Wert (vgl. BGHZ 13, 45 sowie Urteil vom 20. Juni 1956, IV ZR 16/56, LM BGB § 2311 Nr. 4).
  • BGH, 10.05.1984 - BLw 2/83

    Nachträgliche Erweiterung der sofortigen Beschwerde im

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 28, 92, 94 ff [BGH 03.07.1958 - V BLw 57/57] = RdL 1958, 236 m. ablehn. Anm. Wöhrmann S. 255; 59, 166, 168; a.A.: Lange/Wulff, HöfeO, 6. Aufl., § 13 Anm. 174 m.Fußn. 1; Wöhrmann, Landwirtschaftsrecht, 2. Aufl. § 13 HöfeO Rdn. 44 f m.w.N.), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, kommt es für die Bemessung der Grenze von 1/10 des Einheitswerts bei dem veräußerten Grundstück jedoch nicht auf den steuerlichen Einheitswert, sondern auf den Verkehrswert an.

    Diese Ansicht ist mit § 17 Abs. 2 HöfeO, der beide Fallgestaltungen gleichstellt (vgl. BGHZ 28, 92, 98) [BGH 03.07.1958 - V BLw 57/57], nicht vereinbar.

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 14/75

    Rechtsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung im Höferecht -

    Die Rechtsbeschwerde meint, das Oberlandesgericht sei bei dieser Entscheidung von dem Senatsbeschluß vom 3. Juli 1958 - V BLw 57/57 - (BGHZ 28, 92, 94 f.) abgewichen: Der bei einer Veräußerung von Hofgrundstücken für den Anspruch auf Ergänzung der Abfindungen in Betracht kommende Grundstückswert sei der Verkehrswert im Zeitpunkt des Erbfalls; deshalb komme es auf den Erlös von mehr als einer Million DM nicht an.

    Die Rechtsbeschwerde sieht insoweit wiederum eine Abweichung von dem Senatsbeschluß vom 3. Juli 1958 (BGHZ 28, 92, 94 f), da "nicht der Verkaufswert, also der erzielte Preis, sondern der Verkehrswert im Zeitpunkt des Erbfalles" maßgeblich sei.

    Damit hat es den in BGHZ 28, 92, 94 f. niedergelegten Grundsätzen entsprochen.

  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 2/76

    Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls - Berechnung des Pflichtteils nach

    Der Berechnung des Anspruchs nach § 13 Abs. 1 HöfeO aF ist der Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls, nicht aber der später erzielte Verkaufserlös zugrunde zu legen (Ergänzung zu BGHZ 28, 92 und BGH RdL 1975, 188).

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Auseinandersetzung nach § 13 Abs. 1 HöfeO a.F. auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen ist (vgl. insbesondere BGHZ 28, 92; Beschlüsse vom 11. Juli 1972 - V BLw 7/72 = Agrarrecht 1972, 418 und vom 18. April 1975 - V BLw 27/74 = RdL 1975, 188, 190; a.A. Scheyhing, HöfeO 1967, § 13 Anm. 40 und von Lüpke, AgrarR 1974, 8, 9).

  • BGH, 07.10.1958 - V BLw 27/58

    Miterben des Hoferben

    Bei der Berechnung dieser Ansprüche ist das Beschwerdegericht der Ansicht des Amtsgerichts nicht gefolgt, das von dem im Jahre 1956 erzielten Kaufpreis ausgegangen ist; es hat vielmehr zutreffend den Verkehrswert im Zeitpunkt des Erbfalls für maßgebend gehalten (vgl. hierzu den zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des Senats vom 3. Juli 1958, V BLw 57/57).
  • BGH, 11.07.1972 - V BLw 7/72

    Ausgleichsanspruch des Miterben nach der Höfeordnung

    Es hat dabei ohne Rechtsirrtum unter dem Wert der veräußerten Grundstücke den Verkehrswert und nicht den Einheitswert verstanden (vgl. BGHZ 28, 92, 98) [BGH 03.07.1958 - V BLw 57/57].
  • BGH, 07.07.1960 - V BLw 33/59

    Ausgleichsansprüche beim Erwerb eines Ersatzhofes

    Einer Stellungnahme zu der Frage, ob im Falle des § 13 Abs. 2 HöfeO unter dem Wert des veräußerten Grundstücks der Verkehrswert (vgl. BGHZ 28, 92 = RdL 1958, 236) oder, wie das Beschwerdegericht meint, der Einheitswert zu verstehen ist, bedarf es im gegenwärtigen Verfahren nicht.
  • BGH, 03.02.1959 - V BLw 28/58

    Veräußerung von Hofesgrundstücken (§ 13 HöfeO)

    Dieser Wert entspricht, wie der Senat im Beschluß vom 3. Juli 1958 (BGHZ 28, 92, 98 mit Hinweis auf BGKZ 13, 45 und das Urteil vom 20. Juni 1956, IV ZR 16/56, LM BGB § 2311 Nr. 4 = RdL 1956, 272) ausgeführt hat, dem Kaufpreis, der unter normalen Verhältnissen bei einem Verkauf der Grundstücke zu erzielen war, also nicht dem durch Preisbildungsvorschriften begrenzten Verkaufswert, sondern dem möglicherweise darüber hinausgehenden inneren Wert; besondere Umstände, die zu einem höheren Verkaufserlös geführt haben, müssen dabei außer Betracht bleiben (vgl. auch OLG Hamm RdL 1958, 180).
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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1958 - V ZR 138/55   

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https://dejure.org/1958,3470
BGH, 02.07.1958 - V ZR 138/55 (https://dejure.org/1958,3470)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1958 - V ZR 138/55 (https://dejure.org/1958,3470)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1958 - V ZR 138/55 (https://dejure.org/1958,3470)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1535 (Ls.)
  • MDR 1958, 673
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.11.1927 - II 523/26

    Offene Handelsgesellschaft; Auseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 02.07.1958 - V ZR 138/55
    Ergäbe sich nämlich aus ihnen die Unzulässigkeit einer Aufrechnung, so wäre die unvermeidliche Folge, daß das Zurückbehaltungsrecht des Beklagten bestehen bliebe; denn die Klägerin könnte es auch dadurch, daß sie ihrerseits wegen ihrer Schadensersatzforderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machte, nicht aus dem Felde schlagen (RGZ 118, 295, 299 f).
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Denn wie auch das Urteil nicht verkennt, erfolgte diese Zusicherung nur "unter der Voraussetzung des Zug um Zug zu zahlenden Kaufpreises", aber zu einer derartigen Einschränkung war die Klägerin, da sie nach dem Vertrag vor zuleisten hatte, nicht berechtigt; und selbst wenn man dabei in Rechnung stellten wollte, daß die Zahlungsverbindlichkeit der Beklagten damals bereits fällig war, liefe das Vorgehen der Klägerin zum mindesten auf den Versuch hinaus, ein Zurückbehaltungsrecht - um ein solches handelt es sich bei der Einrede des nichterfüllten Vertrages (RGZ 149, 321, 328) - durch ein anderes Zurückbehaltungsrecht aus dem Felde zu schlagen, was nicht angängig wäre (Urteil des erkennenden Senats vom 2. Juli 1958, V ZR 138/55, WH 1958, 1084, 1086; vgl. auch RGZ 120, 193, 196).
  • BGH, 02.07.1958 - V ZR 287/56

    Rechtsmittel

    Auch in dem Urteil des Senats V ZR 138/55, das mit dem gegenwärtigen verkündet wurde, ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz-Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Mai 1955, 5 U 434/54 - in ähnlich gelagertom Fall die Aktivlegitimation der Bundesrepublik angenommen worden.
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