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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58   

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BGH, 08.10.1959 - VII ZR 87/58 (https://dejure.org/1959,110)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1959 - VII ZR 87/58 (https://dejure.org/1959,110)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1959 - VII ZR 87/58 (https://dejure.org/1959,110)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 31, 43
  • NJW 1959, 2213
  • MDR 1960, 43
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.01.2022 - III ZR 195/20

    Beweiserhebung: Hinweispflicht des Gerichts vor Verwertung einer dem Internet

    Ein Hinweis kann nur dann unterbleiben, wenn es sich um Umstände handelt, die den Parteien ohne Weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen (Fortführung von BGH, Urteile vom 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58, BGHZ 31, 43, 45 und vom 6. Mai 1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123; Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 84/19, NJW-RR 2020, 868 Rn. 15).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zB BGH, Urteile vom 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58, BGHZ 31, 43, 45; vom 6. Mai 1993 - I ZR 84/91, NJW-RR 1993, 1122, 1123; vom 14. Mai 2013 - II ZR 76/12, NJW-RR 2013, 1013 Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 84/19, NJW-RR 2020, 868 Rn. 15) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. zB BVerfG, Beschluss vom 17. September 2020 - 2 BvR 1605/16, r+s 2021, 302 Rn. 15) darf ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen zugrunde legen, ohne den Parteien vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern.

    Ein Hinweis kann nur dann unterbleiben, wenn es sich um Umstände handelt, die den Parteien ohne Weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1959 aaO; Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., § 291 Rn. 3).

  • BGH, 06.04.2017 - I ZB 23/16

    Schiedsvereinbarungen in Gesellschaftsverträgen von Personengesellschaften:

    Diese Voraussetzung ist vom Antragsteller darzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58, BGHZ 31, 43, 46 ff.).

    Vor dem Oberlandesgericht fehlender Vortrag zur Begründung einer Gehörsverletzung durch das Schiedsgericht kann vor dem Rechtsbeschwerdegericht nicht mehr nachgeholt werden (vgl. BGHZ 31, 43, 49).

  • BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

    Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

    bei dessen Gewährung möglicherweise anders ausgefallen wäre (BGH 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58 - BGHZ 31, 43; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge aaO § 74 Rn. 38 f. mwN).
  • BGH, 11.11.1982 - III ZR 77/81

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Allgemein ist anerkannt, daß Schiedsgerichte rechtliches Gehör im wesentlich gleichen Umfang wie staatliche Gerichte zu gewähren haben (BGHZ 31, 43, 45; Stein/Jonas/Schlosser ZPO, 20. Aufl. § 1034 Rdn. 11; Rosenberg/Schwab a.a.O. S. 1118; Thomas/Putzo ZPO 12. Aufl. Einl. I 4 a aa).

    Sie müssen auch zu allen Tatsachen und Beweismitteln Stellung nehmen können, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt (BGHZ 31, 43, 45 m.Nachw.).

    Diese für staatliche Gerichte maßgebenden Grundsätze gelten entsprechend für Schiedsgerichte (BGHZ 31, 43, 46; BGH Urteile vom 24. September 1962 - VII ZR 89/61 - KTS 1962, 240, 241 und vom 26. Oktober 1972 - VII ZR 232/71 = Warn 1972 Nr. 241 unter II a; Habscheid, KTS 1963, 1, 9).

    Der Bundesgerichtshof hat dementsprechend eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör verneint, wenn ein Schiedsgericht § 139 ZPO nicht beachtet (BGH Urteil vom 8. Oktober 1959 - VII ZR 87/58 = WM 1959, 1373, 1375 - insoweit nicht mitabgedruckt in BGHZ 31, 43; ebenso Schwab a.a.O. S. 100).

    Unter diesen Umständen kann offenbleiben, ob die Klägerin, was ihre Aufgabe gewesen wäre (BGHZ 31, 43, 48; Senatsurteil vom 22. März 1979 - III ZR 17/78 = WM 1979, 1006, 1007) ausreichend dargetan hat, daß der Schiedsspruch auf dem von ihr geltend gemachten Verfahrensfehler beruht oder mindestens beruhen kann.

  • BGH, 12.07.1990 - III ZR 174/89

    Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs; Einwendungen gegen den Anspruch

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß das Schiedsgericht im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht gehalten ist, den Parteien seine Rechtsansicht mitzuteilen und sie zur Außerung hierzu aufzufordern (BGHZ 31, 43, 46).
  • BGH, 24.09.1962 - VII ZR 89/61

    Auswertung von Lizenzrechten für die Herstellung von Dächern und Decken in

    Vielmehr hatten sie die Grundsätze einzuhalten, auf die in keinem geordneten Gerichtsverfahren verzichtet werden kann (u.a. RGZ 119, 29; Urt.d.Sen. v. 8. Oktober 1959 VII ZR 87/59, in BGHZ 31, 43 insoweit nicht abgedruckt).

    Nach den von der Rechtsprechung hierzu aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, sich zu dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu dem Beweisergebnis Stellung zu nehmen (u.a. BGHZ 3, 214 und 31, 43).

    Vielmehr handelte es sich bei diesen Ergebnissen um eine Wertung, über die sich das Schiedsgericht nicht mit den Parteien gesondert auseinanderzusetzen hatte; zur Führung eines "Rechtsgesprächs" mit ihnen war es nicht verpflichtet (BGHZ 31, 43, 46).

    Wie bereits erwähnt, hat die Partei, die die Aufhebung des Schiedsspruchs verlangt, die Voraussetzungen dafür zu behaupten und zu beweisen (BGHZ 31, 43, 48).

  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Die Entscheidung der Vorinstanz beruht auf der allgemeinkundigen Tatsache (vgl. dazu: Beschluß des Bundessozialgerichts vom 31. Oktober 1978, NJW 1979, 1063 f.; ferner BGHZ 31, 43 [45]), "daß Indira Gandhi nunmehr wieder entscheidenden Einfluß auf die Innenpolitik Indiens ausübt".
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 232/71

    Bewertung einer Anwaltspraxis

    a) Nach den von der Rechtsprechung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Schiedsverfahren aufgestellten Grundsätzen muß den Parteien Gelegenheit gegeben werden, alles ihnen'erforderlich Erscheinende vorzutragen, sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt zu äußern und zu einem eventuellen Beweisergebnis Stellung zu nehmen (BGHZ 3, 215; 31, 43, 45; BGH KTS 1962, 240; WM 1963, 944).

    Das Schiedsgericht ist auch nicht zur Führung eines "Rechtsgesprächs" verpflichtet (BGHZ 31, 43, 46; BGH KTS 1962, 240).

  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 7/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

    Ein solcher Hinweis braucht nur dann nicht gegeben zu werden, wenn es sich um Umstände handelt, die allen Beteiligten ohne weiteres gegenwärtig sind und von deren Entscheidungserheblichkeit sie wissen; denn in einem solchen Falle kann angenommen werden, daß die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Äußerung haben (BGHZ 31, 43, 45; BGH, Urt. v. 28.09.1965 - VI ZR 88/64, VersR 1965, 1153; BVerwG NVwZ 1983, 99).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZB 33/06

    WEST

    Denn in einem solchen Fall kann angenommen werden, dass die Beteiligten auch ohne einen ausdrücklichen Hinweis hinreichende Gelegenheit zur Stellungnahme haben (BGHZ 31, 43, 45; BGH GRUR 1997, 637, 638 - Top Selection).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 16/84

    Einigung auf die Anwendung deutschen Verfahrensrechts im Verfahren vor dem

  • BGH, 18.01.1990 - III ZR 269/88

    Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Mitwirkung eines juristischen

  • OLG Zweibrücken, 26.02.2001 - 3 W 272/00

    Beruhensfrage bei Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • BGH, 15.06.1967 - III ZR 17/66

    Bindungswirkung der Festsetzungen eines Bebauungsplans im Enteignungsverfahren;

  • BGH, 15.01.2009 - III ZB 83/07

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs

  • BGH, 03.07.1975 - III ZR 78/73

    Bestellung eines Schiedsrichters

  • OLG Stuttgart, 30.07.2010 - 1 Sch 3/10

    Vollstreckbarerklärungsverfahren für einen Schiedsspruch: Einwand der Aufhebung

  • BGH, 30.01.1997 - I ZB 3/95

    "Top-Selection"; Einführung von Anschauungsbeispielen in das Verfahren;

  • BGH, 01.04.1987 - IVb ZR 41/86

    Unterhaltsanspruch des im Ausland lebenden geschiedenen Ehegatten

  • BFH, 05.11.2001 - VIII B 16/01

    Bauarbeitenkosten - Domizilgesellschaft - Betriebsausgaben -

  • OLG Köln, 21.11.2008 - 19 Sch 12/08

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung

  • BGH, 29.09.1983 - III ZR 213/82

    Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch - Anforderungen an einen Schiedsspruch

  • BSG, 16.04.2018 - B 9 V 8/18 B

    Anerkennung von Erfrierungen als Folge einer Wehrdienstbeschädigung

  • BGH, 20.05.1963 - VII ZR 222/61

    Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs - Vorliegen eines gültigen

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 4 Sch 4/15

    Gerichtliche Überprüfung eines Schiedsspruchs

  • BGH, 28.09.1965 - VI ZR 88/64

    Umfang der Grundsätze hinsichtlich der Gewährung rechtlichen Gehörs - Einbindung

  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 17 Sch 3/01

    Schiedsgerichtsverfahren: Mündlichkeit und rechtliches Gehör im Schiedsverfahren

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2007 - 4 Sch 2/06

    Aufhebung eines Schiedsspruches wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LAG Hamm, 02.11.2006 - 8 Sa 1332/05

    Kündigung; Diebstahl; eingeschränkte Schuldfähigkeit; Sachverständigengutachten;

  • VerfGH Berlin, 14.02.2005 - VerfGH 15/00
  • BGH, 17.12.1980 - VIII ZB 51/80

    Feriensache - Miete - Pacht - Abgrenzung von Miete und Pacht

  • BGH, 22.11.1965 - VII ZR 191/63

    C.i.C-Haftung wg. lückenhafter Angaben im Leistungsverzeichnis

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 44/89

    Vertragsauslegung durch Schiedsgericht - Voraussetzung für Aufhebung eines

  • OLG Naumburg, 04.03.2011 - 10 Sch 4/10

    Anerkennung und Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Schiedsspruchs:

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1999 - 13 S 819/98

    Rechtliches Gehör im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - Beiziehung und

  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 8/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

  • BGH, 19.06.1997 - I ZB 9/95

    "Active Line"; Eintragungsfähigkeit einer Marke; Entscheidung durch eine Beamtin

  • BVerfG, 13.06.1990 - 2 BvR 673/90

    Verfassungsrechtliche Pflichten des Zivilgerichts bei Nichtzustandekommen eines

  • BGH, 06.12.1965 - VII ZR 149/63

    Geltendmachung der unrichtigen Widergabe von Zeugenaussagen bei einem

  • BVerfG, 22.02.1996 - 1 BvR 1475/95
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 17/78

    Benachrichtigung der Parteien von der Verlegung des Verkündungstermins - Prüfung

  • BSG, 18.03.1970 - 1 RA 55/66

    Erwerbsunfähigkeit - Begriffsbestimmung - Vorhandene Teilzeitarbeitsplätze -

  • BGH, 20.03.1968 - VIII ZR 52/66

    Zugrundelegung einer unrichtigen Vergleichsmiete bei Ermittlung der ortsüblichen

  • BGH, 11.06.1970 - VII ZR 152/68

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Anforderungen an einen

  • BGH, 10.02.1966 - VII ZR 118/64

    Klage auf Vergütung der Errichtung eines Wohnhauses - Ablehnung eines

  • BGH, 12.07.1965 - VII ZR 122/63

    Vollstreckbarkeit eines Schiedsvertrags - Wirksamkeit eines Schiedsvertrags -

  • OLG Bremen, 20.07.2011 - Sch 2/11
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58   

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https://dejure.org/1959,432
BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - I ZR 96/58 (https://dejure.org/1959,432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2213 (Ls.)
  • MDR 1960, 373
  • GRUR 1959, 544
  • GRUR 1959, 606
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (17)

  • RG, 09.02.1937 - II 162/36

    Verstößt es gegen die Zugabeverordnung vom 9. März 1932, wenn ein Gaswerk durch

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Dieses Erfordernis eines inneren Zusammenhangs zwischen dem Hauptrechtsgeschäft und dem Nebenrechtsgeschäft ist auch in der Rechtsprechung des Reichsgerichts nicht als entbehrlich bezeichnet worden; insbesondere widmet die vom Berufungsgericht angezogene Entscheidung RGZ 154, 28, 35 - "Freigas" - seinem Nachweis längere Ausführungen.

    Übrigens ist das Reichsgericht in keiner der späteren Entscheidungen auf diese Nebenbemerkung zurückgekommen; insbesondere läßt die Begriffsbestimmung des vorerwähnten Urteils RGZ 154, 28, 35 eine klare Abwendung von jener mehr theoretischen Hilfserwägung des "Taschenmerkbuch"-Urteils erkennen.

  • RG, 24.06.1939 - II 190/38

    Zum Begriff der Warenprobe.

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Erst recht kann die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsansicht nicht auf RGZ 160, 385, 388 gestützt werden, weil dort gar kein Verstoß gegen die Zugabeverordnung angenommen worden ist; vielmehr ist die kostenlose Verteilung wertvoller Sperrwickler an Friseure allein als eine sittenwidrige Handlung im Sinne des § 1 UWG angesehen worden.

    Diese Rechtsansicht fußt offenbar auf der Rechtsprechung des Reichsgerichts, welches vor allem in RGZ 160, 385, 389 einen derartigen Rechtsgrundsatz formuliert hatte.

  • BGH, 29.04.1958 - I ZR 56/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Ferner ist in GRUR 1959, 31 - "Feuerzeug" ausgesprochen worden, daß die aus besonderen Anlässen geschehene unentgeltliche Abgabe von Gebrauchsartikeln an Kunden dann nicht als wettbewerbswidrig anzusehen ist, wenn diese Gegenstände nach ihrem Wert und der ganzen Art der bestehenden Geschäftsbeziehungen nicht geeignet erscheinen, den Kunden in seinen geschäftlichen Entschließungen unsachlich zu beeinflussen.

    Es ist hierbei von der Rechtsprechung auszugehen, daß bei jedem Handeln in Wettbewerbsabsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Beklagte solange keine Bedenken tragen wird, das beanstandete Wettbewerbsmittel bei sich bietender Gelegenheit wiederum anzuwenden, als nicht sein späteres Verhalten sichere Garantien zugunsten des oder der Verletzten bietet (BGH in GRUR 1955, 342, 345; GRUR 1959, 31, 33).

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 205/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Bei anderen Schenkaktionen, bei denen das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Hauptgeschäft eindeutig fehlte, ist sogar die Anwendung der Zugabeverordnung als zu fernliegend gar nicht erst erörtert worden (BGHZ 23, 365 - "Suwa;" BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; BGH in GRUR 1957, 600 - "Westfalen-Blatt").

    Der Senat hat diese Rechtsprechung des Reichsgerichts in den Entscheidungen BGHZ 23, 365 - "Suwa"; BGH in GRUR 1957, 363 - "Sunil"; GRUR 1957, 600 - "Westfalenblatt", weiterentwickelt.

  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 130/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    In den Tatsacheninstanzen hat die Klägerin keine Einzelangaben darüber machen können, inwiefern etwa das von der Beklagten eingesetzte Werbemittel den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen und dadurch zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten (vgl. BGH in GRUR 1959, 285 = "Bienenhonig") in sich tragen könnte.
  • BGH, 15.12.1953 - I ZR 146/52

    Zugabeverordnung. Kundenzeitschrift

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Auch die Rechtsprechung des Senats hat an dem Erfordernis festgehalten, daß die Gewährung der Zugabe, ohne daß ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang zwischen der Gewährung der Nebenleistung und dem Abschluß des Hauptgeschäfts bestehen müßte, "in äußerlich erkennbarer Weise Beziehung zu einer Hauptware haben muß" (vgl. BGHZ 11, 286, 289 [BGH 15.12.1953 - I ZR 146/52] - "Kundenzeitschrift").
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 12/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Es ist hierbei von der Rechtsprechung auszugehen, daß bei jedem Handeln in Wettbewerbsabsicht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß der Beklagte solange keine Bedenken tragen wird, das beanstandete Wettbewerbsmittel bei sich bietender Gelegenheit wiederum anzuwenden, als nicht sein späteres Verhalten sichere Garantien zugunsten des oder der Verletzten bietet (BGH in GRUR 1955, 342, 345; GRUR 1959, 31, 33).
  • BGH, 24.06.1955 - I ZR 178/53

    GEMA-Aufschlag

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58
    Insbesondere genügen bloße Beteuerungen im Prozeß nicht, die Wiederholungsgefahr zu beseitigen, erst recht nicht, wenn zugleich der Antrag, die Klage als materiellrechtlich unbegründet abzuweisen, aufrechterhalten wird (BGHZ 1, 194, 199 [BGH 16.02.1951 - I ZR 73/50] ; 1, 241, 248 [BGH 06.03.1951 - I ZR 40/50] ; BGH in GRUR 1955, 549, 552).
  • BGH, 16.02.1951 - I ZR 73/50

    Patentverletzung. Verfahrenspatent

  • BGH, 28.01.1955 - I ZR 88/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 182/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.07.1952 - I ZR 155/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.03.1951 - I ZR 40/50

    Übertragung eines Warenzeichens

  • BGH, 07.10.1958 - I ZR 62/57

    Rechtsmittel

  • RG, 10.12.1935 - II 247/35

    1. Erfordert der Begriff der Zugabe, daß sie in untrennbarem zeitlichen und

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Für die Anwendung der Zugabeverordnung fehlt es an dem erforderlichen Zusammenhang der Werbegabe mit einem Hauptgeschäft (BGH GRUR 1959, 544, 545 - Modenschau); die Annahme eines Verstoßes gegen das Rabattgesetz scheitert daran, daß kein Kauf- oder Tauschgeschäft gegeben ist, bei dem von einem "Preise" ein Nachlaß angekündigt oder gewährt wird (RG GRUR 1938, 207 - Persil; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Auflage, Anm. 6 und 43 zu § 1 Rabattgesetz).

    Das aber ist keine Besonderheit der Beurteilung dieser speziellen Werbemethode, sondern entspricht der bisherigen Rechtsprechung, die sowohl für die Verteilung von Originalware, als auch für die im Rahmen der sogenannten reinen Aufmerksamkeitswerbung erfolgende unentgeltliche Zuwendung an Kunden stets maßgeblich auf die gesamten Umstände des einzelnen Falle abgestellt hat (BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544 - Modenschau; 1962, 461, 465 - Werbeveranstaltung).

  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71

    Gewinnübermittlung

    Als besondere Umstände dieser Art sind beispielsweise ein übertriebenes Anlocken der Kunden, die Irreführung des Publikums oder die Ausübung eines psychologischen Kaufzwanges angesehen worden (vgl. BGH GRUR 1959, 138, 139 - Italienische Note; 1959, 544, 546 - Modenschau; 1967, 202, 203 - Gratisverlosung).

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt zum Ausdruck gebracht hat, kann es wettbewerbswidrig sein, wenn die Gewinner eines Werbepreisausschreibens sich zwecks Abholung der Gewinne in die Geschäftsräume des Veranstalters begeben müssen (BGH GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Vielmehr ist seine wettbewerbsrechtliche Beurteilung bislang von Umfang, Intensität und Wirkung dieser Maßnahme abhängig gemacht worden (vgl. etwa RG GRUR 1936, 810 - Diamantine; 1938, 207 - Persil; RGZ 160, 385 - Lockenwickler; BGHZ 23, 365 - Suwa; GRUR 1957, 363 - Sunil; GRUR 1957, 600 - Westfalenblatt; GRUR 1959, 31 - Feuerzeug; GRUR 1959, 544 - Modenschau; BGHZ 43, 278 - Kleenex; GRUR 1967, 254 - Waschkugel; GRUR 1968, 649 - Aschenbecher; vgl. ferner Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 9. Aufl., Anm. 91 ff zu § 1 UWG).
  • BGH, 14.11.1980 - I ZR 138/78

    Goldenen Karte I

    Es hat nicht verkannt, daß Wertreklame nicht schlechthin wettbewerbswidrig ist (vgl. Senatsurteile vom 13.7.1959, GRUR 1959, 544, 546 - Modenschau - vom 16.3.1973, GRUR 1973, 591, 593 - Schatzjagd - und vom 4.7.1975, BGHZ 65, 68, 72 - Vorspannangebot -).
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 179/78

    Wettbewerblicher Unterlassungsanspruch - Tatsächliche Vermutung für das Vorliegen

    Bei Wettbewerbsverstößen besteht, wovon das Berufungsgericht zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ausgegangen ist, eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr, die sich in der Regel nur durch die Abgabe eines strafgesicherten Unterlassungsversprechens beseitigen läßt (vgl. u.a. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau; GRUR 1955, 286, 290 - Spezialpresse; zuletzt BGH GRUR 1980, 241, 242 - Rechtsschutzbedürfnis).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Nach ständiger Rechtsprechung besteht bei Wettbewerbsverstößen eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (vgl. BGH GRUR 1959, 544, 547 - Modenschau), an deren Beseitigung strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1972, 550 - Spezialsalz II).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2002 - 2 U 115/01

    Kaltprobenaufgabesystem

    Ebenso bedarf es im Streitfall keiner Entscheidung, ob im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entsprechend der Regelung im Hauptsacheverfahren der Verwarnende die Schutzrechtsverletzung darlegen und glaubhaft machen muss (vgl. Benkard/ Bruchhausen, PatG und GbmG, 9. Aufl., vor §§ 9-14 PatG, Rdn. 23; RGZ 141, 336, 341; RG GRUR 1936, 100, 102), und ob das auch dann gilt, wenn im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung das Verbot einer Schutzrechtsverwarnung begehrt wird, oder ob in solchen Fällen der Verwarnte darzulegen und glaubhaf zu machen hat, es liege keine Schutzrechtsverletzung vor (Benkard/ Bruchhausen, a.a.O.; ebenso Senat, GRUR 1959, 606, 607 - Heuerntema- schinen; von dieser Auffassung ist der Senat in seinem Beschluss vom 6. November 1997 - 2 U 46/97 - inzwischen abgerückt; ebenso OLG Karlsruhe, GRUR 1987, 845, 847 ff. - Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59

    Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler

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  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 198/80

    Zulässigkeit von Sonderangeboten außerhalb so genannter Karenzzeiten von 14 Tagen

    Im Hinblick darauf können Sonderangebote, insbesondere in den sog. Karenzzeiten von 14 Tagen vor und nach der Wende eines Verkaufsabschnitts, umso eher den Eindruck einer vorweggenommenen oder verlängerten Schlußverkaufsveranstaltung hervorrufen, je näher sie dem Anfangs- oder Endtermin einer Schlußverkaufsaktion liegen (BGH GRUR 1959, 544, 547 = WRP 1959, 348, 350 - Modenschau; GRUR 1962, 36, 40, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; s. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten; vgl. ferner "Merkblatt für die Werbung vor den Schlußverkäufen" des Deutschen Industrie- und Handelstages und anderer Spitzenverbände der Wirtschaft, WRP 1981, 295).
  • BGH, 11.12.1981 - I ZR 150/79

    Unlauterer Wettbewerb des Apothekers - Veranlassung durch den Apotheker, dass

  • BGH, 16.03.1973 - I ZR 20/72

    Schatzjagd

  • BGH, 26.01.1973 - I ZR 21/72

    Das goldene A

  • BGH, 18.09.1970 - I ZR 123/69

    Lichdi-Center

  • BGH, 23.03.1962 - I ZR 138/60

    Rechtsmittel

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2001 - 2 U 74/00

    Berühmung im Netz

  • BGH, 03.12.1971 - I ZR 46/69

    Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb und gegen das Zugabewesen - Bewertung einer

  • BGH, 28.10.1970 - I ZR 51/69

    Zulässigkeit der kostenlosen Fahrzeugüberprüfung in einer Werkstatt -

  • BGH, 04.01.1967 - Ib ZR 2/65

    Werbung für ein Elektro-Discount-Geschäft in den "Kieler Nachrichten" -

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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1712
BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59 (https://dejure.org/1959,1712)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1959 - KRB 3/59 (https://dejure.org/1959,1712)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1959 - KRB 3/59 (https://dejure.org/1959,1712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweisangebote im schriftlichen Bußgeldverfahren - Preisabsprachen als Ordnungswidrigkeiten - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Geldbuße

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 2213
  • GRUR 1960, 303
  • DB 1960, 55
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58

    Kartell-Bußgeldsachen

    Auszug aus BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59
    Im schriftlichen Bußgeldverfahren ist jedoch das Gericht an die Regeln des § 244 Abs. 3 StPO nicht gebunden; mit den Beweisangeboten hat es sich im Rahmen seiner Aufklärungspflicht zu befassen (BGHSt 12, 334 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58] ).
  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Bei der Bemessung der Geldbußen für alle Nebenbetroffenen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

    Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2015 - 4 Kart 7/10

    Flüssiggaskartell

    Bei der Bemessung der Geldbuße kommen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.04.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720, Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.05.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 07.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.09.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 4 Kart 8/10

    Flüssiggas

    Bei der Bemessung der Geldbußen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27. Mai 1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19. September 1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • BGH, 25.01.1983 - KZR 12/81

    Kartellverbot und Schutzgesetz

    Dagegen ist der Ursachenzusammenhang zu verneinen, wenn und soweit der in Anspruch genommene Kartellbeteiligte aufgrund eines neuen selbständigen Entschlusses tätig geworden ist und ihm ein etwaiges kartellwidriges Verhalten der übrigen Beteiligten nicht zugerechnet werden kann (vgl. SenUrt. v. 7. Oktober 1959 - KRB 3/59, WuW/E 352, 353).
  • BGH, 19.09.1974 - KRB 2/74

    Unwirksamkeit von Verträgen - Herabsetzung von Geldbußen - Aufhebung von

    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Oktober 1959 - KRB 3/59 (WuW/E BGH 352, 353) - und unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Betroffenen ausgeführt, daß diese nach den Verlusten der vorangegangenen Jahre im Jahre 1971 wieder in der Lage gewesen ist, größere Investitionen zu machen.
  • BGH, 25.11.1959 - KRB 10/59

    Geldbuße wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Seine Hilfserwägung, ein Hinwegsetzen über die Nichtigkeit der Preisabsprache läge aber auch dann vor, wenn der Betroffene unter der Deckung der Schutzangebote ein Angebot unter dem Nullpreis abgegeben haben sollte, ist für sich betrachtet nicht zu beanstanden (Beschluß des Senats vom 7. Oktober 1959 KRB 3/59).
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