Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1958

Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57   

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https://dejure.org/1958,133
BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57 (https://dejure.org/1958,133)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1958 - II ZR 238/57 (https://dejure.org/1958,133)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1958 - II ZR 238/57 (https://dejure.org/1958,133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 29, 1
  • NJW 1959, 241
  • MDR 1959, 102
  • DNotZ 1959, 136
  • BB 1959, 22
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 04.01.1911 - I 461/09

    Erwerb eines Geschäfts. Haftung für die Geschäftsschulden.

    Auszug aus BGH, 01.12.1958 - II ZR 238/57
    Im Unterschied zu § 15 Abs. 1 HGB vermag daher hier nicht einmal die nachweisbare Kenntnis des Gläubigers von dem Abschluß einer Ausschlußvereinbarung zwischen dem bisherigen Geschäftsinhaber und dem neuen Inhaber diesen von der Haftung freizustellen, wenn der Gläubiger seine Kenntnis anderweit erlangt hat (RGZ 75, 139; Recht 1931 Nr. 832).
  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02

    Rechtstellung des nichtbesitzenden (Erst-)Mieters bei Doppelvermietung von

    Diese Einschränkung hat die Rechtsprechung schon früh als erforderlich angesehen, um zu vermeiden, dass § 281 BGB a.F. zu einer allgemeinen Ausgleichspflicht von unberechenbarer Tragweite wird (RGZ 88, 287, 290; BGHZ 29, 1, 8 f.; 46, 260, 263 f.; Wieczorek aaO S. 89).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Das hat das Berufungsgericht zutreffend verneint, soweit sich die Beklagte darauf beruft, daß das Registergericht den Haftungsausschluß schließlich eingetragen hat; denn das geschah erst fast neun Monate nach der Geschäftsübernahme, hätte aber, was an der Zustimmung des Vorpächters gescheitert ist, schon alsbald nach der Geschäftsübernahme geschehen müssen (BGHZ 29, 1, 4).
  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 115/91

    Ausschluß des Forderungsübergang bei Unternehmensveräußerung

    Eine spätere, außerhalb des damit gezogenen Rahmens erfolgende Kundmachung könnte den Eintritt der Rechtsfolge des § 25 Abs. 1 HGB nicht einmal dann ausschließen, wenn sie nicht durch Parteimitteilung, sondern durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung erfolgte (vgl. RGZ 75, 139, 140 ff.; 142, 98, 106; BGHZ 29, 1, 4 ff. [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57] , Urt. v. 16. Januar 1984 - II ZR 114/83, NJW 1984, 1186, 1187 f.; Heymann/Emmerich aaO. Rdn. 47; Staub/Hüffer aaO. § 25 Rdn. 100; Baumbach/ Duden/Hopt aaO. § 25 Anm. 4 A i.V.m. Anm. 2 B; Schlegelberger/Hildebrandt/Steckhan aaO. § 25 Rdn. 18 b; Capelle/Canaris aaO. § 7 I 2 e S. 98).

    Inwieweit davon eine Ausnahme zu machen ist und ob diese gegebenenfalls schon dann eingreift, wenn der Schuldner positive Kenntnis von einer gegenteiligen, zwischen den an der Veräußerung des Handelsgeschäfts beteiligten Parteien getroffenen Abmachung besitzt (so K. Schmidt aaO. 8 I 4 b S. 204 und Heymann/Emmerich, aaO. § 25 Rdn. 41; Capelle/Canaris aaO.), oder allenfalls dann, wenn seine Berufung auf § 25 Abs. 1 Satz 2 HGB unter den besonderen Umständen gegen die guten Sitten verstößt (so RG JW 1903, 401 Nr. 15 und 1931, 3076; BGHZ 29, 1, 4 [BGH 01.12.1958 - II ZR 238/57]; Staub/ Hüffer aaO. § 25 Rdn. 69 und 101; Schlegelberger/Hildebrandt/ Steckhan aaO.

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2003 - 3 Wx 108/03

    Zur Frage der Eintragung eines Haftungsausschlusses bei Übernahme eines

    Die Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB ist wegen der damit erstrebten Außenwirkung nur rechtzeitig, wenn der neue Unternehmensträger die Anmeldung unverzüglich vorgenommen und die Eintragung und Bekanntmachung in angemessenem Zeitabstand (hier: knapp 5 Monate seit der Anmeldung) nachgefolgt sind (Anschluss an BGH NJW 1959, 241, [243]).

    Der BGH hat für den Eintritt der Außenwirkung einer der Geschäftsübernahme nachfolgenden Bekanntmachung des Haftungsausschlusses darauf abgestellt, ob der neue Unternehmensträger die Anmeldung unverzüglich vorgenommen und sodann die Eintragung und Bekanntmachung in angemessenem Zeitabstand gefolgt sind (BGH NJW 1959, 241, [243]).

  • OLG Frankfurt, 21.05.2001 - 20 W 341/00

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Deshalb müssen die Handelsregistereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( RGZ 75, 139 ; BGH NJW 1959, 241 = DNotZ 1959, 136 ; BayObLG WM 1984, 1533 ; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; Senatsbeschl. NJW 1977, 2270 ).

    Denn wenn die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Inhabers bereit, sich bereits verfestigt hat, kann die hierauf beruhende Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht mehr durch eine danach erfolgende Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses beseitigt werden (vgl. BGHZ 29, 1, 3 = DNotZ 1959, 136).

    § 25 Abs. 2 HGB durch Eintragung im Handelsregister und Bekanntmachung im zeitlichen Abstand von sechs bis zehn Wochen nach der Geschäftsübernahme nicht mehr wirksam erachtet (vgl. RGZ 75, 139 , RG HRR 1932 Nr. 256; BGHZ 29, 1 ,4 = DNotZ 1959, 136 ).

  • OLG München, 06.02.2007 - 31 Wx 103/06

    Haftung aufgrund tatsächlicher Geschäftsübernahme bei späterer Eintragung eines

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (BGHZ 29, 1/4; BayObLG DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1120/1121).

    Nach einem solchen Zeitraum muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger trage auch die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (vgl. BGHZ 29, 1/3), zwischenzeitlich verfestigt hat, und dieser Umstand von einer demnächst erfolgenden Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann.

  • OLG Hamm, 27.02.2014 - 27 W 9/14

    Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (RGZ 75, 139; RG, HRR 1932, Nr. 256; BGHZ 29, 1 (4) = NJW 1959 241; OLG Frankfurt, OLGZ 1978, 30 (31 f.); BayObLG, WM 1984, 1533 (1534 f.)).

    Andererseits hat sich (das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 I HGB in diesem Zusammenhang unterstellt) die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger sei zur Übernahme der Verbindlichkeiten des früheren Inhabers bereit (BGHZ 29, 1 (3) = NJW 1959, 241 (242)), zwischenzeitlich bereits so verfestigt, dass dieser Tatbestand durch eine nunmehr erfolgende Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann.

  • LG Frankfurt/Main, 28.11.2006 - 5 O 93/06

    Satzungsmäßige Beschränkung der Rede- und Fragezeit zulässig

    Die Handelsregistereintragung und die Bekanntmachung müssen daher alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden ( BGHZ 29, 1, 4; BayObLG, DB 1984, 1672 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 1120, 1121 = RNotZ 2003, 459 ).

    Nach einem solchen Zeitraum muss aber davon ausgegangen werden, dass sich die an die tatsächliche Geschäftsübernahme anknüpfende Verkehrsauffassung, der neue Unternehmensträger trage auch die Verbindlichkeiten des früheren Inhabers (vgl. BGHZ 29, 1, 3), zwischenzeitlich verfestigt hat, und dieser Umstand von einer demnächst erfolgenden Bekanntmachung eines Haftungsausschlusses nicht mehr beseitigt werden kann.

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

    Grund für die Haftung des Firmenerwerbers ist der Gedanke der Rechtsscheinshaftung für schon vorher begründete Ansprüche (BGHZ 18, 248, 250; 22, 234, 239; 29, 1, 3; 32, 60, 62).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Deshalb müssen die Registereintragung und ihre Bekanntmachung alsbald nach diesem Wechsel bewirkt werden (vgl. RGZ 75, 139; BGH NJW 1959, 241; BayObLG WM 1984, 1533; OLG Hamm NJW-RR 1994, 1119 und 1999, 396; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 1404; OLG Düsseldorf NZG 2003, 1774; BayObLG NZG 2003, 482).
  • OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98

    Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung

  • OLG Hamm, 25.05.2016 - 27 W 23/16

    Voraussetzungen der Eintragung eines Haftungsausschlusses gem. § 25 Abs. 2 HGB im

  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 116/91

    Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang

  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 117/91

    Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang

  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 118/91

    Vorsicht vor Abtretungswirrwarr

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 145/62

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über den Haftungsausschluss gegenüber Dritten bei

  • BGH, 20.01.1992 - II ZR 119/91

    Werklohnforderung einer Subunternehmerin gegen Bauherrengemeinschaft - Übergang

  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

  • OLG Schleswig, 29.03.2010 - 2 W 30/10

    Eintragung einer Vereinbarung über einen Haftungsausschluss im Handelsregister

  • OLG Koblenz, 07.04.1988 - 5 U 10/88

    Haftung bei Übernahme eines Handelsgeschäfts

  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 155/69

    Veräußerung eines Handelsgeschäft - Registerrechtliche Voraussetzungen für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2013 - 14 A 1347/11

    Anwendbarkeit des § 25 Abs. 1 S. 1 HGB bei Fortführung der Handelsgeschäfte bzw.

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 401/86

    Streitigkeit über die Haftung für Betriebsrenten bei Firmenübertragung - Folgen

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 147/57

    Schadensersatz und Unterlassung wegen Verletzung von Patentrechten und

  • OLG Zweibrücken, 25.10.1983 - 3 W 120/83

    Notarbescheinigung bei Neufassung des Gesellschaftsvertrages

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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,427
BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57 (https://dejure.org/1958,427)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1958 - II ZR 90/57 (https://dejure.org/1958,427)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 (https://dejure.org/1958,427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1959, 241
  • MDR 1959, 101
  • VersR 1959, 22
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 18.02.1911 - VI 90/10

    Verjährung von Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Dabei ist es unerheblich, ob die Teilklage, wie hier, nur aus dem Grunde erhoben worden ist, um die Prozeßkosten in geringerer Höhe zu halten (RGZ 75, 302 [307]).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Diese Auslegung des Klageantrages als einer prozessualen Willenserklärung ist vom Revisionsgericht frei nachprüfbar (RGZ 157, 369 [378]; BGHZ 4, 328 [334]; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 253 Anm. III, 2).
  • RG, 06.06.1916 - VII 91/16

    Ausschlussfrist.

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Dies ist aber nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtseinrichtungen der Klagefrist und der Verjährung zu verschiedenartig sind, als daß sie gleich behandelt werden könnten (RGZ 88, 294 [295]; 102, 380 [381]; 158, 137 [140]).
  • RG, 31.05.1921 - VI 81/21

    Tumultschaden; Ausschlussfrist

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Dies ist aber nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtseinrichtungen der Klagefrist und der Verjährung zu verschiedenartig sind, als daß sie gleich behandelt werden könnten (RGZ 88, 294 [295]; 102, 380 [381]; 158, 137 [140]).
  • RG, 10.07.1911 - VI 373/10

    Verjährung.

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Beide Vorinstanzen gehen auf Grund der gefestigten Rechtsprechung weiter mit Recht davon aus, daß eine Unterbrechung der Verjährung nur in dem Umfang eintritt, in dem der Anspruch zur richterlichen Entscheidung gestellt wird, bei Teilklagen also nur in Höhe des eingeklagten Teiles, so daß einer nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgten Erweiterung der Teilklage auf den ganzen Anspruch insoweit die Einrede der Verjährung entgegensteht (RGZ 77, 213 [215]).
  • RG, 22.07.1938 - VII 47/38

    Ist die Aufwertung von Haftpflichtversicherungsansprüchen auch dann

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Dies ist aber nach den zutreffenden Ausführungen des Berufungsgerichts schon deshalb nicht möglich, weil die Rechtseinrichtungen der Klagefrist und der Verjährung zu verschiedenartig sind, als daß sie gleich behandelt werden könnten (RGZ 88, 294 [295]; 102, 380 [381]; 158, 137 [140]).
  • RG, 10.11.1936 - III 59/36

    1. Wird die in den Allgemeinen Bedingungen einer Unfallversicherung bestimmte

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Der Versicherer könne sich daher dann nach Treu und Glauben nicht mehr auf einen entgegengesetzten Willen berufen (RGZ 152, 330 [336]; RG VA 1936 Nr. 2898 S. 218; Bruck-Möller VVG 2. Aufl. § 12 Anm. 36).
  • RG, 25.05.1938 - II 165/37

    1. Kann eine Kommanditgesellschaft in Liquidation, vertreten durch den bisherigen

    Auszug aus BGH, 27.11.1958 - II ZR 90/57
    Diese Auslegung des Klageantrages als einer prozessualen Willenserklärung ist vom Revisionsgericht frei nachprüfbar (RGZ 157, 369 [378]; BGHZ 4, 328 [334]; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 253 Anm. III, 2).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Eine Prüfung von Amts wegen kommt insoweit nicht in Betracht (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - NJW 1959, 241).

    Das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen, um zunächst die Frage zu klären, ob die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 12 Abs. 3 VVG nur dann eintritt, wenn sich der Versicherer im Prozess darauf beruft (so BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - NJW 1959, 241; OLG Hamm r+s 1991, 361; ÖOGH SZ 56/23; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 12 Rdn. 32) oder ob der Ablauf einer vom Versicherer nach § 12 Abs. 3 VVG ordnungsgemäß in Lauf gesetzten Frist vom Gericht von Amts wegen beachtet werden muss (so u.a. Prölss in Prölss/Martin aaO Rdn. 45 m.w.N.; Gruber in BK, VVG § 12 Rdn. 45 m.w.N.; KG VersR 1984, 977).

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZR 458/02

    Einhaltung der Klagefrist durch nicht unterschriebene Klage

    Das gilt auch für die materiell-rechtliche Ausschlußfrist des § 12 Abs. 3 VVG (zu deren Zweck und Besonderheiten vgl. näher BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - NJW 1959, 241; Römer in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl., § 12 Rdn. 32 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Sie sind zu verschiedenartig, als daß sie gleichbehandelt werden könnten (BGH Urt. vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - VersR 1959, 22; OLG Hamm VersR 1971, 237; Stiefel/Hofmann aaO Rdn. 9).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

    Dem folgt der Bundesgerichtshof, wenn er in seinem Urteil vom 27. November 1958 (NJW 1959 S. 241) ausführt:.

    Aus diesem Grund allein sind die ordentlichen Gerichte regelmäßig mit Fällen befaßt, bei denen der Berufung des Schuldners auf Verjährung nur Handlungen entgegenstehen können, durch die er seinen Gläubiger von der rechtzeitigen gerichtlichen Durchsetzung einer diesem bekannten Forderung trotz der drohenden Verjährung abgehalten hat (so unter anderem in RGZ 115, 135; 128, 211; 144, 378; 145, 239; 153, 101; 156, 291; BGH in NJW 1959 S. 241 und MDR 1956 S. 153 sowie BGHZ 9, 1 [BGH 03.02.1953 - I ZR 61/52]).

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 130/00

    Einhaltung der Klagefrist

    Die Anwendung des zur Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG entwickelten Grundsatzes, wonach eine Teilklage die Frist bezüglich des gesamten Anspruchs wahrt, kommt für die Verjährungsunterbrechung nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - VersR 1959, 22 unter 2; Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 12 Rdn. 19; BK/Gruber, VVG § 12 Rdn. 35).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2017 - 5 U 44/16

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Ist die Verjährung eines Versicherungsanspruchs durch eine Teilklage nur in Höhe des eingeklagten Teilanspruchs unterbrochen worden, so ist der beklagte Versicherer nicht nach Treu und Glauben verpflichtet, den klagenden Versicherungsnehmer hierauf und auf die drohende Gefahr einer Verjährung seines restlichen Anspruchs hinzuweisen (BGH, Urteil vom 27.11.1958 - II ZR 90/57 - VersR 1959, 22).
  • BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88

    Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen

    Die in der Revisionsinstanz uneingeschränkt mögliche Überprüfung und Ergänzung der Auslegung des Klageantrages (BGHZ 4, 328, 334; BGH Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 = LM VVG § 12 Nr. 6; Rosenberg/Schwab a.a.O. § 65 III) ergibt, daß die Kläger der Beklagten die Vermietung an schlechthin jeden Arzt mit radiologischer oder nuklearmedizinischer Praxisausstattung verbieten lassen wollen, ohne daß es darauf ankommen soll, ob er diese Ausstattung schwerpunktmäßig - wie ein Radiologe - benutzt oder benutzen will.
  • BGH, 22.09.1981 - VI ZR 257/80

    Anforderungen an die Bezeichnung des Klagegegenstandes in der Klageschrift

    In derartigen Fällen ist nicht der Antrag als solcher unzulässig; allenfalls ist seine beabsichtigte Beschränkung unbeachtlich, was zur Teilabweisung der Klage als unbegründet führen kann (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 - VersR 1959, 22).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 200/79

    Unterbrechung der Verjährung: Klageerhebung

    Das ist auch noch in der Revisionsinstanz möglich (BGHZ 4, 328, 334; BGH Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 = LM WG § 12 Nr. 6, insoweit in NJW 1959, 241 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.01.1959 - VIII ZR 106/58
    Es hält sich damit auch im Rahmen der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 9, 1, 5, 6) übernommenen Rechtsprechung des Reichsgerichts zur Frage der unzulässigen Rechtsausübung durch die Erhebung einer Verjährungseinrede (vgl. auch Urteil vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 -).

    Das kann aber nicht verlangt werden (vgl. auch BGH Urt. vom 27. November 1958 - II ZR 90/57 S. 8).

  • BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 129/80

    Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer im

  • OLG Hamm, 08.03.2000 - 20 U 159/99

    Wahrung der Ausschlußfrist durch Streitverkündung im Haftpflichtprozeß

  • OLG Saarbrücken, 12.11.2008 - 5 U 216/08

    Hemmung der Verjährung durch Mitteilung der Prüfungeiner Kulanzzahlung durch den

  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 122/65

    Extraterritorialität ausländischer Staaten bei privatrechtlicher Betätigung

  • BGH, 30.01.1979 - VI ZR 45/78

    Willenserklärung - Revision - Auslegung - Verjährung - Feststellung -

  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 195/61
  • OVG Niedersachsen, 28.01.1993 - 1 L 87/91

    Vergütungsanspruch; Prüfingenieur; Baustatistik; Bauaufsichtsbehörde; Verjährung;

  • BGH, 28.02.1972 - III ZR 47/67

    Gewährung eines zeitlich unbeschränkten Leistungsverweigerungsrechtes - Enger

  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 218/78
  • BGH, 11.04.1961 - VI ZR 188/60

    Schadensrechtliche Regulierung der gesundheitlichen Folgen eines

  • BGH, 10.07.1973 - VI ZR 153/71

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Feststellungsinteresses im Zivilprozess -

  • LAG Hessen, 18.01.1988 - 14 Sa 425/87

    Vorliegen einer unzulässigen Rechtsausübung durch die Veranlassung, von einer

  • BGH, 12.05.1965 - VIII ZR 107/63

    Wirksamkeit eines notariellen Pachtvertrags - Anfechtung des Vertrags wegen

  • BGH, 18.11.1982 - IX ZR 4/82

    Erhebung einer Stufenklage auf Auskunft über den Bestand des Endvermögens, Abgabe

  • BGH, 09.07.1981 - III ZR 30/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung auf Grund rechtswidriger

  • BGH, 12.03.1959 - II ZR 128/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.01.1987 - VIII ZR 356/85

    Bestimmtheit des Klageantrags - Auslegung eines Klageantrages - Androhung eines

  • LG Mönchengladbach, 15.06.1983 - 3 O 147/83
  • BGH, 14.07.1960 - II ZR 228/58

    Rückgriffsanspruch nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - Auslegung des

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