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   BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60   

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BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60 (https://dejure.org/1960,1407)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1960 - 1 StR 105/60 (https://dejure.org/1960,1407)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1960 - 1 StR 105/60 (https://dejure.org/1960,1407)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 1311
  • MDR 1960, 601
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund

    Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312; BGH GA 1968, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 392/01

    Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung nach § 323 c statt nach § 212 StGB

    Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312; BGH GA 1968, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 362/64

    Pflicht des Verurteilten zur Erstattung der dem Nebenkläger erwachsenen

    Es bezieht sich hierbei auf die in NJW 1960, 1311 Nr. 1, abgedruckte Entscheidung des Senats, in der am Schluß ausgesprochen ist daß der damalige Angeklagte den auf Grund des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zur Nebenklage zugelassenen Personen ihre notwendigen Auslagen auch dann zu erstatten habe, wenn er nur wegen Korperverletzung des später Getöteten verurteilt worden sei; das müsse jedenfalls dann gelten, wenn der Tod mit der Körperverletzung ursächlich zusammenhänge.

    Der Hinweis auf den ursächlichen Zusammenhang in der Entscheidung/NJW 1960, 1311 sollte nur besonders hervorheben, daß die Verurteilung dieselbe Tat betraf, wegen der auch die Nebenklage zugelassen war.

  • BGH, 22.01.2002 - 4 StR 391/01

    Notwendige Auslagen - Nebenkläger - Verfahrenskosten

    Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312; BGH GA 1968, 184; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 10.05.1967 - 2 StR 92/67

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Raufhandels - Kosten einer

    Die Pflicht zur Kostenerstattung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Körperverletzung und Tod ursächlich verbunden sind (BGH, Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 362/64 - in Ergänzung von BGH LM § 395 StPO Nr. 4 = NJW 1960, 1311).
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