Rechtsprechung
BGH, 26.04.1960 - 1 StR 105/60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,1407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1311
- MDR 1960, 601
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.01.2002 - 4 StR 392/01
Auferlegung der notwendigen Auslagen des Nebenklägers (vom Zulassungsgrund …
Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312;… BGH GA 1968, 184;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 20.11.2001 - 4 StR 392/01
Auslagen des Nebenklägers bei Verurteilung nach § 323 c statt nach § 212 StGB
Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312;… BGH GA 1968, 184;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 17.11.1964 - 1 StR 362/64
Pflicht des Verurteilten zur Erstattung der dem Nebenkläger erwachsenen …
Es bezieht sich hierbei auf die in NJW 1960, 1311 Nr. 1, abgedruckte Entscheidung des Senats, in der am Schluß ausgesprochen ist daß der damalige Angeklagte den auf Grund des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zur Nebenklage zugelassenen Personen ihre notwendigen Auslagen auch dann zu erstatten habe, wenn er nur wegen Korperverletzung des später Getöteten verurteilt worden sei; das müsse jedenfalls dann gelten, wenn der Tod mit der Körperverletzung ursächlich zusammenhänge.Der Hinweis auf den ursächlichen Zusammenhang in der Entscheidung/NJW 1960, 1311 sollte nur besonders hervorheben, daß die Verurteilung dieselbe Tat betraf, wegen der auch die Nebenklage zugelassen war.
- BGH, 22.01.2002 - 4 StR 391/01
Notwendige Auslagen - Nebenkläger - Verfahrenskosten
Maßgeblich für die Frage, ob die Verurteilung wegen einer Tat erfolgt ist, die den Nebenkläger im Sinne des § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO "betrifft", ist in den Fällen des § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO vielmehr, ob die Verurteilung eine strafbare Handlung ahndet, die sich gegen den Getöteten als Träger eines strafrechtlich geschützten Rechtsgutes richtete (BGH NJW 1960, 1311, 1312;… BGH GA 1968, 184;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. § 472 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 10.05.1967 - 2 StR 92/67
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und Raufhandels - Kosten einer …
Die Pflicht zur Kostenerstattung ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Körperverletzung und Tod ursächlich verbunden sind (BGH, Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 362/64 - in Ergänzung von BGH LM § 395 StPO Nr. 4 = NJW 1960, 1311).