Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.06.1960

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59   

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BGH, 08.07.1960 - V ZB 8/59 (https://dejure.org/1960,342)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1960 - V ZB 8/59 (https://dejure.org/1960,342)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1960 - V ZB 8/59 (https://dejure.org/1960,342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung eines Anspruchs auf Zustimmung zur Veräußerung oder Belastung eines Erbbaurechts als ein unveräußerliches Vermögensrecht - Möglichkeit der Überlassung und der Pfändung einschließlich der Überweisung zur Einziehung eines Anspruchs auf Zustimmung zur Veräußerung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 33, 76
  • NJW 1960, 2093
  • MDR 1960, 833
  • DNotZ 1961, 31
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • BGH, 14.06.2007 - V ZB 102/06

    Verfügung eines Ehegatten über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück;

    (b) Die Annahme, die fehlende Zustimmung nach § 1365 Abs. 1 BGB bilde nicht nur ein Zuschlags-, sondern ein Verfahrenshindernis, steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, wonach eine gemäß §§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 ErbbRVO notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts im Falle der Zwangsversteigerung dieses Rechts erst bei der Entscheidung über den Zuschlag erteilt oder ersetzt sein muss (BGHZ 33, 76).

    Dies hat zur Folge, dass das Verfahren bis zum Schluss der Versteigerung durchgeführt und der Grundstückseigentümer erst dann Gelegenheit erhalten kann und muss, sich über die Erteilung oder Versagung der Zustimmung zu dem Zuschlag an den Meistbietenden schlüssig zu werden (vgl. Senat, BGHZ 33, 76, 91; OLG Zweibrücken, OLGZ 1976, 455, 458).

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 158/06

    Trabrennbahn

    Denn jedenfalls hätte die Stadt auch eine erneute und wirksame Zustimmungserklärung zu der Übertragung des Erbbaurechts abgeben können (vgl. BGHZ 33, 76, 85), was jedoch ebenfalls nicht geschehen ist.
  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    Deshalb kann er nach § 851 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet und einem Dritten zur Ausübung überwiesen werden (BGH NJW 1960, 2093; BGH NJW 1987, 1942; OLG München FGPrax 2008, 236; BayObLG NJW-RR 1997, 51; MüKo/Heinemann BGB 7. Aufl. § 8 ErbbauRG Rn. 15; Ingenstau/Hustedt § 7 Rn. 41; von Oefele/Winkler/Schlögel Handbuch Erbbaurecht § 4 Rn. 234; Knees Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung 8. Aufl. H II 1.; Palandt/Wicke BGB § 8 ErbbauRG Rn 5).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 186/15

    Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts: Erzielung eines wertgesicherten

    § 7 ErbbauRG gilt in sinngemäßer Auslegung des § 8 ErbbauRG auch für Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen (Senat, Beschluss vom 8. Juli 1960 - V ZB 8/59, BGHZ 33, 76, 87).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - 3 Wx 151/14

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Erteilung

    Anerkanntermaßen gilt § 7 ErbbauRG indessen in sinngemäßer Auslegung des § 8 ErbbauRG auch für solche Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen (vgl. BGHZ 33, 76, 87).

    Ist es mithin nach der Beschlagnahme allein der betreibende Gläubiger, der darüber entscheidet, ob eine "Verfügung" durch das Vollstreckungsgericht erfolgt, so erscheint es auch dem Sinn der §§ 8, 7 Abs. 1 und 3 ErbbauRG entsprechend, ihn nicht auf den Weg zu verweisen, den Zustimmungsanspruch des Erbbauberechtigten zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen (so noch BGHZ 33, 76, 83), sondern ihm vielmehr sowohl die Ausübung des in § 7 Abs. 1 ErbbauRG normierten Zustimmungsanspruchs als auch ein Antragsrecht im Sinne des § 7 Abs. 3 ErbbauRG zuzugestehen (vgl. Palandt-Bassenge, a.a.O., § 8 ErbbauRG Rn. 4; BGH NJW 1987, 1942,1943 mit zahlreichen Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2012, I-15 W 409/11, Rn. 14, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 165/14

    Erbbaurecht: Geltendmachung eines gegen den früheren Erbbauberechtigten

    Hiervon ist insbesondere der Zuschlag in der Zwangsversteigerung erfasst (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 8. Juli 1960 - V ZB 8/59, BGHZ 33, 76, 90 ff.).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 321/11

    Wohnungseigentum: Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG

    Anderenfalls käme es im Übrigen auch zu nicht erklärbaren Widersprüchen im Verhältnis zu der Parallelvorschrift des § 5 ErbbauRG, für welche - soweit ersichtlich - die Einordnung des Zustimmungserfordernisses als Beschränkung der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers allgemein anerkannt ist (vgl. BGHZ 33, 76/85; OLG Köln MittRhNotK 1996, 275 und OLG Düsseldorf MittRhNotK 1976, 276).
  • BGH, 26.02.1987 - V ZB 10/86

    Rechte des Gläubigers in der Zwangsversteigerung eines Erbbaurechts

    § 7 ErbbauVO gilt in sinngemäßer Auslegung des § 8 ErbbauVO auch für Verfügungen, die im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen (BGHZ 33, 76, 87).

    Der Zustimmungsanspruch steht nach dem Wortlaut des § 7 Abs. 1 ErbbauVO allerdings nur dem Erbbauberechtigten zu und die Antragstellerin hat auch nicht den in BGHZ 33, 76, 83 als zur Legitimation einer anderen Person für geeignet erklärten Weg beschritten, den Anspruch des Erbbauberechtigten zu pfänden und sich zur Einziehung überweisen zu lassen.

    Dies verbietet sich schon deshalb, weil im Zeitpunkt der Zustimmung zu der Belastung die Person eines möglichen späteren Ersteigerers noch nicht bekannt ist, aber nicht angenommen werden kann, der Grundstückseigentümer wolle sich der - ihm durch § 7 Abs. 1 Satz 1 ErbbauVO ausdrücklich zugebilligten - Möglichkeit begeben, seine Entschließung über die Zustimmung zum Zuschlag von der Zuverlässigkeit des Ersteigerers (hinsichtlich der Erfüllung der sich aus dem Erbbaurechtsinhalt ergebenden Verpflichtungen) abhängig zu machen (vgl. auch die Ausführungen BGHZ 33, 76, 90).

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 144/16

    Grundbuchsache: Zeitpunkt der Unwiderruflichkeit der erteilten Zustimmung des

    Dies wurde damit begründet, dass das Zustimmungserfordernis den Erbbauberechtigten in seiner Befugnis zur Verfügung über das Erbbaurecht beschränke (so auch schon Senat, Beschluss vom 8. Juli 1960 - V ZB 8/59, BGHZ 33, 76, 85) und somit eine vom Gesetz zugelassene Ausnahme von dem in § 137 BGB aufgestellten Verbot der rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkung darstelle.
  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 386/16

    Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentümers widerruflich bis zum Eingang

    Den gewollten Gleichlauf zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Geschäft bewirke das Gesetz selbst, indem § 6 Abs. 1 ErbbauRG anordnet, dass die durch den Zustimmungsmangel bedingte Unwirksamkeit beide Geschäfte erfasst (vgl. BGHZ 33, 76/85).
  • OLG München, 29.09.2016 - 34 Wx 191/16

    Zustimmungswiderruf des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2011 - 3 Wx 70/11

    Rechtsnatur der Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum;

  • BGH, 27.10.2008 - II ZR 290/07

    Beschränkungen für schweizerische Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland

  • BGH, 07.07.1988 - III ZR 134/87

    Zulässigkeit einer Enteignung zugunsten einer privaten Ersatzschule

  • BayObLG, 19.12.1996 - 3Z BR 92/96

    Belastung eines Erbbaurechts mit einer Bauhandwerkersicherungshypothek

  • OLG Hamm, 11.03.2010 - 15 Wx 220/09

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts aus wichtigem Grund

  • LG Arnsberg, 26.02.2008 - 6 T 28/08
  • OLG Nürnberg, 24.10.2017 - 15 W 1591/17

    Eintritt der Nacherbfolge

  • KG, 21.02.1984 - 1 W 5129/83

    Ersetzung der Veräußerungszustimmung des Grundstückseigentümers bei

  • OLG Frankfurt, 29.05.2012 - 20 W 158/12

    WEG: Wirksamkeit der Zustimmung nach § 12 I und III WEG

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 3 Wx 459/96

    Wichtiger Grund zur Versagung der Zustimmung gemäß § 12 Abs. 2 WEG

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 153/96

    Veräußerung eines Erbbaurechts durch eine kleine kommunale Gebietskörperschaft;

  • OLG Frankfurt, 19.12.2011 - 20 W 406/11

    WEG-Recht: Fortfall der Zustimmungsberechtigung des Verwalters zur Veräußerung

  • OLG München, 31.05.2017 - 34 Wx 371/16

    Widerruflichkeit der Zustimmungserklärung der Hausverwaltung zur Veräußerung des

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1996 - 3 Wx 33/96

    Zustimmung zur Veräußerung bei Eigentumswechsel

  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 157/87

    Auslegung einer mit einem Erbbaurechtsvertrag verknüpften Ankaufsvereinbarung.

  • BayObLG, 12.04.1983 - BReg. 2 Z 107/82

    Zur Verwalterzustimmung bei der Erstveräußerung von Wohnungseigentum

  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 290/83

    Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung eines Erbbaurechts -

  • LG Köln, 26.07.1999 - 11 T 81/99

    Zustimmung zu Zwangshypothek

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 20 W 312/11

    Wirksamkeitszeitpunkt für die Verwalterzustimmung gem. § 12 WEG

  • LG Potsdam, 04.08.2004 - 5 T 642/03

    Notarkosten im Zusammenhang mit der Entwurfsfertigung nebst

  • AG Soest, 02.11.2007 - 8 II 1/=7
  • BGH, 28.01.1982 - IX ZR 45/81

    Entgegenstehen einer nach dem Erbbaurechtsvertrag erforderlichen Zustimmung der

  • OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 18 U 38/80

    Amtspflichten bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und

  • AG Soest, 02.11.2007 - 8 II 1/7

    Verpflichtung des Erbbauberechtigten zur Erteilung einer schriftlichen Zustimmung

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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.1960 - VIII ZR 200/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1857
BGH, 30.06.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
BGH, Entscheidung vom 30.06.1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59 (https://dejure.org/1960,1857)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1960, 2093
  • MDR 1960, 922
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 231/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Soweit andere Autoren der Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mit unterschiedlicher Begründung nur eine Heilungswirkung für die Zukunft ("ex-nunc-Wirkung") beimessen (so etwa Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., XII Rn. 152; Elzer in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 12. Aufl., § 569 Rn. 18; Beuermann, WuM 1997, 151, 152 [zu § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]; Both, Festschrift Blank, 2006, S. 93, 102 ff.; O'Sullivan, ZMR 2002, 250, 253), haben diese den Regelungsgehalt der genannten Vorschrift nur unzureichend erfasst und können sich insoweit auch nicht auf das - von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung angeführte - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2006 (IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 13; vgl. auch Senatsurteil vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093 [zu § 3 Abs. 3 MSchuG]) stützen.
  • BGH, 19.09.2018 - VIII ZR 261/17

    Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter

    Soweit andere Autoren der Bestimmung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB mit unterschiedlicher Begründung nur eine Heilungswirkung für die Zukunft ("ex-nunc-Wirkung") beimessen (so etwa Sternel, Mietrecht aktuell, 4. Aufl., XII Rn. 152; Elzer in Prütting/Wegen/Weinrich, BGB, 12. Aufl., § 569 Rn. 18; Beuermann, WuM 1997, 151, 152 [zu § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB aF]; Both, Festschrift Blank, 2006, S. 93, 102 ff.; O'Sullivan, ZMR 2002, 250, 253), haben diese den Regelungsgehalt der genannten Vorschrift nur unzureichend erfasst und können sich insoweit auch nicht auf das - von der Revisionserwiderung in der mündlichen Verhandlung angeführte - Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2006 (IX ZR 66/05, NJW 2007, 1591 Rn. 13; vgl. auch Urteil vom 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093 [zu § 3 Abs. 3 MSchuG]) stützen.
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Nur wenn der Vermieter vor Ablauf der Schonfrist hinsichtlich der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a Abs. 1 BGB befriedigt wird oder sich eine öffentliche Stelle hierzu verpflichtet, wird die Kündigung wirkungslos; das Mietverhältnis lebt dann wieder auf (vgl. BGH, Urt. v. 30. Juni 1960 - VIII ZR 200/59, NJW 1960, 2093; Erman/Jendrek, BGB 11. Aufl. § 569 Rn. 17, 19).
  • VerfGH Bayern, 22.03.2012 - 50-VI-11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Abweisung einer mietrechtlichen

    Es entspricht aber - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung, dass die Kündigung mit der nachträglichen Befriedigung endgültig wirkungslos wird und das Mietverhältnis unverändert fortbesteht (Emmerich, a. a. O.; Häublein, a. a. O.; Blank, a. a. O., RdNr. 37 zu § 569) bzw. wiederauflebt (Lützenkirchen in Ermann, BGB, 13. Aufl. 2011, RdNr. 23 zu § 569; Weber, ZMR 1992, 41/43; BGH vom 30.6.1960 = NJW 1960, 2093; BGH vom 21.12.2006 = ZMR 2007, 348/350).
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