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   BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59   

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https://dejure.org/1961,506
BGH, 20.02.1961 - II ZR 139/59 (https://dejure.org/1961,506)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1961 - II ZR 139/59 (https://dejure.org/1961,506)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59 (https://dejure.org/1961,506)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RBerG Art. 1 §§ 1, 5
    Regulierungsverhandlungen durch den Rechtsschutzversicherer als unerlaubte Rechtsberatung

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Rechtsberatung durch den Steuerberater
    Inhalt und Aufbau des Rechtsdienstleistungsgesetzes
    Allgemeine Vorschriften

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1113
  • MDR 1961, 576
  • GRUR 1961, 418
  • DB 1961, 603
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Die Vorschrift geht nach den Ausführungen in der Gesetzesbegründung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die zu Art. 1 § 1 Abs. 1, § 5 Nr. 1 RBerG im Bereich der Rechtsschutzversicherung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113 unter II 3) zurück, wonach dort eine Interessenkollision gegeben ist, wenn der Rechtsschutzversicherer über die zur Ermittlung seiner Einstandspflicht erforderliche Feststellung und Prüfung des Sachverhalts hinaus für seinen Versicherungsnehmer rechtliche Verhandlungen mit der gegnerischen Seite führt (BT-Drucks. 16/3655, S. 39, 51; siehe zu dieser Interessenkollision auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 2013 - IV ZR 215/12, BGHZ 199, 170 Rn. 45).

    Eine die Möglichkeit eines solchen Interessenkonflikts in sich bergende Rechtsbesorgung könne nicht als sachgemäß bezeichnet werden (BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, aaO).

  • BGH, 13.07.2021 - II ZR 84/20

    Sammelklage-Inkasso nach Insolvenz von Air Berlin zulässig

    a) Mit § 4 RDG hat der Gesetzgeber eine ältere Entscheidung des Senats zur Rechtsschutzversicherung unter Geltung des Rechtsberatungsgesetzes (BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113) mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 30. November 2006 aufgegriffen und zum allgemeinen Grundsatz erhoben, dass Rechtsdienstleistungen nicht erbracht werden dürfen, wenn sie mit einer anderen Leistungspflicht unvereinbar sind (RegE RDG, BT-Drucks. 16/3655, S. 39, 51; Johnigk in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 4 RDG Rn. 1).
  • LG Ingolstadt, 07.08.2020 - 41 O 1745/18

    Nichtige Abtretungsvereinbarungen: Myright-Klage gegen Audi abgewiesen

    Dies sei ähnlich wie bei Klagen, die ein Rechtsschutzversicherer führt, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH 20.02.1961 II ZR 139/59, NJW 1961, 1113, 1115) unzulässig: Deren wirtschaftliches Interesse an der Vermeidung von Prozesskosten gefährd die unabhängige Entscheidung, die alleine an den Interessen des Versicherten ausgerichtet sein müsste.
  • BGH, 04.12.2013 - IV ZR 215/12

    Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems

    (c) Solange nach den zuvor dargestellten Grundsätzen das Recht des Versicherungsnehmers auf freie Anwaltswahl unangetastet bleibt, ergibt sich auch keine Verschlechterung der Situation des Versicherungsnehmers im Hinblick auf einen möglichen Interessenkonflikt zwischen dem Wunsch des Versicherungsnehmers nach Durchsetzung seiner Rechte und dem Interesse des Versicherers an einer kostengünstigen Regulierung (vgl. zum Interessenkonflikt in der Rechtsschutzversicherung BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113 unter II 3 und BT-Drucks. 16/3655 S. 51).
  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

    Die Vorschrift geht nach den Ausführungen in der Gesetzesbegründung des Rechtsdienstleistungsgesetzes auf die zu Art. 1 § 1 Abs. 1, § 5 Nr. 1 RBerG im Bereich der Rechtsschutzversicherung ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59, NJW 1961, 1113 unter II 3) zurück, die die Tätigkeit von Rechtsschutzversicherern betraf.
  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 197/98

    Verjährung der Ansprüche auf Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung

    Sie erschöpft sich im wesentlichen darin, daß der Versicherer, der selbst eine Rechtsberatung nicht betreiben darf (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1961 - II ZR 139/59 - VersR 1961, 433 unter II; Harbauer, aaO § 1 ARB 75 Rdn. 6 ff.), auf Verlangen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt bestimmt, der seine Interessen wahrnehmen soll (§ 16 Abs. 1 Satz 2 ARB 75).

    Auch in anderen Punkten unterscheidet sich die Haftpflichtversicherung von der Rechtsschutzversicherung (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 1961 aaO unter II und vom 18. März 1992 - IV ZR 51/91 - VersR 1992, 568 unter 3).

  • BGH, 05.04.1967 - Ib ZR 56/65

    Voraussetzungen für die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Umfang der

    Dem Berufungsgericht ist ferner darin beizutreten, daß eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist; denn Verstöße gegen ein Gesetz, das - wie das Rechtsberatungsgesetz - durch den Erlaubniszwang die Grenzen des zulässigen Wettbewerbs auf einem bestimmten Gebiet festlegt und das damit zugleich die als schutzwürdig anerkannten Interessen eines Berufsstandes schützt, stellen nach anerkannter Rechtsprechung stets ein wettbewerbswidriges Verhalten dar (vgl. BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54] - Rechtsberatung in Lastenausgleichssachen; GRUR 1961, 418 - Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherer; ferner BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittelvertrieb).

    Im übrigen können die Bedenken der Revision auch deshalb nicht durchgreifen, weil das Rechtsberatungsgesetz im Einklang mit der bisherigen, von der Revision nicht beanstandeten Rechtsprechung u.a. als Schutzgesetz zugunsten der Rechtsanwälte anzusehen ist und das Verbot von Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz daher jedenfalls auf § 823 Abs. 2 BGB gestutzt werden kann (BGHZ 15, 315, 317 [BGH 30.11.1954 - I ZR 147/53]; BGH GRUR 1957, 226 und 425; 1961, 418).

    Für den Fall einer Rechtsschutzversicherung hat demgegenüber der II. Zivilsenat den Standpunkt vertreten, daß Verhandlungen eines Rechtsschutzversicherers mit den Gegnern seiner Versicherungsnehmer über Ansprüche, für deren Durchsetzung die Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, trotz der etwaigen Kostenerstattungspflicht des Versicherers als Besorgung einer fremden Rechtsangelegenheit zu beurteilen sind (GRUR 1961, 418 = LM Nr. 3 zu § 5 RBeratG).

    Demgemäß wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verneint zwischen den Vermessungsarbeiten eines Markscheiders bei Bergschäden und der Geltendmachung von Ersatzansprüchen seiner Kunden gegenüber Bergwerksgesellschaften (BGHSt 6, 134 = NJW 1954, 1295), ferner zwischen der Herausgabe einer Fachzeitschrift und der Erteilung von Rechtsauskünften an die Abnehmer in konkreten Einzelfällen (BGH GRUR 1957, 226) und schließlich zwischen der bereits erwähnten Übernahme einer Rechtsschutzversicherung und Verhandlungen mit den Gegnern des Versicherungsnehmers (BGH GRUR 1961, 418).

  • BGH, 09.05.1967 - Ib ZR 59/65

    Klagebefugnis des Deutschen Anwaltsvereins

    In der Rechtsprechung sind deshalb auch bisher keine Bedenken dagegen erhoben worden, die Prozeßführungsbefugnis des Klägers in diesem Rahmen zu bejahen (vgl. BGHZ 15, 315 = HJW 1955, 422; NJW 1956, 591 - Klage einer Anwaltskammer - NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; BGHZ 38, 71).

    In einem derartigen Falle handelt gegen die guten wettbewerblichen Sitten, wer die erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne die erforderliche Erlaubnis ausübt (BGH NJW 1956, 749, 750 [BGH 17.01.1956 - I ZR 98/54]; GRUR 1961, 418; vgl. auch BGHZ 22, 167, 181 [BGH 16.11.1956 - I ZR 150/54] - Arzneimittel).

  • OLG Köln, 04.08.2015 - 9 U 82/14

    Umfang der Leistungspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Es erstreckt sich somit nicht auf die Ansprüche des Versicherungsnehmers selbst, sondern nur auf die Art ihrer Durchsetzung (BGH NJW 1961, 1113; 1992, 1509).
  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 32/61

    Auftreten von Versicherungsangestellten im Haftpflichtprozeß

    Der Bundesgerichtshof war mit der Frage, ob der Versicherer fremde Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBeratG besorgt, bisher nur in einem Falle befaßt, in dem es sich um eine Rechtsschutzversicherung handelte (GRUR 1961, 418 f = NJW 1961, 1113 = LM Nr. 8 zu Art. 1 § 1 RBeratG).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwZ (B) 15/78

    Angestellter einer Rechtsschutzversicherung als Rechtsanwalt

  • OLG Köln, 30.07.2002 - 3 U 14/02

    Aktivlegitimation des Transportversicherers nach Abtretung von

  • BGH, 18.05.1973 - I ZR 31/72

    Sittenwidrigkeit eines Verstosses gegen die Preisauszeichnungsvorschriften bei

  • LG Stuttgart, 10.01.2022 - 53 O 260/21

    Fehlende Aktivlegitimation eines Inkassodienstleisters für eine

  • LG Hamburg, 25.09.2001 - 312 O 422/01

    Unterlassung der geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ;

  • BGH, 28.06.1962 - I ZR 327/61
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