Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1961

Rechtsprechung
   BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59   

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BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59 (https://dejure.org/1961,527)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1961 - 5 AZR 162/59 (https://dejure.org/1961,527)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1961 - 5 AZR 162/59 (https://dejure.org/1961,527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1787
  • DB 1961, 1136
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.02.1960 - 5 AZR 20/58

    Kündigung - Verjährung - Gehaltszahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59
    Inwieweit eine Leistungs oder Feststellungsklage die Verjährung unterbricht, hängt allein vom Streitgegenstand der Klage ab (vgl. BAG 9, 7 /~12 7= AP Nr. 1 zu § 209 BGB mit eingehenden Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur).

    Ebensowenig wie ein Feststellungs- oder Leistungsstreit über einen Teilanspruch-die Verjährung des nicht streitbefangenen Teiles des Anspruches unterbricht, ebensowenig kann das in Betracht gezogen werden, wenn Streitgegenstand eines Vorprozesses nur ein einzelnes Anspruchselement eines Leistungsanspruches ist« Bei der gegenteiligen Auffassung bliebe bei einem Streit über die Präge, ob ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht, völlig unbestimmbar, ob und welche und in welchem Umfang Ansprüche aus einem Obsiegen in einem solchen Rechtsstreit hergeleitet werden und in welchem Umfang.deren Verjährung unterbrochen sein soll (BAG 9, 7 /~13, H 7 = AP Nr. 1 zu § 209 BGB).

  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59
    Pie hier in Betracht kommenden Zahlungsansprüche des Klägers waren jedoch nicht Streitgegenstand .des Vorprozesses <, lessen Streitgegenstand war vielmehr die Präge, ob das im Jahre 1938 zwischen den Parteien' begründete Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Vorprozesses noch fortbestand oder nicht« Damit wurde.überhaupt nicht über einen "Anspruch' i.S. des § 194 Abs« 1 EGB gestritten, wie das § 209 Abs« 1 BGB voraussetzt, sondern nur über das Bestehen oder Wichtbestehen eines Rechts Verhältnisses zwischen den Parteien« Ein Peststellungs streit über das Bestehen oder Wichtbestehen eines Rechtsverhältnisses ist nur.dann ein Streit über einen Anspruch i.So der §§ 194 Abs« 1, 209 Abs» 1 BGB, wenn der Feststellungsstreit gerade darum geht, ob ein bestimmter Anspruch besteht oder nicht« Verzichtet eine Peststellungs klage darauf, Feststellung des Bestehens eines bestimmten Anspruches zu begehren, und beschränkt sie sich, wie das im Vorproz@ß der Pall war, lediglich darauf, die Feststellung eines Rechtsverhältnisses ohne Anspruchsinhalt zu betreiben, so entfällt jede Möglichkeit, abzugrenzen, welche Ansprüche aus dem so festgestellten Rechtsverhältnis festgestellt werden sollen und festgestellt sind, und beschränkt sich die erstrebte Feststellung nur darauf, auszusprechen, ob ein Rechtsverhältnis besteht oder nicht (BAG aaO) " Dabei macht es keinen Unterschied, ob im Vorproz@ß eine Kündigungsschutzklage (wie im Palle der Entscheidung BAG aaO) oder eine Peststellungsklage der hier vorliegenden Art in Rede steht« Beide Klagen weisen zwar gewisse Unterschiede auf« Die Klage, mit der die Feststellung des Fortbestandes eines Arbeitsverhältnisses erstrebt wird, ist gegenüber der Kündigungsschutzkl'r.ge einerseits ein Weniger, indem mit ihr der Bestand eines Arbeitsverhältnisses festgestellt werden soll, was für eine Kündigungsschutzklage unter Umständen hur eine Vorfrage sein kann (vgl» BAG 7, 51 /~58£/=.
  • BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57

    Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin -

    Auszug aus BAG, 29.05.1961 - 5 AZR 162/59
    während hei der Kündigungsschutzklage über die Beendigung aus Anlaß einer oder mehrerer ganz ,Bestimmter Kündigungen gestritten wird (vgl. BAG 7, 36 /~44 ffo 7 = AP Kr. 17 zu § 3 KSchG )o Beide Klagen unterscheiden sich auch dadurch, daß bei der Peststellungsklage der hier vorliegenden Art der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung festgestellt wird, bei der Kündigungsschutzklage mit einem Klageantrag nach näherer Maßgabe des § 3 KSchG dagegen der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf den von einer ganz bestimmten Kündigung gewollten Termin beurteilt wird.
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 279/11

    Stromlieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Infolge der Beschränkung des ursprünglichen Antrags auf die Teilfrage der Wirksamkeit der Preiserhöhungen wurde das Bestehen von Rückzahlungsansprüchen nicht zum Streitgegenstand erhoben (vgl. BAG, NJW 1961, 1787, 1788 zum Verhältnis einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur nachfolgenden Lohnzahlungsklage; vgl. auch BAGE 9, 7 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines

    Darin liegt eine Rücknahme des unbezifferten Zahlungsantrags (vgl. zur entsprechenden Fallkonstellationen BAG, NJW 1961, 1787; BGH, VersR 1965, 1153, 1154; BGH, VersR 1970, 815, 817).
  • BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 159/91

    Zahlungsansprüche - Kündigungsschutzklage - Verjährung

    Wie der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 1. Februar 1960 (BAGE 9, 7 = AP Nr. 1 zu § 209 BGB ) und vom 29. Mai 1961 (- 5 AZR 162/59 - AP Nr. 2 zu § 209 BGB ) ausgesprochen und überzeugend begründet hat, ist damit eine Leistungs- oder Feststellungsklage gemeint, die sich auf einen Anspruch im Sinne des § 194 BGB bezieht, dessen Verjährung durch die Klageerhebung unterbrochen werden soll.

    Über die Voraussetzungen des Annahmeverzugs (§§ 293 ff BGB ) und die Höhe der nach § 615 Satz 1 BGB zu zahlenden Vergütung werde nicht entschieden (Urteil vom 29. Mai 1961, a.a.O., zu I 3 der Gründe).

    c) Der in § 209 BGB verwendete Begriff des "Anspruchs" bezeichnet den Anspruch im Sinne des § 194 BGB , dessen Verjährung durch die Klageerhebung unterbrochen werden soll (Urteile des Fünften Senats vom 1. Februar 1960 und 29. Mai 1961, a.a.O.; BGH Urteil vom 18. November 1982 - IX ZR 91/82 - NJW 1983, 388 ).

    Darauf hat der Fünfte Senat in seinen Urteilen vom 1. Februar 1960 und vom 29. Mai 1961 (a.a.O.) zutreffend hingewiesen.

  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 249/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Infolge der Beschränkung des ursprünglichen Antrags auf die Teilfrage der Wirksamkeit der Preiserhöhungen war das Bestehen von Rückzahlungsansprüchen nicht zum Streitgegenstand erhoben (vgl. BAG, NJW 1961, 1787, 1788 zum Verhältnis einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur nachfolgenden Lohnzahlungsklage; vgl. auch BAGE 9, 7 ff.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 297/01

    Verjährung; Unterbrechung; Hemmung; "Höhere Gewalt" bei Aufhebung einer

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Verjährung der sich aus § 615 BGB ergebenden Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers durch eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht nach § 209 Abs. 1 BGB unterbrochen (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - AP BGB § 209 Nr. 6 = EzA BGB § 209 Nr. 5, zu B der Gründe; 29. Mai 1961 - 5 AZR 162/59 - AP BGB § 209 Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 12, zu I 2 der Gründe).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 151/11

    Rückforderungsansprüche von Gaskunden wegen unwirksamer Gaspreisanpassung:

    Infolge der Beschränkung des ursprünglichen Antrags auf die Teilfrage der Wirksamkeit der Preiserhöhungen war das Bestehen von Rückzahlungsansprüchen nicht zum Streitgegenstand erhoben (vgl. BAG NJW 1961, 1787, 1788 zum Verhältnis einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur nachfolgenden Lohnzahlungsklage; vgl. auch BAGE 9, 7 f.).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 240/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Infolge der Beschränkung des ursprünglichen Antrags auf die Teilfrage der Wirksamkeit der Preiserhöhungen war das Bestehen von Rückzahlungsansprüchen nicht zum Streitgegenstand erhoben (vgl. BAG NJW 1961, 1787, 1788 zum Verhältnis einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur nachfolgenden Lohnzahlungsklage; vgl. auch BAGE 9, 7 ff.).
  • BGH, 26.09.2012 - VIII ZR 152/11

    Gaslieferungsvertrag: Verjährungsbeginn für Rückzahlungsansprüche aufgrund

    Infolge der Beschränkung des ursprünglichen Antrags auf die Teilfrage der Wirksamkeit der Preiserhöhungen war das Bestehen von Rückzahlungsansprüchen nicht zum Streitgegenstand erhoben (vgl. BAG, NJW 1961, 1787, 1788 zum Verhältnis einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses zur nachfolgenden Lohnzahlungsklage; vgl. auch BAGE 9, 7 f.).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 63/01

    Verjährung - Unterbrechung - Hemmung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die Verjährung der sich aus § 615 BGB ergebenden Zahlungsansprüche des Arbeitnehmers durch eine Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG nicht nach § 209 Abs. 1 BGB unterbrochen (7. November 1991 - 2 AZR 159/91 - AP BGB § 209 Nr. 6 = EzA BGB § 209 Nr. 5, zu B der Gründe; 29. Mai 1961 - 5 AZR 162/59 - AP BGB § 209 Nr. 2, zu I 2 der Gründe; 1. Dezember 1960 - 5 AZR 20/58 - BAGE 9, 7, 12).
  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87

    Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung

    Sie liegt auch deshalb nahe, weil der Antrag dabei mit dem Streitgegenstand der allgemeinen Feststellungsklage korrespondiert (vgl. Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - = AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; 31. Mai 1979 - 2 AZR 473/77 - = AP Nr. 50 zu § 256 ZPO, zu II 1 a der Gründe; BAG vom 29. Mai 1961 - 5 AZR 162/59 - AP Nr. 2 zu § 209 BGB, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

  • BAG, 27.10.1982 - 5 AZR 599/80
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1961 - II A 1206/59   

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https://dejure.org/1961,2266
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.1961 - II A 1206/59 (https://dejure.org/1961,2266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.1961 - II A 1206/59 (https://dejure.org/1961,2266)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 1961 - II A 1206/59 (https://dejure.org/1961,2266)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1787
  • DÖV 1962, 622
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64

    Rechtsmittel

    Dieser Erwägung trägt die Regelung des Bundesvertriebenengesetzes über die Einbeziehung der vertriebenen deutschen Volks zugehörigen in die zu gewährenden Vergünstigungen Rechnung, und der § 6 BVFG dient dem Zweck, diejenigen von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der früheren deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich abzugrenzen gegenüber den durch den Krieg entwurzelten Nichtdeutschen (Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255), denen gegenüber für die Bundesrepublik nicht in gleichem Maße eine Betreuungspflicht bestehen kann und deren Ansprüche gegebenenfalls auf den zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erlassenen Gesetzen beruhen.
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des

    Er hat deshalb in Fällen der Vertreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG aus Gebieten, in denen allgemeine, gegen die deutsche Bevölkerung gerichtete Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ständig entschieden, daß die deutsche Volkszugehörigkeit im Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben muß (Urteile vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - [DÖV 1962, 395 = ZLA 1961, 279], vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - [ZR 1963, 74 = DÖV 1962, 622 = ZLA 1962, 255], vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 36.65 [ZLA 1969, 33], BVerwG VIII C 38.66 [ZLA 1969, 36] und BVerwG VIII C 126.67 - [ZLA 1969, 73] und vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 19.65 -).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 33.73

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen

    Er hat deshalb in Fällen der Vertreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BVFG aus Gebieten, in denen allgemeine, gegen die deutsche Bevölkerung gerichtete Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen durchgeführt wurden, ständig entschieden, daß die deutsche Volkszugehörigkeit im Zeitpunkt kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben muß (Urteile vom 22. März 1961 - BVerwG VIII C 284.59 - [DÖV 1962, 395 = ZLA 1961, 279], vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - [JR 1963, 74 = DÖV 1962, 622 = ZLA 1962, 255], vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 36.65 - [ZLA 1969, 33], BVerwG VIII C 38.66 [ZLA 1969, 36] und BVerwG VIII C 126.67 - [ZLA 1969, 73] und vom 28. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 19.65 -).
  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus

    Durch die Forderung nach dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum in § 6 BVFG hat lediglich die Möglichkeit geschaffen werden sollen, die von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich von den in gleicher Lage befindlichen Nichtdeutschen abzugrenzen (vgl. das Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1966 S. 255).
  • BVerwG, 28.10.1971 - VIII C 19.65

    Rechtsmittel

    Daher beantwortet sich die Rechtsfrage, derentwegen der Senat die Revision zugelassen hat, dahin, daß die Eheschließung allein grundsätzlich bekenntnisneutral ist (vgl. BVerwGE 12, 110; Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - [JR 1963, 74 = DÖV 1962, 622 = ZLA 1962, 255]; vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5 = ZLA 1966, 283] und vom 14. März 1968 - BVerwG VIII C 51.66 - [Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9 = ZLA 1969, 40]).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 118.65

    Rechtsmittel

    Nur dieses ergibt einen brauchbaren Maßstab, um die von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich gegenüber den in gleicher Lage befindlichen Nichtdeutschen abzugrenzen (vgl. das Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 51.66

    Vertriebenenrecht nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und Antrag auf

    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist wiederholt klargestellt worden (vgl. die Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963, 74 = DÖV 1962, 622 = ZLA 1962, 255 und vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 -, Buchholz BVerwG 412.3, §§ 1, 2 BVFG Nr. 5 = ZLA 1966, 283), daß weder die Wahl eines Gatten fremder Volkszugehörigkeit noch eine Erziehung der aus dieser Verbindung entstammenden Kinder im Volkstum des nichtdeutschen Ehegatten den anderen Ehegatten rechtlich daran hindern konnte, sich weiterhin zum deutschen Volkstum zu bekennen.
  • BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In den Urteilen vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 - (DÖV 1962, 622 = JR 1963, 74) und vom 26. April 1967 - BVerwG VIII C 49.64 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 4 = NJW/RzW 1968, 43 - ZLA 1967, 348) hat der beschließende Senat ausgesprochen, die Verleugnung des deutschen Volkstums wegen der gegen die Deutschen gerichteten Verfolgungs- und Vertreibungsmaßnahmen sei unerheblich, wenn sie nach den gegen sie eingeleiteten Vertreibungsmaßnahmen erfolgt sei.
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 49.62

    Voraussetzungen der Erteilung eines Heimatvertriebenenausweises - Erfordernis des

    Mit dieser Vorschrift hat lediglich die Möglichkeit geschaffen werden sollen, die von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich gegenüber den in gleicher Lage befindlichen Nichtdeutschen abzugrenzen; eine Bewertung des Verhaltens des Betroffenen in bezug auf seine Treue und Anhänglichkeit zum deutschen Volk oder gar zum Deutschen Reich läßt sich hierauf nicht stützen(Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255).
  • BVerwG, 22.03.1968 - VIII B 9.68

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere dasUrteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG VIII C 469.59 -, JR 1963 S. 74 = DÖV 1962 S. 622 = ZLA 1962 S. 255) ist in rechtlicher Beziehung davon auszugehen, daß mit der Vorschrift des § 6 BVFG lediglich die Möglichkeit geschaffen werden sollte, die von den Vertreibungsmaßnahmen betroffenen Deutschen, die sich nicht auf das Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit berufen können, begrifflich gegenüber den in gleicher Lage befindlichen Nichtdeutschen abzugrenzen.
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 38.66

    Verlust des Wohnsitzes im Vertreibungsgebiet - Beachtlichkeit der Beweggründe für

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 49.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 36.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 52.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 16.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.12.1963 - VIII B 11.63

    Anerkennung der deutschen Volkszugehörigkeit - Anforderungen an den Begriff

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