Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.05.1961

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   BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60   

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https://dejure.org/1961,50
BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1961 - VI ZR 259/60 (https://dejure.org/1961,50)
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Ginseng

§§ 823 Abs. 1, 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.01.1962)

    Geld ohne Schmerz

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 363
  • NJW 1961, 2059
  • NJW 1962, 736 (Ls.)
  • MDR 1961, 1008
  • GRUR 1962, 105
  • BB 1961, 1102
  • DB 1961, 1388
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

    Auszug aus BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
    Der Fall liegt in seinen grundsätzlichen Zügen sehr ähnlich wie die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle BGHZ 26, 349 (Herrenreiter) und 30, 7. In beiden Fällen wurde durch die Art der Werbung für ein Produkt in die geschützte Persönlichkeitssphäre von Personen eingegriffen, die mit einer Schadensersatzklage einen Ausgleich für die rechtswidrige Beeinträchtigung verlangten.

    Der I. Zivilsenat hat dem Kläger in dem von ihm entschiedenen Fall BGHZ 26, 349 ein Schmerzensgeld zugebilligt und eben in dem sogenannten "immateriellen Schadensersatz" mit seiner Genugtuungsfunktion den adäquaten Ausgleich erblickt, den die Rechtsordnung dem in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigten Kläger zu gewähren hat.

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
    Aus der Entscheidung des IV. Zivilsenats BGHZ 30, 7 muß entnommen werden, daß der IV. Zivilsenat dem Standpunkt des I. Zivilsenats wenigstens nicht entgegentreten will.
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Sie ist mit der Revision nur angreifbar, wenn sie auf einer unrichtigen Würdigung der materiellen Rechtslage beruht oder wenn der Tatrichter für die Bemessung wesentliche Gesichtspunkte übersehen hat (BGH 19. September 1961 - VI ZR 259/60 - BGHZ 35, 363).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Solchem unlauteren Gewinnstreben könne wirksam nur entgegengetreten werden, wenn es mit dem Risiko eines fühlbaren materiellen Verlustes belastet werde (BGHZ 35, 363).

    Unter Anknüpfung an seine früheren Entscheidungen BGHZ 35, 363 und 39, 124 führt der Bundesgerichtshof sodann aus, daß bei schweren Persönlichkeitsverletzungen eine Genugtuung in Geld gefordert werden könne, wenn nur so eine dem Eingriff angemessene Wiedergutmachung des ideellen Schadens zu erreichen sei.

    Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen aber, daß die Zivilgerichte die von ihnen entwickelten Regeln zum Schutze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch außerhalb des Bereichs der Presse anwenden (vgl. etwa BGHZ 26, 349; 30, 7; 35, 363).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (Senat BGHZ 35, 363, 369 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; 39, 124, 133); hieran hält der Senat trotz der im Schrifttum geäußerten Vorbehalte fest (vgl. etwa Honsell, VersR 1974, 205 Fußn. 16; Mincke, JZ 1980, 86 ff.; MK/Schwerdtner, aaO. Rdn. 289).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53   

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https://dejure.org/1961,10
BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1961 - 1 BvR 203/53 (https://dejure.org/1961,10)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • opinioiuris.de

    Ärztliche Pflichtaltersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Undebenklichkeit der landesrechtlichen Einführung einer Pflicht-Altersversorgung Ärzte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 319
  • NJW 1961, 1155
  • NJW 1961, 2059 (Ls.)
  • NJW 1962, 675 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Daß ein Gesetz, das eine Zwangsversorgung für freiberuflich tätige Ärzte einführt, die Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1, Art. 11 und 14 GG nicht verletzt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (BVerfGE 10, 354 [361 ff.]).

    Wenn andere Gesetzgeber eine gleichartige Regelung nicht getroffen haben, so ist damit der Gleichheitssatz nicht verletzt (BVerfGE 10, 354 [371]).

  • BVerfG, 18.12.1951 - 1 BvR 222/51

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen autonome Satzungen - Vertretung im

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Zwar können auch Bestimmungen einer autonomen Satzung mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn der Beschwerdeführer gegenwärtig und unmittelbar von ihnen betroffen ist (BVerfGE 1, 91 [94 f.]).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Nimmt man - zugunsten des Beschwerdeführers - an, daß die Frist des § 93 Abs. 2 BVerfGG für eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen die Satzung erst mit deren Verkündung zu laufen begonnen hat (vgl. BVerfGE 1, 415), so war sie mit dem 10. Juni 1953 verstrichen.
  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Dieses Recht wird demgemäß durch die Organe der Anstalt (hier die Vertreterversammlung: § 4 Abs. 4 des Gesetzes), nicht durch Stellen der staatlichen Exekutive, ausgeübt und ist inhaltlich - im Rahmen des Gesetzes - nur durch den Zweck und den Aufgabenkreis der Anstalt begrenzt (BVerwGE 6, 247 [249 ff.]; BayVerfGHE N.F. 4 II 219 [249]).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Eine Erweiterung der Verfassungsbeschwerde auf bisher nicht angegriffene, rechtlich selbständige Bestimmungen der Satzung war deshalb nach diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig (vgl. BVerfGE 5, 1).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1959 (BVerfGE 10, 20 [49 ff.]) ist nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • BVerfG, 07.01.1959 - 1 BvR 100/57

    Arzneifertigwaren

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Der Widerruf ist daher grundsätzlich unwirksam (BVerfGE 9, 73 [76]).
  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1961 - 1 BvR 203/53
    Rechnet man die Pflichtversorgung für freie Berufe zum Sachgebiet "Sozialversicherung" im Sinne des Art. 74 Nr. 12 GG, so war das Land nach Art. 70, 72 Abs. 1 GG zuständig, weil der Bund dieses Gebiet nicht abschließend geregelt hatte (vgl. hierzu auch BVerfGE 11, 105 [111-114]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Dabei kann offenbleiben ob und inwieweit Art. 80 Abs. 1 GG auf die Rechtsetzung in den Ländern entsprechend anzuwenden ist (vgl. BVerfGE 12, 319 , [325]; 26, 228 [237]).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Einer weiteren Konkretisierung der Ermächtigung bedürfe es hier nicht, weil die strengen Anforderungen, die für die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen beständen, bei der Verleihung autonomer Satzungsgewalt an Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht gälten (BVerfGE 12, 319 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat niemals in Zweifel gezogen, daß sich der Autonomiegedanke sinnvoll in das System der grundgesetzlichen Ordnung einfügt (vgl. BVerfGE 1, 91 [94]; 10, 89 [102 ff.]; 12, 319 [321 ff.]; 15, 235 [240]).

    Aus Art. 80 Abs. 1 GG läßt sich eine solche Begrenzung nicht unmittelbar herleiten (vgl. BVerfGE 12, 319 [325]; 19, 253 [267]; 21, 54 [62]; 32, 346 [360 f.]).

  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Die weitergehenden Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG beziehen sich nur auf bundesrechtliche Vorordnungen und sind daher kein Prüfungsmaßstab für die Ermächtigungsnorm des § 17 Abs. 2 GO (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 44.76 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 12 S. 23 ; BVerfGE 12, 319 ).
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