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   BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61   

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BGH, 14.07.1961 - 4 StR 191/61 (https://dejure.org/1961,567)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - 4 StR 191/61 (https://dejure.org/1961,567)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - 4 StR 191/61 (https://dejure.org/1961,567)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 2069
  • MDR 1962, 69
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Die Besorgnis der Befangenheit setzt daher Umstände voraus, die auf eine innere Haltung des Sachverständigen hinweisen, die seine Neutralität, Distanz und Unparteilichkeit störend beeinflussen könnte (vgl. BGH NJW 1961, 2069; StV 2011, 709, 710).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Es kommt also auf den Standpunkt eines vernünftigen Angeklagten an (vgl. RGSt 65, 40, 43; BGH Urteil vom 27. Januar 1965 - 3 StR 591/54 - bei Dallinger MDR 1955, 270; BGH NJW 1961, 2069).
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Eine indizielle Beweistatsache, die nicht zu einem dem Antragsteller vorteilhaften Schluß zwingt , darf das Tatgericht von vornherein als unerheblich ansehen, wenn es ihr aus nicht rechtsfehlerhaften Erwägungen die Eignung abspricht, bestimmenden Einfluß auf die Bildung seiner Überzeugung zu gewinnen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; BGH GA 1964, 77; BGH, Urt. vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75 - bei Holtz MDR 1976, 815).
  • BGH, 16.02.1965 - 3 StR 33/64

    Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot durch Förderung der verbotenen

    Lag aber der mit dem Inhalt der Sammelmappe zu führende Beweis neben der Sache, so brauchte das Landgericht ihn nicht zu erheben, und es brauchte sich auch im Urteil nicht damit auseinanderzusetzen (BGH NJW 1961, 2069 [BGH 14.07.1961 - StR 4 191/61 ] Nr. 12), weder aus förmlichen Gründen ( § 267 StPO) noch aus sachlichen Gesichtspunkten.

    Das ist aber dann kein Rechtsfehler, wenn das Landgericht diese Tatsache als unerheblich ansehen konnte (BGH NJW 1961, 2069 [BGH 14.07.1961 - StR 4 191/61 ] Nr. 12).

    Auch für diese Rüge gilt das zu 4. f) Gesagte und der Hinweis auf die Entscheidung BGH NJW 1961, 2069 [BGH 14.07.1961 - StR 4 191/61 ] entsprechend.

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 109/89

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub - Unterbrechung der Hauptverhandlung länger

    Der Tatrichter braucht den Angeklagten in der Regel nicht vom Wechsel der Bewertung einer Beweisbehauptung zu unterrichten, wenn eine als wahr unterstellte Indiztatsache sich nach dem Ergebnis der Urteilsberatung als bedeutungslos erweist (BGH NJW 1961, 2069: BGH bei Dallinger MDR 1972, 272 und bei Holtz MDR 1979, 282 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1981, 96 und NStZ 1983, 357).
  • BGH, 19.07.1983 - 1 StR 365/83

    Unterlassene Auseinandersetzung des Gerichts mit einer als wahr unterstellten

    Andererseits dürfen die Urteilsfeststellungen und die Beweiswürdigung der Wahrunterstellung nicht widersprechen (BGH LM Nr. 5 zu § 244 Abs. 3 StPO; BGH NJW 1961, 2069; 1976, 1951; RG HRR 1937 Nr. 687).

    Eine Auflösung dieses Widerspruchs läßt sich dem landgerichtlichen Urteil nicht entnehmen; insbesondere kann nach Sachlage - weil die Beweisbehauptung nach den Feststellungen nach wie vor als erheblich erscheint - auch nicht davon ausgegangen werden, daß das Landgericht eine Auseinandersetzung mit der als wahr unterstellten Beweistatsache deshalb unterlassen durfte, weil es sie bei der Urteilsfindung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen als für die Entscheidung unerheblich beurteilt hätte (vgl. dazu BGH NJW 1961, 2069, 2070) [BGH 14.07.1961 - 4 StR 191/61].

  • BGH, 08.10.1974 - 1 StR 463/74

    Strafbarkeit wegen menschengefährdender Brandstiftung, Diebstahls in zwei Fällen

    Auf die eine oder andere Möglichkeit, die die Beweistatsachen als unerheblich erscheinen läßt, brauchte die Strafkammer vor der Urteilsverkündung nicht hinzuweisen und in den Urteilsgründen nicht einzugehen (vgl. BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; RGSt 65, 322, 330).

    Er hält vielmehr daran fest, daß es einer solchen Unterrichtung grundsätzlich nicht bedarf (vgl. BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Dallinger MDR 1971, 897; RGSt 65, 322, 330).

  • BGH, 04.05.1999 - 1 StR 122/99

    Versuch; Betrug; Scheckbetrug; Hilfsbeweisantrag; Aufklärungspflicht; freie

    Da der Schluß von der behaupteten Hilfstatsache auf unmittelbar erhebliche Umstände nicht zwingend, sondern nur möglich war, hatte der Tatrichter über die tatsächliche Erheblichkeit dieser Hilfstatsache in freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) zu entscheiden (vgl. BGH GA 1964, 77; NJW 1961, 2069, 2070; 1988, 501, 502; NStZ 1981, 309, 310; 1992, 551).
  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 373/96

    Bedeutungslosigkeit einer im Rahmen eines Beweisantrags zu behandelnden Tatsache

    Für die zu treffende Entscheidung ohne Bedeutung ist eine Tatsache nur dann, wenn ein Zusammenhang zwischen ihr und der abzuurteilenden Tat nicht besteht oder wenn sie trotz eines solchen Zusammenhangs nicht geeignet ist, die Entscheidung irgendwie zu beeinflussen (BGH NJW 1953, 35, 36; 1961, 2069, 2070; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 244 Rdn. 54 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1979 - 1 StR 137/79

    Reihenfolge der Heranziehung von Hilfsschöffen - Der für den Stand der

    Der Senat bemerkt jedoch, daß es in der Regel nicht zu beanstanden ist, wenn das Gericht den Wandel seiner Auffassung den Verfahrensbeteiligten vor der Urteilsverkündung in den Fällen nicht bekanntmacht, in denen sich bei der Urteilsberatung ergibt, daß eine als wahr unterstellte Tatsache aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht entseheidungserheblich ist (RGSt 65, 322, 330; BGH NJW 1961, 2069; BGH bei Holtz MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]).
  • BGH, 22.07.1980 - 1 StR 804/79

    Übersetzung fremdsprachiger Urkunden - Beweisqualität des Zeugen vom Hörensagen -

  • BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70

    Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts -

  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 262/96

    Beweisantrag - Ablehnung - Wahunterstellung

  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

  • BGH, 21.03.1978 - 1 StR 499/77

    Prozeßvoraussetzung der Anklage - Erfordernis einer Nachtragsanklage und eines

  • BayObLG, 05.08.2003 - 4St RR 82/03

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei für unglaubwürdig erachteter

  • BGH, 12.02.1980 - 1 StR 476/79

    Ärztlicher Kunstfehler als Bewertungsmaßstab der Schuld eines Gewaltverbrechens -

  • BGH, 06.08.1970 - 4 StR 518/69

    Verjährung der Strafverfolgung bei Straftaten aus der NS-Zeit - Zulässigkeit der

  • BGH, 05.08.1987 - 2 StR 322/87

    Glaubwürdigkeit eines öfter Falschaussagen tätigenden Zeugen - Erfordernis der

  • BGH, 10.01.1984 - 1 StR 855/83

    Ablehnung eines Beweisantrages als Verfahrensfehler

  • BGH, 22.04.1975 - 5 StR 402/74

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer fortgesetzten Untreue und

  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 172/78

    Annahme eines Verstoßes gegen die Aufklärungspflicht durch Ablehnung eines

  • BGH, 23.04.1975 - 1 StR 589/74

    Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 528/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 24.10.1979 - 3 StR 371/79

    Unzureichende Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 12.12.1978 - 5 StR 567/78

    Anforderung an die ordnungsgemäße Erhebung der Verfahrensrüge - Voraussetzung für

  • BGH, 13.01.1970 - 1 StR 564/69

    Anforderungen an die Rüge der Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines

  • BGH, 25.09.1962 - 1 StR 323/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 622/82

    Vorliegen einer Nachteilszufügungsabsicht im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch

  • BGH, 17.04.1968 - 3 StR 76/68

    Rechtsmittel

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