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   BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60   

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https://dejure.org/1961,1814
BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,1814)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1961 - 5 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,1814)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1961 - 5 StR 563/60 (https://dejure.org/1961,1814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 684
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1959 - 5 StR 606/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60
    Der Senat hat die Rechtsfrage, die ihm jetzt unterbreitet wird, schon in seinem unveröffentlichten Urteil vom 3. Februar 1959 - 5 StR 606/58 - in den Akten 4 KLs 25/58 der Staatsanwaltschaft in Braunschweig ebenso entschieden, wie das vorlegende Oberlandesgericht es beabsichtigt.
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60
    § 263 StGB setzt voraus, daß der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der Vermögensschaden, den er dem anderen zufügt, einander entsprechen (vgl. BGHSt 6, 115; 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].
  • BGH, 28.11.1967 - 5 StR 556/67

    Provisionsvertreter - § 263 StGB, Vermögensschaden, persönlicher

    Seine Absicht war also, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, der die Kehrseite des Vermögenoschadens der Besteller war (BGHSt 6, 115, 116 [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54]; BGH NJW 1961, 684).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Dies stellt einen fremdnützigen Betrug dar (vgl. BGH, Beschl. v. 10. Januar 1961 - 5 StR 563/60, NJW 1961, 684; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. März 1990 - 5 Ss 449/89 - 168/89 I, NJW 1990, 2397).
  • BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82

    Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des

    Der Angeklagte, der zumindest billigend in Kauf nahm, daß kein Kunde einen Gewinn erzielte und daß die Kunden um ihren Einsatz in voller Höhe geschädigt wurden, handelte schließlich in der Absicht, einem Dritten - der P.-Handels AG - einen rechtswidrigen Vermögensvorteil, nämlich den Abschluß der Optionsverträge, zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1961, 684).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Die Verurteilung wegen versuchten Betruges würde daher voraussetzen, daß der Angeklagte beabsichtigte, der von ihm empfohlenen Versicherungsgesellschaft durch den Vertrag, zu dem er Dr. Jo. veranlassen wollte, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1961, 684).
  • OLG Koblenz, 24.04.2003 - 5 U 1566/00

    Rückabwicklung eines auf arglistiger Täuschung beruhenden Immobilienkaufvertrages

    Allerdings ist der Zinsanspruch der Kläger weder Ausfluss der in § 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB begründeten Haftung der Beklagten noch Annex der Ersatzpflicht aus § 826 BGB, weil es nicht um den Ausgleich eines Schadens geht, aus dem die Beklagten für sich einen Vermögensvorteil erstrebt hätten (vgl. BGHSt 6, 115, 116; BGH NJW 1961, 684, 685; Senatsurteil 5 U 433/00 vom 8. Februar 2001; Heinrichs in Palandt, BGB, 62. Aufl., vor § 249 Rn. 62 f) oder der nach dem Parteivortrag von ihrem Wissen und Wollen umfasst gewesen wären (vgl. Thomas in Palandt, BGB, 62. Aufl., § 826, Rn. 10).
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 18/64

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes wegen Gerichtsverhandlung in der

    Die andere Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat der Bundesgerichtshof auf die Vorlegung des Oberlandesgerichts Braunschweig (NJW 1960, 2168 Nr. 33) durch den Beschluß vom 10. Januar 1961 - 5 StR 563/60 - (NJW 1961, 684 Nr. 26) ausdrücklich mißbilligt.

    Es genügt für die Anwendung des § 263 StGB, wenn der Täter zu einem ihm selbst vorteilhaften, aber außertatbestandlichen Ziel nicht anders gelangen kann, als durch betrügerisches Handeln zugunsten eines Dritten (BGHSt 16, 1 [BGH 23.02.1961 - 4 StR 7/61]; BGH NJW 1961, 684 Nr. 26).

  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70

    Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge -

    Das trifft jedoch für den Mehrerlös nicht zu; denn dieser sollte dem Angeklagten auf Grund der Mehrerlösvereinbarung aus dem Vermögen der Verkäufer zufließen (vgl. die ähnliche Lage im Verhältnis Provisionsvertreter - Kunde, BGH NJW 1961, 684 Nr. 26).
  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 457/68

    Rechtsmittel

    Das trifft zwar, vom möglichen Schaden der Kunden aus betrachtet, nicht auf die Kreditgutschriften zu, auf die es dem Angeklagten letztlich ankam, wohl aber auf den Darlehensantrag, den er den Kreditanstalten als rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, um die Gutschriften von ihnen zu erhalten (vgl. auch BGH NJW 1961, 684).
  • BGH, 25.08.1970 - 1 StR 289/70

    Strafbarkeit wegen Betrugs, wegen eines versuchten Betrugs und wegen erschwerter

    Dagegen könnte der Tatbestand des Betruges dann erfüllt sein, wenn der Angeklagte der Firma Dr. Gu. oder der betreffenden Versicherungsgesellschaft einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte, indem er diesen Vertragspartnern die Verträge hereinbrachte, um selbst Provision von ihnen zu erhalten (BGH NJW 1961, 684; BGHSt 21, 384).
  • BGH, 18.05.1965 - 1 StR 175/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betrugs in Tateinheit

    Bei der bisherigen Betrachtungsweise könnte er die Kunden nur zum Nutzen seiner Firma betrogen haben (BGH NJW 1961, 684 Nr. 26).
  • BGH, 23.01.1963 - 2 StR 611/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.12.1962 - 2 StR 371/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 54/82
  • BGH, 26.02.1964 - 2 StR 462/63

    Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug

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