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   BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60   

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https://dejure.org/1960,3072
BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60 (https://dejure.org/1960,3072)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1960 - 5 StR 332/60 (https://dejure.org/1960,3072)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1960 - 5 StR 332/60 (https://dejure.org/1960,3072)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hartnäckiges Leugnen und Uneinsichtigkeit als Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 85
  • MDR 1961, 164
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60
    Leugnet ein Angeklagter hartnäckig, so ist dies nicht für sich allein, sondern nur dann ein Strafschärfungsgrund, wenn das Gericht überzeugt ist, er zeige sich dadurch "noch jetzt uneinsichtig, so daß der Sühne- und Abschreckungszweck der Strafe auch nicht teilweise schon erfüllt sei" (BGHSt 1, 103, 105).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 18.10.1960 - 5 StR 332/60
    Die Strafkammer zieht damit erkennbar aus dem Verhalten des Angeklagten in der Hauptverhandlung "Schlüsse auf das Maß seiner persönlichen Schuld und auf seine Gefährlichkeit", die bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind (BGHSt 1, 105, 106).
  • BGH, 24.07.1985 - 3 StR 127/85

    Strafschärfende Verwertung - Verwertung des Nachtatverhaltens bei der

    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 662/82

    Keine strafschärfende Wertung des Leugnens des Angeklagten - Weder

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 09.12.1982 - 4 StR 631/82

    Erschwerende Wertung des Leugnens eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Ob die richterliche Überzeugung dahin geht, muß das Urteil jedoch deutlich erkennen lassen (BGHSt 1, 103, 105; 1, 105, 107; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 24.07.1985 - 5 StR 127/85
    Das Leugnen eines Angeklagten für sich allein darf nicht als strafschärfender Gesichtspunkt herangezogen werden (BGH NJW 1961, 85 [BGH 18.10.1960 - 5 StR 332/60]; JR 1980, 335 mit Anmerkung Bruns; NStZ 1981, 257 [BGH 25.03.1981 - 3 StR 61/81]), weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 18.04.1972 - 1 StR 134/72

    Unzulässige Strafschärfung wegen des Leugnens der Tat

    Eine Strafschärfung allein wegen des Leugnens ist unstatthaft (BGHSt 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; BGH NJW 1955, 1158 Nr. 15; 1961, 85 Nr. 20).
  • BGH, 15.03.1966 - 1 StR 8/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern - Anforderungen

    Wenn er desungeachtet bei seinem Leugnen beharrte, so konnte dieses Verhalten Schlüsse auf das Maß seiner persönlichen Schuld und seine rechtsfeindliche Einstellung zulassen, was bei der Strafzumessung berücksichtigt werden durfte (BGHSt 1, 107, 387, 388; BGH NJW 1961, 85 Nr. 20).
  • BGH, 05.03.1965 - 4 StR 56/65

    Versuchte Unzucht mit Kindern in Tateinheit mit Erregung geschlechtlichen

    Gegen die strafschürfende Bewertung einer solchen Einstellung des Angeklagten ist rechtlich nichts einzuwenden (vgl. auch BGHSt 1, 103, 104 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 105, 106 [BGH 10.04.1951 - 1 StR 88/51]; BGH NJW 1961, 85).
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60

    Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung -

    Zu diesem ist hier nur soviel zu bemerken: Es war dem Landgericht bei der Strafzumessung nicht versagt, das Verhalten R.s gegenüber K. (S. 60 UA) als besonders verwerflich zu werten und die Einführung des offensichtlich als zwielichtig beurteilten Zeugen S.-K. in den Arbeitsgerichtsprozeß als Anzeichen für die vom Tatrichter angenommenen Charaktermängel des Angeklagten und seine rechtsverneinende Einstellung mit zu berücksichtigen (BGHSt 1, 103 bis 105 und 387, 388 ; 5 StR 332/60 vom 18. Oktober 1960, zur Veröffentlichung bestimmt), ferner konnte das Landgericht die Einführung dieses Zeugen in das jetzige Strafverfahren bei der Frage verwerten, ob sich vom Angeklagten erwarten läßt, daß er unter Einwirkung einer Aussetzung in Zukunft ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben führen wird (§ 23 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 07.05.1965 - 4 StR 186/65

    Fortgesetzte Unzucht mit einem Kind - Veranlassung einer erneuten Vernehmung

    Gründe, die darauf hindeuten, daß der Angeklagte widersinnig auf einem formalen Recht beharrt und sich durch dessen Benutzung über den dadurch entstehenden weiteren seelischen Schaden des Kindes mutwillig hinweggesetzt hatte (vgl. BGH NJW 1961, 85 und die Entscheidung des Senats vom 5. März 1965 - 4 StR 56/65), sind aus dem Urteil nicht ersichtlich.
  • BGH, 15.05.1962 - 3 StR 17/62

    Förderung kommunistischer Interessen und Zielsetzungen als Zuwiderhandlung gegen

    Dass er die Strafbarkeit seines Vorhaltens bestritten hat, könnte nur dann zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen, wenn darin Uneinsichtigkeit und Rechtsfeindschaft zum Ausdruck gekommen waren (BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; BGH 5 StR 332/60 vom 18. Oktober 1960 = LM § 267 Abs. 2 StPO Nr. 37).
  • BGH, 24.01.1967 - 5 StR 514/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Untreue, wegen Kreditwuchers und

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