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   BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60   

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BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60 (https://dejure.org/1962,11)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1962 - II C 16.60 (https://dejure.org/1962,11)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1962 - II C 16.60 (https://dejure.org/1962,11)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14 Bundesbesoldungsordnung (BBO) unter Ernennung zum Mitglied des Deutschen Patentamtes - Auslegung des Begriffs der Fürsorgepflicht - Fehlende Eignung für eine Beförderungsstelle aufgrund der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 15, 3
  • NJW 1963, 123
  • MDR 1963, 338
  • DVBl 1963, 511
 
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Wird zitiert von ... (243)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.07.1956 - III ZR 39/55

    Beförderung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    An dieser Rechtsauffassung hat nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesgerichtshof mit Recht festgehalten (vgl. BGHZ 21, 256 [257/258] mit Hinweisen).

    Der Dienstherr ist auch nicht etwa gehalten, die Eignung mehrerer Bewerber für eine Beförderungsstelle untereinander abzuwägen, zumal es allein seinem pflichtmäßigem Ermessen überlassen ist, welchen Umständen er bei der Beförderung das größere Gewicht beimißt (vgl. BGHZ 21, 256 [260]).

    Ferner ist in diesem Zusammenhang an den Fall zu denken, daß der Dienstherr einen Beamten gerade und ausschließlich deshalb bei der Besetzung einer offenen Beförderungsstelle überging, weil dieser einer dem Dienstherrn nicht genehmen Gewerkschaft angehörte (vgl. BGHZ 21, 256 [262]).

  • BGH, 11.11.1954 - III ZR 120/53

    Nichtbeförderung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Die Fursorgepflicht des Dienstherrn umfaßt die Pflicht, bei den in das Ermessen gestellten Entscheidungen unter Ausschaltung aller sachfremden Einflüsse sich lediglich von sachlichen Erwägungen, von Gerechtigkeit und Wohlwollen leiten zu lassen (vgl. BGHZ 15, 185 [187]).

    Hierher zu rechnen ist der vom Bundesgerichtshof (BGHZ 15, 185) entschiedene Fall, in welchem der Dienstherr die ihm obliegende Entscheidung über die Beförderung nicht nach eigenem pflichtmäßigem Ermessen getroffen hatte, sondern insoweit den von unsachlichen Erwägungen diktierten Wünschen und Forderungen dritter Stellen gefolgt war.

  • BVerwG, 30.06.1961 - II C 177.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Daraus und aus dem Urteil des Senatsvom 30. Juni 1961 - BVerwG II C 177.58 - (BVerwGE 12, 296 [299]) kann nicht der Gegenschluß gezogen werden, daß nur solche Vorgänge zu den Personalakten genommen werden dürfen, die diese Voraussetzung erfüllen.
  • BVerwG, 30.08.1961 - VI C 188.59
    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    In diesem Zusammenhang sind die Ausführungen in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 30. August 1961 - BVerwG VI C 188.59 - (NJW 1962 S. 694) einschlägig.
  • BVerwG, 24.08.1961 - II C 165.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Daß eine solche Pflichtwidrigkeit, die überdies schuldhaft erfolgt sein muß (vgl. BVerwGE 13, 17 [22]), nur dann als ein zum Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung verpflichtendes Verhalten in Betracht kommen kann, wenn feststeht, daß der Beamte ohne diese Pflichtwidrigkeit befördert worden wäre, bedarf keiner Begründung.
  • RG, 13.03.1925 - III 343/24

    Militäranwärter. Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Das Reichsgericht hatte hierzu im Rahmen der Entscheidung über Klagen auf Ersatz des durch die Nichtbeförderung entstandenen Vermögensschadens (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 131 der Weimarer Reichsverfassung) Stellung zu nehmen; für eine unmittelbar auf Beförderung gerichtete Klage war damals wegen der früher angenommenen Unvereinbarkeit einer solchen Klage mit den staatlichen Hoheitsrechten aus verfassungsrechtlichen Gründen kein Raum (RGZ 110, 265 [268]).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Diese Begriffe hat der Bundesgesetzgeber auch in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG verwendet, und hierzu hat der erkennende Senat schon in seinem Urteil vom 29. September 1960 (BVerwGE 11, 139 [BVerwG 29.09.1960 - II C 79/59] [140]) ausgeführt, daß die Beurteilung der "Eignung, Befähigung, fachlichen Leistung" eines Beamten ein Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn ist, nicht eine reine Subsumtion des Tatbestandes unter eine gesetzliche Vorschrift.
  • BVerwG, 07.07.1961 - VI C 189.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Dieser Meinung hat sich der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 7. Juli 1961 - BVerwG VI C 189.58 - angeschlossen.
  • RG, 07.12.1934 - III 178/34

    1. Über den Umfang der allgemeinen Fürsorgepflicht der öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    Sie verpflichtet den Dienstherrn aber grundsätzlich nicht, auf die Beförderung des einzelnen Beamten durch förderndes Handeln hinzuwirken, denn sie besteht nur in den Grenzen des zur Zeit bekleideten Amtes (vgl. RGZ 146, 369 [374]).
  • RG, 27.01.1939 - III 86/38

    Ist für die Klage eines Beamten gegen die öffentliche Körperschaft, bei der er

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60
    In diesem Zusammenhang hat auch das Reichsgericht ausgeführt, daß die Beamten, denen die Entscheidung über die Besetzung einer Beamtenstelle durch Beförderung und deren Vorbereitung obliegt, insoweit lediglich die Belange der öffentlichen Körperschaft wahrzunehmen haben, so daß in der Nichtbeförderung eines Beamten als solcher keine Verletzung einer dem Beamten gegenüber obliegenden Amtspflicht liegen könne (u.a. RGZ 159, 247 [250/251 mit Hinweisen]).
  • BVerwG, 24.09.2008 - 2 B 117.07

    1. Die Klägerin begehrt ihre Beförderung zur Amtsinspektorin (BesGr A 9).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (stRspr, vgl. schon Urteil vom 30. August 1962 BVerwG 2 C 16.60 BVerwGE 15, 3 sowie z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 BVerwG 2 C 41.84 Buchholz 237.4 § 8 LBG Hamburg Nr. 1 und vom 31. Mai 1990 BVerwG 2 C 16.89 Buchholz 237.6 § 14 NdsLBG Nr. 1).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Grundsätzlich hat ein Beamter keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, und auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht grundsätzlich nur in den Grenzen des bereits bekleideten statusrechtlichen Amtes (BVerwGE 15, 3; ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Senats vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - ).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Das schutzwürdige Interesse des Beamten wird durch einen Berichtigungsanspruch ausreichend gewahrt (vgl. u.a. BVerwGE 15, 3 [BVerwG 30.08.1962 - II C 16/60] [12 ff.]; 19, 179 [184 f.]; Urteil vom 6. Januar 1972 - BVerwG 6 C 96.67 - [Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 16]; BVerwGE 49, 89 [BVerwG 04.07.1975 - VI C 30/72] [90 f.]; 50, 301 [304 ff.]; 55, 186 [189 f.]; 56, 102 [104]).

    An diesem gebotenen Zusammenhang fehlt es, wenn der Zweck, zu welchem Vorgänge angelegt worden sind, außerhalb des durch das (konkrete) Beamtenverhältnis begründeten Rechts- und Pflichtenkreises liegt, wenn nämlich diese Vorgänge besonderen von dem Dienstverhältnis und der Person gerade dieses Beamten sachlich zu trennenden Zwecken dienen (BVerwGE 12, 296 [BVerwG 30.06.1961 - II C 177/58] [299 f.]; 15, 3 [14]; 36, 134 [138]; 49, 89 [90]; 55, 186 [189 ff.] mit weiteren Nachweisen).

    Allein durch die Aufnahme dieser Vorgänge in die Personalakten wird ein Werturteil über den Kläger, sei es in positiver, sei es in negativer Hinsicht, nicht abgegeben (Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 2 C 16.60 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 4, Seite 37]).

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