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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61   

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https://dejure.org/1963,857
BGH, 20.03.1963 - V ZR 143/61 (https://dejure.org/1963,857)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1963 - V ZR 143/61 (https://dejure.org/1963,857)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1963 - V ZR 143/61 (https://dejure.org/1963,857)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1247
  • MDR 1963, 577
  • DNotZ 1964, 341
  • WM 1963, 920
  • DB 1963, 1317
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 27.06.2014 - V ZR 51/13

    Kündigung eines bei Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Eine Vereinbarung, bei der zwei Nutzungsrechte (ein schuldrechtliches und ein dingliches) gleichen oder ähnlichen Inhalts nebeneinander entstehen, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber ein Ausnahmefall, der einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede bedarf (Senat, Urteil vom 20. März 1963 - V ZR 143/61, NJW 1963, 1247; Senat, Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123 f.; MünchKomm-BGB/Joost, 6. Aufl., § 1018 Rn. 6, 8; vgl. auch Staudinger/Mayer, BGB [2009], vor §§ 1090-1093 Rn. 2; § 1093 Rn. 11; Erman/Grziwotz, BGB, 13. Aufl., vor § 1018 Rn.19).
  • BGH, 08.03.2018 - V ZR 200/17

    Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts

    bb) Das Nebeneinanderbestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Nutzungsrechts verwandten Inhalts ist aber ein Ausnahmefall und bedarf einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede (vgl. Senat, Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NZM 2014, 790 Rn. 10; Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123 f.; Urteil vom 20. März 1963 - V ZR 143/61, NJW 1963, 1247).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 149/89

    Auslegung und Ermittlung des Inhalts einer Grunddienstbarkeit

    Eine solche Regelung ist zwar nicht ausgeschlossen, stellt jedoch einen Ausnahmefall dar und bedarf nach der Rechtsprechung des Senats einer zweifelsfreien, in der Regel ausdrücklichen Abrede (vgl. Urteile v. 20. März 1963, V ZR 143/61, WM 1963, 920, 922; v. 20. September 1974, V ZR 44/73, NJW 1974, 2123).
  • BGH, 30.06.2023 - V ZR 165/22

    Übernahme einer (deckungsgleichen) Baulast durch den Eigentümer des dienenden

    (1) Ist das Wegerecht für eine bestimmte Nutzungsart des herrschenden Grundstücks vereinbart, erlaubt es eine davon abweichende Nutzung nicht (vgl. Senat, Urteil vom 20. März 1963 - V ZR 143/61, NJW 1963, 1247; MüKoBGB/Mohr, 9. Aufl., § 1018 Rn. 62; Staudinger/Weber, BGB [2017], § 1018 Rn. 155).
  • BGH, 07.01.1966 - V ZR 94/65

    Einräumung eines Wegerechts - Duldung eines Gehverkehrs und Fahrverkehrs über ein

    Entgegen der Meinung der Anschlußrevision ist der Beklagte auch in der Lage weitere Beeinträchtigungen zu verhindern (Urteil vom 20. März 1963, V ZR 143/61, WM 1963, 920, 921).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2006 - 14 U 72/04

    Fortbestand eines Pachtvertrages über ein altrechtliches Wasserrecht auf einem

    Das gleichzeitige Bestehen eines schuldrechtlichen und dinglichen Nutzungsrechtes nebeneinander mit verwandtem Inhalt ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, bedarf aber einer ausdrücklichen Regelung durch die Parteien (vgl. BGH NJW 1974, 2123; BGH NJW 1963, 1247).
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 185/96

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen Fehlens des Tatbestandes

    Der Senat kann daher nicht feststellen, ob vom Berufungsgericht die allgemeinen Auslegungsgrundsätze und die besonderen Auslegungsgrundsätze beachtet worden sind, die für den Fall Anwendung finden, daß das gleichzeitige Bestehen eines schuldrechtlichen und eines dinglichen Rechts zur Nutzung einer Sache in Betracht kommt (vgl. Senatsurteile v. 20. März 1963, V ZR 143/61, WM 1963, 920, 922 und v. 20. September 1974, V ZR 44/73, NJW 1974, 2133).
  • BGH, 10.06.1977 - V ZR 242/74

    Geräuschimmission durch startende und landende Flugzeuge eines Landeplatzes

    Der Beklagte hat Jedoch nichts dafür vorgetragen, daß er hinsichtlich der für seinen Landeplatz zugelassenen Arten von Luftfahrzeugen im Rahmen der behördlich festgelegten An- und Abflugverfahren den nachbarrechtlichen Schranken seiner Grundstücksnutzung nicht Rechnung zu tragen vermöge oder, falls dies der Fall sein sollte, Einschränkungen dieser Betriebspflicht entsprechend diesen privatrechtlichen Schranken nicht bewirken könnte (vgl. § 45 Abs. 1 Satz 2 LuftVZO; ferner BGH LM BGB § 1018 Nr. 14 Bl. 3; § 1004 Nr. 90 Bl. 2 R und Nr. 51 Bl. 2 = JZ 1961, 498 und Anm. Pleyer; BGH WM 1963, 920, 921 unter II).
  • BGH, 17.09.1971 - V ZR 41/69

    Eintragung eines Nießbrauchs ins Grundbuch - Voraussetzungen für das Entstehen

    Erfolglos sucht die Revision demgegenüber aus dem Urteil des Senats vom 20. März 1963, V ZR 143/61, LM BGB § 1018 Nr. 10, herzuleiten, daß eine solche Vereinbarung nur angenommen werden könne, wenn sie ausdrücklich getroffen worden sei.
  • BGH, 21.06.1968 - V ZR 33/65

    Tätigkeit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Die Revision verweist in diesem Zusammenhang auf die Grundsätze, die für die Auslegung stillschweigender Willenserklärungen gelten, insbesondere auf das Urteil des Senats vom 20. März 1963 (V ZR 143/61, NJW 1963, 1247), das sich mit der Frage befaßt, wann ein stillschweigendes Verhalten Schlüsse auf einen rechtsgeschäftlichen Willen zuläßt.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,835
BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 (https://dejure.org/1963,835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflichtverletzung im Zusammenhang mit einem Vorvertrag zur Verpflichtung des Abschlusses eines Hauptvertrages mit dem Gegenstand der Übertragung der Auswertungsrechte an drei Filmen - Voraussetzung für den wirksamen Abschluss eines Vorvertrages unter dem Aspekt des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1247
  • MDR 1963, 563
  • DB 1963, 690
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Bei der daneben zulässigen abstrakten Schadensberechnung dagegen genügt es, wenn der Gewinn "nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge" erwartet werden konnte (BGHZ 29, 393).

    Diese Würdigung aber liegt durchaus im Rahmen des dem Gericht bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO zustehenden Ermessensspielraums (BGHZ 29, 393, 398, 400) [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58].

  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50

    Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Lediglich um klarzustellen, daß im Streitfall nur ein ursprüngliches subjektives Unvermögen der Beklagten zur Verschaffung der Filmauswertungsrechte gegeben ist, für das die Beklagte ohne Rücksicht auf Verschulden einzustehen hat (vgl. BGHZ 2, 331; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 2. Aufl. S. 317 ff), weist das Berufungsgericht darauf hin, daß die Beklagte sich die Filmauswertungsrechte von dritter Seite habe beschaffen können.
  • BGH, 20.06.1958 - I ZR 132/57

    Subverlagsvertrag

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Soweit die Formbedürftigkeit des Hauptvertrages auf Parteivereinbarung beruht, ist es vielmehr Auslegungsfrage, ob sich das vereinbarte Formerfordernis nach dem Willen der Vertragsparteien auch auf einen Vorvertrag beziehen soll (BGH NJW 1958, 1531 [BGH 20.06.1958 - I ZR 132/57]).
  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Bei der sog. konkreten Schadensberechnung sind nun zwar die besonderen Vorkehrungen und Anstalten, aus denen die Gewinnerwartung hergeleitet wird, stets im einzelnen darzulegen und zu beweisen (BGHZ 2, 310, 314) [BGH 19.06.1951 - I ZR 118/50].
  • BGH, 28.06.1957 - VIII ZR 260/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Damit aber erübrigte sich eine Nachfristsetzung, die bei dieser Sachlage nur eine leere Form bedeutet hätte (RGZ 56, 234; BGH WM 1957, 1342; BGB-RGRK 11. Aufl. § 326 BGB Anm. 15).
  • RG, 22.02.1905 - I 473/04

    Ist, wenn in einem Verlagsvertrag dem Verleger das Recht für die erste Auflage

    Auszug aus BGH, 15.03.1963 - Ib ZR 69/62
    Auch wenn über einzelne Punkte eines Vertrages noch keine Einigung erzielt ist, kann der übereinstimmende Wille der Parteien dahin gehen, bereits vor Regelung dieser Punkte eine vertragliche Bindung eintreten zu lassen (RGZ 60, 174, 178).
  • BGH, 12.07.1995 - VIII ZR 219/94

    Rechtsnatur und Verletzung einer Mindestabnahmepflicht; Entbehrlichkeit der

    Für den Fall, daß der eine Teil den nach einem Vorvertrag geschuldeten Abschluß des Hauptvertrages grundlos verweigert, ist allerdings in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der andere Teil im Wege des Schadensersatzes nach §§ 286, 326 BGB grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Hauptvertrages ersetzt verlangen kann (BGH, Urteil vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 = LM BGB § 162 Nr. 3 unter II; Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 = NJW 1963, 1247; Senatsurteile vom 18. Januar 1989 - VIII ZR 311/87 = WM 1989, 445 = NJW 1990, 1233 [BGH 18.01.1989 - VIII ZR 311/87] und vom 20. September 1989 - VIII ZR 143/88 = WM 1989, 1769 = NJW 1990, 1234, jeweils unter II 1).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2007 - 5 U 192/06

    Grundstückskaufvertrag; Prozessvergleich: Anspruch auf den Abschluss eines

    Soweit die Kläger den Beklagten zu 2. auf Zahlung in Anspruch nehmen, ist anerkannt, dass der andere Vertragsteil grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Kaufvertrages ersetzt verlangen kann, wenn der Verkäufer die Leistung aus dem künftigen Hauptvertrag schuldhaft subjektiv unmöglich macht, indem er das Kaufobjekt anderweitig veräußert (BGH NJW 1963, 1247; NJW 1990, 1233, 1234).
  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes -

    Machte sich der Beklagte die Leistung aus dem künftigen Hauptvertrag, nämlich die Übertragung des Busbetriebes auf den Kläger, schuldhaft dadurch subjektiv unmöglich, daß er - wie dies das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei feststellt - seine Busse an die A. GmbH verkaufte, ihr auch die Geschäftsverbindungen übertrug und zugleich sein Gewerbe abmeldete, so kann der Kläger grundsätzlich sein Interesse an der Erfüllung des Hauptvertrages ersetzt verlangen (z.B. BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 = NJW 1963, 1247; Henrich, Vorvertrag, Optionsvertrag, Vorrechtsvertrag, 1965, S. 215 f).
  • BGH, 10.02.1977 - VII ZR 118/75

    Architektenbindung bei Grundstückskauf

    Dabei kann auch in diesem Zusammenhang offen bleiben, ob der Kläger seinen Anspruch wegen Nichterfüllung des Vorvertrages hätte durchsetzen können (vgl. BGH NJW 1963, 1247 Nr. 2) oder ob dieser Anspruch, wovon der erkennende Senat in dem Urteil BGHZ 60, 28 auszugehen hatte (insoweit nur in WM 1973, 172 abgedruckt), wegen Verletzung des Vertrages zugunsten eines Dritten begründet gewesen wäre.
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 168/84

    Überprüfung der Kostenentscheidung des Berufungsgerichts bei teilweise Annahme

    Zu dem noch im Streit befindlichen Ausspruch über die Schadensersatzverpflichtung des Beklagten (Ziff. 2 des Urteilstenors) hat das Berufungsgericht lediglich bemerkt, der Schadensersatzanspruch rechtfertige sich aus § 286 BGB, und hat dazu auf das BGH-Urteil vom 15. März 1963, Ib ZR 69/62, NJW 1963, 1247 sowie auf Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. Vorbem. 46 vor § 145 BGB verwiesen.
  • BGH, 19.12.1968 - II ZR 138/67

    Entscheidung eines Rechtsstreits nach deutschem Recht nach Überprüfung des

    Deshalb müsse die Beklagte dem Kläger Schadenersatz wegen Nichterfüllung leisten (BGH NJW 1963, 1247).
  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 42/70

    Abschluss eines Vertrages über eine Auskiesung - Einbringen von Industriemüll und

    Sollte sie indes zu dem Abschluß eines solchen Vertrages verpflichtet gewesen sein, so würde ihre beharrliche Weigerung die Beklagte nicht nur zur Klage auf Abschluß des Hauptvertrages berechtigt haben, vielmehr stünden der Beklagten wegen der Weigerung der Klägerin auch Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung der ihr von der Klägerin nach dem abzuschließenden Hauptvertrage geschuldeten Leistung zu (Urteil des erkennenden Senats vom 14. Juli 1959 - VIII ZR 149/58 - DM BGB § 162 Nr. 3 und BGH Urteil vom 15. März 1963 - Ib ZR 69/62 - DM BGB § 145 Nr. 8; Henrich a.a.O. S. 195 f).
  • BGH, 06.11.1970 - I ZR 13/69

    Vorvertrag über Abschluss eines Regievertrages - Schadensersatzanspruch wegen

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nimmt das Berufungsgericht an, daß bei dem Vorvertrag dem Berechtigten bei Verweigerung des Abschlusses des Hauptvertrages ein Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB zustehen kann (BGH NJW 1963, 1247).
  • BGH, 08.12.1972 - I ZR 43/71

    Vertraglicher Erfüllungsanspruch auf Zahlung einer Abstandssumme wegen des

    Er kann aber auch aus eben denselben Gründen den Abschluß des Hauptvertrages verweigern, ohne daß ihn aus dieser Nichterfüllung des Vorvertrags eine Schadensersatzverpflichtung nach § 326 BGB trifft (vgl. BGH LM Nr. 8 zu § 145 BGB = NJW 63, 1247).
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