Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.05.1963

Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63   

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BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63 (https://dejure.org/1963,332)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1963 - 1 StR 156/63 (https://dejure.org/1963,332)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - 1 StR 156/63 (https://dejure.org/1963,332)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umfang eines von den Eltern eines Geschädigten gestellten Strafantrages - Konkurrenzverhältnis zwischen Notzucht und Körperverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52, § 177 Abs. 1, § 230

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1683
  • MDR 1963, 939
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 54/63
    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Die gleiche Auffassung bezüglich der Körperverletzung schlechthin ergibt sich aus der Entscheidung vom 12. März 1963, 1 StR 54/63 (S. 6); ebenso Schönke/Schröder, 10. Aufl., VI zu § 177 StGB.
  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    In Verbindung mit dem schon vom Vater "für alle Fälle" gestellten Strafantrag ist vielmehr davon auszugehen, daß nach dem Willen der Eltern die Tat unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden sollte (BGH DM § 61 StGB Nr. 1 b; BGH Urteil vom 20. März 1962, 1 StR 51/62 S. 3).
  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 728/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Das Urteil des Senats vom 14.7.1955, 1 StR 728/54, nur auszugsweise wiedergegeben GA 1956, 316, 317 nimmt zwar zur Frage des Zusammentreffens von Notzucht und Körperverletzung nicht ausdrücklich Stellung; vgl. dort S. 5: "nicht wenigstens ins der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht hat ...".
  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 39/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Der Senat hat jedoch im Urteil vom 19. März 1963, 1 StR 39/63 (S. 3) für die gefährliche Körperverletzung die Möglichkeit von Tateinheit mit Notzucht bejaht.
  • BGH, 31.01.1956 - 5 StR 472/55

    Tateinheit bei Erschleichen von Vergünstigungen für Vertriebene und versuchtem

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs selbst liegende Körperverletzung des Opfers (üble und unangemessene Behandlung) mag zwar als notwendige, jedenfalls regelmäßige Erscheinungsform der Notzucht in dieser aufgehen (vgl. allgemein: RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55].
  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Auch der Strafausspruch und die Verhängung einer Sperrfrist (BGHSt 10, 94 ff) weisen keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
  • RG, 18.02.1926 - II 297/25

    1. Sind Zuwiderhandlungen gegen das BranntwMonG. nach dem Deutsch-Polnischen

    Auszug aus BGH, 02.07.1963 - 1 StR 156/63
    Die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs selbst liegende Körperverletzung des Opfers (üble und unangemessene Behandlung) mag zwar als notwendige, jedenfalls regelmäßige Erscheinungsform der Notzucht in dieser aufgehen (vgl. allgemein: RGSt 60, 117, 122; BGHSt 9, 30, 31) [BGH 31.01.1956 - 5 StR 472/55].
  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10

    Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung

    Sonstige Verletzungen, die der Täter dem Opfer beibringt, z. B. durch Schläge, rohe Griffe, Defloration, oder Folgen der Tat (Schockwirkung) fallen aber nicht unter die Gesetzeseinheit, denn sie sind kein Merkmal, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH, Urteil vom 2. Juli 1963 - 1 StR 156/63, NJW 1963, 1683).
  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 382/06

    Beleidigung durch sexuelle Handlung (Kundgabe der Missachtung); Körperverletzung

    Ein nicht einverständlicher Geschlechtsverkehr kann zwar eine üble, unangemessene Behandlung des Opfers darstellen (vgl. BGH NJW 1963, 1683).
  • BGH, 21.09.1965 - 1 StR 269/65

    Überfall einer Frau zur Erzwingung von Geschlechtsverkehr - Verurteilung wegen

    (§§ 223, 223 a StGB) verurteilt wurde (vgl. BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15), beschwert ihn nicht.

    Ferner hat der Senat wiederholt entschieden, daß zwischen § 177 StGB und den Körperverletzungsdelikten Tateinheit möglich ist (BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).

  • BGH, 23.05.2001 - 3 StR 62/01

    Waffeneigenschaft eines Gummiknüppels; Verwenden einer Waffe beim Tatbestand der

    Ferner wird der neue Tatrichter auch zu prüfen haben, ob durch die nach den Feststellungen sehr schmerzhaften, zu feststellbaren Verletzungen führenden körperlichen Mißhandlungen, die über die bloße Ausübung sexueller Handlung hinausgegangen sind, der Tatbestand der Körperverletzung verwirklicht worden ist (vgl. BGH NJW 1963, 1683; BGH bei Miebach NStZ 1995, 224).
  • BGH, 04.02.1964 - 1 StR 423/63

    Rüge einer Verletzung des sachlichen Rechts und der Aufklärungspflicht -

    Sie erfüllen darum den Tatbestand der Körperverletzung, der mit der versuchten Notzucht in Tateinheit steht (BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15).

    Es ist vielmehr davon auszugehen, daß die Tat nach dem Willen der Verletzten und ihrer Eltern unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten verfolgt werden sollte (BGH LM § 61 StGB Nr. 1 b = NJW 1951, 368 Nr. 2; Urteile des Bundesgerichtshofs vom 20. März 1962 - 1 StR 51/62 und vom 2. Juli 1963 - 1 StR 156/63, insoweit NJW 1963, 1683 Nr. 15 nicht veröffentlicht).

  • BGH, 30.08.1994 - 1 StR 271/94

    Änderung des Schuldspruchs bei Verurteilung u. a. wegen Körperverletzung mit

    Körperverletzung steht in Tateinheit mit Vergewaltigung, sofern das Opfer - wie hier - über die im Vollzug des Geschlechtsverkehrs liegende unangemessene Behandlung hinaus körperlich mißhandelt wird (BGH NJW 1963, 1683; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. § 177 Rdn. 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 02.07.2002 - 3 StR 201/02

    Beschränkung der Strafverfolgung (Aufhebung des Strafausspruchs)

    Die getroffenen Feststellungen belegen bezüglich der jeweils tateinheitlich angenommenen Körperverletzung nicht hinreichend, daß die Opfer über die in der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung liegenden üblen und unangemessenen Behandlung hinaus körperlich mißhandelt worden sind (vgl. dazu BGH NJW 1963, 1683; BGH bei Miebach NStZ 1995, 224).
  • BGH, 01.06.1989 - 1 StR 170/89

    Rechtmäßige Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer während der

    Nicht zu beanstanden ist schließlich die Verurteilung wegen (tateinheitlich begangener) Körperverletzung, die das Landgericht darin erblickt, daß der Angeklagte dem Jungen, der ihm dies sagte, beim zweimaligen Analverkehr heftige Schmerzen zufügte (vgl. dazu BGH NJW 1963, 1683 sowie BGH, Urt. vom 18. Februar 1976 - 3 StR 523/75).
  • BGH, 03.04.1974 - 2 StR 71/74

    Verurteilung wegen Notzucht in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kind und mit

    Diese Verletzungen sind kein Merkmal, das der Tatbestand des § 177 StGB begrifflich in sich schließt (BGH NJW 1963, 1683; BGH GA 1956, 316 f).
  • BGH, 14.12.1965 - 1 StR 471/65

    Rücktritt vom Versuch der Notzucht mit strafbefreiender Wirkung

    Weiter hat die Strafkammer im ersten Fall das Würgen des Opfers als gefährliche Körperverletzung (BGH NJW 1963, 1683 Nr. 15) beurteilt.
  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 415/70

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verbrechens der Notzucht - Möglichkeit

  • BGH, 05.02.1964 - 2 StR 4/64

    Teilweise Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung

  • BGH, 22.08.1967 - 1 StR 304/67

    Revisionseinlegung durch die Staatsanwaltschaft wegen Nichtannahme einer

  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 227/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,934
BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1963 - 1 StR 70/63 (https://dejure.org/1963,934)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Beschuldigten in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Bestellung eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 374
  • NJW 1963, 1683
  • MDR 1963, 863
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.1955 - 3 StR 419/55
    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Da durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wendel der Vorschrift des § 246 a StPO genügt wurde, ist es unerheblich, daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bernsdorff allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat (vgl. RGSt 68, 327; BGHSt 9, 1 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Ein Beweis dafür, daß einer von ihnen während eines nicht unerheblichen Zeitraums fest geschlafen habe - nur dies würde einer zeitweiligen Abwesenheit gleichkommen und damit die Revision nach § 338 Nr. 1 StPO begründen (BGHSt 2, 14) -, kann nach Sachlage nicht erbracht werden.
  • BGH, 01.12.1953 - 5 StR 521/53
    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die Meinung der Strafkammer allerdings, daß die in verschiedenen Schreiben des Beschuldigten enthaltenen Beleidigungen deshalb nicht als Grundlage für die Anwendung des § 42 b StGB dienen könnten, weil hierwegen kein Strafantrag gestellt sei, entspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 5, 140).
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Denn maßgebend für die Nachprüfung im Revisionsverfahren sind nur die schriftlichen Urteilsgründe, nicht etwaige davon abweichende Gründe, die bei der mündlichen Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden mitgeteilt worden sind (BGHSt 7, 363).
  • RG, 26.01.1892 - 3952/91

    Ist Selbsthilfe gegenüber einem Beamten gestattet, der in rechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die irrige Annahme eines Notstandes würde auch den Vorsatz nicht ausschließen (vgl. RGSt 22, 300; 25, 150).
  • RG, 04.10.1934 - 3 D 841/34

    Kann als "Untersuchung" im Sinne des § 246 a Satz 2 StPO. nur eine solche

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Da durch die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Wendel der Vorschrift des § 246 a StPO genügt wurde, ist es unerheblich, daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. Bernsdorff allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat (vgl. RGSt 68, 327; BGHSt 9, 1 [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55]).
  • RG, 27.02.1894 - 201/94

    Inwiefern kann die irrige Annahme, zur Selbsthilfe berechtigt zu sein, als

    Auszug aus BGH, 07.05.1963 - 1 StR 70/63
    Die irrige Annahme eines Notstandes würde auch den Vorsatz nicht ausschließen (vgl. RGSt 22, 300; 25, 150).
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen

    Ein Jahr Zwischenraum muß noch nicht zuviel sein (BGHSt 18, 374, 375).

    Grundsätzlich mag zwar durchaus auch eine bereits länger zurückliegende Untersuchung für eine Gutachtenserstattung nach § 246a StPO ausreichend sein (vgl. BGHSt 18, 374, [375]).

  • BGH, 28.06.1994 - 1 StR 140/94

    Unterbringung - Hinweis - Untersuchung

    Ein Jahr Zwischenraum muß noch nicht zu viel sein (BGHSt 18, 374, 375).

    Soweit in BGHSt 18, 374, 375 beiläufig darauf hingewiesen wird, "daß die Vernehmung des Sachverständigen Dr. B. allein der Vorschrift nicht entsprochen hätte, weil er den Beschuldigten nicht im Hinblick auf dieses Verfahren und die darin zu treffenden Anordnungen untersucht hat", wird nicht deutlich, welcher Art die durch Dr. B. vorgenommene Untersuchung gewesen war; auch wird als Beleg wiederum die Entscheidung RGSt 68, 327 angeführt, ohne deren besondere Fallgestaltung zu erwähnen.

  • BGH, 06.07.1965 - 1 StR 204/65

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung - Anforderungen an

    In der neuen Verhandlung muß es auch beachten, daß dem § 246 a Satz 2 StPO nur eine solche ärztliche Untersuchung genügt, die der Arzt gerade im Hinblick auf die von dem Gericht ins Auge gefaßte Sicherungsmaßregel vornimmt (RGSt 68, 129, 133 und 68, 327; BGHSt 9, 1 f [BGH 01.12.1955 - 3 StR 419/55] und Urt. vom 7. Mai 1963 - 1 StR 70/63 -).
  • BGH, 10.06.1969 - 5 StR 234/69

    Fehlende Brücksichtigung der mangelnden Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten

    Denn was § 246 a StPO verlangt, sind Mindestanforderungen, die in jedem Falle, in dem die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt in Betracht kommt, erfüllt sein müssen (BGHSt 18, 374, 375) [BGH 07.05.1963 - 1 StR 70/63] [BGH 07.05.1963 - StR 1 70/63 ].
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