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   BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64   

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BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64 (https://dejure.org/1964,395)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1964 - 1 StR 280/64 (https://dejure.org/1964,395)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 (https://dejure.org/1964,395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der Vorschlagslisten bzgl. der Wahl der Geschworenen in Baden-Württemberg - Gültigkeit der Wahl der Geschworenen - Rüge einer fehlerhaften Besetzung des Gerichts bei Erlass des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 37
  • NJW 1964, 2432
  • MDR 1965, 62
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.1958 - 1 StR 375/58

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste aufgrund von Fraktionsvorschlägen;

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    als seinen Vertreter für den Ausschuß bestellt (§ 53 Bad-Württ.GO; vgl. auch BGHSt 12, 197, 202 f).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Grausam tötet, wer seinem Opfer über die bloße Tötung hinaus besondere Schmerzen oder Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung zufügt (BGHSt 3, 180; 3, 262).
  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Denn selbst wenn ein Richter mitgewirkt haben sollte, der nach der Geschäftsordnung nicht hätte mitwirken dürfen, wäre weder der Eröffnungsbeschluß unwirksam (BGHSt 10, 278) noch wäre sonst dadurch der Bestand des angefochtenen Urteils in Frage gestellt.
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 449/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Auf einen solchen Fall ließen sich nämlich möglicherweise die Grundsätze der Entscheidung des Senats BGHSt 12, 227 ff um so eher anwenden, als der (etwaige) Fehler außerhalb des Bereichs liegen würde, auf den die Gerichte unmittelbaren Einfluß und Einwirkungsmöglichkeit haben, den sie also auch nicht ohne weiteres abstellen könnten.
  • BGH, 15.04.1958 - 1 StR 97/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Es bedarf damit keines Eingehens auf die weitere Frage, ob es zulässig ist, für eine Schwurgerichtstagung mehr als zwei Beisitzer zu ernennen, sofern eine Regelung vorgesehen wird, die jede vermeidbare Ermessensfreiheit in der Heranziehung der Beisitzer verhindert (vgl. hierzu RG HRR 1928 Nr. 575 = JW 1928, 1309 mit zustimmender Anmerkung von Oetker; RG HRR 1931 Nr. 1495; BGH NJW 1958, 838).
  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Die getroffene Regelung widerspricht auch dem Grundsatz, daß die zur Entscheidung in den anhängig werdenden verfahren berufenen Richter so eindeutig und genau wie möglich bestimmt sein müssen (vgl. BVerfG NJW 1964, 1020).
  • RG, 27.11.1942 - 4 C 93/42

    Zum Begriffe des "Mörders" (§ 211 StGB.) gehört nicht, daß der Täter einem

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Denn in solchen Fällen werden die inneren Voraussetzungen der Grausamkeit selbst dann häufig fehlen, wenn diese nach dem äußeren Tatbild gegeben erscheint (vgl. RGSt 76, 297, 299; OGHSt 1, 369, 372; 2, 173, 177; BGHSt 3, 100, 181).
  • RG, 14.02.1933 - I 106/33

    Ist ein Beamter, der von der Landesregierung zur Wahrnehmung der

    Auszug aus BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64
    Das Schwurgericht war damit nicht vorschriftsmäßig besetzt (vgl. RGSt 67, 120 mit zustimmender Besprechung von Siegert in GS 103 S. 347).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Die Ansicht, daß ein solcher Fehler nicht zu einer ordnungswidrigen Besetzung des Gerichts führt, hatte bereits der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 22, 122 und im Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - (insoweit in BGHSt 20, 37 und NJW 1964, 2432 nicht abgedruckt) vertreten.

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß der Ausschuß nicht gesetzmäßig sei und Geschworene und Schöffen nicht wirksam wählen könne, wenn eine Person als Vertrauensperson an der Ausschußsitzung teilgenommen hatte, die nicht von der zuständigen Vertretung des Verwaltungsbezirks gewählt war (BGHSt 20, 37, 39 f; 20, 309).

  • BGH, 06.10.1965 - 2 StR 560/64

    Wahl einer Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss per

    Die Revision beruft sich für diese Auffassung vor allem auf die Entscheidung des 1, Strafsenats des Bundesgerichtshofs in BGHSt 20, 37.

    Allerdings hat der 1. Strafsenat in BGHSt 20, 37 entschieden, daß im Lande Baden-Württemberg der Kreisrat (§ 26 der Landkreisordnung) die Vertrauensperson für den in § 40 GVG genannten Ausschuß nicht selbst wählen könne, daß diese Befugnis vielmehr ausschließlich dem Kreistag selbst zustehe; insofern könne auch der Kreistag der vom Kreisrat getroffenen Wahl nicht nachträglich mit rückwirkender Kraft zustimmen.

    Darauf hat der 1. Strafsenat in BGHSt 20, 37 mit Recht hingewiesen.

  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Ein solcher Mangel liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181/184), oder wenn die Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses (vgl. § 40 GVG) nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37/39 f.); ferner, wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (vgl. BGHSt 26, 393/395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144) wählt.
  • BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90

    Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines

    Die Entscheidung in BGHSt 20, 37, 40 steht der Auffassung des Senats nicht entgegen.
  • BGH, 16.07.2008 - 2 StR 83/08

    Verurteilungen im Verfahren wegen "Betonleiche" sind rechtskräftig

    Ist sie rechtswirksam, ist der Gewählte gesetzlicher Richter im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74; Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64).
  • BGH, 20.04.1994 - 3 StR 45/94

    Revision - Fehlerhaftigkeit - Zusammensetzung - Schöffenwahlausschuß

    Zur Besetzungsrüge bemerkt der Senat ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts: Entgegen der Auffassung der Revision liegt ein der Entscheidung in BGHSt 20, 37, 40 vergleichbarer Fall hier schon deswegen nicht vor, weil an der dort zugrundeliegenden Hauptverhandlung Geschworene mitgewirkt hatten, die von einem nicht gesetzmäßig besetzten Ausschuß gewählt worden waren, während im vorliegenden Fall Schöffen mitgewirkt haben, die von einem gesetzmäßig zusammengesetzten Schöffenwahlausschuß gewählt worden sind.

    Im übrigen schließt sich der Senat der Meinung des 5. Strafsenats an (Urteil vom 13. August 1991, BGHR GVG § 42 Abs. 1 Schöffenwahl 2), daß die in BGHSt 20, 37, 40 vertretene Auffassung überholt sei.

  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Insofern ist die Rechtslage schon nicht zu vergleichen mit den Fällen, in denen die Rechtsprechung bisher einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters angenommen hat, weil entweder ein Verwaltungsbezirk keine Vertrauenspersonen gewählt hatte (BVerfGE 31, 181) oder eine Vertrauensperson von einem unzuständigen Gremium gewählt oder der Verwaltungsbeamte von einer unzuständigen Stelle bestimmt worden war (BGHSt 20, 37, 39; vgl. auch BGH, Urteile vom 20. Dezember 1960 - 1 StR 481/60 - und vom 13. November 1970 - 1 StR 412/70).
  • BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der

    Auch eine Heilung des Mangels des Wahlverfahrens auf Grund der Tatsache, daß die nachträglich übersandte Liste des Jugendwohlfahrtsausschusses mit der von der Verwaltung des Jugendamts eingereichten Liste übereinstimmte, kommt nicht in Betracht (vgl. BGHSt 20, 37, 40; Dallinger/Lackner a.a.O. Rdn. 21).

    Im übrigen kann ein solcher Verstoß in aller Regel die Revision nicht begründen (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - und vom 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Oetker GA Bd. 49, 93, 100).

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Dagegen ist die Wahl - trotz eines Verstoßes gegen das Gesetz - als wirksam angesehen worden, wenn der Schöffenwahlausschuß fehlerhaft besetzt war (BGHSt 26, 206, 207; 29, 283, 287; BGH Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84 - S. 5; insofern überholt BGHSt 20, 37, 40), wenn die Vorschlagsliste einer einzelnen Gemeinde fehlte (BGKSt 33, 290, 292) oder wenn die Schöffen für die großen und kleinen Strafkammern getrennt gewählt wurden (BGH GA 1976, 141).
  • BGH, 04.06.1996 - 5 StR 111/96

    Zulässigkeit einer Besetzungsrüge wegen Verstoßes gegen die Wochenauslagefrist

  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

  • BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags -

  • BGH, 14.03.1972 - 5 StR 345/70

    Bestimmung von beim Geschlechtsverkehr durch Reizsteigerung oder Reizverlängerung

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 05.05.1983 - 2 StR 745/82

    Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Strafaussetzung -

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 605/69

    Besetzung einer Strafkammer mit einem von einem nicht gesetzmäßigen Ausschuss

  • BGH, 30.01.1986 - 2 StR 749/85

    Fehlerhafte Gerichtsbesetzung auf Grund fehlerhafter Wahl der Schöffen -

  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 43/66

    Gesetzesverstoß im Fall der Wahl eines Schöffen auf Grund einer Vorschlagsliste -

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 7/65

    Ernennung von mehr als zwei richterlichen Beisitzern für eine Tagung eines

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