Weitere Entscheidungen unten: BAG, 01.08.1963 | OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1963

Rechtsprechung
   BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63   

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https://dejure.org/1963,192
BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
BAG, Entscheidung vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
BAG, Entscheidung vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 (https://dejure.org/1963,192)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 74
  • DB 1963, 1580
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Zum einen kann dies als ein mehr oder minder zufälliger Umstand bei der Abwägung außer Betracht bleiben (vgl. bereits BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 -) .
  • BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96

    Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher

    Dazu hat das Landesarbeitsgericht zusätzlich darauf abgestellt, im Gegensatz zu dem früher vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall (Urteil vom 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP Nr. 51 zu § 626 BGB) sei vorliegend wesentlich, daß der Entzug des Führerscheins nicht wie seinerzeit bei dem Omnibusfahrer den weiteren Einsatz des Klägers unmöglich mache.
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt in der Regel auch von einem Arbeitnehmer, vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung den pflichtwidrig handelnden Arbeitgeber abzumahnen (BAG 22. August 1963 - 2 AZR 114/63 - AP BGB § 626 Nr. 51; 19. Juni 1967 - 2 AZR 287/66 - BAGE 19, 351; 28. Oktober 1971 - 2 AZR 15/71 - AP BGB § 626 Nr. 62; 2. Februar 1983 - 7 AZR 732/79 - nv.; 8. Juni 1995 - 2 AZR 1037/94 - nv.; KR-Fischermeier 6. Aufl. § 626 BGB Rn. 463).
  • LAG Hamm, 23.08.1990 - 16 Sa 293/90

    Verletzung eines Alkoholverbots - Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung

    Dafür können beispielsweise betriebliche Gepflogenheiten und branchenspezifische Besonderheiten von Bedeutung sein (BAG vom 12.01.1956 - 2 AZR 117/54 -, EzA § 123 GewO Nr. 1; BAG vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, NJW 1964, 74 f.; LAG Düsseldorf vom 17.08.1967 - 2 Sa 254/67 -, BB 1967, 1425; LAG Mannheim vom 28.05 1954 - SA 19/54 -, BB 1954, 562; KR-Hillebrecht, aaO., § 626 BGB Rdn. 301; Berkowsky, Die personen- und verhaltensbedingte Kündigung, 1986, Rdn. 232, 234 f.; Knorr/Bichlmeier/Kremhelmer, Die Kündigung, 2. Aufl. 1986, S. 228, 307; Lipke aaO.).

    Eine außerordentliche Kündigung ist schließlich nur zulässig, wenn sie die unausweislich letzte Maßnahme (Ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (BAG vom 30.05.1978, aaO., BAG vom 22.08.1963, aaO.).

    In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die Rechtsprechung gerade den Alkoholgenuß von Kraftfahrern unter besonderen Umständen als Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses anerkannt hat (BAG vom 22.08.1963, aaO. und vom 12.01.1956, aaO.), obwohl die Gefahrenlage nach Überzeugung der Berufungskammer dort niedriger zu veranschlagen ist als im untertägigen Steinkohlenbergbau.

  • BDH, 03.03.1964 - I D 51/63

    Rechtsmittel

    (- Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 1963 - NJW 1964 S. 74 ff. -).

    Wie ernst Verfehlungen solcher Art auch in der Rechtsprechung anderer Gerichtszweige genommen werden, erhellt daraus, daß das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 22. August 1963 - NJW 64, S. 74 f - die fristlose Entlassung eines als Omnibusfahrer eingesetzten Postfacharbeiters bestätigt hat, der nicht einmal im Dienst, sondern im Urlaub sich in angetrunkenem Zustande an das Steuer seines Privatwagens gesetzt hatte.

  • LAG Hamm, 22.11.2001 - 17 Sa 1178/01

    Zugang einer außerordentlichen fristlosen Kündigung durch Aushändigung im

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  • LAG Hamm, 07.12.2000 - 17 Sa 1447/00

    Außerdienstlich versuchter schwerer Diebstahl eines Arbeiters mittels Werkzeug

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  • LAG Hamm, 01.03.1990 - 17 Sa 1326/89

    Erfüllung der ehelichen Pflichten; Kündigung; Versorgungsausgleich;

    Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht auch schon im Urteil vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, AP Nr. 51 zu § 626 BGB angenommen, daß die Trunkenheit am Steuer dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein könne, wenn der Arbeiter sich in seinem Urlaub im angetrunkenen Zustand ans Steuer seines Privatwagens gesetzt habe.
  • LAG Berlin, 11.06.1996 - 7 Sa 14/96

    Kündigung; Verkehrsunfall; Trunkenheitsfahrt; U-Bahn-Zugführer; Unzuverlässigkeit

    Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.1963 (BAG, Urteil vom 22.08.1963 - 2 AZR 114/63 -, AP Nr. 51 zu § 626 BGB ), wonach Trunkenheit am Steuer auch dann ein Grund zur fristlosen Entlassung eines im Postomnibusverkehr tätigen Arbeiters sein kann, wenn der Arbeiter sich im Urlaub in angetrunkenem Zustand an das Steuer seines Privatwagens gesetzt hat, lässt sich nichts für die Beklagte Günstiges herleiten; denn in jener Entscheidung musste über einen mit dem hier gegebenen Sachverhalt nicht ohne weiteres vergleichbaren Sachverhalt entschieden werden und es waren auch andere Gesichtspunkte, insbesondere bei der Interessenabwägung, als im vorliegenden Fall zu berücksichtigen.
  • LSG Hamburg, 11.05.2011 - L 2 AL 55/08

    Sperrzeit - Berufskraftfahrer - Verkehrsverstoß bei 16 Punkten

    Die außerordentliche Kündigung ist deshalb nur zulässig, wenn sie die unausweichlich letzte Maßnahme (ultima ratio) für den Kündigungsberechtigten ist (vgl. BAG, Urteile vom 22.8.1963 - 2 AZR 114/63, vom 30.5.1978 - 2 AZR 630/76 mit weiteren Nachweisen; vom 16.08.1990 - 2 AZR 182/90 und vom 14.2.1991 - 2 AZR 525/90, alle in juris).
  • BAG, 24.09.1981 - 2 AZR 450/79
  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 732/79
  • BDH, 02.03.1966 - I D 34/65

    Rechtsmittel

  • BDH, 03.12.1965 - I D 17/65

    Rechtsmittel

  • BDH, 03.09.1965 - I D 18/65

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 59/63   

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https://dejure.org/1963,863
BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 59/63 (https://dejure.org/1963,863)
BAG, Entscheidung vom 01.08.1963 - 5 AZR 59/63 (https://dejure.org/1963,863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Musterungstag - Urlaubszeit - Urlaubszweck

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 74 (Ls.)
  • BB 1963, 1338
  • DB 1963, 1090
  • DB 1963, 1579
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei

    b) Mit der Entscheidung vom 09. August 1994 (9 AZR 384/92, BAGE 77, 296) ist es von der eigenen früheren Rechtsprechung (BAG, Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 59/63, juris; BAG Urteil vom 01. August 1963, 5 AZR 74/63, juris ) abgerückt, die jedenfalls in den Fällen, in denen für den Arbeitgeber für den Verhinderungsfall (hier die Musterung) eine unabdingbare Entgeltzahlungspflicht vorgesehen ist (hier § 12 ArbPlSchG), eine Anrechnung als gegeben ansah.
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung es als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen sei (BAG Urteil vom 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG und - 5 AZR 74/63 - AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).
  • LAG Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 10 Sa 62/21

    Urlaub - COVID-19 - Quarantäne - Nichtanrechnung auf den Urlaub - Schadensersatz

    Zwar hat es auch das Bundesarbeitsgericht in seiner älteren Rechtsprechung als angemessen angesehen, neben der Krankheit auch in sonstigen Fällen urlaubsstörender Ereignisse dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub aufzuerlegen, wenn in diesen Fällen der Lohn für den Arbeitsausfall kraft Gesetzes unabdingbar weiterzuzahlen ist (BAG 1. August 1963 - 5 AZR 59/63 - und - 5 AZR 74/63 -) .
  • BAG, 11.01.1966 - 5 AZR 383/65

    Nachurlaub - Urlaubszeit

    Denn die erwähnte Tarifnorm gewährt den Freistellungs- und Vergütungsanspruch allein bei ausfallender Arbeitszeit, nicht aber entgegen der Ansicht des Klägers bereits dann, wenn seine Zeit überhaupt durch eines der erwähnten familiären Ereignisse in Anspruch genommen wird; sie setzt also zu ihrer Anwendbarkeit voraus, daß allein auf Grund eines dieser Ereignisse die Notwendigkeit der Arbeitsversäumnis besteht" Pur diese Auffassung;, die der Senat für eine ähnlich gehaltene tarifliche Regelung bereits in seinen Urteilen vom 1. August 1965 - 5 AZR 74/63 und 5 AZR 59/63 - (AP Nr. 91 zu § 611 BGB Urlaubsrecht und AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG) vertreten hat, spricht entscheidend die systematische Stellung des § 4 BRTV-Bau, der unter der Überschrift "Arbeitsversäumnis und Arbeitsausfall" steht und nach den den Abschnitt I einleitenden Sätzen eine abschließende Aufzählung der für eine Lohnfortzahlung nach § 616 BGB in Betracht kommenden Verhinderungsfälle enthält.

    Allerdings gibt es, wie der Senat in der oben erwähnten Entscheidung vom 1. August 1963 und der weiteren an demselben Tage ergangenen Entscheidung 5 AZR 59/63 (AP Nr. 1 zu § 12 ArbPlatzSchutzG) nicht verkannt hat, auch neben der Krankheit und der Kur gewisse sonstige Fälle urlaubsstörender Ereignisse, in denen es angemessen erscheint, dem Arbeitgeber die Verpflichtung zur Gewährung von Nachurlaub in entsprechendem Umfang aufzuerlegen.

  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 D 109.84

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Bahnbusfahrer wegen

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1963 in seinem Urteil vom 1. August 1963, NJW 1964, 74 entschieden.
  • BAG, 01.08.1963 - 5 AZR 74/63

    Zustzurlaub - Urlaubszeit

    Arbeitnehmers fallen auf die Urlaubsdauer nicht in Anrechnung zu bringen (vgl, das Urteil des Senats vom 1, August 1963 - 5 AZR 59/63 -)â- > Alle übrigen sich aus § 616 Abs, 1 BGB ergebenden Fälle einer Arbeitsverhinderung sind jedoch solche die nach dem Gesetz abdingbar sind und denen deswegen auch nicht das Gewicht zukommen kann daß sie den Urlaub unterbrechen.
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1963 - VII A 1294/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,604
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1963 - VII A 1294/62 (https://dejure.org/1963,604)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.03.1963 - VII A 1294/62 (https://dejure.org/1963,604)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. März 1963 - VII A 1294/62 (https://dejure.org/1963,604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreiten der Geschoßflächenzahl; Bauordnungsrecht: Nachbarschutz im Landesbaurecht

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 444/62
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1963 - VII A 1294/62

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 74
  • DVBl 1963, 638
 
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  • OVG Bremen, 06.08.1974 - II B 122/74

    Stilllegung eines nicht genehmigten und genehmigungsbedürftigen Bauvorhabens;

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  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 13 UE 798/89

    Zur Kostenverteilung bei Erledigung der Asylverpflichtungsklage durch Einräumung

    Dies erscheint, anders als bei einer Änderung der einschlägigen Rechtsprechung, mit der die Prozeßbeteiligten zu jeder Zeit zu rechnen haben und bei der Vertrauensgesichtspunkte von vornherein keine Geltung beanspruchen können, nicht sachgerecht (vgl. OVG Hamburg, Beschluß v. 5. Juni 1951 - Bf I 499/50 -, MDR 1951, 509, 510; OVG Lüneburg, Beschluß v. 27. Juni 1951 - II OVG A 291/51 -, OVGE 5, 307, 311 f.; Redeker/ von Oertzen, VwGO, 9. Aufl., Rdnr. 5 zu § 161 VwGO; Günther, DVBl. 1988, 612, 614 f.; für die Einbeziehung einer nachträglichen Gesetzesänderung in die Prognose über den künftigen Verfahrensausgang dagegen: OVG Münster, Urteil v. 5. März 1963 - VII A 1294/62 -, DVBl. 1963, 638; Kopp, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 30 zu § 161 VwGO).
  • VG Berlin, 28.06.1972 - XIII A 11.72

    Ermittlung der zulässigen Grundflächenzahl; Voraussetzung für die Erteilung einer

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