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   BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65   

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https://dejure.org/1965,268
BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65 (https://dejure.org/1965,268)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1965 - 5 StR 307/65 (https://dejure.org/1965,268)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1965 - 5 StR 307/65 (https://dejure.org/1965,268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 268
  • NJW 1965, 2262
  • MDR 1965, 1004
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.03.1957 - 5 StR 372/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51

    Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden

    Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
    Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
  • OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13

    Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines

    Vorliegend handele es sich daher um einen der Entscheidung des BGH NJW 1965, 2262 gleichgelagerten Fall, da der Angeschuldigte auch hier bei seiner Entscheidung, ob und inwieweit er seine Täterschaft bestreiten oder zugeben soll, unter dem unsachlichen Zwang der Zusage, dass er sich mit einem Geständnis seine Freilassung erkaufen kann, gestanden habe.

    Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO liegt insbesondere vor, wenn eine Haftentlassung für den Fall versprochen wird, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt und hierdurch der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2262; Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., § 136 a Rn. 23 ; Karlsruher Kommentar zu der StPO - Diemer, 6. Aufl., § 136 a Rn. 33; vgl. auch AG Hannover StV 1986, 523, zu der Zusage, der Beschuldigte werde bei einem Geständnis nicht dem Haftrichter vorgeführt).

  • OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98

    Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung,

    Diese war aber für die Vorführung der Zeugin zuständig, aufgrund ihrer Verantwortung für das Ermittlungsverfahren konnte sie nach ihrem Ermessen darüber entscheiden, ob Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gegen die Zeugin gestellt werden sollte oder nicht, § 125 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 20, 268, 269).
  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 2 Ws 1/06

    Haftbefehl; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Außervollzugsetzung; Kaution

    Dieses soll sich nach Auffassung des Verteidigers unter Hinweis auf BGHSt 20, 268 daraus ergeben, dass Y. von der Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses die Haftentlassung zugesagt worden sei.
  • BGH, 16.06.1976 - 3 StR 133/76

    Fristgemäßheit der Rüge eines Verfahrensmangels - Irrige Annahme eines

    Es ist vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen worden, daß auch § 136 a StPO zu den Verfahrensvorschriften zählt (so schon BGHSt 1, 376 ff; 13, 60 f; 20, 268 f).
  • BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69

    Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines

    Eine solche der Rechtslage entsprechende Belehrung ist keine unzulässige Beeinträchtigung der Willensfreiheit des Beschuldigten (vgl. BGHSt 20, 268, 269) [BGH 14.09.1965 - 5 StR 307/65].
  • BGH, 22.03.1978 - 2 StR 777/77

    Verlesung des Anklagesatzes

    Ebensowenig bestehen durchgreifende Bedenken dagegen, daß der Staatsanwalt dem Beschuldigten in der geschehenen Weise die möglichen günstigen Folgen eines Geständnisses für die Haftfrage ins Bewußtsein rief (vgl. BGHSt 20, 268).
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