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BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65 |
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Rechtsmittel
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StPO § 136 a
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Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 268
- NJW 1965, 2262
- MDR 1965, 1004
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.03.1957 - 5 StR 372/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen. - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen. - BGH, 30.10.1951 - 1 StR 363/51
Kriterien für eine Abgrenzung von zulässigen und unzulässigen Vernehmungsmethoden …
Auszug aus BGH, 14.09.1965 - 5 StR 307/65
Zwar wäre ein bloßer Hinweis darauf, daß ein Geständnis sich für Haftentlassung, Strafzumessung und späteren Gnadenerweis günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 1, 387; 16, 164; BGH 5 StR 372/56 vom 5. März 1957); denn das könnte der Vernommene sich vernünftigerweise selbst sagen.
- BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97
Verständigung im Strafverfahren
Das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils liegt aber nicht bereits darin, daß das Gericht dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Strafmilderung in Aussicht stellt (vgl. BGHSt 1, 387; 14, 189; 20, 268). - BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen …
Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287). - LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15
Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige …
So ist beispielsweise auch ein bloßer Hinweis darauf, dass sich ein Geständnis für die Entlassung aus der Untersuchungshaft günstig auswirken könne, nicht zu beanstanden (BGHSt 20, 268; s. auch BVerfG NJW 1987, 2662 und BGH NJW 1990, 1921).
- OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13
Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines …
Vorliegend handele es sich daher um einen der Entscheidung des BGH NJW 1965, 2262 gleichgelagerten Fall, da der Angeschuldigte auch hier bei seiner Entscheidung, ob und inwieweit er seine Täterschaft bestreiten oder zugeben soll, unter dem unsachlichen Zwang der Zusage, dass er sich mit einem Geständnis seine Freilassung erkaufen kann, gestanden habe.Ein Verstoß gegen § 136a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 StPO liegt insbesondere vor, wenn eine Haftentlassung für den Fall versprochen wird, dass der Beschuldigte ein Geständnis ablegt und hierdurch der Haftgrund der Fluchtgefahr nicht ausgeräumt werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2262;… Meyer-Goßner, StPO, a.a.O., § 136 a Rn. 23 ;… Karlsruher Kommentar zu der StPO - Diemer, 6. Aufl., § 136 a Rn. 33; vgl. auch AG Hannover StV 1986, 523, zu der Zusage, der Beschuldigte werde bei einem Geständnis nicht dem Haftrichter vorgeführt).
- OLG Hamm, 26.11.1998 - 3 Ss 1117/98
Aufklärungsrüge, Aufhebung, Aussage gegen Aussage, Aussagebeeinflussung, …
Diese war aber für die Vorführung der Zeugin zuständig, aufgrund ihrer Verantwortung für das Ermittlungsverfahren konnte sie nach ihrem Ermessen darüber entscheiden, ob Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls gegen die Zeugin gestellt werden sollte oder nicht, § 125 Abs. 1 StPO (vgl. BGHSt 20, 268, 269). - OLG Hamm, 24.01.2006 - 2 Ws 1/06
Haftbefehl; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Außervollzugsetzung; Kaution
Dieses soll sich nach Auffassung des Verteidigers unter Hinweis auf BGHSt 20, 268 daraus ergeben, dass Y. von der Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses die Haftentlassung zugesagt worden sei. - BGH, 16.06.1976 - 3 StR 133/76
Fristgemäßheit der Rüge eines Verfahrensmangels - Irrige Annahme eines …
Es ist vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angenommen worden, daß auch § 136 a StPO zu den Verfahrensvorschriften zählt (so schon BGHSt 1, 376 ff; 13, 60 f; 20, 268 f). - BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69
Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines …
Eine solche der Rechtslage entsprechende Belehrung ist keine unzulässige Beeinträchtigung der Willensfreiheit des Beschuldigten (vgl. BGHSt 20, 268, 269) [BGH 14.09.1965 - 5 StR 307/65]. - BGH, 22.03.1978 - 2 StR 777/77
Verlesung des Anklagesatzes
Ebensowenig bestehen durchgreifende Bedenken dagegen, daß der Staatsanwalt dem Beschuldigten in der geschehenen Weise die möglichen günstigen Folgen eines Geständnisses für die Haftfrage ins Bewußtsein rief (vgl. BGHSt 20, 268).