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   BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64   

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https://dejure.org/1965,238
BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64 (https://dejure.org/1965,238)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1965 - V ZR 53/64 (https://dejure.org/1965,238)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 (https://dejure.org/1965,238)
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Einfamilienhaus-Vorvertrag

§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 125 BGB, Einschränkung der Nichtigkeitsfolge bei Formmangel durch § 242 BGB (hier verneint);

cic (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 273 BGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Schadensersatzpflicht aus Verschulden bei Vertragsabschluss - Umfang der Schadensersatzpflicht aus culpa in contrahendo (c.i.c.) - Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages wegen eines vom Verkäufer verschuldeten Formfehlers - Anspruch auf Übereignung des den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1014 (Ls.)
  • NJW 1965, 812
  • MDR 1965, 369
  • DNotZ 1965, 606
  • WM 1965, 315
  • DB 1965, 472
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das Berufungsgericht setzt sich in Widerspruch mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen, die es in seinem Urteil zwar anführt, aber nicht richtig auf den zu entscheidenden Sachverhalt anwendet, Nach dieser Rechtsprechung müssen gesetzliche Formvorschriften, zu denen insbesondere auch der § 313 BGB gehört, im Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden, und es geht nicht an, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen hiervon sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, WM 1957, 1440 = LM BGB § 313 Nr. 13, und vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der Sachverhalt in BGHZ 29, 6, wo der Senat ausnahmsweise den Einwand unzulässiger Rechtsausübung gegenüber den Rechtsfolgen aus § 125 Satz 1 BGB hatte durchgreifen lassen, lag wesentlich krasser als der hier zur Entscheidung stehende Fall; denn dort hatte die Vertragspartei, auf deren schuldhaftes Verhalten der Formverstoß zurückzuführen war, sich von vornherein mit der Absicht getragen, jede nur denkbare Möglichkeit eines Loskommens vom Vertrage auszunützen, sobald das für ihre persönlichen Zwecke günstig sein würde (a.a.O. S. 12 f), während im vorliegenden Fall die Klägerin zunächst durchaus bereit war, die Vereinbarung vom 29. November 1957 zu erfüllen, und ihre Einstellung sich erst wegen der Streitigkeiten, zu denen es in der Folgezeit zwischen den Parteien kam, geändert hat.

  • BGH, 31.01.1961 - V ZR 6/60
    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das von ihr in Bezug genommene Urteil des erkennenden Senats vom 31. Januar 1961, V ZR 6/60 (MDR 1961, 400) betrifft die Heilung formnichtiger Grundstückskaufverträge gemäß § 313 Satz 2 BGB; ein derartiger Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 108/53

    Kleinsiedlung. Formmangel

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das alles deckt sich inhaltlich und teilweise auch im Wortlaut mit dem, was der erkennende Senat in BGHZ 16, 334, 337 f [BGH 18.02.1955 - V ZR 108/53] über die Rechtsbeziehungen zwischen einer Siedlungsgesellschaft und einem Kleinsiedler ausgeführt hat.
  • BGH, 04.03.1955 - V ZR 66/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das bedeutet allerdings nicht, daß nunmehr auf Abschluß eines formgültigen Kaufvertrages oder gar auf Grundstücksauflassung geklagt werden könnte; denn das wäre Vertragserfüllung und kein Schadensersatz und würde auf eine Außerkraftsetzung der Formvorschrift des § 313 BGB hinauslaufen (Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1955, V ZR 66/54, WM 1955, 728, 729 = BB 1955, 429; Staudinger/Weber a.a.O. § 242 Anm. A 788; a.M. Soergel/Siebert a.a.O.).
  • BGH, 25.09.1957 - V ZR 188/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das Berufungsgericht setzt sich in Widerspruch mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen, die es in seinem Urteil zwar anführt, aber nicht richtig auf den zu entscheidenden Sachverhalt anwendet, Nach dieser Rechtsprechung müssen gesetzliche Formvorschriften, zu denen insbesondere auch der § 313 BGB gehört, im Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden, und es geht nicht an, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen hiervon sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, WM 1957, 1440 = LM BGB § 313 Nr. 13, und vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.12.1962 - V ZR 111/61

    Anspruch auf Bewilligung einer Auflassung und Eintragung eines Teilgrundstücks im

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Das Berufungsgericht setzt sich in Widerspruch mit den vom Bundesgerichtshof entwickelten und in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen, die es in seinem Urteil zwar anführt, aber nicht richtig auf den zu entscheidenden Sachverhalt anwendet, Nach dieser Rechtsprechung müssen gesetzliche Formvorschriften, zu denen insbesondere auch der § 313 BGB gehört, im Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden, und es geht nicht an, sie aus allgemeinen Billigkeitserwägungen außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen hiervon sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, sofern es nach den Beziehungen der Beteiligten und nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, vertragliche Vereinbarungen wegen Formmangels unausgeführt zu lassen; ein solcher Ausnahmefall ist nicht schon dann gegeben, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem harten Ergebnis für den dadurch betroffenen Vertragsteil führen würde; das Ergebnis muß vielmehr schlechthin untragbar sein (BGHZ 29, 6, 10 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteile vom 25. September 1957, V ZR 188/55, WM 1957, 1440 = LM BGB § 313 Nr. 13, und vom 12. Dezember 1962, V ZR 111/61, WM 1963, 407, 408, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 10.07.1963 - V ZR 181/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Hoch weniger kann hier auf die Rechtsprechung des Senats zum formlosen Hofübergabevertrag (BGHZ 23, 249 m. Nachw.) zurückgegriffen werden; die dortigen Grundsätze gelten nur für besondere Tatbestände und sind auf die Rechtsbeziehungen der Parteien auch nicht entsprechend anwendbar (Urteil vom 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068).
  • BGH, 08.04.1964 - V ZR 95/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Keiner näheren Erörterung bedarf insbesondere, ob hier wirklich ein Geschäftsbesorgungsvertrag vorlag oder ob nicht durch die Vereinbarung vom 29. November 1957, wie auch die Beklagten selbst wiederholt hervorgehoben haben (Schriftsätze vom 14. Januar 1963, S. 2, vom 18. Februar 1963, S. 1 f, und vom 26. September 1963, S. 2 f; ebenso die Klägerin in ihrem Schreiben vom 4. Januar 1961, unter Nr. 1), lediglich Verkäufer- und Käuferpflichten gemäß §§ 433 ff BGB begründet werden sollten, ob der Klägerin den Beklagten gegenüber eine besondere Betreuungspflicht oblag, wie sie die §§ 37 und 38 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes vom 27. Juni 1956 (BGBl I 523) im Verhältnis zwischen Betreuungsunternehmen und Bauherrn, nicht aber zwischen Bauherrn und Kaufbewerber vorsehen (über Betreuungspflicht vgl. auch das Urteil des Senats vom 8. April 1964, V ZR 95/62, WM 1964, 679, 681 f), und ob der Erstbeklagte, der in seinen schriftlichen Verlautbarungen Rechtsausführungen zu machen pflegt (vgl. die in der Klageschrift auszugsweise mitgeteilte "Denk- und Anklageschrift" vom 11. September 1961 sowie das Schreiben an Ursula St. vom 12. Juni 1963), als rechtsunkundig bezeichnet werden kann.
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Diese strengen Anforderungen gelten auch dann, wenn es sich nicht, wie in der Mehrzahl der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle, um Ansprüche auf Erfüllung formnichtiger Verträge handelt, sondern wenn, wie hier, der § 242 BGB dazu dienen soll, einen durch formnichtigen Vertrag geschaffenen Zustand - hier: Besitz der Beklagten am Grundstück - entgegen der wirklichen Rechtslage aufrechtzuerhalten (Urteil vom 29. Januar 1964, V ZR 23/63, WM 1964, 482, 486).
  • BGH, 05.02.1957 - V BLw 37/56

    Formlose Hoferbenbestimmung

    Auszug aus BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64
    Hoch weniger kann hier auf die Rechtsprechung des Senats zum formlosen Hofübergabevertrag (BGHZ 23, 249 m. Nachw.) zurückgegriffen werden; die dortigen Grundsätze gelten nur für besondere Tatbestände und sind auf die Rechtsbeziehungen der Parteien auch nicht entsprechend anwendbar (Urteil vom 10. Juli 1963, V ZR 181/61, WM 1963, 1066, 1068).
  • RG, 22.06.1936 - IV 75/36

    Sind die in den §§ 122, 179, 307 BGB. enthaltenen Vorschriften, durch welche die

  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Seit jeher hat die Rechtsprechung für bestimmte Sachverhaltsgestaltungen die Ansicht vertreten, daß bei einem unwirksamen Vertrag die Partei wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen schadensersatzpflichtig sein kann, die den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat (vgl. z. B. auch Palandt/Heinrichs, BGB 45. Aufl. § 276 Anm. 6 B b; MünchKomm/Emmerich 2. Aufl. Rdn. 44 vor § 275; Jauernig/Vollkommer, BGB 3. Aufl. § 276 Anm. VI 2 a; Brandner, Festschrift für W. Oppenhoff, 1985, S. 11 ff., 21), so etwa bei unterlassener Aufklärung über das Fehlen einer nach dem Gemeinderecht gültigen Vollmacht (BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51], über die devisenrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit eines Geschäfts (BGHZ 18, 248, 252 f.), über die gesetzliche oder vertragliche Formbedürftigkeit eines Vertrages (BGH Urteil vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 = NJW 1965, 812, 814; Senatsurteil vom 19. April 1967 - VIII ZR 8/65 = WM 1967, 798) und über die Nichtigkeit eines Geschäfts wegen Gesetzwidrigkeit (OLG Düsseldorf BB 1975, 201) oder bei schuldhafter Herbeiführung eines sogenannten "versteckten Dissenses« (RGZ 104, 265, 267f.).
  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Sie geht hinsichtlich der Frage, ob unter besonderen Umständen der Verkäufer eines Grundstücks an einen wegen Formmangels nichtigen Kaufvertrag nach Treu und Glauben gebunden ist, dahin, daß dies nur dann der Fall ist, wenn die Nichtanerkennung des Vertrags zu einem für den Käufer untragbaren, nicht etwa nur zu einem harten Ergebnis führen würde (Urteile des Senats vom 25. September 1957 - V ZR 188/55, W § 313 EGB Nr. 13; vom 3. Dezember 1958 - V ZR 28/57, BGHZ 29, 6, 10; vom 21. Juni 1961 - V ZR 194/59, VM 1961, 1172; vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64, NJW 1965, 812 und vom 25. Februar 1966 - V ZR 126/64, BGHZ 45, 179, 184 mit Anm. von Rothe LM § 313 Nr. 28, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Die Rechtsprechung hat deshalb auch bisher nur vereinzelt bei verschuldetem Formfehler einer Vertragspartei dem anderen Teil wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung einen Schadensersatzanspruch zugebilligt (z.B. Senatsurt. v. 29. Januar 1965, V ZR 53/64, NJW 1965, 812, 814).

    Denn da ohne das behauptete pflichtwidrige Verhalten der Vertrag formgültig zustande gekommen wäre, würde es sich auch bei einer Pflichtverletzung um einen jener Fälle handeln, in denen das hier nicht geltend gemachte Erfüllungsinteresse zu ersetzen ist (Senatsurt. v. 29. Januar 1965, V ZR 53/64, aaO).

  • BGH, 09.01.2003 - IX ZR 422/99

    Pflicht des Urkundsnotars zur Belehrung über die Unwirksamkeit eines

    Allerdings hat die ältere Rechtsprechung vereinzelt bei verschuldetem Formfehler einer Vertragspartei dem anderen Teil wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung einen Schadensersatzanspruch zugebilligt (vgl. BGH, Urt. v. 29. Januar 1965 - V ZR 53/64, NJW 1965, 812, 814; v. 19. April 1967 - VIII ZR 8/65, WM 1967, 798, 799).
  • OLG Celle, 30.06.2023 - 2 U 27/23

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform;

    bb) Ein solcher Ausnahmefall liegt unter anderem vor, wenn eine Partei die andere schuldhaft von der Wahrung der Form abgehalten hat, etwa wenn sie beim Vertragsschluss in Kenntnis der Formbedürftigkeit mit der Absicht handelt, sich später nach Belieben zum eigenen Vorteil auf den Formmangel zu berufen (Landwehr, aaO, Rn. 2559 mit weiteren Nachweisen; siehe ferner BGH, Urteil vom 29. Januar 1965, Az.: V ZR 53/64 ).
  • KG, 09.02.2021 - 21 U 126/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Miteigentum an einem Grundstück und eines

    (a) Mit seinem Urteil vom 29. Januar 1965 (V ZR 53/64) hat der BGH eine Vertragspartei, die ein Grundstück mit einem formnichtigen Vertrag verkauft hatte, zum Schadensersatz an die auf die Wirksamkeit vertrauende andere Vertragspartei verurteilt.

    Die Beklagte kann dem Rückabwicklungsanspruch des Klägers auch deshalb nicht die dolo-agit-Einrede entgegensetzen, weil selbst unterstellt, ihr stünde wegen der Formnichtigkeit ein Schadensersatzanspruch gegen den Kläger zu, dieser Anspruch immer nur auf einen Geldbetrag gerichtet wäre, hingegen niemals auf das "Rückgängigmachen der Rückabwicklung" in Natur (BGH, Urteil vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64).

  • BGH, 29.10.1965 - V ZR 96/63

    Nichtigkeit eines Vorvertrages über einen Grundstückskauf wegen fehlender

    Im Urteil vom 29. Januar 1965 - V ZR 53/64 (WM 1965, 315) ist aber dargetan, daß dies nicht ohne weiteres auch für Kaufeigenheim-Vorverträge gilt.

    Möglicherweise ist die Klägerin zudem dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluß schadensersatzpflichtig (vgl. das Senatsurteil vom 29. Januar 1965 a.a.O.).

    Wie der Senat in seinen beiden Erkenntnissen vom 29. Januar 1965 (a.a.O.) und 16. Februar 1965 (a.a.O.) dargetan hat, liegt gerade bei formungültigen Vereinbarungen zwischen Bauunternehmungen und Hausbewerbern die Möglichkeit nicht fern, daß dann, wenn der Bewerber die Formbedürftigkeit gekannt hätte, notarielle Verbriefung von ihm gewünscht und vom Bauunternehmen gewährt worden wäre.

    Insoweit das Berufungsgericht der Klägerin unter Heranziehung der in § 18 WEG, § 2 MieterschutzG, § 56 Abs. 1 Zweites WohnungsbauG und § 242 BGB enthaltenen Rechtsgedanken an sich das Recht zubilligt, bei schwerer Pflichtverletzung des Bewerbers oder sonst aus wichtigem Grund die bevorstehende Übereignung dadurch zu verhindern, daß sie sich von ihren Pflichten aus dem Vorvertrag lossagt, ist ein Rechtsirrtum weder gerügt noch ersichtlich (vgl. hierzu das Senatsurteil vom 29. Januar 1965 a.a.O. S. 13 und 14).

  • OLG Jena, 14.07.1999 - 4 U 1072/98

    Verweigerung der Erfüllung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Der Hinweis auf den anders gelagerten Sachverhalt in BGH NJW 1965, 812 trägt daher die Entscheidung des Landgerichts nicht.

    Der Umfang des Schadensersatzanspruchs richtet sich nach §§ 249 ff. BGB ; der Kläger ist also in Geld - so zu stellen, wie wenn die schädigende Handlung nicht vorgenommen worden wäre (ebenso BGH NJW 1965, 812/814).

    Weiterer Schaden des Klägers ist jedoch, dass er infolge der verweigerten Grundstücksübereignung ein gleichwertiges Grundstück nur mit einem - vom Beklagten nicht substantiiert bestrittenen - Mehraufwand von 22.100 DM erwerben kann (vgl. BGH, NJW 1965, 812/814).

  • BGH, 21.05.1965 - V ZR 156/64

    Anspruch auf Grundbuchberichtigung - Beurkundung einer Auflassungsvollmacht -

    Etwas anderes kommt höchstens dann in Betracht, wenn die Nichtanerkennung eines formnichtigen Rechtsgeschäfts für den dadurch Betroffenen zu untragbaren Ergebnissen führen würde (Urteile des Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, WM 1965, 315 = NJW 1965, 812, mit Nachweisen, und vom 9. März 1965, V ZR 97/62, WM 1965, 480).
  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Der Bewerber kann daher nicht Auflassung, aber unter Umständen wegen Verschuldens bei Vertragsschluß Schadensersatz in Geld verlangen (Urteil vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64).

    Wie der Senat im Urteil vom 29. Januar 1965 V ZR 53/64 entschieden hat, gilt dies nicht ohne weiteres auch für Kaufeigenheim-Vorverträge.

    In Betracht kommt nämlich eine Schadensersatzhaftung aus Verschulden bei Vertragsschluß, weil die Beklagte, ein gemeinnütziges Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, auf dessen auch in rechtlicher Hinsicht ordnungsmäßiges Arbeiten die rechtsunkundigen Hausbewerber vertrauen durften, ihnen von ihr selbst entworfene Schriftstücke zur Unterzeichnung gab, durch welche die Bewerber zur Hingabe mehr oder weniger umfangreicher (eigener oder fremder) Geldmittel an die Beklagte veranlaßt werden sollten, ohne daß die Beklagte die Bewerber auf die Notwendigkeit notarieller Beurkundung hinwies, und weil sie damit den Sorgfaltspflichten zuwiderhandelte, die durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien begründet worden waren (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64).

  • BGH, 01.07.1966 - V ZR 167/65

    Räumungsverlangen einer Klägerin wegen eines Rechts zum Rücktritt von dem

  • OLG Celle, 20.09.2023 - 2 U 27/23

    Geschäftsraummiete; Mietvertrag; ordentliche Kündigung; Schriftform;

  • BGH, 21.04.1972 - V ZR 42/70

    Notwendigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages - Nichtigkeit eines

  • BGH, 15.01.2015 - V ZR 135/14

    Formunwirksamkeit der Umsetzung einer Vereinbarung durch Nichtgebrauchmachung von

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV -

  • OLG Oldenburg, 19.08.2004 - 1 U 8/04

    Bezahlung eines Entgelts für die Überlassung eines Grundstücks bis zur Zahlung

  • BGH, 27.06.1988 - II ZR 143/87

    Treuepflicht des Gesellschafters im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages mit der

  • BGH, 09.03.1965 - V ZR 97/62

    Arglisteinwand gegenüber einem formnichtigen Grundstückskaufvertrag -

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 172/76

    Fabrikübernahme mit beweglichem und unbeweglichem Anlagevermögen -

  • OLG Stuttgart, 07.01.1980 - 1 Ws 2/80

    Verurteilung wegen Betruges; Gesetzeswidrigkeit einer Bewährungsauflage;

  • OLG Stuttgart, 26.05.2010 - 4 U 76/09

    Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg:

  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 52/81

    Verfügung über den Zugewinnausgleichsanspruch vor Beendigung des Güterstandes

  • BGH, 16.06.1967 - V ZR 142/66

    Bestellung eines Erbbaurechts - Auszahlung eines Darlehens zu Bauzwecken -

  • BGH, 15.03.1967 - V ZR 127/65

    Formlose Übergabeverträge

  • BGH, 03.11.1978 - V ZR 30/77

    Formbedürftigkeit einer Verfallklausel

  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 120/64

    Abbruch von Verhandlungen über den Abschluss eines Vertrages - Verschulden bei

  • VGH Hessen, 16.01.2007 - 5 TG 2648/06

    Vereinbarung zwischen einer Gemeinde und dem Miteigentümer eines Grundstücks über

  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73

    Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von

  • OLG Brandenburg, 23.10.2008 - 5 U 136/07

    Maßnahmeträgervertrag: Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsschluss bei

  • BGH, 05.10.1973 - I ZR 43/72

    Antrag auf Erklärung der Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde als

  • BGH, 21.05.1971 - V ZR 17/69

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen fehlender notarieller Beurkundung - Rückgewähr

  • BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
  • BGH, 27.09.1968 - V ZR 53/65

    Zusicherung zum Kauf eines Grundstücks - Pflicht zum Verkauf eines Grundstücks

  • BGH, 19.04.1967 - VIII ZR 8/65

    Zeitpunkt des Zustandekommens eines Pachtvertrages - Haftung wegen Verschuldens

  • BFH, 26.05.1970 - II B 8/70

    Mietvertrag - Bewerber - Anwartschaft künftigen Erwerbs - Erwerbsvorgang -

  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

  • OLG Naumburg, 09.01.2023 - 12 U 31/22

    Schadensersatzanspruch eines selbständigen Handelsvertreters gegen Versicherung

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 128/65

    Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts gegenüber einem Anspruch auf Räumung

  • BGH, 18.05.1973 - V ZR 15/71

    Anforderungen an die Anerkennung formnichtiger Grundstücksveräußerungsverträge -

  • BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67

    Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand

  • BGH, 01.10.1970 - VII ZB 12/70

    Sofortige Beschwerde des Vertreters des Bundesinteresses gegen den Beschluss der

  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 69/67

    Ausnahmsweiser Erfüllungsanspruch trotz Formnichtigkeit im Falle der Errichtung

  • BGH, 14.12.1965 - V ZR 116/64

    Revision in Sachen formloser Erbauseinandersetzungsvertrag über

  • BGH, 26.02.1965 - V ZR 64/64

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Nichteinhaltung der Form - Auswirkungen des

  • OLG Saarbrücken, 17.10.1986 - 1 W 35/86

    Schadensersatzforderungen auf Grund zu Unrecht verweigerter Erklärungen zur

  • BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65

    Abschluss eines Baubetreuungsvertrages - Räumung und Herausgabe eines

  • BGH, 29.06.1965 - V ZR 153/62

    Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks - Anspruch auf Abschluss eines zur

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 1 K 150/97

    Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheides; Auslegung einer Verfahrenserklärung ;

  • BGH, 06.06.1974 - II ZR 157/72

    Anspruch auf Schadensersatz aus abgetretenem Recht - Nachweis des Zustandekommens

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