Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.10.1965

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,229
BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 (https://dejure.org/1965,229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Aufstellens von Parkuhren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parkverbotszeichen als Verwaltungsakt - Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden - Rechtsetzungsbefugnis - Bundesverkehrsminister - Zuständigkeit des Bundesverkehrsministers

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2395
  • NJW 1966, 539 (Ls.)
  • NJW 1966, 875 (Ls.)
  • DÖV 1966, 473
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.12.1964 - 4 StR 307/64
    Auszug aus BVerfG, 24.02.1965 - 2 BvR 682/64
    Nach der sich in der Rechtsprechung und der Rechtslehre durchsetzenden Ansicht (vgl. Beschluß des BGH vom 4. Dezember 1964 - 4 StR 307/64) sind Parkverbotszeichen und damit auch die Aufstellung von Parkuhren sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung.
  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Würde sich der Kläger gegebenenfalls über die ihm auferlegte Pflicht hinwegsetzen, so könnte ihn selbst ein sofort eingeleitetes Widerspruchsverfahren nicht vor Sanktionen (bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen) bewahren, weil auch ein erfolgreicher Widerspruch in aller Regel nicht die Grundlage für entsprechende Ahndungen von Verkehrsverstößen entzieht (vgl. BGHSt 23, 86 ff.; BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 - NJW 1965, 2395).
  • VGH Hessen, 11.11.1997 - 11 UE 3450/95

    Erstattung von Abschleppkosten für ein vor einer abgelaufenen Parkuhr stehendes

    Parkuhren werden allgemein ebenso wie Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung qualifiziert (vgl. dazu BVerfG, B. v. 24.02.1965 - 2 BvR 682/64 -, NJW 1965, 2395).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Die Parkuhr als Verkehrseinrichtung (§ 43 Abs. 1 StVO) begründet ein modifiziertes Haltverbot des Inhalts, daß entsprechend der Regelung des § 13 StVO nur zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen oder während des Laufens der Uhr gehalten werden darf, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 28. September 1979 - BVerwG 7 C 26.78 - BVerwGE 58, 326 [BVerwG 28.09.1979 - 7 C 26/79] sowie zu § 16 Abs. 3 StVO 1956 das Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 166.66 - BVerwGE 32, 204 [BVerwG 20.06.1969 - VII C 166/66]; ebenso BGH, NJW 1983, 1071 [BGH 25.01.1983 - 4 StR 636/82]; vgl. ferner BVerfG, NJW 1965, 2395).
  • BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68

    Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs

    In Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (NJW 65, 2395) und dem Bundesverwaltungsgericht (NJW 67, 1627) sieht auch der Senat (im Anschluß an BGHSt 20, 125) die amtlichen Verkehrszeichen als Verwaltungsakte in der Form der Allgemeinverfügung an.
  • OLG Stuttgart, 20.08.1998 - 1 Ss 514/98
    Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte in Form der Allgemeinverfügung (BVerfG NJW 1965, 2395 ).
  • BGH, 25.01.1983 - 4 StR 636/82

    Höchstzulässige Parkdauer für das Parken an einer defekten Parkuhr - Möglichkeit

    Verfassungsmäßige Bedenken gegen sie bestehen nicht (BVerfG NJW 1965, 2395).
  • BGH, 20.02.1968 - VI ZR 130/66

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem wegen Übermüdung und Alkoholisierung

    Verkehrszeichen mit Gebots- und Verbots Charakter sind keine Rechtsvorschriften, sondern Verwaltungsakte in Gestalt von Allgemeinverfügungen (Beschluß des BVerfG vom 24. Februar 1965 - 2 BvR 682/64 - NJW 1965, 2395; BGHZ 20, 125 [BGH 28.02.1956 - I ZR 84/54]; Urteil des BVerwG vom 9.6.1967 - VII C 18/66 - VRS 33, 149 und Urteil des BayObLG vom 25. April 1967 - …
  • VG Meiningen, 18.10.2000 - 2 K 416/99

    Wirksamkeit einer Parkuhr trotz Halteverbotszeichens

    bb) Parkuhren sind als Verkehrseinrichtungen nach § 43 Abs. 1 StVO (BVerwG, B.v. 26.01.1988, BayVbl. 1989, S. 248) ebenfalls Verwaltungsakte nach § 35 ThürVwVfG in Form von Allgemeinverfügungen ( BVerfG, B.v. 24.02.1965, NJW 1965, S. 2395 ), die ein eingeschränktes Halteverbot aussprechen, wobei die Parkzeitregelungen auf bestimmte Stunden oder Tage beschränkt sein können ( § 13 StVO ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.09.1984 - 12 A 170/82
    Zwar wäre die durch Verkehrszeichen Nr. 220 und 267 anzuordnende Einbahnstraßenregelung wohl als Verwaltungsakt in Form der Allgemeinverfügung anzusehen (BVerfG, NJW 1965, 2395; BVerwGE 27, 181 [182ff.] = NJW 1967, 1627; BVerwGE 59, 221 [224ff] = NJW 1980, 1640; zuletzt BayObLG, NJW 1984, 2110 m. w. Nachw.); die Bekl. war auch zuständige Behörde; die Erklärung erging schriftlich, und die angekündigte Maßnahme war gewiß zulässig.
  • OVG Bremen, 11.01.1977 - II BA 36/76

    Erstattung von Kosten einer Ersatzvornahme; Voraussetzungen für

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1965 - VI ZR 95/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1218
BGH, 12.10.1965 - VI ZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1218)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1965 - VI ZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1218)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 (https://dejure.org/1965,1218)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,1218) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung für eine ehrkränkende politische Informationsschrift - Schutz ehrkränkender politischer Äußerungen durch die Meinungsäußerungsfreiheit - Bezeichnung eines anderen als Mörder in einer politischen Informationsschrift - Veröffentlichung der Tatsache der Beteiligung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 GG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 2395
  • NJW 1965, 51
  • MDR 1966, 137
  • VersR 1965, 1175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BGH, 12.10.1965 - VI ZR 95/64
    Ohne diese Mitteilung war die Information zu einer sachgerechten politischen Aufklärung ungeeignet, weil sie grob einseitig war und den Kläger selbst dann in einem falschen licht zeigte, wenn nach der Auffassung der Beklagten aus seiner Amtsführung als Gauleiter bis 1934 Bedenken gegen ihn anzumelden waren (vgl. zur Fälschung der Wahrheit durch Aus lassungen die Entscheidungen des erkennenden Senats BGHZ 31, 308 und LM GG Art. 5 Nr. 7).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Unzulässig ist nach diesen Grundsätzen eine auf Sensationen ausgehende, bewußt einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (BVerfGE 35, 202, 232; Senatsurteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 - NJW 1965, 2395, 2396).
  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Amtspflichtverletzung bei Äußerungen in Pressekonferenz wegen Verdachts auf

    (2) Obwohl auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden müssen (BGH, Urteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99 -, juris, Rn. 20; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 -, Rn. 20, juris), lassen die Äußerungen jede Erwähnung auch entlastender Momente fehlen: Dazu gehört insbesondere, dass sich Hinweise auf Gewaltverbrechen und eine kriminelle Zusammenarbeit mit den "..." gerade nicht hatten bestätigen lassen, weswegen diese vor den Durchsuchungen und auch vor den Haftbefehlen bereits fallen gelassen worden waren, sowie das gewichtige, später von der Rechtsprechung als allein tragend erkannte Momente, gegen die Unselbständigkeit der Prostituierten sprachen und es auch an weiteren objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen fehlte.

    e) Es kann dahinstehen, dass die Beeinträchtigung der Ehre der Kläger vorliegend weder dadurch gutgemacht werden könnte, dass der Beklagte öffentlich eine Richtigstellung veröffentlichen würde, noch dadurch, dass eine Verpflichtung anerkannt würde, die Veröffentlichung in der geschehenen Form nicht mehr zu wiederholen (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 -, Rn. 22, juris).

  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 123/74

    Voraussetzungen des zivilrechtlichen Anspruchs auf Unterlassung - Rufschädigung

    Der Auffassung der Revision, die in den meisten Vorwürfen bloß politische Meinungen sieht, steht entgegen, daß der unbefangene Durchschnittsleser oder Hörer, auf den es bei solcher von jedem künstlerischen Aspekt absehenden Betrachtung ankommt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = LM GG Art. 5 Nr. 7; vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 = LM GG Art. 5 Nr. 20 st.Rspr.), die Kritik gerade wegen ihrer Zielrichtung auf die Klägerin nicht nur als Meinungsäußerung über die kapitalistische Wirtschaft verstehen muß, sondern als Hinweis auf gerade bei der Klägerin hervorgetretene auffällige Mißstände, die es als solche anzuprangern gelte (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 9. Juli 1974 - VI ZR 112/73 = NJW 1974, 1710).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Hat der Betroffene wie hier - neben einem Unterlassungstitel (vgl. hierzu: BGH Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 = LM GG Art. 5 Nr. 20) - einen Widerruf erlangt, so ist dieser Umstand im Rahmen der gebotenen Gesamtwertung mit zu beachten und daraufhin zu wägen, ob die gesamten Gegebenheiten außerdem noch eine Entschädigung der erlittenen Unbill in Geld erheischen.

    Entweder hatte der Verletzer den begehrten Widerruf verweigert, so daß dieser erst sehr spät auf Grund gerichtlicher Entscheidung zustande kommen konnte (vgl. BGH Urteil vom 29. Oktober 1968 - VI ZR 180/66 = GRUR 1969, 147 zu B II 2) oder er war zu anderweitigem Ausgleich wegen der Art und Weise der Persönlichkeitsverletzung oder aus anderen Gründen nicht geeignet (Verletzung durch nicht periodische Publikation, vgl. BGH Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 - LM GG Art. 5 Nr. 20 - "Mörder unter uns") oder die Beeinträchtigung war einem Widerruf nicht zugänglich (vgl. BGH Urteil vom 26. Januar 1965 - VI ZR 204/63 - LM GG Art. 5 Nr. 16 - "Gretna Green").

  • BGH, 25.05.1971 - VI ZR 26/70

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Wenn dieser Umstand auch hier nicht entscheidend ist, so ist er im Rahmen der gebotenen Gesamtwertung doch nicht ohne jegliche Bedeutung (vgl. BGH Urteil vom 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 = LM GG Art. 5 Nr. 20 = NJW 1965, 2395; vgl. auch Urteil vom 17. März 1970 - VI ZR 151/69 = LM BGB § 847 Nr. 38 = NJW 1970, 1077).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 115/70

    Pflicht eines Presseorgans zur Mitteilung über Freispruch

    Bei solcher Sachlage wird die mitgeteilte Tatsache der Verurteilung schon deshalb unzutreffend wiedergegeben, weil sie in einem entscheidenden Punkte unvollständig ist (vgl. BGHZ 31, 308; BGH Urt. v. 9. November 1965 - VI ZR 276/64 = LM GG Art. 5 Nr. 21 = NJW 1966, 245; Urt. v. 20. Juni 1961 - VI ZR 222/60 = LM GG Art. 5 Nr. 7; Urt. v. 12. Oktober 1965 - VI ZR 95/64 = LM GG Art. 5 Nr. 20).
  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

    Entgegen der Meinung der Revision wird die Beeinträchtigung der Ehre des Klägers nicht schon durch die Widerrufserklärungen gutgemacht, zu denen der nicht revisible Teil des Berufungsurteils den Beklagten verurteilt hat (vgl. BGH Urteil vom 5. November 1963 - VI ZR 216/62 = LM BGB § 847 Nr. 25; Urt. v. 8. Dezember 1964 - VI ZR 201/63 = BGB § 823 Ah Nr. 25; vgl. auch: BGH Urteil vom 12. Oktober 1963 - VI ZR 95/64 - LM GG Art. 5 Nr. 20).
  • VG München, 13.09.2012 - M 22 E 12.4275

    Zum Unterlassungsanspruch gegen Presseauskünfte einer Behörde nach Art. 4 BayPrG

    Unzulässig ist nach diesen Grundsätzen eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (BVerfGE 35, 202, 232; Senatsurteil v. 12.10.1965 - VI ZR 95/64 - NJW 1965, 2395, 2396).
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Dies wäre etwa der Fall, wenn der Widerruf nicht im wesentlichen denselben Adressatenkreis erreichen würde (vgl. BGH NJW 1965, 2395 - Mörder unter uns; NJW 1970, 1077/1078 - Nachtigall I; NJW 1980, 2810 = GRUR 1980, 1099/1104 - Medizinsyndikat II; BGHZ 132, 13/29 - Der Lohnkiller).
  • LG Köln, 29.02.2012 - 28 O 840/11

    Anspruch auf Untersagung der namentlichen Berichterstattung über einen unter

    Unzulässig ist nach diesen Grundsätzen eine auf Sensationen ausgehende, bewusst einseitige oder verfälschende Darstellung; vielmehr müssen auch die zur Verteidigung des Beschuldigten vorgetragenen Tatsachen und Argumente berücksichtigt werden (BVerfGE 35, 202 [232] = NJW 1973, 1226; Senat,NJW 1965, 2395 [2396] = LM Art. 5 GrundG Nr. 20).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86

    Allgemeines; Persönlichkeitsrecht; Schmerzensgeld; Verletzung; Presse; Bericht;

  • OLG Köln, 22.05.1973 - 15 U 219/72

    Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch eine

  • BGH, 03.06.1969 - VI ZR 17/68

    Art und Weise einer Mitteilung einer GmbH an ihre Kunden über das Ausscheiden

  • BGH, 09.11.1965 - VI ZR 276/64

    Kennzeichnung einer Person und eines literarischen Werkes in Nachschlagewerken -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht