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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66   

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https://dejure.org/1967,364
BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66 (https://dejure.org/1967,364)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1967 - III ZR 8/66 (https://dejure.org/1967,364)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 (https://dejure.org/1967,364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unbezifferter Zahlungsantrag - Festzustellendes Rechtsverhältnis - Bedingte Rechtsgeschäfte - Betagte Rechtsgeschäfte - Feststellungsklage - OHG - Gesellschaftsverbindlichkeiten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 253; ZPO § 256
    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags; Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung eines umfassenden Rechtsverhältnisses im Rahmen einer OHG

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1420
  • MDR 1967, 657
  • VersR 1967, 586
  • DB 1967, 1808
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.06.1964 - III ZR 192/63

    Wahrung der Klagefrist durch eine unbezifferte, keine näheren Angaben enthaltende

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Biese Grundsätze, die der erkennende Senat für die Klagefristen in § 143 des früheren Beutschen Beamtengesetzes (BGHZ 22, 254) und in Art. 8 Abs. 10 des Pinanzvertrages (BGH NJW 1964? 1797 = M zu ZPO § 253 Nr. 39 = VersR 1964, 850) entwickelt hat, treffen in gleicher Weise für die Klagefrist in Art. 12 Abs. 3 NTS-AG zu.

    Bie Besonderheiten, die das Verfahren für die Regelung von Stationierungssohäden aufweist, insbesondere die Kürze der Klagefrist, oder der Umstand, daß eine (wirksame) Klage nach Ablauf der Klagefrist im Rahmen des § 268 ZPO erweitert werden kann, rechtfertigen - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Juni 1964 (IM zu ZPO § 253 Hr. 39 = NJW 1964, 1797) ausgeführt hat - eine Abweichung von dem Grundsatz, daß nur eine wirksam erhobene Klage die vorprozessuale Ausschlußfrist wahren kann, nicht.

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Dieser Rechtsprechung folgend hat auch der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß der Kläger von einer Bezifferung des auf Schadensersatzleistung gerichteten Klageantrages absehen darf, wenn die ziffernmäßige Festlegung der Schadenshöhe entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt (BGHZ 4, 138, 141; Urteile vom 8. Februar 1954 - III ZR 307/52 - und vom 25. September 1961 - III ZR 193/60 -).
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Biese Grundsätze, die der erkennende Senat für die Klagefristen in § 143 des früheren Beutschen Beamtengesetzes (BGHZ 22, 254) und in Art. 8 Abs. 10 des Pinanzvertrages (BGH NJW 1964? 1797 = M zu ZPO § 253 Nr. 39 = VersR 1964, 850) entwickelt hat, treffen in gleicher Weise für die Klagefrist in Art. 12 Abs. 3 NTS-AG zu.
  • BGH, 25.09.1961 - III ZR 193/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Dieser Rechtsprechung folgend hat auch der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß der Kläger von einer Bezifferung des auf Schadensersatzleistung gerichteten Klageantrages absehen darf, wenn die ziffernmäßige Festlegung der Schadenshöhe entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt (BGHZ 4, 138, 141; Urteile vom 8. Februar 1954 - III ZR 307/52 - und vom 25. September 1961 - III ZR 193/60 -).
  • BGH, 08.02.1954 - III ZR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Dieser Rechtsprechung folgend hat auch der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß der Kläger von einer Bezifferung des auf Schadensersatzleistung gerichteten Klageantrages absehen darf, wenn die ziffernmäßige Festlegung der Schadenshöhe entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt (BGHZ 4, 138, 141; Urteile vom 8. Februar 1954 - III ZR 307/52 - und vom 25. September 1961 - III ZR 193/60 -).
  • BGH, 19.04.1951 - III ZR 186/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Die Tatsachen, auf die der Schaden oder das Mitverschulden gegründet wird, müssen einwandfrei erwiesen sein; nur für die Frage, ob und inwieweit diese erwiesenen Tatsachen für den Schaden - sei es zu Lasten des Schädigers oder zu Lasten des Geschädigten - ursächlich gewesen sind, sowie für die Höhe des Schadens kann die freie Schätzung nach § 287 ZPO eintreten (BGH Urteil vom 19. April 1951 - III ZR 186/50 - vgl. auch LM zu ZPO § 287 Nr. 3 Anm. ).
  • RG, 03.07.1933 - VIII 100/33

    Ist dem Erfordernis, daß der Klagantrag bestimmt sein muß, auch genügt, wenn sich

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Bei einem Schadensersatzanspruch auf Geldentschädigung, wie er hier in Rede steht, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit RGZ 21, 362, 387) es dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom Billigen Ermessen des Gerichts ab hängt, für ausreichend erachtet, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (RGZ 140, 211, 213; vgl. auch RGZ 141, 304, 305 und RGZ 165, 289, 298).
  • RG, 01.04.1933 - V 5/33

    1. Inwieweit kann bei Klagen auf Geldleistungen von ziffermäßiger Angabe des

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Bei einem Schadensersatzanspruch auf Geldentschädigung, wie er hier in Rede steht, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit RGZ 21, 362, 387) es dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom Billigen Ermessen des Gerichts ab hängt, für ausreichend erachtet, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (RGZ 140, 211, 213; vgl. auch RGZ 141, 304, 305 und RGZ 165, 289, 298).
  • RG, 15.11.1940 - III 19/40

    1. Kann ein Bergbauunternehmen, das wegen Entziehung des Grundwassers nach

    Auszug aus BGH, 13.03.1967 - III ZR 8/66
    Bei einem Schadensersatzanspruch auf Geldentschädigung, wie er hier in Rede steht, hat schon das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (seit RGZ 21, 362, 387) es dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom Billigen Ermessen des Gerichts ab hängt, für ausreichend erachtet, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (RGZ 140, 211, 213; vgl. auch RGZ 141, 304, 305 und RGZ 165, 289, 298).
  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Bei einem Schadensersatzanspruch auf Geldentschädigung, bei dem die Bestimmung des Betrages von der Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt, ist es ausreichend, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern dem Gericht zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (vgl. BGH vom 13.03.1967 - III ZR 8/66 m.z.N.).

    Selbes gilt, wenn - wie hier - die ziffernmäßige Festlegung der Schadenshöhe entscheidend von der Ausübung des richterlichen Ermessens oder einer richterlichen Schätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO abhängt (BGH vom 13.03.1967 - III ZR 8/66 m.z.N.).

    Klagen, die auf eine Geldleistung gerichtet sind, sind grundsätzlich zahlenmäßig zu beziffern (so schon BGH vom 13.03.1967 - III ZR 8/66 -).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2019 - 9 U 3/19
    Denn dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt, wird für ausreichend erachtet, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH, Urteil vom 13.3.1967 — III ZR 8/66 —, Rn. 14, Beschluss vom 7.4.2009 — KZR 42/08 —, jeweils juris).
  • OLG Hamm, 22.11.2017 - 31 U 285/15

    Zug-um-Zug; hinreichende Bestimmtheit; Aufrechnungserklärung

    Ein unbezifferter Antrag ist ausnahmsweise und nur dann zulässig, wenn die Ermittlung der Höhe des Anspruchs für den Kläger unmöglich oder unzumutbar ist (BGH, Urteil vom 13.03.1967 - III ZR 8/66; Musielak-Voit-Foerste, ZPO, 14. Auflage 2017, § 253 Rn. 34).
  • BGH, 04.11.1969 - VI ZR 85/68

    Zulässigkeit eines unbezifferten Klageantrags

    Man läßt aber, wie das Berufungsgericht nicht verkennt, ausnahmsweise eine unbezifferte Geldforderung in den Fällen zu, in denen eine Bezifferung überhaupt nicht möglich oder doch aus besonderen Gründen dem Kläger nicht zuzumuten ist (BGH Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 = LM ZPO § 253 Nr. 42 = NJW 1967, 1420 = ZZP 82 [1969], 128 mit Anm. von Pawlowski; vgl. RG JW 1937, 3184).

    Allerdings neigt die neuere Rechtsentwicklung ersichtlich dazu, die dem Kläger zugebilligte Möglichkeit, einen unbezifferten Klageantrag zu stellen, einzugrenzen (vgl. BGHZ 45, 91 - LM ZPO § 511 Nr. 20 mit Anm. Hauß; BGH Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 = a.a.O.; Pawlowski NJW 1961, 348 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] ; ders. ZZP a.a.O.; Bernhardt JR 1968, 212).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß sich die Zulassung eines unbezifferten Antrags gegenüber der gesetzlichen Regelung als Ausnahme darstellt und zudem Rücksicht auf das berechtigte Interesse des Beklagten sowie auf die Belange des gerichtlichen Verfahrens geboten ist (BGH in der Sache III ZR 8/66 = a.a.O.; vgl. auch BGHZ 45, 91).

    Es mag dahinstehen, ob immer dann, wenn die Höhe des Klagebegehrens nach § 287 ZPO der Schätzung des Gerichts unterliegt, davon auszugehen ist, daß dem Kläger eine genaue Angabe seiner Forderung nicht möglich oder jedenfalls nicht zuzumuten und damit ein unbezifferter Klageantrag zulässig ist, oder ob auch bei solcher Gestaltung im Einzelfall zu beurteilen ist, ob dem Kläger eine genaue Angabe unmöglich oder unzumutbar war (vgl. BGH Urteil vom 20. März 1967 = III ZR 113/66 = VersR 1967, 684 zu II 1 Abs. 2; Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 = a.a.O. zu Nr. 4 a.E. des ersten Absatzes).

    Der Kläger muß die Tatsachen vortragen, die dem Gericht die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 = a.a.O.).

  • BGH, 07.04.2009 - KZR 42/08

    Millionenklage gegen Mitglieder des Zementkartells ist zulässig

    Dass in Fällen, in denen die Schadenshöhe von einer richterlichen Schätzung nach § 287 ZPO abhängt, ein unbezifferter Zahlungsantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zulässig sein kann, entspricht gefestigter Rechtsprechung (RGZ 140, 211, 213; BGHZ 4, 138, 141 f. ; 45, 91, 92 f. ; 165, 311, 314 ; BGH, Urt. v. 13.3.1967 - III ZR 8/66, NJW 1967, 1420; Urt. v. 13.10.1981 - VI ZR 162/80, NJW 1982, 340) und kann daher eine grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht begründen.
  • BGH, 30.04.2004 - V ZR 343/02

    Voraussetzungen der Urteilsergänzung; Anforderungen an die Bezifferung eines

    Die Berechnung darf jedoch u.a. dann offen bleiben, wenn sie dem Kläger unmöglich ist (BGH, Urt. v. 13. März 1967, III ZR 8/66, NJW 1967, 1420, 1421).

    Ob Zinsen, die für einen begrenzten Zeitraum verlangt werden, in dem Klageantrag beziffert werden müssen, weil der Kläger sie berechnen kann (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1967, aaO; MünchKomm-ZPO/Lüke, 2. Aufl., § 253 Rdn. 131), oder ob es für die in § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorausgesetzte Bestimmtheit des Klageantrags genügt, daß sie bezifferbar sind (BAG, AP § 253 ZPO Nr. 2), bedarf hier keiner Entscheidung, weil es hierauf nicht ankommt.

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Ist jedoch die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme, durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängig, wird es nach ständiger Rechtsprechung als ausreichend angesehen, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern dem Gericht zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (BGH in NJW 1967, 1420, 1421; BGHZ 45, 91, 92, 93; BGH in NJW 1969, 1427, 1428).

    Bei der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.03.1967 (NJW 1967, 1420, 1421), auf die sich die Revision zur Begründung ihrer Auffassung stützt, handelte es sich um eine nicht vergleichbare Fallgestaltung.

  • BGH, 22.01.1968 - III ZR 17/67

    Festsetzung der Entschädigung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG) -

    Diese Grundsätze sind für die Klagefristen in § 143 des früheren Deutschen Beamtengesetzes (BGHZ 22, 254), in Art. 8 Abs. 10 des Finanzvertrages (LM zu ZPO § 253 Nr. 39 = NJW 1964, 1797 und BGH VersR 1967, 684) und in Art. 12 Abs. 3 des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut (BGH NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657) anerkannt und treffen in gleicher Weise für die Klagefrist in § 9 Abs. 3 AKG zu.

    Eine Klageschrift, die diesen zwingenden Anforderungen nicht entspricht, ist nicht geeignet, eine Klagefrist zu wahren (BGH NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657).

    In fester Rechtsprechung haben das Reichsgericht (seit RGZ 21, 382, 387) und der ernennende Senat (seit BGHZ 4, 138, 142) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] - jedenfalls in Fällen, in denen die Höhe des Anspruchs nach § 287 ZPO zu schätzen oder vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmen ist, dem Kläger aber eine genaue Angabe nicht möglich oder nicht zuzumuten ist - einen Zahlungsantrag auf Ersatz vermögensrechtlichen Schadens nach dem Ermessen des Gerichts für genügend bestimmt erachtet, wenn nur der Klagevortrag genügende tatsächliche Grundlagen für die vom Gericht, notfalls mit Hilfe von Sachverständigen, festzustellende Schadenshöhe bietet (vgl. BGH Urt. v. 13. März 1967 - III ZR 8/66 = NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657 = VersR 1967, 586 und BGH Urt. v. 20. März 1967 - III ZR 113/66 = VersR 1967, 684).

    Die spätere Nachholung hinreichenden tatsächlichen Vortragen ist unerheblich; denn eine Beseitigung des Mangele nach Ablauf der Klagefrist wirkte nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift zurück, sondern konnte erst vom Zeitpunkt der Beseitigung an wirken (BGH NJW 1967, 1420 = MDR 1967, 657).

  • OLG Karlsruhe, 23.03.2021 - 17 U 102/18

    Merkantiler Minderwert eines vom "Dieselskandal" betroffenen Fahrzeugs:

    Denn dort, wo die Bestimmung des Betrages von einer Ermittlung der Schadenshöhe durch Beweisaufnahme oder durch gerichtliche Schätzung oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt, ist es nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ausreichend, wenn die zahlenmäßige Feststellung der Klageforderung dem Gericht überlassen wird, sofern nur dem Richter zugleich die tatsächlichen Grundlagen gegeben werden, die ihm die Feststellung der Höhe des gerechtfertigten Klageanspruchs ermöglichen (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. März 1967 - III ZR 8/66 -, juris Rn. 14 mwN; Urteil vom 13. Oktober 1981 - VI ZR 162/80 -, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 28.01.1994 - V ZR 90/92

    Klage auf Auflassung eines Anerbengutes

    Dies ist jedoch nur ausnahmsweise der Fall, nämlich, wenn es dem Kläger unzumutbar oder unmöglich ist, eine Bezifferung vorzunehmen, das Gericht dies aber vermag (vgl. BGH Urt. v. 13. März 1987, III ZR 8/66, NJW 1967, 1420 f; RGZ 140, 211, 213).
  • BGH, 17.11.1988 - III ZR 252/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung; Klage im Nachverfahren nach

  • BGH, 22.10.2019 - XI ZR 682/18

    Angemessenheit einer Gegenleistung als Abfindung für die Übernahme von Aktien

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2003 - 24 U 87/02

    Zurückbehaltungsrecht bei unzureichendem Zustand der Mieträume-

  • LG Aachen, 14.02.2017 - 10 O 311/16

    Widerruf; Verbraucherdarlehensvertrag; Verwirkung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.07.2009 - 6 Sa 90/09

    Bestimmtheit des Klageantrags - Schadenersatz wegen vorsätzlich rechtswidriger

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99

    Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • LAG Hamburg, 07.01.1999 - 1 Sa 33/98

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Aufhebungsvertrages

  • OLG Köln, 07.11.2017 - 8 U 14/17

    Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechts hinsichtlich eines

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 322/00

    Öffentliche Körperschaften; Körperschaften; Juristische Person; Grundstück;

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99

    Aufhebungsvertrag - Rentennachteile

  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 84/74

    Bestimmtheit einer Klageschrift

  • OLG Stuttgart, 24.06.2020 - 9 U 255/19

    Kaufvertrag über ein vom sogenannten Abgasskandal betroffenes Fahrzeug:

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 312/99
  • LAG Hamburg, 11.11.1998 - 5 Sa 25/98

    Anpassung der Leistungen aus einem Sozialplan wegen Wegfalls der

  • LAG Hamburg, 23.10.1998 - 6 Sa 28/98

    Anspruch auf Ausgleich von Rentenminderung nach Eintritt in den vorzeitigen

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 42/98

    Zulässigkeit eines unbezifferten Zahlungsantrags in streitigen Verfahren der

  • LAG München, 28.10.2014 - 6 Sa 877/13

    Versorgungsrecht, Ergänzung

  • BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66

    Buchhalter - Schweigegeld - Rechtsmißbrauch - Sittenwidrigkeit des Vertrages -

  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 110/67

    Anspruch auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung -

  • BGH, 10.04.1975 - III ZR 37/73

    Beteiligung von Angehörigen der US-Stationierungsstreitkräfte an einem

  • BGH, 17.11.1969 - VIII ZR 71/68

    Anforderungen an die Antragstellung in der Klageschrift - Bezifferung eines

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Rechtsprechung
   BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,144
BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1967 - Ib ZR 3/65 (https://dejure.org/1967,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung von allgemein anerkanntem Brauch des ehrsamen Steinmetzhandwerks - Unaufgeforderter Besuch von Angehörigen Verstorbener zu Zwecken der Werbung für Grabsteinarbeiten - Unterschreitung der vierwöchigen Wartezeit - Maßgeblichkeit der Auffassung der Allgemeinheit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1420 (Ls.)
  • MDR 1967, 378
  • GRUR 1967, 430
  • DB 1967, 766
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Aus diesen Erwägungen wird es auch als unzulässig angesehen, durch unbestellte Hausbesuche bei noch lebenden Personen für den Abschluß von Verträgen auf deren dereinstige Bestattung zu werben, weil dies im allgemeinen als taktlos und dem Anstandsgefühl zuwiderlaufend empfunden wird (BGH GRUR 1955, 541 f - Bestattungsinstitut).

    Abgesehen davon, daß der Vortrag des Beklagten nicht ersehen läßt, sein Verhalten sei unumgänglich notwendig, um sich einer gegen ihn gerichteten Handlungsweise der Mitglieder der Klägerin zu erwehren, scheitert der Abwehreinwand schon daran, daß bei einer sittenwidrigen Werbung, die sich - wie es auch vorliegend der Fall ist - gegen die Belange der Allgemeinheit richtet, eine Abwehrstellung gegenüber den Mitbewerbern keinen Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit abgibt (BGH GRUR 1955, 541, 543 - Bestattungsinstitut; 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschild).

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Aus diesem Grunde kommt es für die Beurteilung der Unlauterkeit einer Wettbewerbshandlung der hier vorliegenden Art nicht nur auf die Auffassung der von der Werbung unmittelbar betroffenen Mitbewerber, sondern auch auf die Auffassung der Allgemeinheit an (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Wochenbericht).
  • BGH, 08.04.1960 - I ZR 24/59

    Kfz-Nummernschilder

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Abgesehen davon, daß der Vortrag des Beklagten nicht ersehen läßt, sein Verhalten sei unumgänglich notwendig, um sich einer gegen ihn gerichteten Handlungsweise der Mitglieder der Klägerin zu erwehren, scheitert der Abwehreinwand schon daran, daß bei einer sittenwidrigen Werbung, die sich - wie es auch vorliegend der Fall ist - gegen die Belange der Allgemeinheit richtet, eine Abwehrstellung gegenüber den Mitbewerbern keinen Rechtfertigungsgrund für eine Verletzung der Interessen der Allgemeinheit abgibt (BGH GRUR 1955, 541, 543 - Bestattungsinstitut; 1960, 431, 433 - Kraftfahrzeugnummernschild).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Vielmehr sollte durch diese Vorschrift auch die Möglichkeit geschaffen werden, im öffentlichen Interesse Auswüchsen des Wettbewerbs entgegenzutreten (BGH GRUR 1956, 279 f - Olivin).
  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 115/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1944, 88), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH GRUR 1964, 325 f m.w.Nachw. - Toastschnitten), ist gegenüber der Klage eines Mitbewerbers die Berufung auf einen angeblich unlauteren gleichartigen Wettbewerb des Klägers unzulässig.
  • BGH, 03.11.1959 - I ZR 120/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Selbst wenn D. Werbungen der in Rede stehenden Art vor Ablauf dieser Frist begangen haben sollte, wäre der Beklagte aus dem Gesichtspunkt der Abwehr nicht berechtigt, seinerseits einen gleichartigen Wettbewerbsverstoß zu begehen (BGH GRUR 1960, 193 - Frachtenrückvergütung).
  • BGH, 13.07.1959 - I ZR 96/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Denn nach anerkannter Rechtsprechung ist eine Werbemethode als unlauter zu bezeichnen, die den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der allgemeinen Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Werbemethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 f [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; BGH a.a.O. GRUR 1960, 432 f; 1959, 544, 546- Modenschau).
  • BGH, 24.04.1964 - Ib ZR 73/63

    Zuständigkeit für Verbandsklagen in Wettbewerbssachen

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Der Unterlassungsanspruch steht dem Verband als materiell-rechtlicher Anspruch aus eigenem Recht zu (BGHZ 41, 314, 318 [BGH 24.04.1964 - Ib ZR 73/63] - Lavamat).
  • RG, 09.11.1934 - II 171/34

    Verstößt es gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, wenn Inhaber oder

    Auszug aus BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65
    Es hat daher darin einen Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs erblickt, daß Inhaber oder Angestellte von Bestattungsunternehmen nach Eintritt eines Sterbefalles unaufgefordert das Trauerhaus aufsuchen, um den Hinterbliebenen ihre Dienste für die Bestattung anzubieten (RGZ 145, 396).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 29/09

    Grabmalwerbung

    Dasselbe gilt für die Beurteilung des Berufungsgerichts, eine Missachtung der Gefühle der Hinterbliebenen könne insoweit auch für sich allein ausreichen, weil der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben habe und werbliche Maßnahmen im Hinblick auf einen Trauerfall daher in gewissem Umfang zurückzutreten hätten (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I; BGHZ 56, 18, 19 ff. - Grabsteinaufträge II).
  • KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19

    unbestellter Vertreterbesuch

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände (zukünftige Bestattungsaufträge, Zusendung unbestellter Waren mit Ankündigung eines Vertreterbesuches, Grabsteinaufträge vor Ablauf von vier Wochen nach dem Todesfall; Aufforderung zur Einholung von Informationen mit tatsächlich nachfolgendem Vertreterbesuch, Grabsteinaufträge nach dem Todesfall auch ohne zeitliche Begrenzung, Gewinnübermittlung durch Verkaufsvertreter) hat er im jeweiligen Einzelfall den Hausbesuch zu Werbezwecken als unlauter angesehen (BGH, Urt. v. 08.07.1955 - I ZR 52/54, GRUR 1955, 541, 542; Urt. v. 11.11.1958 - I ZR 179/57, GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten; Urt. v. 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 - Rn. 12 ff., juris - Grabsteinaufträge I; Urt. v. 15.05.1968 - I ZR 17/66 -, Rn. 18, juris - Farbbildangebot; Urt. v. 19.06.1970 - I ZR 115/68 -, Rn. 12 ff., juris - Telefonwerbung I; Urt. v. 12.03.1971 - I ZR 119/69 -, Rn. 22 ff., juris - Grabsteinaufträge II; Urt. v. 30.03.1971 - I ZR 130/69 -, Rn. 31 ff., juris - Schlankheitskur; Urt. v. 22.09.1972 - I ZR 104/71 -, Rn. 12, juris - Gewinnübermittlung).

    Die Nachahmungsgefahr durch Wettbewerber war schon jeher in der Rechtsprechung ein zentrales Argument für die Annahme einer Unlauterkeit (vgl. Urt. v. 01.02.1967 - Ib ZR 3/65 - Rn. 12, juris - Grabsteinaufträge I; Urt. v. 05.05.1994 - I ZR 168/92 -, Rn. 14, juris - Schriftliche Voranmeldung).

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

    Einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es in einem solchen Falle grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden freisteht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2009 - 6 U 90/08

    Wettbewerbsverstoß: Grabsteinwerbung in Schreiben an Hinterbliebene

    Der Schutz der Intimsphäre hat Vorrang vor dem wirtschaftlichen Gewinnstreben; daher haben werbliche Maßnahmen im Hinblick auf einen Trauerfall in gewissem Umfang zurückzutreten (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I; GRUR 1971, 317, 318 - Grabsteinwerbungen II).

    Die BGH-Entscheidungen "Grabsteinaufträge I" vom 01.02.1967 (GRUR 1967, 430, 431) und "Grabsteinwerbungen II" vom 12.03.1971 (GRUR 1971, 317) betrafen unaufgeforderte Haus- bzw. Vertreterbesuche zu Werbezwecken.

    Mag die von einem vereinzelten Werbeschreiben ausgehende Belästigung für sich allein genommen noch hinnehmbar erscheinen, so besteht doch die Gefahr, dass Mitbewerber ebenfalls geneigt sein werden, möglichst frühzeitig nach dem Bekanntwerden eines Todesfalles auf sich aufmerksam zu machen, um wirtschaftlich nicht ins Hintertreffen zu geraten (vgl. BGH, GRUR 1967, 430, 431 unter II. 1. b) - Grabsteinaufträge I; GRUR 2004, 699, 701 - Ansprechen in der Öffentlichkeit I).

  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 115/68

    Fernsprechwerbung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt ein Verhalten im Wettbewerb nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn es dem Anstandsgefühl der beteiligten Verkehrskreise, d.h. des redlichen und verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden des betreffenden Gewerbezweigs widerspricht, sondern auch dann, wenn die fragliche wettbewerbliche Maßnahme von der Allgemeinheit mißbilligt und für untragbar angesehen wird; denn § 1 UWG will nicht nur die Mitbewerber vor unlauterem Wettbewerb schützen, sondern auch die Allgemeinheit vor Auswüchsen des Wettbewerbs bewahren (BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt; BGH GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; GRUR 1965, 315, 316 -Werbewagen; GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge).

    Es ist weiter zu berücksichtigen, daß eine Werbemethode auch dann unlauter ist, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt, weil die Mitbewerber aus Wettbewerbsgründen gezwungen wären, diese Wettbewerbsmethode nachzuahmen (BGHZ 43, 278, 282 [BGH 26.02.1965 - Ib ZR 51/63] - Kleenex; GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge).

    Der Bundesgerichtshof hat bisher nur in einzelnen, besonders gelagerten Fällen über die Zulässigkeit von Vertreterbesuchen entschieden (BGH GRUR 1955, 541 -Bestattungswerbung; GRUR 1959, 277, 280 - Künstlerpostkarten; GRUR 1967, 430 - Grabsteinaufträge).

  • BGH, 12.12.1996 - I ZR 7/94

    Lifting-Creme - LMBG - Irreführung

    Einem nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG klagebefugten Verband ist es in einem solchen Falle grundsätzlich nicht verwehrt, nur gegen bestimmte Verletzer gerichtlich vorzugehen, gegen andere aber nicht; die Entscheidung hierüber steht ebenso in seinem freien Ermessen wie es dem einzelnen Gewerbetreibenden freisteht, ob und gegen welche Mitbewerber er Klage erheben will (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge I).
  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06

    Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, von der abzuweichen kein Anlass besteht, dass der Einwand des Verletzers, der Verletzte handele ebenso wettbewerbswidrig, jedenfalls dann unerheblich ist, wenn - wie im Streitfall - Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (vgl. BGH GRUR 67, 430, 432 - "Grabsteinaufträge I"; GRUR 71, 582, 584 - "Koppelung im Kaffeehandel"; GRUR 77, 494, 497 - "Dermatex"; KG GRUR 2000, 93 f - "Zugabeverstoß"; Piper/Ohly § 8 Rz 219; Hefermehl/Köhler /Bornkamm § 11 Rz 2.39).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Daher ist den Beklagten der "Unclean hands-Einwand" von vornherein verwehrt (BGH, GRUR 1967, 430, 432 - Grabsteinaufträge I; BGH, GRUR 1977, 494, 497 - DERMATEX; OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg GRUR-RR 2009, 67, 69; OLG Düsseldorf, a.a.O., Rz. 36; OLG Celle WRP 2015, 1238 Rz. 17; Köhler/Bornkamm, UWG, 35. Aufl., § 11 Rz. 2.39).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Der Einwand der "unclean hands" ist vielmehr von vornherein ausgeschlossen, zumindest wenn durch den Verstoß zugleich die Interessen Dritter oder der Allgemeinheit berührt werden (BGH, GRUR 1967, 430 - Grabsteinaufträge I; BGH, GRUR 1977, 494 - DERMATEX; KG, GRUR 2000, 93 - Zugabeverstoß; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2008, 410; OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67; Köhler in: Köhler/Bornkamm, Kommentar zum UWG, 32. Aufl., § 11 UWG Rn. 2.39; Ohly in: Piper/Ohly/Sosnitza, Kommentar zum UWG, 6. Aufl., § 8 Rn. 183).
  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 222/85

    Btx-Werbung; Belästigende Werbung im Btx-Mitteilungsdienst

    e) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Werbeart aber auch schon dann als unlauter zu beurteilen, wenn sie den Keim zu einem immer weiteren Umsichgreifen in sich trägt und damit erst zu einer untragbaren Belästigung und zu einer Verwilderung der Wettbewerbssitten führt (BGHZ 43, 278, 282 - Kleenex; Urt. vom 1. Februar 1967 - Ib ZR 3/65, GRUR 1967, 430, 431 - Grabsteinaufträge m. w. Nachw.).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2003 - 2 U 119/03

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Rechtsmissbräuchliches Vorgehen

  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZR 216/89

    Verwirkbarkeit der Klagebefugnis; Verjährung des Anspruchs auf Verwendung

  • OLG Düsseldorf, 28.05.2014 - 15 U 50/14

    Irreführung der Werbeangabe "Einer der etabliertesten Anbieter seriöser

  • LG Hamburg, 12.03.2021 - 315 O 464/19

    Bezahlte Amazon-Bewertungen müssen entsprechenden Hinweis enthalten

  • BGH, 05.05.1994 - I ZR 168/92

    Schriftliche Voranmeldung - Hausbesuche

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2006 - 1 U 86/06

    Unlautere Werbung mit der medizinischen Wirkung eines Gerätes

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06

    Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten;

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06

    Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel

  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 119/69

    Grabsteinaufträge II

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06

    Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer

  • LG Hamburg, 22.10.2009 - 327 O 144/09

    Wettbewerbsverstoß durch Glücksspielwerbung einer staatlichen

  • OLG Naumburg, 09.12.2005 - 10 U 13/05

    Zulässigkeit eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches, der sich gegen

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06

    Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06

    Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit;

  • OLG Hamburg, 17.02.2005 - 5 U 58/04

    Springende Ziegen

  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

  • LG Braunschweig, 11.11.2009 - 9 O 1286/09

    Verpflichtung zur Unterlassung der Bezeichnung "Himalaya-Salz" für Salz aus dem

  • KG, 16.02.1999 - 5 U 9177/97

    Anspruch auf Unterlassung der Zugabe zu einer Ware oder Leistung im

  • KG, 13.03.2013 - 5 U 96/11

    Umfang des Werbeverbots gem. § 3 HWG

  • OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 177/06
  • OLG Dresden, 02.02.1999 - 14 U 1700/98

    Rechtsmissbräuchliches Vorgehen eines Verbandes zur Förderung gewerblicher

  • OLG Koblenz, 05.09.1988 - 6 W 559/88

    Klagebefugnis der Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen;

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 104/71

    Gewinnübermittlung

  • KG, 20.04.1995 - 25 U 3499/94

    Verpflichtung eines Gewerbeverbandes zur namentlichen Bezeichnung seiner

  • BGH, 29.05.1970 - I ZR 25/69

    Erotik in der Ehe

  • KG, 02.03.1995 - 25 U 7728/94

    Ordnungsgemäße Parteizustellung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;

  • KG, 31.03.2009 - 5 U 6/08

    Keine Berufung auf Musterbelehrung

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Rechtsprechung
   BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1196
BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1967 - Ib ZR 45/65 (https://dejure.org/1967,1196)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Missbrauch einer Stellung als Vorstand einer Händlerorganisation - Ausschluss eines Mitbewerbers von Lieferungen an eine Versorgungsdienststelle - Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Gesetzliche Rechtsmittelbegründungsfrist - Unterbrechung des Verfahrens - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1420
  • MDR 1967, 985
  • GRUR 1967, 526
  • DB 1967, 944
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1959 - III ZR 146/59

    Baulandsache. Verzinsung der Entschädigung

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Diese Würdigung kann auch das Revisionsgericht vornehmen, wenn die Sachdienlichkeit, wie hier, nach den vom Berufungsgericht im Rahmen des §[xxxxx]9 ZPO getroffenen Feststellungen offensichtlich nicht gegeben ist und aus diesem Grunde eine Zurückverweisung der Sache eine rein formale Entscheidung wäre (vgl. BGHZ 31, 236, 242 [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] und für den umgekehrten Fall BGHZ 33, 398, 400) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59].
  • BGH, 23.11.1960 - V ZR 102/59

    Widerklage in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Diese Würdigung kann auch das Revisionsgericht vornehmen, wenn die Sachdienlichkeit, wie hier, nach den vom Berufungsgericht im Rahmen des §[xxxxx]9 ZPO getroffenen Feststellungen offensichtlich nicht gegeben ist und aus diesem Grunde eine Zurückverweisung der Sache eine rein formale Entscheidung wäre (vgl. BGHZ 31, 236, 242 [BGH 30.11.1959 - III ZR 146/59] und für den umgekehrten Fall BGHZ 33, 398, 400) [BGH 23.11.1960 - V ZR 102/59].
  • RG, 07.07.1913 - VI 140/13

    Zeitliche Begrenzung einer Rente

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Mit dem Ende der einzelnen Sperrfristen macht der Beklagte keine rechtsvernichtende Einwendung geltend, für die er beweispflichtig wäre; die unstreitig begrenzte Dauer der Sperren bildet vielmehr die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Schadens und unterliegt als solche der freien Schadensschätzung nach § 287 Abs. 1 ZPO (vgl. RGZ 83, 65; BGH LM § 66 BEG 1956 Nr. 5).
  • RG, 22.05.1936 - VI 69/36

    1. Kann eine Endtagsfrist zum Nachweis der Zahlung der Prozeßgebühr verlängert

    Auszug aus BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 45/65
    Die Rechtsprechung des Reichsgerichts hat angenommen, daß eine Endtagsfrist, deren Ende in die Zeit der Unterbrechung fällt, nach Beendigung der Unterbrechung nicht wieder zu laufen beginnt und auch nicht verlängert werden kann, daß es daher der Setzung einer neuen Frist bedarf und die Frist nicht, wie eine Zeitraumfrist im Falle der bloßen Fristenhemmung, in eine nach Tagen bemessene Zeitraumfrist umgerechnet werden kann (RGZ 151, 279, 282; RG JW 1926, 1162).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Nur wenn die Unterbrechung des Verfahrens noch vor dem Ablauf der ursprünglich bewilligten Datumsfrist endet, können jene Unklarheiten nicht entstehen, so daß die bis zu dem Endtag eingereichte Rechtsmittelbegründung noch rechtzeitig ist (BGH NJW 1967, 1420).
  • BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67

    Sportkommission

    Die von der Revision noch angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1967, 526 - Hörmittelhändler) betrifft einen anderen mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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