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Rechtsprechung
   BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67   

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https://dejure.org/1967,129
BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67 (https://dejure.org/1967,129)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1967 - 5 StR 147/67 (https://dejure.org/1967,129)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1967 - 5 StR 147/67 (https://dejure.org/1967,129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer allgemeinen Sachrüge gegen eine aufgrund Nichterscheinens des Angeklagten und seines Vertreters ohne Verhandlung in der Sache verworfene Berufung - Berücksichtigung von fehlenden Verfahrensvoraussetzungen und Prüfung von Verfahrenshindernissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 242
  • NJW 1967, 1476
  • MDR 1967, 776
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 24.09.1954 - 2 StR 598/53
    Auszug aus BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 11.11.1955 - 1 StR 409/55
    Auszug aus BGH, 06.06.1967 - 5 StR 147/67
    Mit der Erwägung, dem Revisionsführer, der sich wegen einer fehlenden Verfahrensvoraussetzung oder wegen eines Verfahrenshindernisses beschwert fühle, sei zuzumuten, hierwegen eine Verfahrensbeschwerde in der Form des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu erheben, setzt sich das vorlegende Gericht in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 6, 304/305; 8, 269; 11, 393/394; 13, 128), der zufolge Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse auch ohne besondere Rüge von Amts wegen zu prüfen sind".
  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei

    Die Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO ist zulässig, auch wenn sie nur eine Sachrüge enthält, mit der behauptet wird, das Amtsgericht habe ein Verfahrenshindernis nicht beachtet, das bereits bei der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils vorgelegen habe (Bestätigung von BGHSt 21, 242).

    Es sieht sich daran aber durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. und weitere Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte (z.B. OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Stuttgart DAR 64, 46) gehindert, wonach die Revision gegen ein nach § 329 Abs. 1 StPO ergangenes Urteil mit der Sachrüge begründet werden kann und die Erhebung der Sachrüge zur Prüfung der Prozeßvoraussetzungen von Amts wegen führt.

    Das Oberlandesgericht Koblenz kann in dem von ihm beabsichtigten Sinn nicht entscheiden, ohne in einer Rechtsfrage von dem Beschluß des Bundesgerichtshofs in BGHSt 21, 242 f. (und verschiedenen Oberlandesgerichten, u.a. OLG Stuttgart DAR 1964, 46; OLG Köln GA 1971, 27; OLG Saarbrücken VRS 44, 190 f.; OLG Hamm MDR 1973, 694; OLG Karlsruhe NJW 1978.840) abzuweichen.

  • OLG Celle, 31.05.2011 - 32 Ss 187/10

    Beginn der Verjährung hinsichtlich der Tathandlungen des Lagerns und Ablagerns

    Nach allgemeiner Auffassung, die der Senat teilt, eröffnet die zulässig erhobene Revision gegen ein Verwerfungsurteil mit der Sachrüge dem Revisionsgericht die Möglichkeit und zugleich die Pflicht zur Prüfung von Verfahrenshindernissen (BGHSt 21, 242 f.; BayObLGSt 2001, 101; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., 2010, § 412 Rn. 11 i.V.m. § 329 Rn. 49; Alexander, in: Radtke/Hohmann, StPO, § 412 Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 06.03.2013 - 3 Ss 20/13

    Berufungsverwerfung bei Ausbleiben des Angeklagten in der Hauptverhandlung:

    Die ebenfalls erhobene (unausgeführte) Sachrüge, über die der Senat aufgrund der vorstehenden Ausführungen an sich nicht mehr zu entscheiden braucht, führt, da das angefochtene Verwerfungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO keinen sachlich-rechtlichen Inhalt hat, nur zur Prüfung, ob Verfahrenshindernisse vorliegen (BGHSt 21, 242; BayObLGSt 2000, 138/140); solche sind hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67   

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https://dejure.org/1967,1499
BayObLG, 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
BayObLG, Entscheidung vom 18.04.1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
BayObLG, Entscheidung vom 18. April 1967 - RReg. 3a St 5/67 (https://dejure.org/1967,1499)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 267
    Zur Täuschung im Rechtsverkehr

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1476
  • BayObLGSt 1967, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 31.03.1998 - 2St RR 44/98

    Voraussetzungen der Absicht der Täuschung im Rechtsverkehr

    »"Zur Täuschung im Rechtsverkehr" handelt ein Täter auch dann, wenn er in erster Linie einen außerrechtlichen Erfolg erstrebt, die Beeinträchtigung des Rechtsverkehrs aber als sichere Folge seines Tuns voraussieht (Aufgabe von BayObLGSt 1967, 62).«.

    Die Revision weist insoweit allerdings in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht darauf hin, daß gegen das Vorliegen dieses Teils des subjektiven Tatbestandes im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLGSt 1967, 62) Bedenken bestehen.

  • OLG Koblenz, 19.09.1994 - 2 Ss 123/94

    Urkunde; Entstehungszeitpunkt; Hersteller; Herstellern einer unechten Urkunde;

    Denn in Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob insoweit Absicht im engeren Sinne (überschießende Innentendenz) zu fordern ist (so z. B. Bay0bLG, NJW 1967, 1476) oder es ausreicht, daß der Täter allgemein den Gedanken verfolgt bzw. das sichere Wissen gehabt hat, mit der falschen Urkunde auf den Rechtsverkehr so einzuwirken, daß irgendjemand irregeführt und zu einem rechtlich erheblichen Verhalten bewogen werden sollte (vgl. BGHSt 5, 149 [152] = NJW 1954, 320; Cramer, in: Schönke/Schröder, § 267 Rdnr. 91 m. w. Nachw.).
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