Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.11.1966

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66   

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https://dejure.org/1966,2221
BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66 (https://dejure.org/1966,2221)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1966 - 2 StR 203/66 (https://dejure.org/1966,2221)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1966 - 2 StR 203/66 (https://dejure.org/1966,2221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestand des Betruges im Rückfall - Geistesschwäche wegen alkoholtoxisch bedingter Persönlichkeitsänderung - Verminderung der Zurechnungsfähigkeit - Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 297
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Die Rechtsprechung hat vielmehr stets anerkannt, daß auch der Hang zu kleinen Betrügereien die Gefährlichkeit des Täters begründen kann (HGSt 68, 98; RG DJ 1938, 1156; BGH Urteil vom 12. Dezember 1961 - 5 StR 509/61 - vgl. auch BGHSt 1, 94, 102) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 03.07.1958 - 4 StR 129/58
    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Es bedarf daher keiner Stellungnahme des Senats zu den Entscheidungen BGHSt 12, 50 und 17, 123.
  • BGH, 29.06.1965 - 5 StR 228/65

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt nach zwei

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Die für eine Anordnung nach § 42 b StGB in der Rechtsprechung (BGHSt 20, 232) geforderte Verhältnismäßigkeit zwischen der Maßnahme und den ihr zugrunde liegenden Taten ist gewahrt.
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Das läßt auf die irrige Meinung schließen, erheblich herabgesetzte Einsichtsfähigkeit rechtfertige die Anwendung dieser Vorschrift auch dann, wenn sie nicht das Fehlen der Einsicht zur Folge hatte (vgl. BGHSt 21, 27).
  • BGH, 18.08.1961 - 4 StR 290/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Zu den strafbaren Handlungen, die als bloße Belästigungen zu werten sind, hat der Bundesgerichtshof wiederholt auch kleine Zechprellereien gerechnet (vgl. die in LM Nr. 12 zu § 42 b StGB erwähnte Entscheidung des erkennenden Senats 2 StR 325/54 sowie Urteile vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - und vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61 -).
  • BGH, 03.09.1957 - 5 StR 340/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Zu den strafbaren Handlungen, die als bloße Belästigungen zu werten sind, hat der Bundesgerichtshof wiederholt auch kleine Zechprellereien gerechnet (vgl. die in LM Nr. 12 zu § 42 b StGB erwähnte Entscheidung des erkennenden Senats 2 StR 325/54 sowie Urteile vom 3. September 1957 - 5 StR 340/57 - und vom 18. August 1961 - 4 StR 290/61 -).
  • BGH, 20.10.1964 - 1 StR 319/64

    Beseitigung der vorher eingetretenen Vollendung des Betrugstatbestands durch

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Wie bereits der 1. Strafsenat im Urteil vom 20. Oktober 1964 - 1 StR 319/64 - dargelegt hat, ist damit indessen nicht ausgesprochen, daß bei Zechprellereien die Anwendung des § 42 b StGB niemals in Betracht komme.
  • BGH, 02.02.1962 - 4 StR 496/61
    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Es bedarf daher keiner Stellungnahme des Senats zu den Entscheidungen BGHSt 12, 50 und 17, 123.
  • BGH, 12.12.1961 - 5 StR 509/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Die Rechtsprechung hat vielmehr stets anerkannt, daß auch der Hang zu kleinen Betrügereien die Gefährlichkeit des Täters begründen kann (HGSt 68, 98; RG DJ 1938, 1156; BGH Urteil vom 12. Dezember 1961 - 5 StR 509/61 - vgl. auch BGHSt 1, 94, 102) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 14.12.1962 - 4 StR 416/62

    Unterbringung eines vermindert Zurechnungsfähigen in einer Heil- und

    Auszug aus BGH, 28.09.1966 - 2 StR 203/66
    Daß die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet werden darf, wenn mit Sicherheit die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 StGB vorliegen, der Angeklagte aber nicht bestraft werden kann, weil die Zurechnungsfähigkeit möglicherweise ganz fehlt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGHSt 18, 167).
  • BGH, 17.09.1954 - 2 StR 325/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1991 - 5 StR 626/91

    Zechprellereien keine für Unterbringung erhebliche Taten

    Sie faßt zwar die abgeurteilten sechs Taten als "weniger schwerwiegend" und "geringfügig" auf, meint aber unter Berufung auf die in NJW 1967, 297 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs, daß die "Fülle der Taten", die zu erwarten wäre, die in § 63 StGB vorausgesetzte Erheblichkeit der Delinquenz begründe.

    Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof in der Vergangenheit eine andere Auffassung vertreten hatte (BGH NJW 1967, 297; BGH GA 1965, 282 und GA 1969, 280), sind vor der Einführung des § 62 StGB und des mit ihm wortgleichen § 42 a Abs. 2 StGB idF des l. StRÄG (in Kraft getreten am 1. April 1970) ergangen.

  • BGH, 13.09.1968 - 4 StR 372/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß Straftaten, die an sich nur geringes Gewicht haben (z.B. Beleidigungen oder Zechprellereien), zur Anstaltseinweisung des Täters führen können, sofern die Veranlagung, aus der die Taten entsprungen sind, den Täter als für die Öffentlichkeit gefährlich erscheinen läßt; es kommt dabei stets auf die Verhältnisse des Einzelfalles an (BGHSt 5, 140; BGH NJW 1955, 837 [BGH 03.02.1955 - 4 StR 612/54]; 1967, 297).
  • BGH, 16.09.1969 - 5 StR 352/69

    Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt bei Begehen lediglich als

    Die Entscheidung BGH NJW 1967 S. 297, auf die sich das Landgericht beruft, steht der hier vertretenen Rechtsansicht nicht entgegen.
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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,2296
BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66 (https://dejure.org/1966,2296)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1966 - 1 StR 450/66 (https://dejure.org/1966,2296)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1966 - 1 StR 450/66 (https://dejure.org/1966,2296)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten schweren Folgen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 297
  • MDR 1967, 140
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 15.12.1894 - 4557/94

    Wie ist die Fragestellung im Schwurgerichte anzuordnen, im Fall eine

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
    Indessen tritt dieses Vergehen gegenüber dem Verbrechen des § 224 StGB - erst recht gegenüber dem des § 225 StGB - zurück, Es steht nach der bisherigen einhelligen Rechtsprechung, die überwiegend auch vom Schrifttum gebilligt wird, zu diesen Verbrechen in Gesetzeskonkurrenz (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; LK 8. Aufl. Anm, 4, Kohlrausch/Lange Anm. VII, Schwarz/Dreher Anm, 2 je zu § 223 a StGB, Welzel, Deutsches Strafrecht 8. Aufl. S. 252; Geerds, Zur Lehre von der Konkurrenz im Strafrecht, S. 218; Schmitt, ZStW Bd. 75 S. 43, 50).
  • RG, 03.02.1930 - III 1296/29

    1. Wann ist das Sehvermögen auf einem Auge verloren? 2. Besteht, wenn die schwere

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
    Indessen tritt dieses Vergehen gegenüber dem Verbrechen des § 224 StGB - erst recht gegenüber dem des § 225 StGB - zurück, Es steht nach der bisherigen einhelligen Rechtsprechung, die überwiegend auch vom Schrifttum gebilligt wird, zu diesen Verbrechen in Gesetzeskonkurrenz (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; LK 8. Aufl. Anm, 4, Kohlrausch/Lange Anm. VII, Schwarz/Dreher Anm, 2 je zu § 223 a StGB, Welzel, Deutsches Strafrecht 8. Aufl. S. 252; Geerds, Zur Lehre von der Konkurrenz im Strafrecht, S. 218; Schmitt, ZStW Bd. 75 S. 43, 50).
  • BGH, 24.05.1966 - 5 StR 206/66

    Möglichkeit der Verwertung früherer Aussagen des Angeklagten vor der Polizei und

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai 1966 - 5 StR 206/66 - steht dem nicht entgegen, da sie nur Tateinheit zwischen versuchten Verbrechen nach §§ 224, 225 StGB und § 223 a StGB bejaht.
  • BGH, 02.03.1962 - 4 StR 536/61

    Erhebliche und dauernde Entstellung durch eine Körperverletzung bei Verlust

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob der Tatrichter eine solche spätere Möglichkeit berücksichtigen müßte, wenn die Schönheitsoperation mit Sicherheit durchgeführt werden würde (vgl. hierzu auch BGHSt 17, 161 und Wegner NJW 1966, 1849).
  • RG, 18.06.1942 - 3 D 260/42

    Das Gericht ist verpflichtet, darüber zu wachen, daß der Dolmetscher seiner

    Auszug aus BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
    Hält er den zugezogenen Dolmetscher für geeignet, so ist diese Ermessensentscheidung in der Revision regelmäßig nicht nachprüfbar, jedenfalls nicht auf die bloße allgemeine Behauptung, daß der Dolmetscher unsicher gewesen und zu einer richtigen Übersetzung teilweise nicht in der Lage gewesen sei (vgl. RGSt 76, 177).
  • BGH, 07.02.2017 - 5 StR 483/16

    Schwere Körperverletzung (Dauerhaftigkeit des Verlust der Gebrauchsfähigkeit

    Er sieht sich dabei in grundsätzlicher Übereinstimmung mit bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, BGHSt 17, 161, 164 f.; vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 13 14 15 298; offen gelassen im Urteil vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, BGHSt 24, 315, 318; siehe aber auch - nicht tragend - BGH, Beschluss vom 8. Juli 2008 - 3 StR 190/08, NStZ 2009, 92, 93 (zu § 227 StGB)).
  • BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07

    Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)

    Grundsätzlich können auch verunstaltende Narben im Gesicht eines Opfers erheblich entstellend sein (BGH NJW 1967, 297; NStZ 2006, 686).
  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66

    Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes

    Wenn die Revision einwendet, daß zwischen schwerer Körperverletzung (§ 224 StGB) und gefährlicher Körperverletzung (§ 223 a StGB) keine Tateinheit, sondern Gesetzeseinheit bestehe, kann sie sich allerdings auf die Rechtsprechung berufen, die Tateinheit zwischen gefährlicher Körperverletzung und vollendeter schwerer Körperverletzung verneint (RGSt 26, 312, 313; 63, 423, 424; OGHSt 1, 113; Urteil des Senats vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 = NJW 1967, 297 Nr. 5).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Dies kann jedoch im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben der Fall sein (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2); insbesondere aber auch bei verunstaltenden Narben im Gesicht eines Opfers (BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297; Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06, NStZ 2006, 686; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, NStZ 2008, 32).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Soweit das Landgericht davon ausgegangen ist, dass die gefährliche Körperverletzung in der Begehungsform mittels gefährlichen Werkzeugs, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, von der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195; dagegen mit beachtlichen Gründen zum Verhältnis der Tateinheit neigend BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20 mwN), beschwert dies die wegen gefährlicher Köperverletzung nach den Qualifikationstatbeständen des § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB verurteilten Angeklagten jedenfalls nicht.
  • BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20

    Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer

    Der Senat neigt zu der Ansicht, dass eine (vollendete) gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht von einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt wird (so aber BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; ferner BGH, Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195 mwN), sondern dass auch insoweit - entsprechend dem Verhältnis von § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB zu § 226 Abs. 1 StGB (s. BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09, juris; vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269) - Tateinheit (§ 52 StGB) besteht (ähnlich BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 mit Hinweis auf "überzeugende Stimmen im Schrifttum").
  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 252/07

    Schwere Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung; Konkurrenzen;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt das Vergehen der gefährlichen Körperverletzung hinter dem Verbrechen der schweren Körperverletzung jedenfalls in den Fällen des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB zurück (BGHSt 21, 194; BGH NJW 1967, 297).
  • BGH, 20.11.2023 - 5 StR 341/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Soweit das Landgericht im Fall 8 angenommen hat, die gefährliche Körperverletzung in der Begehungsform mittels eines gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) werde von der schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz verdrängt (so BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195; dagegen mit beachtlichen Gründen zur Tateinheit neigend BGH, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21 Rn. 2), ist der in diesem Fall wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer und mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) verurteilte Angeklagte jedenfalls nicht beschwert.
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung der verwirklichten Tatbestände der schweren

    Hingegen stehen ihre weitere Wertung, auch die gleichzeitige Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stehe hierzu in Tateinheit sowie ihre hieran anknüpfende strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "tateinheitlich mehrere Straftatbestände verwirklicht, eine schwere Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mit den Tatbestandsalternativen des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Nr. 2 und Nr. 5 StGB)," nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, die insoweit von Gesetzeskonkurrenz zwischen § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und § 226 Abs. 1 StGB ausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195).
  • LG Bielefeld, 28.04.2020 - 10 Ks 2/20
    Zwar können im Einzelfall Narben im Gesicht erheblich entstellend sein (BGH, NJW 1967, 297; NStZ 2006, 686).
  • BGH, 04.11.1969 - 1 StR 359/69

    Revision eines Nebenklägers - Rüge von Verfahrensfehlern betreffend

  • BGH, 14.12.1966 - 2 StR 370/66

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 30.04.1969 - 2 StR 48/69

    Recht einer Person auf Schutz vor Beleidigungen innerhalb der eigenen Wohnung -

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