Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.02.1967

Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1967 - II ZR 141/64   

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BGH, 30.03.1967 - II ZR 141/64 (https://dejure.org/1967,545)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1967 - II ZR 141/64 (https://dejure.org/1967,545)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1967 - II ZR 141/64 (https://dejure.org/1967,545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters, Abfindung zum Verkehrswert, Ausschluss des Gesellschafters

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 1464
  • MDR 1967, 566
  • WM 1967, 479
  • DB 1967, 854
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Bei Schaffung der § 305 Abs. 3 Satz 2, § 320 Abs. 5 Satz 5 AktG aF begegnete der Gesetzgeber - wie zur gleichen Zeit der Senat (BGH, Urteil vom 30. März 1967 - II ZR 141/64, WM 1967, 479) - einer Bestimmung der Abfindungshöhe nach dem Börsenwert mit Misstrauen.
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zu der Verfassungsbeschwerde zum einen eine Stellungnahme des abgeordneten Richters Dr. Bommel eingereicht, in der im wesentlichen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bestimmung der Abfindungshöhe referiert wird (unter anderem unter Hinweis auf BGH, NJW 1967, S. 1464).
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Die Frage, welche Gegenleistung für die bei einer Kapitalerhöhung ausgegebenen neuen Aktien angemessen ist, bestimmt sich hier wie auch in anderen Fällen, in denen der Begriff der Angemessenheit im Zusammenhang mit einer etwaigen vermögensmäßigen Benachteiligung von Aktionären eine Rolle spielt (wie etwa nach § 305 Abs. 3, § 320 Abs. 5 AktG oder nach § 12 UmwG, vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 30.3. 67 - II ZR 141/64, LM UmwG Nr. 2 = WM 1967, 479), grundsätzlich nicht nach Börsenkursen, sondern nach dem "wirklichen", unter Einschluß stiller Reserven und des inneren Geschäftswerts zu ermittelnden Wert.
  • BGH, 19.06.2000 - II ZR 73/99

    Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils bei Pfändung

    Der wahre Wert des Geschäftsanteils ist dagegen unter Berücksichtigung der stillen Reserven und des Geschäftswertes des Unternehmens festzustellen (BGH, Urt. v. 30. März 1967 - II ZR 141/64, WM 1967, 479; BGHZ 116, 359, 370 f.).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 5 W 57/09

    Unternehmensverschmelzung: Überprüfung der Angemessenheit des

    So hieß es in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. März 1967 (NJW 1967, 1464) noch sinngemäß, der Börsenkurs hänge von zufallsbedingten Umsätzen, von spekulativen Einflüssen und sonstigen nicht wertbezogenen Faktoren wie politischen Ereignissen, Gerüchten, Informationen, psychologischen Momenten oder einer allgemeinen Tendenz ab, weswegen es ausgeschlossen sei, der Berechnung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs zugrunde zu legen (kritisch hierzu ua Busse von Colbe, Festschrift Lutter, 2000, 1053, 1058 ff.).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft bestimmt sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflußt sein kann, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.3.67 - II ZR 141/64, LM UmwG Nr. 2).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Derartiges hat der Senat nicht entschieden und kann auch nicht aus der in BGHZ 131, 260, 266 zur Begriffsbestimmung der angemessenen Barabfindung erfolgten Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 30. März 1967 (II ZR 141/64, NJW 1967, 1464 = WM 1967, 479) hergeleitet werden.
  • BGH, 08.12.1995 - BLw 28/95

    Bestimmtheit und Angemessenheit eines Barabfindungsgebots

    Dafür spricht aber auch der gesellschaftsrechtliche Grundsatz, daß für die Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters der wahre Wert des Unternehmens als lebende wirtschaftliche Einheit unter Auflösung der stillen Reserven und Berücksichtigung des "inneren Geschäftswerts" zu ermitteln ist (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, NJW 1967, 1464).

    Dasselbe gilt im Umwandlungsrecht (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, NJW 1967, 1464; Dehmer, Umwandlungsrecht, UmwG, § 12 Anm. 7), das dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz insoweit als Vorbild diente und durch die Neufassung das Umwandlungsgesetz vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3210) in dieser Hinsicht sachlich keine Änderung erfahren hat (Begründung zu § 30, BR-Drucks. 75/94).

    Hierdurch wird nämlich nicht die Bewertungsmethode vorgegeben (a.A. Neixler/Schramm/Behr, aaO.) , sondern nur sichergestellt, daß der Beteiligungswert und damit der Abfindungsanspruch in Anknüpfung an die Feldmühle-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 263 ff) auf der Grundlage des wirklichen Werts des fortgeführten Unternehmens einschließlich des inneren Werts unter Einbeziehung der stillen Reserven errechnet wird (BGH, Urt. v. 30. März 1967, II ZR 141/64, aaO.; Dehmer, aaO.).

  • BGH, 28.04.1977 - II ZR 208/75

    Anspruch auf Auszahlung des vollen Wertes des Geschäftsanteils eines

    Dieser Anspruch besagt eindeutig, daß die Beklagte dem Kläger den "vollen", "wirklichen" oder "wahren" Wert des gepfändeten Geschäftsanteils im Zeitpunkt der Einziehung schuldet, d.h. nach dem maßgeblichen juristischen und wirtschaftlichen Sprachgebrauch den Betrag, der bei einer möglichst vorteilhaften Verwertung des Gesellschaftsvermögens im ganzen auf die Beteiligung entfallen würde (vgl. BGHZ 9, 157, 168 ff, 172; Urt. d. Sen. v. 30.3.67 - II ZR 141/64, LM UmwG Nr. 2; v. 20.9.71 - II ZR 157/68, WM 1971, 1450; Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. Anh. § 34 Rdn. 34).
  • LG Stuttgart, 03.04.2018 - 31 O 138/15

    Kässbohrer: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der Abfindung

    Das schließe es aus, der Berechnung der angemessenen Abfindung den Börsenkurs zugrunde zu legen (BGH, Urteil vom 30. März 1967 - II ZR 141/64 -, Rn. 11, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. März 1978 - II ZR 142/76, BGHZ 71, 40-53, Rn. 27 "Kali & Salz" zur Bewertung der Angemessenheit der Gegenleistung für bei einer Kapitalerhöhung ausgegebene neue Aktien, die "grundsätzlich nicht nach Börsenkursen, sondern nach dem "wirklichen", unter Einschluss stiller Reserven und des inneren Geschäftswerts zu ermittelnden Wert zu bestimmen sei; zum Ganzen Emmerich, in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-...ernrecht 8. Aufl. § 305 AktG Rn. 42; Riegger/Gayk, in Kölner Kommentar AktG 3. Aufl. 2013, Anh. § 11 SpruchG Rn. 65).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 W 33/09

    Spruchverfahren nach Verschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.2014 - 5 O 34/13

    MCS Modulare Computer und Software Systeme AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out

  • OLG Saarbrücken, 28.09.2016 - 1 U 21/16

    Bemessung des Streitwerts: Berücksichtigung eines unzulässigen Klageantrags;

  • LG Frankfurt/Main, 14.02.2012 - 5 O 104/10

    Squeeze-out Didier-Werke AG

  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 20 W 412/07

    Squeez-out: Festsetzung der angemessenen Ausgleichszahlung und Abfindung für

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2010 - 5 O 283/08

    Beherrschungsvertrag DBV Winterthur Holding AG

  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2011 - 5 O 362/09

    Squeeze-out Corealcredit Bank AG

  • BGH, 18.06.1973 - II ZR 127/70

    Zweck der Interessengemeinschaft einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -

  • BFH, 02.08.1978 - I R 160/74

    Versicherungsverein - Vermögensübertragung - Aktiengesellschaft - Buchwert -

  • LG Berlin, 05.01.2001 - 98 AktE 19/90

    Umwandlung Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG

  • LG Berlin, 05.01.2001 - 98 AktE 14/90

    Verschmelzung Deutsche Telephonwerke und Kabelindustrie AG

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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65   

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https://dejure.org/1967,667
BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1967 - II ZR 208/65 (https://dejure.org/1967,667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Verfälschung eines Wechsels, Gültigkeits- oder Zurechenbarkeitseinwendung?

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Bank auf Bezahlung eines Betrags aus einem angenommenen Wechsel; Streit über die Höhe des Wechsels; Vorliegen eines Blankowechsels; Nachträgliches Umschreiben eines Wechsels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 47, 95
  • NJW 1967, 1037
  • NJW 1967, 1464 (Ls.)
  • MDR 1967, 468
  • DB 1967, 678
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 13.03.1940 - II 163/39

    Haftet der erste Geber eines Wechsels einem gutgläubigen dritten Erwerber auf die

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Der Grundsatz des Art. 10 WG über die abredewidrige Ausfüllung eines unvollständigen Wechels ist auch nicht entsprechend anzuwenden (Abweichung von RGZ 164, 10).*).

    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.

    Das zeigen alle entschiedenen Fälle dieser Art (RGZ 164, 10, 11; OLG Kassel JW 1932, 2633 Nr. 4; OLG Stuttgart JW 1937, 820 Nr. 14: "In Voraussicht einer Beanstandung bei Abweichung zwischen beiden Zahlen" wurde auch die Ziffernangabe geändert; vgl. auch LG Nürnberg-Fürth NJW 1961, 1775; ferner OLG Wien vom 5. Februar 1936, von Caemmerer, Internat. Rechtsprechung zum Genfer Einheitl. Wechsel- und Scheckrecht, Art. 6 WG Nr. 4, wo Art. 69 WG angewendet wird).

  • RG, 15.11.1929 - II 271/29

    Kann bei einem vom Akzeptanten durch nachträgliche Erhöhung der Wechselsumme

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Dann wäre die Berufung auf die Verfälschung als Rechtsmißbrauch unzulässig (RGZ 126, 223).
  • RG, 16.10.1880 - I 822/80

    Wechselblankett

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Das Reichsgericht ist in der Entscheidung RGZ 164, 10, 13 (vgl. bereits RGZ 2, 97) zu der Auffassung gelangt, die entsprechende Anwendung des Art. 10 WG sei geboten, wenn ein Wechsel begeben werde, bei dem ein neben der Ziffernangabe vorhandener und zur Einfügung der Wechselsumme in Buchstaben bestimmter Raum freigelassen und der Wechselnehmer ausdrücklich oder stillschweigend ermächtigt worden ist, diesen Raum auszufüllen.
  • RG, 05.12.1882 - II 389/82

    Fälschung eines Wechsels; Wechselrechtliche verpflichtung eines Trassanten,

    Auszug aus BGH, 13.02.1967 - II ZR 208/65
    Bei jedem Fälschungseinwand wäre sonst, worauf schon RGZ 8, 42, 44 hingewiesen hat, die Haftung danach zu beurteilen, ob sich die Fälschung bei genügender Sorgfalt hätte vermeiden lassen, indem z.B. längere Striche gemacht und keine Lücken gelassen wurden.
  • LG Frankfurt/Main, 13.03.2009 - 5 O 57/06

    Spruchverfahren: Anspruch auf bare Zuzahlung aufgrund der Unangemessenheit eines

    Die frühere Rechtsprechung des BGH, nach der Börsenkurse zu stark von "spekulativen Einflüssen und sonstigen nicht wertbezogenen Faktoren wie politischen Ereignissen, Gerüchten, Informationen und psychologischen Momenten" abhängig seien, um zuverlässige Aussagen über den wahren Wert des Unternehmens zuzulassen (vgl. BGH NJW 1967, 1464) ist durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und durch die diese Rechtsprechung konkretisierende Rechtsprechung des BGH (BGH AG 2001, 417 ff) überholt.
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 260/85

    Haftung für spätere Verfälschung des Wechseltextes

    Der Zeichner eines Wechsels, der die Betragsangabe in Ziffern und Buchstaben nicht so in den Wechsel eingesetzt hat, daß nichts hinzugeschrieben werden kann (z.B. Weglassen von Füllstrichen), haftet einem gutgläubigen Erwerber des Wechsels nicht wechselmäßig kraft zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein für die spätere Verfälschung des Wechseltextes (Bestätigung von BGHZ 47, 95 [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65]).

    Die Frage, ob trotzdem eine Haftung aus zurechenbar veranlaßtem Rechtsschein in Betracht kommt, wenn der Zeichner den Wechsel lückenhaft oder ohne Füllstriche ausfüllt, und dadurch die Fälschung erleichtert, hat der Senat im Urteil vom 13. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] verneint.

    Mit seiner gegenteiligen Auffassung folgt das Berufungsgericht der im neueren wechselrechtlichen Schrifttum (Rehfeldt, JuS 1963, 148; Canaris, Die Vertrauenshaftung im deutschen Privatrecht, 1971, S. 247 f.; Deubner, NJW 1967, 1464; Hueck/Canaris, Recht der Wertpapiere, 11. Aufl. S. 142; Rehfeldt/Zöllner, Wertpapierrecht, 12. Aufl., S. 67 Thomsen, Die Einwendungslehre im englischen und deutschen Wechselrecht, 1977, S. 276 f.; Koller, WM 1981, 210, 217; Baumbach/Hefermehl, WechselG und ScheckG, 15. Aufl. Art. 69 WG Rz. 8 f., anders noch in der 13. Aufl. WG Art. 69 Rz. 5) vertretenen Meinung, Art. 69 Satz 2 WG schließe eine Haftung wegen zurechenbar veranlaßten Rechtsscheins nicht aus, wenn der Zeichner durch "verkehrswidrige" Ausfüllung des Wechsels (z.B. Unterlassung von Füllstrichen) ein erhöhtes und vermeidbares Verfälschungsrisiko hervorgerufen habe.

    Dieser Ansicht vermag der Senat nicht zu folgen; er hält demgegenüber an seiner Rechtsauffassung im Urteil vom 16. Februar 1967 (BGHZ 47, 95, 99) [BGH 13.02.1967 - II ZR 208/65] fest.

  • OLG Hamburg, 06.06.2019 - 6 U 160/17

    Sachdienlichkeit Abstandnahme von einem Urkundenprozess in Berufungsinstanz

    Wenn gemäß § 595 Abs. 2 ZPO nur der Antrag auf Parteivernehmung in Betracht kommt, ist etwa eine Parteivernehmung von Amts wegen unzulässig (vgl. BGHZ 47, 95, zitiert nach juris, Tz. 10).
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