Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.02.1968

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67   

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https://dejure.org/1967,501
BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67 (https://dejure.org/1967,501)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1967 - 2 StR 544/67 (https://dejure.org/1967,501)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67 (https://dejure.org/1967,501)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Geschlechtsverkehr zwischen Schwiegereltern und Schwiegerkindern - Verwertetes Vernehmungsprotokoll als Gegenstand der Hauptverhandlung

  • opinioiuris.de

    Freibeweis über Vorhalt in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 26
  • NJW 1968, 997
  • MDR 1968, 426
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvR 337/65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67
    Der Verfahrensmangel würde, wie keiner näheren Ausführungen bedarf, einer Verfassungsbeschwerde zum Erfolg verhelfen (vgl. BVerfGE 19, 198 [200, 201]).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 13.12.1967 - 2 StR 544/67
    Dabei kann auf sich beruhen, ob es dem Revisionsgericht ausnahmslos verwehrt ist, über das Ergebnis der tatrichterlichen Beweisaufnahme selbst Beweis zu erheben, etwa den Inhalt von Aussagen zu rekonstruieren (vgl. BGHSt 21, 149).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Überdies hätte der Bundesgerichtshof, auch wenn er eine Einführung des Urkundeninhalts im Wege des Vorhalts für möglich gehalten hätte, möglicherweise im Freibeweisverfahren - etwa durch Einholung dienstlicher Erklärungen - Feststellungen getroffen, ob entsprechende Vorhalte stattgefunden haben (vgl. BGHSt 22, 26 ; BGH, NStZ-RR 1999, S. 47 f.).
  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

    Für den Senat besteht angesichts dieser Umstände keine Veranlassung, die Richtigkeit des Revisionsvorbringens in tatsächlicher Hinsicht durch ihm an sich mögliche freibeweisliche Ermittlungen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - 1 StR 67/98, NStZ-RR 1999, 47; Urteil vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67, BGHSt 22, 26, 28; BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 656/99 u.a., NJW 2005, 1999, 2003) zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2006 - 1 StR 293/06, NJW 2006, 3362, und vom 22. November 2001 - 1 StR 471/01, NStZ 2002, 275, 276).
  • BGH, 21.01.2016 - 2 StR 433/15

    Inbegriffsrüge (Berücksichtigung von nach der Hauptverhandlung erhobener Beweise

    Gründet das Gericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen, die nicht Gegenstand der Hauptverhandlung waren, zu denen sich also der Angeklagte dem erkennenden Gericht gegenüber nicht abschließend äußern konnte, so verstößt das Verfahren nicht nur gegen § 261 StPO, sondern zugleich auch gegen den in § 261 StPO zum Ausdruck kommenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67, BGHSt 22, 26, 28 f.).
  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Dem steht nicht das Schweigen des Sitzungsprotokolls über entsprechende Vorhalte entgegen, weil solche Vorhalte nicht zu den Förmlichkeiten im Sinne des § 274 StPO gehören und deshalb nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift bedürfen (BGHSt 22, 26, 28).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 281/11

    Zuständigkeit des Amtsanwalts; Übertragung von Verfahrensrechten auf

    Alle anderen Verfahrensvorgänge in der Hauptverhandlung sind dagegen, soweit entscheidungserheblich, durch das Revisionsgericht im Freibeweis aufzuklären (s. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 1967 - 2 StR 544/67, BGHSt 22, 26, 28; Meyer-Goßner aaO).
  • BGH, 06.02.1990 - 2 StR 29/89

    Protokollierung der Erörterung gerichtskundiger Tatsachen

    Weil sie dieses nicht billigenswerte Ergebnis vermeidet, ist der Judikatur zuzustimmen, die den Begriff der wesentlichen (vorgeschriebenen) Förmlichkeit nicht auf das Erfordernis der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausdehnt, wenn es um die Frage geht, ob das Tatgericht seine Überzeugung auch auf Tatsachen gegründet hat, die nicht zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht worden sind (vgl. BGHSt 22, 26, 29) oder wenn zu klären ist, ob der Angeklagte Gelegenheit erhalten hat, sich zu neuen tatsächlichen Gesichtspunkten zu äußern (vgl. BGHSt 28, 196, 197; BGH NStZ 1984, 422, 423; 1985, 325).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Dasselbe gilt, wenn das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht gewährt worden ist (BGHSt 22, 26, 29).
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung

    Insbesondere scheidet die Möglichkeit aus, durch eine dienstliche Äußerung der Berufsrichter festzustellen, ob ein Vorhalt gemacht wurde (vgl. BGHSt 22, 26, 29), denn die allen Beteiligten einsichtige Beweislage kann am Ende der Hauptverhandlung so gewesen sein, daß es eines ausdrücklichen Vorhalts oder einer Frage gar nicht bedurfte.
  • OLG Zweibrücken, 04.01.2012 - 1 SsRs 48/11

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Handy-Benutzung eines

    Der Verfahrensmangel würde, wie keiner näheren Ausführungen bedarf, einer Verfassungsbeschwerde daher zum Erfolg verhelfen (vgl. BGH 2. Strafsenat, Urteil vom 13.12.1967, 2 StR 544/67 unter Hinweis auf BVerfGE 19, 198, 200, 201, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Bewiesen wird der Vorgang in den ersten Fällen allein durch die negative Beweiskraft des Protokolls, nur beim - nicht protokollierungsbedürftigen (BGHSt 21, 285, 286) - Vorhalt im Freibeweisverfahren (BGHSt 22, 26).
  • BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72

    Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der

  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • BGH, 22.01.1975 - 1 StR 341/74

    Strafbarkeit wegen wegen gemeinschaftlicher Beihilfe zum gemeinschaftlich

  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 304/87

    Rechtmäßigkeit des Verlesens eines ärztlichen Attestes, wenn dadurch nicht nur

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 72/82

    Verletzung der Aufklärungspflicht eines Gerichts durch Nichtausnutzung sämtlicher

  • BGH, 03.12.1975 - 2 StR 455/75

    Versagung des Rechts auf rechtliches Gehör - Zulässigkeit der Verlesung eines

  • BayObLG, 07.11.1991 - 2 ObOWi 367/91
  • BGH, 19.02.1985 - 5 StR 744/84

    Vergleich der polizeilichen Aussagen mit denen der Hauptverhandlung -

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Rechtsprechung
   BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67   

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https://dejure.org/1968,1603
BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67 (https://dejure.org/1968,1603)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1968 - 4 StR 653/67 (https://dejure.org/1968,1603)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1968 - 4 StR 653/67 (https://dejure.org/1968,1603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 997
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 524/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Eine solche Beschränkung wäre nur dann zulässig, wenn zwischen der Ablehnung der Sicherungsverwahrung und der verhängten Strafe erkennbar kein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 7, 101 ff; BGH Urteil vom 1. Dezember 1959 - 1 StR 524/59 -).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird, und wenn dies, was hier außer Frage steht, nicht durch mildere Mittel verhindert werden kann (RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • BGH, 27.01.1955 - 4 StR 594/54
    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Eine solche Beschränkung wäre nur dann zulässig, wenn zwischen der Ablehnung der Sicherungsverwahrung und der verhängten Strafe erkennbar kein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 7, 101 ff; BGH Urteil vom 1. Dezember 1959 - 1 StR 524/59 -).
  • BGH, 11.08.1953 - 2 StR 206/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Ob das der Fall ist, hat allerdings der Tatrichter "nach den allgemeinen Strafverfahrensregeln" zu beurteilen (BGH JZ 1953, 673).
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird, und wenn dies, was hier außer Frage steht, nicht durch mildere Mittel verhindert werden kann (RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51].
  • RG, 09.01.1939 - 2 D 675/38

    Ist die Strafe versehentlich nicht dem § 20 a Abs. 1 StGB. entnommen und das

    Auszug aus BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67
    Angesichts der beträchtlichen Überschreitung der Mindeststrafe (zwei Jahre Zuchthaus) besteht jedoch der Verdacht, daß sie die Strafe für das selbst nach ihrer Meinung nicht besonders schwere Diebstahlsverbrechen deshalb mit fünf Jahren Zuchthaus so hoch bemessen hat, weil sie zwar von der Anordnung der Sicherungsverwahrung absehen, gleichwohl aber eine ähnliche nachhaltige Wirkung bei dem Angeklagten erzielen wollte (vgl. RGSt 73, 81, 83).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Es genügt, daß die Taten aufgrund des Hanges ernsthaft zu besorgen sind (BGH NStZ-RR 2003, 108 f.; BGH NJW 1968, 997, 998).
  • BGH, 16.09.1992 - 2 StR 277/92

    Keine nachteilige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens bei

    Das in zulässiger Weise (BGHSt 7, 101; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177) auf die angeordnete Maßregel beschränkte Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg, so daß auf die formellen Rügen nicht eingegangen zu werden braucht.
  • BGH, 02.05.1979 - 2 StR 99/79

    Rückgriff auf eine frühere richterliche Vernehmung aufgrund nachträglicher

    Die bloße Möglichkeit einer Besserung, die den Grad der Wahrscheinlichkeit nicht erreicht, oder die nur unsichere Erwartung oder Hoffnung, der verbrecherische Hang werde während der Dauer der Strafverbüßung zum Erlöschen gebracht werden, rechtfertigen es nicht, von der sachlich gebotenen Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1966, 181).
  • BGH, 09.09.1969 - 5 StR 405/69

    Rechtsmittel

    Die von der Revision angeführten Entscheidungen (auch BGH NJW 1968, 997, 998 [BGH 16.02.1968 - 4 StR 653/67] und5 StR 105/64 vom 28. April 1964) heben vor allem darauf ab, ob nach der Überzeugung des Tatrichters mildere Mittel vorhanden waren, um zukünftige erhebliche Störungen des Rechtsfriedens zu verhindern.

    In BGH NJW 1968, 997, 998 [BGH 16.02.1968 - 4 StR 653/67] hatte die Strafkammer gesagt, sie wolle "dem Angeklagten noch eine Chance geben", obwohl dieser "mit großer Wahrscheinlichkeit wieder straffällig werden werde"; sie " hoffe ", "daß er durch die Verbüßung der hohen Zuchthausstrafe noch verändert werden könne".

  • BGH, 14.03.1990 - 3 StR 22/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Inhalt der

    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig schon gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter feststeht (BGHSt 1, 94, 100; BGH NJW 1968, 997; BGHR StGB § 66 I Gefährlichkeit 1 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85

    Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben

    Das vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel, das wirksam beschränkt ist, da hier kein untrennbarer Zusammenhang zwischen der Anordnung von Sicherungsverwahrung und dem übrigen Rechtsfolgenausspruch besteht (vgl. BGHSt 7, 101, 102/103; BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79], hat Erfolg.
  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (vgl. BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79]; BGH, Urteil vom 18. November 1980 - 1 StR 554/80).
  • BGH, 18.11.1980 - 1 StR 554/80

    Sicherungsverwahrung bei Wirtschaftsstraftaten

    Denn es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79].
  • BGH, 20.07.1982 - 1 StR 389/82

    Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit unzureichender Begründung

    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Freiheitsstrafe niedriger ausgefallen wäre, wenn das Landgericht zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (BGH NJW 1968, 997, 998; BGH GA 1974, 175, 177; BGH NJW 1980, 1055, 1056) [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79].
  • BGH, 15.10.1969 - 4 StR 359/69

    Beweis durch die Niederschrift über die Vernehmung des Angeklagten -

    Die den Grad einer Wahrscheinlichkeit nicht erreichende bloße Möglichkeit einer Besserung, die nur unsichere Hoffnung oder Erwartung, der verbrecherische Hang werde während der Strafverbüßung zum Erlöschen gebracht werden, rechtfertigen es nicht, von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (BGH NJW 1968, 997, 998) [BGH 16.02.1968 - 4 StR 653/67].
  • BGH, 27.08.1968 - 1 StR 341/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes und Diebstahls im

  • BGH, 14.02.1969 - 4 StR 486/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.07.1970 - 3 StR 43/70

    Neufestsetzung einer Strafe unter Berücksichtigung des 1.

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