Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.03.1968

Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68   

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BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1968 - 1 StR 87/68 (https://dejure.org/1968,552)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Mordes, Mordversuchs und vollendeten Totschlags - Ordnungsgemäße Besetzung des Schwurgerichts - Bedeutsamkeit von Fehlern im Verfahren zur Auswahl der Geschworenen - Befreiung eines ausgelosten Hauptgeschworenen von der Sitzungsteilnahme aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 122
  • NJW 1968, 1436
  • MDR 1968, 683
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.09.1964 - 1 StR 280/64

    Besetzung des Schwurgerichts mit richterlichen Beisitzern - Zustandekommen der

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Zu dieser Rechtsansicht hat der Senat schon in seinem Urteil vom 29. September 1964 (1 StR 280/64, insoweit in BGHSt 20, 37 nicht abgedruckt) geneigt.
  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Ebenso ist es anerkannten Rechts, daß allein die schriftlichen, nicht die mündlich verkündeten Urteilsgründe maßgebend sind (BGHSt 7, 363, 370) [BGH 22.04.1955 - 5 StR 35/55].
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Es wird darauf hingewiesen, daß das Revisionsgericht nicht zu prüfen hat, ob die Urteilsfeststellungen mit dem übereinstimmen, was die Sitzungsniederschrift über den Inhalt von Aussagen wiedergibt (BGH NJW 1966, 63 Nr. 22); eigene Aufzeichnungen des Verteidigers hierüber sind in diesem Rechtszuge vollends unbeachtlich.
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Wie der erkennende Senat im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden hat, vermag eine Überschreitung der in § 275 Abs. 1 StPO bestimmten Frist die Revision grundsätzlich nicht zu begründen (BGHSt 21, 4).
  • BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66

    Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung

    Auszug aus BGH, 30.04.1968 - 1 StR 87/68
    Auch die Befreiung F. aus beruflichen Gründen steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; es handelt sich um einen Ausnahmefall der in der Entscheidung NJW 1967, 165 Nr. 17 bezeichneten Art.
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Die vom Wahlausschuß begangenen Fehler können die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts hier nicht in Frage stellen; denn sie liegen außerhalb des Bereichs, auf den die Gerichte unmittelbar einwirken können (BGHSt 22, 122, 124; 38, 47, 51).
  • BGH, 15.05.1997 - 1 StR 233/96

    BGH beanstandet Verurteilung wegen Bestechung eines im Auftrag der

    Schließlich wäre der gerügte Mangel, wenn er vorläge, nicht revisibel, weil er außerhalb des Gerichtsbereichs lag (vgl. BGHSt 22, 122, 124; 33, 290, 292; 37, 245, 247; BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 4; GVG § 36 Abs. 3 Bekanntmachung 1; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 338 Rdn. 9).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Der Mangel des Auswahlverfahrens kann die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht in Frage stellen und die Revision nach § 338 Nr. 1 StPO nicht begründen, denn er liegt außerhalb des Bereichs, auf den die Gerichte unmittelbar einwirken können (BGHSt 22, 122, 124).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Die Ansicht, daß ein solcher Fehler nicht zu einer ordnungswidrigen Besetzung des Gerichts führt, hatte bereits der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in BGHSt 22, 122 und im Urteil vom 29. September 1964 - 1 StR 280/64 - (insoweit in BGHSt 20, 37 und NJW 1964, 2432 nicht abgedruckt) vertreten.

    In den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich der Justiz gelangt das Verfahren erst mit der Einreichung der Vorschlagslisten nebst Einsprüchen an den Amtsrichter (vgl. BGHSt 22, 122).

  • BVerwG, 09.11.1984 - 1 WB 32.82

    Besetzung der Wehrdienstgerichte - Ehrenamtliche Richter - Organisation der

    Insbesondere können in ihnen keine Entscheidungen oder Wahlakte gesehen werden, die in gesonderten Verfahren geprüft werden können und im übrigen von den Spruchgerichten hingenommen werden müßten (vgl. Eyermann/Fröhler, VwGO 8. Aufl.§ 28 RdNr. 1 a; Redeker/von Oertzen, VwGO 7. Aufl.§ 28 RdNr. 2; Kopp. VwGO 6. Aufl.§ 28 RdNr. 5; BGHSt 22, 122; 29, 283, 287).
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Es kann auch nicht davon gesprochen werden, der Fehler habe außerhalb des vom Gericht zu verantwortenden Bereichs gelegen (BGHSt 22, 122).
  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87

    Vorauswahl von Schöffen durch Fraktionen eines Kreistags

    Der Fehler betraf die Tätigkeit des Schöffenwahlausschusses einschließlich der des richterlichen Vorsitzenden und damit den Zuständigkeits- und Prüfungsbereich des Gerichts (vgl. BGHSt 22, 122, 123; 33, 290, 291).
  • LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83

    Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung;

    Ebenso wenig kann sich die rechtliche Bewertung eines Fehlers - Verzicht auf Vorschlagslisten - danach richten, welche unmittelbaren Einwirkungsmöglichkeiten die Gerichte auf den Bereich haben, in denen der Fehler aufgetreten ist (so aber BGH NJW 1968, 1436; 1., 10. und 12. Senat des HLSG, a.a.O.).
  • LSG Hessen, 20.06.1985 - L 10 Ar 119/85
    So hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 1968 - 1 StR 87/68 (NJW 1968, 1436) die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts bejaht, obwohl die an der Entscheidung mitwirkenden Geschworenen aus Vorschlagslisten gewählt worden waren, die nicht die in § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz - GVG a.F.
  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 49/90

    Unwirksame Verkündung der Gemeindesatzung als Fehlerquelle für das

    Daher können sie eine vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts grundsätzlich nicht begründen (BGHSt 22, 122, 123; BGH, Urteil vom 19. März 1985 - 5 StR 210/84; Schäfer in Löwe/Rosenberg StPO 23. Aufl. § 36 GVG Rdn. 10; Kissel in KK-StPO 2. Aufl. § 36 GVG Rdn. 7; Kleinknecht/Meyer StPO 39. Aufl. § 338 Rdn. 9; Rieß DRiZ 1977, 289, 292).
  • LSG Hessen, 22.07.1985 - L 6 Ar 477/84

    Senat; Besetzung; Richter; Beschluß; Entscheidung; Beratung; Prüfung; Ehrenamt;

  • BGH, 19.03.1985 - 5 StR 210/84

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Vorschlagslisten für Schöffen

  • BGH, 02.12.1969 - 5 StR 482/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1649
BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1968 - 4 StR 645/67 (https://dejure.org/1968,1649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung eines Direktoren zum Vorsitzenden einer Ferienkammer - Vollendung eines Prozessbetrugs - Aussetzung einer Strafe zur Bewährung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 100
  • NJW 1968, 1436
  • MDR 1968, 510
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Sie wird ständig von den Obergerichten gebilligt (BGHSt 15, 217, 218 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; vgl. auch OLG Hamm a.a.O. hinsichtlich des im wesentlichen gleichgelagerten Falles einer Hilfsstrafkammer).
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 476/65

    Bestellung des Vorsitzenden einer Hilfsstrafkammer durch das Präsidium und nicht

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Soweit in BGHSt 21, 23, ohne daß dies dort aber die Ent Scheidung tragen würde, zur Erwägung gestellt wird, ob die Regelung des § 62 Abs. 2 GVG etwa nur für die "institutionellen" Kammern gelte, findet diese Überlegung weder eine Stütze in der Niederschrift der mündlichen Beratung noch in der amtlichen Begründung des Gesetzes.
  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 224/62

    Anerkennung eines Verfahrens vor der ohne Landgerichtsdirektor besetzten

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Sie könnte allenfalls, wie es auch die Revisionsbegründung tut, daran anknüpfen, daß § 78 Abs. 2 GVG die Bestellung des Vorsitzenden einer auswärtigen Strafkammer dem Präsidium zuweist, obwohl dieser nach der Entscheidung des jetzt erkennenden Senats BGHSt 18, 176 ein Direktor sein muß.
  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 72/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Die Sonderregelung des § 76 GVG erlaubt indessen schon deshalb keine sonstige Durchbrechung des im übrigen nach § 62 GVG eindeutig geltenden Grundsatzes der Anpassung der Zuständigkeit an den Rang des im Vorsitz zu verwendenden Richters, weil die Fassung des § 78 mit der ursprünglichen Auffassung von der Möglichkeit der Besetzung der auswärtigen Strafkammer mit Räten (vgl. BGH 4 StR 72/51 in LM § 78 GVG Nr. 2) in Einklang stand, also keine echte Ausnahme darstellt.
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Es kann hier offen bleiben, ob die Strafkammer insoweit ihr Ermessen rechtsirrtumsfrei ausgeübt hat oder ob sie etwa der Auffassung war, eine Strafermäßigung nach § 157 StGB sei dann schlechthin ausgeschlossen, wenn der Täter den Eidesnotstand durch sein "ganzes vorheriges Verhalten" selbst verschuldet hat (vgl. dazu BGHSt 7, 332).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Schriftstücke, die bei der Schilderung eines nicht bestrittenen und unzweifelhaften Sachverhalts aus anderen Gründen, z.B. der bloßen Vollständigkeit oder Genauigkeit wegen, wörtlich mitgeteilt werden, sind nicht zum Zweck des Beweises verwertet (BGHSt 11, 159, 162) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].
  • BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Auch die Feststellung, das öffentliche Interesse stehe einer Strafaussetzung entgegen, läßt die erforderliche umfassende Abwägung der jeweiligen Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Abschreckung anderer, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange des Verletzten (vgl. dazu BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58], BGH MDR 57, 369) vermissen.
  • BGH, 28.02.1957 - 4 StR 4/57

    Berücksichtigung des Verletzungsverschulden bei der Zumessung der Strafhöhe im

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Auch die Feststellung, das öffentliche Interesse stehe einer Strafaussetzung entgegen, läßt die erforderliche umfassende Abwägung der jeweiligen Tat gegen die Täterpersönlichkeit unter den Gesichtspunkten der Sühne, der Abschreckung anderer, der Wirkung auf die allgemeine Rechtsüberzeugung und der Belange des Verletzten (vgl. dazu BGHSt 11, 393, 396 [BGH 26.06.1958 - 4 StR 145/58], BGH MDR 57, 369) vermissen.
  • RG, 22.12.1941 - 2 D 384/41

    Auf Grund des § 10 VO. über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung und

    Auszug aus BGH, 01.03.1968 - 4 StR 645/67
    Daß die Entscheidung rechtskräftig geworden wäre, gehört nicht zur Vollendung (RGSt 75, 399).
  • OLG Hamburg, 22.05.1968 - 1 Ss 58/68

    Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess; Ausgestaltung der Verurteilung

    In dem Urteil des BGH 4 StR 645/67 vom 01.03.1968 heißt es:.
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